Vorlage - 2009/299
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Anlage/n:
4
Beschlussvorschlag:
1. Das Vorschlagsrecht für die Berufung der
ehrenamtlichen Richter bei den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit wird unter
Anwendung des Verteilungsverfahrens nach Hare-Niemeyer gem. § 47 (2) NLO wie
folgt verteilt:
CDU/Unabhängige/SPD-Gruppe: 2 Wahlvorschläge
2.
Auf
Vorschlag der Gruppe werden die
folgenden Personen gewählt:
.
.
.
Sachlage:
Nach § 14 Abs. 5
Sozialgerichtsgesetz (SGG) werden die Vorschlagslisten für die ehrenamtlichen
Richter, die in den Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe und des
Asylbewerberleistungsgesetzes mitwirken, von den Kreisen und kreisfreien
Städten aufgestellt.
Die ehrenamtlichen
Richter werden gemäß § 13 Abs. 1 SGG für fünf Jahre berufen.
Nach § 13 Abs. 3
SGG bleiben sie nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis ihre Nachfolger berufen
sind. Erneute Berufung ist zulässig.
Auf den Landkreis
Lüneburg entfallen 2 Vorschlagsrechte.
Gemäß § 28
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist für die Aufnahme in die Liste die
Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der
Vertretungskörperschaft des Kreises oder der kreisfreien Stadt, mindestens
jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich. Abweichend von
§ 28 S. 3 VwGO soll jedoch aus Gründen der Gleichbehandlung und Transparenz des
Berufungsverfahrens nur noch die erforderliche Anzahl von Vorschlägen (2)
angefordert werden. Aus diesem Grunde ist sicherzustellen, dass die erstmalig
oder zur erneuten Berufung Vorgeschlagenen zur Übernahme bzw. weiteren
Übernahme des Amtes eines ehrenamtlichen Richters in der niedersächsischen
Sozialgerichtsbarkeit auch bereit sind.
Die ehrenamtlichen
Richter sollen gemäß § 16 Abs. 6 SGG im Bezirk des Sozialgerichts wohnen oder
ihren Betriebssitz haben oder beschäftigt sein.
Ferner hat das
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen darum gebeten, möglichst keine
Kreistagsmitglieder vorzuschlagen, weil in keiner Weise ersichtlich ist, ob die
betreffenden ehrenamtlichen Richter nicht in dem gerade zu verhandelnden
Verfahren am Widerspruchsverfahren mitgewirkt haben.
Im Jahr 2004 wurden
folgende Personen (4) vom Kreistag gewählt:
Herr Meinhard
Perschel, Wendisch Evern (GRUPPE)
Herr Markus Graff,
Adendorf (GRUPPE)
Frau Ute Bruch,
Deutsch Evern (SPD)
Frau Nadja Schmidt,
Lüneburg.
Frau
Ute Bruch und Herr Markus Graff wurden im Januar 2005 mit Wirkung vom
01.02.2005 für die Dauer von 5 Jahren vom Landessozialgericht
Niedersachsen-Bremen zur/zum ehrenamtlichen Richterin/Richter berufen.