Beschlussvorschlag der Kreistagsfraktion Die Linke:
„Die von der Bundesregierung Ende 2009 beschlossene
Erhöhung des Kindergeldes hat bei einigen Leistungsempfängern zu einer Überzahlung
von 20 € je Kind geführt. Eine Rückforderung dieses Betrages würde Kosten
in Höhe von 80 € verursachen. Vor diesem Hintergrund möge der Kreistag
beschließen:
Die Arge wird angewiesen, auf die Rückforderungen von
Leistungen, welche aufgrund der Erhöhung des Kindergeldes zuviel an
Leistungsempfänger ausgezahlt wurden, zu verzichten.“