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Zukunftsregion Elbtalaue- Heide-Wendland

Handlungsschwerpunkt: Biologische Vielfalt und Kultur und Freizeit

Zusammen mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue ist eine Kooperation im Bereich „Biologische Vielfalt und funktionierende Naturräume" in Verbindung mit dem Handlungsfeld "Kultur und Freizeit" abgeschlossen worden. Die Federführung liegt hier beim Landkreis Lüchow- Dannenberg.

Alle Informationen auf einen Blick

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Zukunftsregion Elbtalaue-Heide- Wendland

Mit dem Programm „Zukunftsregionen“ verfolgt die Zukunftsregion das Ziel, durch den Aufbau eines Kooperations- und Arbeitsbündnisses auf regionaler Förderbasis die natur- und kulturräumlichen und damit verbundenen touristischen Potenziale der Region noch besser zu nutzen. Die Projektregion soll als Lebens- und Wirtschaftsraum zukunftsfähig gestaltet werden. Mittels innovativer Ansätze sollen auch neue Wege der Wertschöpfung aufgezeigt und Impulse zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen in der gesamten Zukunftsregion gesetzt werden.

Im Fokus steht dabei, die einmaligen Landschaften der Elbtalaue, des Wendlandes und der Lüneburger Heide landkreisübergreifend zu erhalten, zu entwickeln, zu vernetzen und für Gäste und Einheimische besser erlebbar zu machen.

Zentrale Herausforderungen sind der Klimawandel sowie die wirtschaftliche Entwicklung und Nutzung der Flächen unter Berücksichtigung der Belange des Natur- und Umweltschutzes. Für die Funktionsfähigkeit der Naturräume in der Region ist der Umgang mit den Gewässern und dem Landschaftswasserhaushalt eine große Herausforderung. Gleichzeitig ergeben sich aus der hohen ökologischen Vielfalt zentrale Stärken der Region. Entsprechend konzentriert sich die Zukunftsregion Elbtalaue-Heide-Wendland auf das Handlungsfeld (HF) „Biologische Vielfalt und funktionierende Naturräume“.

Hohe Lebensqualität basiert aber nicht nur auf funktionierenden Naturräumen, sondern auch auf kultureller Vielfalt und Stärke sowie hohem Freizeitwert. Von jeher sind Lüneburg und das Wendland Heimat besonderer Kulturangebote und kultureller Szenen. Das Wendland hat hier im Bereich der ländlichen Räume sogar eine gewisse Alleinstellung. Um diese Stärken weiter zu entwickeln und noch stärker touristisch im Sinne von mehr Wertschöpfung zu nutzen, wurde das Handlungsfeld „Kultur und Freizeit“ zum zweiten Themenschwerpunkt der Zukunftsregion gewählt.

 

Logo des Förderprogramms

Mehr Informationen zu den Projekten

Ziele des Förderprogramms

Die beiden Landkreise Lüchow-Dannenberg und Lüneburg sowie das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ haben sich 2022 zur Zukunftsregion „Elbtalaue-Heide-Wendland“ zusammengeschlossen. Mit einem gemeinsamen Zukunftskonzept sollen landkreis-übergreifende Kooperationen gestärkt und eine nachhaltige integrative Regionalentwicklung im Rahmen der EFRE/ESF+ Förderperiode 2021-2027 umgesetzt werden. Dafür steht ein regionales Budget von rund 6 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt gibt es 14 Zukunftsregionen in Niedersachsen, die Projekte in sechs verschiedenen Handlungsfeldern fördern. In der Zukunftsregion Elbtalaue-Heide-Wendland sind dies „Biologische Vielfalt und funktionierende Naturräume“ sowie „Kultur und Freizeit“. LEAD-Partner ist der Landkreis Lüchow-Dannenberg.

Weitere Informationen wie das Zukunftskonzept stehen Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung. 

Zukunftskonzept 

 

Was wird gefördert?

In ihrem Zukunftskonzept hat sich die Zukunftsregion „Elbtalaue-Heide-Wendland“ auf die beiden Handlungsfelder „Biologische Vielfalt und funktionierende Naturräume“, sowie „Kultur und Freizeit“ festgelegt. Projektträger können für Vorhaben, die in eines dieser Handlungsfelder fallen, den grundsätzlichen Zielen der Zukunftsregion entsprechen und für die eine Förderung aus EFRE- und ESF+-Mitteln anderer Landes- und Bundesprogramme oder aus anderen Mitteln der EU nicht in Frage kommt, einen Förderantrag stellen. Die Steuerungsgruppe der Zukunftsregion Elbtalaue-Heide-Wendland entscheidet über die Förderwürdigkeit der vorgeschlagenen Projekte.

Vorhaben im Handlungsfeld biologische Vielfalt und funktionierende Naturräume (EFRE)

Vorhaben zur Stärkung der biologischen Vielfalt und grüner Infrastrukturen und/oder Regionale Verbundvorhaben zum wirksamen Schutz und zur Inwertsetzung des Naturraums. Gefördert werden können z. B. Investitionen in Biotopverbünde und interkommunale Gesamtkonzeptionen sowie die interkommunale Zusammenarbeit bei Biosphärenreservaten und Mooren.

