Förderberatung für Kulturakteure
Die Unterstützung und Förderung der regionalen Kulturlandschaft ist ein wichtiges Anliegen des Landkreises Lüneburg.
Daher bietet der Landkreis Kulturschaffenden ein Beratungsangebot, mit dem Ziel, gemeinsam Finanzierungsmöglichkeiten zu ermitteln und Förderanträge zum Erfolg zu führen. Auf dem Förder-Board finden Sie Hinweise zu aktuell ausgeschriebenen Programmen und/oder Veranstaltungstipps rund um das Thema Kulturförderung.
Alle Informationen auf einen Blick
Wir helfen Ihnen weiter!
Diese Termine stehen an:
Hier finden Sie weiterführende Links:
Kulturfördersprechstunde
Sie haben ein Kulturprojekt, aber noch keine Finanzierungsidee? Sie fragen sich, welcher Förderpartner und welches Programm für Sie bestmöglich in Frage kommt? Sie benötigen Unterstützung bei der Antragstellung?
Der Landkreis bietet eine unverbindliche Kulturfördersprechstunde an.
Bei Interesse oder Fragen melden Sie sich gern bei Sonja Piredda.
Förder-Board
Auf dem Förder-Board finden Sie laufend Ankündigungen und Informationen zu aktuellen Fördermöglichkeiten, Antragsfristen, Veranstaltungen, Workshops etc. zum Thema Kulturförderung.
**Bundesprogramm Kultur macht stark (2023–2027) – Dritte Förderphase**
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im Rahmen des Programms "Kultur macht stark - Bündnisse für Bildung" (2023-2027) Projekte der kulturellen Bildung, die vor Ort zu mehr Bildungsgerechtigkeit beitragen. Im kommenden Jahr startet das Programm in eine dritte Förderphase, aber bereits jetzt können bei vielen Programmpartnern Anträge zur Förderung von Projekten gestellt werden.
Fördergegenstand sind außerschulische Angebote der kulturellen Bildung. Hierzu gehören alle künstlerischen Sparten, Themen der Alltagskultur, Medienbildung und Leseförderung sowie interkulturelle Projekte. Angebote können als einmalig oder regelmäßig stattfindende Veranstaltungen durchgeführt werden, ebenso als Ferienfreizeiten oder Patenschafts- und Mentorenprogramme. Ausgeschlossen von einer Förderung sind bereits bestehende Bildungsangebote sowie Angebote, die anderweitig aus öffentlichen Mitteln gefördert werden. Antragssteller sind zivilgesellschaftliche Vereine, Stiftungen und gGmbHs, die gemeinsam mit Bündnispartnern aus dem Bereichen Kultur, Bildung, Sozialarbeit einen gemeinsamen Online-Antrag beim jeweils passenden Förderer stellen.
Für interessierte Einrichtungen aus Niedersachsen bietet die Servicestelle der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e. V. Beratung und Hilfestellungen rund um das Programm an.
**Kultur in der Innenstadt - Antragsfristen der Hansestadt Lüneburg**
Mit dem Verfügungsfond "Kultur in der Innenstadt", gefördert durch das Bundesprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren", möchte die Hansestadt Lüneburg von 2022 bis 2025 die Entwicklung der Innenstadt zu einem kulturellen Erlebnis- und Begegnungsraum fördern. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, freie Initiativen, einzelne natürliche Personen und sonstige juristische Personen, die im kulturellen Sektor tätig sind, beziehungsweise Institutionen, deren Hauptzweck die künstlerische oder kulturelle Tätigkeit ist. Weitere Informationen finden Sie hier.
Antragsfrsiten: Projekte, für die eine Förderentscheidung bis zum 26.11.2024 erforderlich ist, müssen bis zum 10.11.2024 bei der Hansestadt Lüneburg, Bereich Kultur, beantragt werden.
Der Lüneburgische Landschaftsverband
Der Lüneburgische Landschaftsverband ist als Träger der regionalen Kulturförderung für die Realisierung von Kulturprojekten im Landkreis Lüneburg von großer Bedeutung. Ziel der Projektförderung ist die Stärkung der kulturellen Vielfalt sowie die Gestaltung attraktiver und zukunftsfähiger Strukturen der Region. Der Landkreis Lüneburg ist Gründungsmitglied dieses größten Verbands unter den Landschaften und Landschaftsverbänden Niedersachsens.
Bei Fragen zur Förderungswürdigkeit von Vorhaben und der Antragstellung beraten der Lüneburgische Landschaftsverband und der Landkreis Lüneburg Sie sehr gern.
EIGENMITTEL | REGIONALMITTEL | INVESTITIONEN | ENERGIE |
WAS | WAS | WAS | WAS |
Projekte aus allen Kultursparten, aus der Denkmal- und Heimatpflege, Forschungsvorhaben zur Regionalhistorie, Brauchtumsfeste, (wissenschaftliche) Publikationen | Projekte aus den Bereichen Amateurtheater, Freies Theater, Theater- und Tanzpädagogik, Musik, Literatur, Soziokultur, Bildende Kunst, Neue Medien, Niederdeutsche Sprache, Kulturelle Jugendbildung | Baumaßnahmen zwecks Erhaltung (kein Neubau), digitale Infrastruktur, Veranstaltungs-Technik, betrieblich notwendige Anschaffungen | Maßnahmen zur Verbesserung des Energiebedarfs oder zur energetischen Sanierung der Einrichtung ( = die dazu dienen, den Energieverbrauch zu senken). |
WER | WER | WER | WER |
Vereine, Stiftungen, gGmbHs, Kommunen, Kirchengemeinden | Vereine, Stiftungen, gGmbHs, GbRs (nur für Freies Theater) | Träger einer eindeutig (sozio-) kulturellen, nichtstaatlichen Einrichtung | Träger einer kleineren, eindeutig kulturellen, nichtstaatlichen Einrichtung |
FÖRDERHÖHE | FÖRDERHÖHE | FÖRDERHÖHE | FÖRDERHÖHE |
Mindesthöhe von 1.000 Euro | Mindesthöhe von 1.000 bis max. 9.999 Euro | Mindesthöhe von 1.000 bis max. 25.000 Euro | Mindesthöhe von 1.000 bis max. 25.000 Euro |
FÖRDERQUOTE | FÖRDERQUOTE | FÖRDERQUOTE | FÖRDERQUOTE |
Keine | 50% der Gesamtkosten | 75% der Gesamtkosten | 75% der Gesamtkosten |
ANTRAGSTELLLUNG | ANTRAGSTELLLUNG | ANTRAGSTELLLUNG | ANTRAGSTELLLUNG |
Antragsfrist: 31.10.2024 Vorprüfung und Priorisierung durch den Landkreis Lüneburg, Förderentscheidung im Frühjahr 2025 | Antragsfrist: 31.10.2024 Stellungnahme durch den Landkreis Lüneburg, Förderentscheidungen im Frühjahr 2025 | Antragsfrist: ./. Die nächste Antragsfrist zum Investitionsprogramm wird zu gegebener Zeit an dieser Stelle mitgeteilt | Antragsfrist: 31.10.2024 Förderentscheidungen durch den Vorstand des Lüneburgischen Landschaftsverbandes noch im 4. Quartal 2024. |
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Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
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Fr
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07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
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