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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Mitgliedschaft im Kreistag a) Feststellung Sitzverlust Kreistagsabgeordneter Jörg Venderbosch (Fraktion Die Linke) b) Verpflichtung Karlheinz Fahrenwaldt gemäß § 39 NLO und Pflichtenbelehrung gemäß § 23 NLO  

Kreistag
TOP: Ö 4
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 08.03.2010    
Zeit: 14:00 - 16:00 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
2010/026 Mitgliedschaft im Kreistag
a) Feststellung Sitzverlust Kreistagsabgeordneter Jörg Venderbosch (Fraktion Die Linke)
b) Verpflichtung Karlheinz Fahrenwaldt gemäß § 39 NLO und Pflichtenbelehrung gemäß § 23 NLO
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Britta AmmoneitAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

Vors. Fricke teilt mit, dass KTA Venderbosch mit Schreiben vom 29.12.2009 mitgeteilt habe, dass er seinen Hauptwohnsitz nach Hannover verlegt habe und sein Mandat im Lüneburger Kreistag demnach endet.

 

KTA Venderbosch blickt zurück auf die Arbeit als Kreistagsabgeordneter.

Diese sei nicht immer einfach gewesen. Als Vertreter einer Oppositionspartei habe er keinen Applaus erwartet, doch die gestellten Anträge seiner Fraktion hätte man erst nehmen und kritisch diskutieren können.

Dennoch seien die gestellten Anträge nicht erfolglos geblieben. Große öffentliche Zustimmung habe man für Sozialausweise, Mindestlöhne für öffentliche Arbeit und Weihnachtsgeld für Hartz IV Empfänger erhalten.

Er werde nun sein Amt als Landesgeschäftsführer der Linken in Hannover antreten und sei froh, dass Karlheinz Fahrenwaldt die schwierige Aufgabe des Fraktionsvorsitzenden der Linken-Kreistagsfraktion übernehmen werde.

 

 

LR Nahrstedt verpflichtet das neue Kreistagsmitglied Karlheinz Fahrenwaldt gem. § 39 Abs. 1 NLO und verweist gem. § 23 NLO auf die ihm nach den §§ 20 bis 22 NLO obliegenden Pflichten.

Er habe seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Er übe seine Tätigkeit im Rahmen der Gesetze nach seiner freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl geleiteten Überzeugung aus. Er sei an Verpflichtungen, durch welche die Freiheit seiner Entscheidungen als Kreistagabgeordneter beschränkt werde, nicht gebunden.

 

-01.20-

Beschluss:

Beschluss:

Gemäß § 32 Abs. (2) NLO wird der Sitzverlust des Kreistagsabgeordneten Jörg Venderbosch durch Verlust der Wählbarkeit gemäß § 32 Abs. (1) Ziffer 2 NLO mit Wirkung zum 08.03.2010 festgestellt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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