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Förderprogramm zum Wohnen und Arbeiten im ländlichen Raum

Der Landkreis Lüneburg gewährt nach dieser Richtlinie Zuwendungen für Bauberatungen sowie für Maßnahmen zur Erhaltung und Nutzung vorhandener Bausubstanz, um in leerstehenden Gebäuden in den Ortskernen eine nachhaltige Nutzung zu ermöglichen. Damit sollen Dörfer in ihrer Attraktivität als Wohn- und Gewerbestandort gestärkt und einer Abwanderung und einer Verödung der Dörfer entgegengewirkt werden.

Alle Informationen auf einen Blick

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Klimaschutz/ Kreisentwicklung/ Wirtschaft
Inga Karina Masemann
04131 26-1374E-Mail senden
Gebäude 1, Eingang C, Zimmer 4

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Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt ist jeder Eigentümer eines förderfähigen Objektes im Geltungsbereich. Objekt der Förderung ist die ungenutzte Bausubstanz von genehmigten Gebäuden, die einer neuen, zulässigen Wohn-, oder Gewerbe- oder öffentlichen Nutzung zugeführt werden. Bei abgängiger Bausubstanz kann im Einzelfall auch ein Ersatzgebäude gefördert werden.

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