Auszug - Schriftliche Anfrage gemäß § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung; Anfrage der Kreistagsfraktion Die Linke vom 08.02.2010 (Eingang: 15.02.2010) zum Thema häusliche Gewalt
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Wortprotokoll Beschluss |
LR
Nahrstedt beantwortet die Anfrage der Linken-Fraktion wie folgt:
1)
Träger der BISS-Beratungsstelle Lüneburg
sei der Verein „Frauen helfen Frauen“. Die Finanzierung erfolge
über das Land Niedersachsen auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von
Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt
betroffen seien.
Bewilligungsbehörde sei das Niedersächsische Landesamt für
Soziales, Jugend und Familie.
Dem Landkreis Lüneburg liegen insoweit also weder
Finanzierungspläne der Einrichtung noch die Bewilligungsbescheide des Landes
vor.
Der Landkreis sehe sich daher außer Stande, Aussagen zur
finanziellen Ausstattung der Beratungsstelle zu treffen. Noch weniger sei es
daher möglich, die finanzielle und personelle Ausstattung aus Sicht des
Landkreises Lüneburg zu bewerten oder gar einen Handlungsbedarf festzustellen.
2)
Das
Vorhandensein häuslicher Gewalt sei nicht hinnehmbar und löse natürlich
Handlungsbedarf aus. Daher habe der Gesetzgeber entsprechend reagiert. Am
01.01.2002 sei das Gewaltschutzgesetz in Kraft getreten. In Niedersachsen
wurden im Anschluss daran erste Beratungs- und Interventionsstellen für
Menschen, die von häuslicher Gewalt betroffen seien, eingerichtet (BISS).
Lüneburg gehörte zu den ersten Standorten. Mittlerweile gebe es in
Niedersachsen eine weitgehend flächendeckende Ausstattung mit Beratungsstellen.
Ab wann ein erhöhter Beratungsbedarf bestehe, lasse sich von
hier aus nicht beurteilen. BISS Lüneburg sei in 2008 in 189 Fällen und in 2009
in 201 Fällen tätig gewesen.
3)
Mit dem Gewaltschutzgesetz, der
Einrichtung von BISS-Stellen, dem Vorhalten von Frauenhäusern geschehe sicherlich
schon jede Menge. Hinzu kommen die vielen Beratungsstellen, die unmittelbar
oder zumindest mittelbar an den Problemen arbeiten, die ursächlich für
häusliche Gewalt sein können. Er denke hier insbesondere an die
Drogenberatungsstelle, die Schuldnerberatungsstelle, aber auch viele Aktionen
des Kriminalpräventionsrats.
4)
Der Landkreis Lüneburg bezuschusse eine
Vielzahl der oben genannten Einrichtungen mit rd. 121.000 €
(Kriminalpräventionsrat, Frauenhaus, drobs, Schuldnerberatungsstelle).
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