Auszug - Mitgliedschaft im Kreistag a) Feststellung Sitzverlust Kreistagsabgeordneter Jörg Venderbosch (Fraktion Die Linke) b) Verpflichtung Karlheinz Fahrenwaldt gemäß § 39 NLO und Pflichtenbelehrung gemäß § 23 NLO
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
Vors.
Fricke teilt mit, dass KTA Venderbosch mit Schreiben vom 29.12.2009 mitgeteilt
habe, dass er seinen Hauptwohnsitz nach Hannover verlegt habe und sein Mandat
im Lüneburger Kreistag demnach endet.
KTA
Venderbosch blickt zurück auf die Arbeit als Kreistagsabgeordneter.
Diese sei nicht immer einfach gewesen. Als Vertreter einer
Oppositionspartei habe er keinen Applaus erwartet, doch die gestellten Anträge
seiner Fraktion hätte man erst nehmen und kritisch diskutieren können.
Dennoch seien die gestellten Anträge nicht erfolglos geblieben.
Große öffentliche Zustimmung habe man für Sozialausweise, Mindestlöhne für
öffentliche Arbeit und Weihnachtsgeld für Hartz IV Empfänger erhalten.
Er werde nun sein Amt als Landesgeschäftsführer der Linken in
Hannover antreten und sei froh, dass Karlheinz Fahrenwaldt die schwierige
Aufgabe des Fraktionsvorsitzenden der Linken-Kreistagsfraktion übernehmen werde.
LR
Nahrstedt verpflichtet das neue Kreistagsmitglied Karlheinz Fahrenwaldt gem. § 39 Abs. 1 NLO und verweist gem.
§ 23 NLO auf die ihm nach den §§ 20 bis 22 NLO obliegenden Pflichten.
Er habe seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen
unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Er übe seine Tätigkeit
im Rahmen der Gesetze nach seiner freien, nur durch die Rücksicht auf das
Gemeinwohl geleiteten Überzeugung aus. Er sei an Verpflichtungen, durch welche
die Freiheit seiner Entscheidungen als Kreistagabgeordneter beschränkt werde,
nicht gebunden.
-01.20-
Beschluss:
Gemäß § 32 Abs. (2) NLO wird der Sitzverlust des
Kreistagsabgeordneten Jörg Venderbosch durch Verlust der Wählbarkeit gemäß § 32
Abs. (1) Ziffer 2 NLO mit Wirkung zum 08.03.2010 festgestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig