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Kulturförderung durch den Landkreis Lüneburg

Der Landkreis Lüneburg fördert Projekte und Institutionen, die mit Veranstaltungen und Aktivitäten zur Vielfalt und Qualität des kulturellen Angebots im Landkreis beitragen. Eine Richtlinie zur Kulturförderung bildet dafür die Grundlage und schafft eine Gleichbehandlung aller aktiven Kulturschaffenden, die mit attraktiven Projekten die kulturelle Infrastruktur in der Region erhalten und weiterentwickeln und für Kunst- und Kulturliebhaber Kulturerlebnisse und neue Erfahrungen schaffen.

Anträge können sowohl für Projekte als auch auf institutionelle Förderung gestellt werden. Die Kulturförderrichtlinie sowie die notwendigen Antragsformulare finden Sie im Downloadbereich.

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Bildung und Kultur
Sonja Piredda
04131 26-1360E-Mail senden

Antragstellung

WAS: Gefördert werden öffentlich zugängliche, gemeinwohlorientierte, nicht-kommerzielle künstlerische und kulturelle Projekte und Einrichtungen in freier Trägerschaft aus den folgenden Bereichen:

  • Bildende Kunst
  • Darstellende Kunst
  • Literatur
  • Kulturelle Bildung
  • Kulturgeschichte
  • Musik
  • Soziokultur
  • Interdisziplinäre Projekte

WER: Juristische und natürliche Personen mit Sitz oder Schaffensmittelpunkt im Landkreis Lüneburg. Vorhaben von Kulturschaffenden außerhalb des Landkreisses können berücksichtigt werden, wenn sie das kulturelle Leben bereichern.

WIE: Es werden nur fristgerecht eingegangen schriftliche Anträge unter Verwendung des Antragsformulars des Landkreises berücksichtigt. Das PDF-Formular muss ausgedruckt und ausgefüllt werden. Der vollständige Antrag kann anschließend entweder postalisch (FD Bildung und Kultur, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg) oder als Scan digital mehr Mail eingereicht werden.

WICHTIG: Gefördert werden nur Vorhaben, mit denen noch nicht begonnen wurde. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann im begründeten Einzelfall vorab beantragt werden (s. Antragsformular).

Die Förderung erfolgt im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel und vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

 

Projektförderung

Institutionelle Förderung

Förderhöhemax. 2.000 Euro pro Vorhabenmax. 15.000 Euro p.a.
Förderquote50% der Gesamtkosten50% der Gesamtkosten
Antragsfrist

30.09. des Vorjahres

31.03. des Haushaltsjahres

30.09. des Vorjahres
GegenstandProjektbezogene Sach-, Honorar- und PersonalkostenLaufende Betriebs-, Sach-, und Personalkosten
VoraussetzungKosten- und FinanzierungsplanWirtschaftsplan, ggf. über 3 Jahre
Verwendungsnachweisspätestens 6 Monate nach Ende des Projektsspätestens 6 Monate nach Ende des Förderzeitraums

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

E-Mail 
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