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Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit

Wohngeld

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Der Wohngeldbescheid kann gemäß § 28 Wohngeldgesetz (WoGG) unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle aufgehoben werden oder wird kraft Gesetz unwirksam.

Bei erheblicher Änderung der Wohn- und Einkommenssituation der Wohngeldempfängerin/des Wohngeldempfängers ist die zuständige Stelle berechtigt, den Wohngeldbescheid aufzuheben und Rückzahlungen einzufordern.



Das müssen Sie wissen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Änderungen der Wohn- und Einkommenssituation des Wohngeldempfängers/der Wohngeldempfängerin und weiterer zu berücksichtigender Personen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.

Erforderliche Unterlagen

Es werden Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

  • erhebliche Einkommenerhöhung oder erhebliche Verringung der Miete/Belastung,
  • Aufgabe/Kündigung des Wohnraums durch den Wohngeldempfänger/die Wohngeldempfängerin oder den zu berücksichtigenden Personen,
  • Zweckwidrige Verwendung des Wohngelds, d.h. das Wohngeld wird vollständig oder überwiegend nicht zur Bezahlung der Miete oder zur Aufbringung der Belastung verwendet,
  • Beantragung oder Empfang von Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung ) eines oder mehrerer Haushaltsmitglieder.

Hinweise (Besonderheiten)

Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB):

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.

Ansprechpersonen

Wohngeld
Trojahn Lilli
Zuständigkeit nach Name: A - F
04131 26-1734E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 123
Wohngeld
Bethlehem Tanja
Zuständigkeit nach Name: G - K
04131 26-1606E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 122
Wohngeld
Woltaire Pia
Zuständigkeit nach Name: L - N
04131 26-1771E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 121
Wohngeld
Meyer Christine
Zuständigkeit nach Name: O - R
04131 26-1403E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 121
Wohngeld
Dierks Gaby
Zuständigkeit nach Name: S - Z
04131 26-1402E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 120

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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