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Geflüchtetenunterkunft in Scharnebeck

Um geflüchtete Menschen im Landkreis Lüneburg bestmöglich unterzubringen, wird aktuell das ehemalige Krankenhaus in Scharnebeck umgebaut und saniert. Voraussichtlich im Herbst 2024 ist die Unterkunft bezugsbereit. Bis zu 180 Menschen können dann auf rund 7.500 Quadratmetern unterkommen. Die Gemeinschaftseinrichtung soll zukünftig die bisherige Notunterkunft und erste Anlaufstelle für Geflüchtete in Sumte, Amt Neuhaus, ablösen.

Sumte

Aktuell hat der Landkreis im Ortsteil Sumte der Gemeinde Amt Neuhaus ein ehemaliges Bürodorf für die Erstaufnahme von Geflüchteten angemietet und entsprechend umgestaltet. Der derzeitige Mietvertrag läuft 2024 aus. Ziel der Kreisverwaltung ist es, geflüchtete Menschen in einer eigenen Unterkunft unterzubringen.

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Zur Unterkunft

Mit der Unterkunft in Scharnebeck wird den Geflüchteten ein Stück Selbstständigkeit wiedergegeben. Die Wege zum nächsten Ort, zur Behörde oder zum Einkaufen sind kürzer als in Sumte. Über die Gemeindegrenzen Scharnebecks hinaus kann das Kreisgebiet dank der guten Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr besser erreicht, Behördengänge und Arztbesuche leichter erledigt werden. Die Unterkunft in Scharnebeck soll zudem die Gemeinden entlasten, damit diese sich besser vorbereiten und eine möglichst gute Integration sicherstellen können. Die Sicherheit in und um die Unterkunft, in der viele Menschen aus unterschiedlichen Kulturen aufeinandertreffen, ist dem Landkreis ein wichtiges Anliegen. Daher wird mit dem Einzug der ersten Bewohnerinnen und Bewohner ein Sicherheitsdienst eingerichtet, der auch eine Kontaktnummer für die Nachbarschaft bereithält.

Infoveranstaltung im Oktober 2023

Rund 350 Bürgerinnen und Bürger kamen im Oktober 2023 zur Informationsveranstaltung des Landkreises Lüneburg im Forum des Schulzentrums Scharnebeck. Vor der Eröffnung der Unterkunft ist erneut eine Infoveranstaltug geplant. Die Kreisverwaltung lädt hierzu rechtzeitig ein. Mit der Nachbarschaft gibt es bereits regelmäßig einen Runden Tisch, um Fragen und Bedenken aufzunehmen.

Die häufigsten Fragen

Warum gibt es die neue Geflüchtetenunterkunft?

Die Geflüchtetenunterkunft in Scharnebeck ist die Erstaufnahmeeinrichtung für alle Geflüchtete, die dem Landkreis Lüneburg von der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen zugewiesen werden. 

Warum in Scharnebeck?

Der Mietvertrag der bisherigen Erstaufnahmeeinrichtung in Sumte, Amt Neuhaus, läuft Anfang 2025 aus. Das ehemalige Krankenhaus in Scharnebeck war bereits von 2015 bis 2020 eine Geflüchtetenunterkunft. Der Standort Scharnebeck verfügt über gute Verkehrsanbindungen und ermöglicht den Bewohnern und Bewohnerinnen ihre Eigenständigkeit zu erhöhen.

Wie viele Bewohnerinnen und Bewohner können untergebracht werden?

Bis zu 180 Menschen können in der Geflüchtetenunterkunft in Scharnebeck unterkommen.

Wann können die ersten Menschen einziehen?

Voraussichtlich ist die Unterkunft im Herbst 2024 bezugsbereit.

Wer sind die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner der Geflüchtetenunterkunft?

Zukünftig werden Geflüchtete, die in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben und sich aktuell im Asylverfahren befinden, in Scharnebeck untergebracht.

Wie lange bleiben die Menschen durchschnittlich?

Die Bewohner und Bewohnerinnen bleiben in der Regel nicht länger als zwei Monate in der Scharnebecker Unterkunft.

Wie geht es für die Geflüchteten nach der Unterkunft in Scharnebeck weiter?

Die Bewohner und Bewohnerinnen werden nach etwa zwei Monaten in dezentrale Unterkünfte im Landkreis Lüneburg untergebracht. Die Zahl der aufzunehmenden Geflüchteten in den einzelnen Samtgemeinden, Gemeinden und Städten richtet sich dabei nach der Einwohnendenzahl und Steueraufkommen. In den dezentralen Unterkünften haben die Geflüchteten die Möglichkeit, zur Schule zu gehen sowie an Sprach- und Integrationskursen teilzunehmen.

Wer bezahlt und betreibt die Unterkunft in Scharnebeck?

Die Unterkunft wird vom Landkreis Lüneburg finanziert und betrieben. Die dezentralen Unterkünfte, in die die Geflüchteten danach verteilt werden, werden von den entsprechenden Samtgemeinden, Gemeinden und Städten betrieben.

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