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Verhaltensregeln in der Natur

Für den Schutz der Tier- und Pflanzenwelt im Landkreis finden Sie hier ein paar nützliche Regeln zum Aufenthalt in der Natur.

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Naturschutz und Wald
Maike Mangelsdorf
Untere Naturschutzbehörde
04131 26-1090E-Mail senden
Gebäude 11, Zimmer 303

Hier finden Sie wichtige Downloads:

Wichtige Regeln zum Aufenthalt in der Natur

  • Ob zu Fuß, zu Pferd oder auf dem Mountainbike, ob mit oder ohne Hund – wer im Naturschutzgebiet unterwegs ist, sollte in jedem Fall auf den ausgewiesenen Wegen bleiben. Von dort kann man die Natur in Ruhe beobachten und sich bewegen, ohne den empfindlichen Lebensraum von Tieren und Pflanzen zu stören.
  • Für Hunde gilt die Leinenpflicht, denn schon ein kurzer Ausflug in die Böschung oder angrenzende Wiese kann Vogeleltern von ihren Jungen verjagen.
  • Paddlerinnen und Paddler sollten sich mit ihren Booten möglichst im tieferen Wasser bewegen und nur an den ausgewiesenen Badestellen anlegen. Erkennbar sind an vorhandenen Holzstegen. Alle anderen Stellen – auch wenn sie noch so einladend aussehen – sollten nicht betreten werden, weil dort geschützte Tierarten wie der Eisvogel leben.
  • Laute Musik und unnötigen Lärm sollten Besucherinnen und Besucher vermeiden, um Tiere und andere Besucher nicht zu stören. So können alle das Plätschern des Wassers, das Blätterrauschen und die Vogelstimmen hören, denn das macht die besondere Atmosphäre in der Natur aus.
  • Lagerfeuer und Grills bedeuten Brandgefahr und beunruhigen die Tiere. Deshalb sind Feuer im Naturschutzgebiet verboten.
  • Last but not least gilt: Müll bitte mit nach Hause nehmen.
Ausflug mit dem Kanu auf der Ilmenau.

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