Kommunaler Strukturentwicklungsfonds
Aus dem kommunalen Strukturentwicklungsfonds stehen den Kommunen im Landkreis Lüneburg für die Umsetzung verschiedener Vorhaben insgesamt 600.000 EUR zur Verfügung. Ziel der Förderung ist die Stärkung und Weiterentwicklung der kommunalen Infrastruktur im Kreisgebiet.
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Förderungen der Kommunen
Die Zuwendungen dienen in erster Linie dazu, investive Maßnahmen der ansonsten nicht hinreichend leistungsfähig bleibenden, struktur- und finanzschwachen Gemeinden zu unterstützen, die geeignet sind, der divergierenden Entwicklung der Kommunen im Landkreis Lüneburg entgegenzuwirken, Standortnachteile auszugleichen und gleichwertige Lebensverhältnisse im Landkreis Lüneburg herzustellen und zu erhalten.
Aus dem kommunalen Strukturentwicklungsfonds wurden beispielsweise in den letzten Jahren folgende Projekte gefördert:
Projekt | Jahr | Fördersumme |
---|---|---|
Mehrzweckhalle Tripkau | 2020 | 33.089 € |
Deichpromenade Bleckede | 2021 | 35.000 € |
Badestelle und Brücke an der Neetze | 2021 | 40.000 € |
Die häufigsten Fragen zum kommunalen Strukturentwicklungsfonds
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind alle Kommunen im Landkreis Lüneburg.
Der Landkreis Lüneburg gewährt unter Wahrnehmung seiner Ausgleichsaufgabe Zuwendungen für investive Maßnahmen zur Stärkung und Weiterentwicklung der kommunalen Infrastruktur im Kreisgebiet.Die Zuwendungen dienen in erster Linie dazu, investive Maßnahmen der ansonsten nicht hinreichend leistungsfähig bleibenden, struktur- und finanzschwachen Gemeinden zu unterstützen, die geeignet sind, der divergierenden Entwicklung der Kommunen im Landkreis Lüneburg entgegenzuwirken, Standortnachteile auszugleichen und gleichwertige Lebensverhältnisse im Landkreis Lüneburg herzustellen und zu erhalten
Die Richtlinie mit allen Vorraussetzungen finden Sie unter Downloads auf dieser Seite.
Welche Fristen sind einzuhalten?
Anträge müssen bis zum 15.03. eines Jahres bei der Kreisverwaltung schriftlich eingereicht werden. In einem Jahr nach einer Kommunalwahl sind Anträge bis zum 15.04. des Jahres zu stellen. Ein Finanzierungsplan ist beizufügen, die darin dokumentierte Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
Was kann ich beantragen?
Folgende Projekte und Maßnahmen werden aus den Mittel des Kommunalen Strukturentwicklungsfonds nicht gefördert, da es sich um (Pflicht-)Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden handelt:
· Gemeindestraßen
Dies gilt jedoch nicht für besondere Maßnahmen wie Gewerbegebietserschließungen, verkehrswichtige Straßenverbindungen in Außenbereichen, Radwege an Kreisstraßen oder Brückenbauwerke, die in allen Gemeinden ausnahmsweise gefördert werden können:
· Grundschulen, Kindergärten und Kindertagesstätten
· Neu-, Um- und Erweiterungsbau von Rathäusern und Bauhöfen
· Neu-, Um- und Erweiterungsbau von Feuerwehrhäusern
· Dorfgemeinschaftshäuser
Ausnahmsweise werden Projekte und Maßnahmen des eigenen Wirkungskreises von Gemeinden gefördert, deren Finanzkraft nach der jeweils letzten amtlichen Bekanntmachung unter einem Viertel der durchschnittlichen Finanzkraft der niedersächsischen Einheits- und Samtgemeinden bzw. der Mitgliedsgemeinden liegt. Diese Projekte und Maßnahmen bedürfen jedoch einer besonderen Begründung hinsichtlich ihrer Notwendigkeit und Bedeutung.