Richtlinie zur Radverkehrsförderung des Landkreises
Der Landkreis Lüneburg hat mit dem straßenbaulastträgerübergreifenden Radverkehrskonzept eine erste Handlungsgrundlage für die Radverkehrsförderung im gesamten Landkreis geschaffen. Auf dieser Basis strebt der Landkreis eine enge Zusammenarbeit mit seinen Städten, Samtgemeinden und Gemeinden an.
Die Kommunen des Landkreises können somit wertvolle Beiträge zur Förderung des Radverkehrs leisten. Ziel der Förderung ist es, Maßnahmen der kreisangehörigen Kommunen zu unterstützen und somit den Radverkehr im gesamten Landkreis zu entwickeln und zu stärken.
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Was ist förderfähig im Sinne der Richtlinie?
Förderfähig nach der Richtlinie sind Maßnahmen der Planung, des Baus, Ausbaus oder Umbaus von kommunalen Radwegen im Radroutennetz im Landkreis Lüneburg aus der Maßnahmenübersicht des beschlossenen Radverkehrskonzeptes. Abweichungen vom Streckennetz können berücksichtigt werden, wenn die Funktionen des zu fördernden Wegeabschnitts identisch oder adäquat sind.
Maßnahmen der Förderung des Radverkehrs durch Attraktivitätssteigerung oder Motivation zur Nutzung jenseits der Verbesserung der Infrastruktur (sogenannte weiche Maßnahmen), insbesondere Werbeaktionen, pädagogische Maßnahmen oder Veranstaltungen können förderfähig sein, wenn sie sich in das Radverkehrskonzept des Landkreises einfügen.
Die häufigsten Fragen zur Antragstellung
Wann und wie kann ich einen Antrag stellen?
Anträge sind zum 15.03. bzw. 15.09. eines Jahres zu stellen. Anträge können formlos an den Fachdienst Kreisentwicklung, Wirtschaft, Klimaschutz gestellt werden. Ansprechpartnerin ist Frau Inga Masemann.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Folgende Unterlagen sind zwingend einzureichen:
- Beschreibung des Vorhabens (möglichst mit Planunterlagen)
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Erklärung der Baulastträgerschaft
- Kooperationsvereinbarung (bei gemeinschaftlichen Anträgen)
Was wurde bereits gefördert?
Hier finden Sie demnächst eine Übersicht bereits realisierter und geförderter Projekte im Landkreis Lüneburg.