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Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit

Sozialhilfe und Wohngeld

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Der Wohngeldbescheid kann gemäß § 28 Wohngeldgesetz (WoGG) unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle aufgehoben werden oder wird kraft Gesetz unwirksam.

Bei erheblicher Änderung der Wohn- und Einkommenssituation der Wohngeldempfängerin/des Wohngeldempfängers ist die zuständige Stelle berechtigt, den Wohngeldbescheid aufzuheben und Rückzahlungen einzufordern.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Auf dem Michaeliskloster 4

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Änderungen der Wohn- und Einkommenssituation des Wohngeldempfängers/der Wohngeldempfängerin und weiterer zu berücksichtigender Personen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.

Erforderliche Unterlagen

Es werden Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

  • erhebliche Einkommenerhöhung oder erhebliche Verringung der Miete/Belastung,
  • Aufgabe/Kündigung des Wohnraums durch den Wohngeldempfänger/die Wohngeldempfängerin oder den zu berücksichtigenden Personen,
  • Zweckwidrige Verwendung des Wohngelds, d.h. das Wohngeld wird vollständig oder überwiegend nicht zur Bezahlung der Miete oder zur Aufbringung der Belastung verwendet,
  • Beantragung oder Empfang von Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) eines oder mehrerer Haushaltsmitglieder.

Hinweise (Besonderheiten)

Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB):

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.

Ansprechpersonen

Sozialhilfe und Wohngeld
Trojahn Lilli
Asylbewerber und Wohngeld - Zuständigkeit nach Name: A - F
04131 26-1734E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 123
Sozialhilfe und Wohngeld
Bethlehem Tanja
Asylbewerber und Wohngeld - Zuständigkeit nach Name: G - K
04131 26-1606E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 122
Sozialhilfe und Wohngeld
Woltaire Pia
Asylbewerber und Wohngeld - Zuständigkeit nach Name: L - N
04131 26-1771E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 121
Sozialhilfe und Wohngeld
Meyer Christine
Asylbewerber und Wohngeld - Zuständigkeit nach Name: O - R
04131 26-1403E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 121
Sozialhilfe und Wohngeld
Dierks Gaby
Asylbewerber und Wohngeld - Zuständigkeit nach Name: S - Z
04131 26-1402E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 120

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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