Vorhaben im Handlungsfeld „Kultur und Freizeit“ (EFRE)

- Entwicklung und Förderung des kulturellen Erbes, der kulturellen Dienstleistungen, des Naturerbes, des Ökotourismus und von nachhaltigen touristischen Ressourcen und Dienstleistungen,

- Vorhaben zur Weiterentwicklung nachhaltiger öffentlicher touristischer Infrastrukturen und Angebote sowie öffentlich bereitgestellter Dienstleistungen. Ergänzende Angebote beispielsweise für die kulturelle Bildung und die Vernetzung von Kulturschaffenden, Ehrenamtlichen und lokalen Unternehmen, sowie Konzeption und Umsetzung von Vorhaben zur Förderung des Ökotourismus und des Naturerbes außerhalb von Natura 2000-Gebieten z. B. durch regionale Vernetzung, Bündelung und Erweiterung von Infrastrukturen. Förderung von Erholung und Freizeitangeboten für Besucherinnen, Besuchern und Bevölkerung.

Wie wird gefördert?

- Die Förderungen betragen bis zu 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

- Die Untergrenze für die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für Vorhaben liegt bei einem Betrag von 100 000 EUR je Projekt. Für Gutachten, vorbereitende Machbarkeitsstudien und Konzepte gilt eine Untergrenze von 25 000 EUR je Vorhaben.

- Der Durchführungszeitraum für Vorhaben ist grundsätzlich auf bis zu 36 Monate beschränkt und muss bis zum Ende der Förderperiode 2027 abgeschlossen sein.ier können zusätzlich zum Text auch Links eingebaut werden.

Wer kann gefördert werden?

- kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und kommunale Anstalten,

- von Gebietskörperschaften mit der Wirtschafts- und/oder Beschäftigungsförderung betraute Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht,

- gemeinnützige Einrichtungen und Betriebe sowie nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen,

- Gesellschaften in mindestens mehrheitlich kommunalem Eigentum,

- Kooperationen aus Wissenschaft, Gebietskörperschaften und/oder gewerblichen Unternehmen,

- Stiftungen des öffentlichen Rechts, Kammern und Verbände,

- Universitäten und Hochschulen in staatlicher Verantwortung sowie staatlich anerkannte Hochschulen nach NHG,

- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Forschungseinrichtungen nach Maßgabe der Mitteilung der Kommission — Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (ABl. EU Nr. C 198 vom 27.6. 2014 S. 1).

Wie ist der Weg der Förderung?

1. Ihr Fördervorhaben planen Sie gemeinsam mit dem Team des Regionalmanagements. Zur Beschreibung ihrer Projektidee wird Ihnen eine Vorlage für die Projektskizze zur Verfügung gestellt. Die Regionalmanager beraten Sie daraufhin zur weiteren Ausgestaltung des Vorhabens, den Vorgaben der Förderrichtlinie, möglichen weiteren Förderprogrammen und Kofinanzierungsoptionen.

2. Sobald das Vorhaben auf Förderfähigkeit geprüft wurde und mit den Zielen des Zukunftskonzeptes übereinstimmt, ist der nächste Schritt die Antragsstellung bei der NBank. Dabei unterstützt Sie das Regionalmanagement der Zukunftsregion in der Ausarbeitung der detaillierten Projektbeschreibung sowie weiterer Antragsunterlagen. 

3. Die Steuerungsgruppe, das Entscheidungsgremium der Zukunftsregion, bewertet final die Eignung und Förderwürdigkeit Ihres Projekts anhand des Scoring-Modells (Bewertungsbogen) und übermittelt das positive Ergebnis an die NBank.

4. Nach abschließender Prüfung durch die NBank erhalten Sie als Projektträger den Zuwendungsbescheid und können mit der Umsetzung des Projektes beginnen.

 

Wer sind die Ansprechpartner?

Christine Lohmann
Projektleitung HF Kultur und Freizeit
Landkreis Lüneburg
Am Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg

Tel. 04131 - 26-1296
Mail: christine.lohmann@landkreis-lueneburg.de 

Jannick Elsner
Projektleitung HF Biologische Vielfalt und funktionierende Naturräume 
Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue
Am Markt 1, 29456 Hitzacker (Wendland)

Tel. 05862 – 967327
Mail: Jannick.Elsner@elbtalaue.niedersachsen.de 

Felicia Harms
Projektleitung Gesamtkoordination
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Salzwedeler Str. 1, 329439 Lüchow (Wendland)

Tel. 05841 – 120859
Mail: f.harms@luechow-dannenberg.de

Vergangene Veranstaltungen der Zukunftsregion

Am 29. Juni 2023 fand in Dannenberg die konstituierende Sitzung der Steuerungsgruppe der Zukunftsregion Elbtalaue-Heide-Wendland statt.

Vertreten waren Personen der drei Träger der Zukunftsregion: der Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg sowie der Biosphärenreservatsverwaltung niedersächsische Elbtalaue. Darüber hinaus waren auch Repräsentant:innen der beiden Naturparke Elbhöhen-Wendland und Lüneburger Heide sowie des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg anwesend. Neben der Verwaltung sind auch weitere Institutionen eingebunden wie z.B. die BUND Kreisgruppe Lüneburg, der Museumsverbund Lüchow-Dannenberg, die IHK Lüneburg-Wolfsburg, der Nabu, der Sozialverband sowie der Lüneburger Landschaftsverband.

Die Teilnehmenden machten sich vertraut mit den Vorgaben und Erfordernissen des EU-Förderprogramms Zukunftsregionen Niedersachsen und freuten sich schon bald über die Auswahl und vor allem die Förderwürdigkeit von konkreten Projektideen im Sinne des aufgestellten Zukunftskonzeptes entscheiden zu dürfen. Schließlich geht es darum gemeinsam die Naturräume und Kulturlandschaften der Region künftig wirtschaftlich nachhaltiger zu nutzen bzw. zu integrieren, sie zu schützen und gleichzeitig für Einheimische und Gäste zugänglich und erlebbar zu machen.

Hier geht´s zu den Seiten des ArL mit weiteren Informationen zur Zukunftsregion.