Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Schriftliche Anfrage gemäß § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung; Anfrage der Kreistagsfraktion Die Linke vom 08.02.2010 (Eingang: 15.02.2010) zum Thema häusliche Gewalt  

Kreistag
TOP: Ö 18.1
Gremium: Kreistag Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 08.03.2010    
Zeit: 14:00 - 16:00 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
2010/042 Anfrage der Kreistagsfraktion Die Linke vom 08.02.2010 (Eingang: 15.02.2010) zum Thema häusliche Gewalt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
Verantwortlich:Britta AmmoneitAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
 
Wortprotokoll
Beschluss

LR Nahrstedt beantwortet folgende Fragen:

 

LR Nahrstedt beantwortet die Anfrage der Linken-Fraktion wie folgt:

 

1)       Träger der BISS-Beratungsstelle Lüneburg sei der Verein „Frauen helfen Frauen“. Die Finanzierung erfolge über das Land Niedersachsen auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen seien.

Bewilligungsbehörde sei das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Dem Landkreis Lüneburg liegen insoweit also weder Finanzierungspläne der Einrichtung noch die Bewilligungsbescheide des Landes vor.

Der Landkreis sehe sich daher außer Stande, Aussagen zur finanziellen Ausstattung der Beratungsstelle zu treffen. Noch weniger sei es daher möglich, die finanzielle und personelle Ausstattung aus Sicht des Landkreises Lüneburg zu bewerten oder gar einen Handlungsbedarf festzustellen.

 

2)        Das Vorhandensein häuslicher Gewalt sei nicht hinnehmbar und löse natürlich Handlungsbedarf aus. Daher habe der Gesetzgeber entsprechend reagiert. Am 01.01.2002 sei das Gewaltschutzgesetz in Kraft getreten. In Niedersachsen wurden im Anschluss daran erste Beratungs- und Interventionsstellen für Menschen, die von häuslicher Gewalt betroffen seien, eingerichtet (BISS). Lüneburg gehörte zu den ersten Standorten. Mittlerweile gebe es in Niedersachsen eine weitgehend flächendeckende Ausstattung mit Beratungsstellen.

Ab wann ein erhöhter Beratungsbedarf bestehe, lasse sich von hier aus nicht beurteilen. BISS Lüneburg sei in 2008 in 189 Fällen und in 2009 in 201 Fällen tätig gewesen.

 

3)       Mit dem Gewaltschutzgesetz, der Einrichtung von BISS-Stellen, dem Vorhalten von Frauenhäusern geschehe sicherlich schon jede Menge. Hinzu kommen die vielen Beratungsstellen, die unmittelbar oder zumindest mittelbar an den Problemen arbeiten, die ursächlich für häusliche Gewalt sein können. Er denke hier insbesondere an die Drogenberatungsstelle, die Schuldnerberatungsstelle, aber auch viele Aktionen des Kriminalpräventionsrats.

 

4)       Der Landkreis Lüneburg bezuschusse eine Vielzahl der oben genannten Einrichtungen mit rd. 121.000 € (Kriminalpräventionsrat, Frauenhaus, drobs, Schuldnerberatungsstelle).

 

-5-

 

 

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung