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Baugenehmigung Erteilung

Bauen

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.

Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Auf dem Michaeliskloster 8

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.

  • Geltungsdauer:3 Jahre
    ab dem Tag der Erteilung

Erforderliche Unterlagen

Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Der Bauantrag muss von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.

  • ausgefülltes amtliches Antragsformular

Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Der Bauantrag muss von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.

Verfahrensablauf

Die Antragsunterlagen sind bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt des Bauortes einzureichen, welche im Rahmen des Antragsverfahrens eine Stellungnahme zum Bauvorhaben abgibt und diese an die zuständige Stelle weiterleitet.

Die Antragsunterlagen sind bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt des Bauortes einzureichen, welche im Rahmen des Antragsverfahrens eine Stellungnahme zum Bauvorhaben abgibt und diese an die zuständige Stelle weiterleitet.

Formulare

Es sind die amtlich vorgeschriebenen Formulare zu verwenden. Die amtlichen Vordrucke sowie für die einzelnen im Rahmen eines Bauantrages einzureichenden Unterlagen halten die zuständige Stelle sowie die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bereit.

Es sind die amtlich vorgeschriebenen Formulare zu verwenden. Die amtlichen Vordrucke sowie für die einzelnen im Rahmen eines Bauantrages einzureichenden Unterlagen halten die zuständige Stelle sowie die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bereit.

Hinweise (Besonderheiten)

Für den Abbruch oder die Beseitigung eines Hochhauses oder eines nicht im Anhang genannten Teils einer baulichen Anlage ist eine Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) erforderlich. Für die in § 62 NBauO genannten baulichen Anlagen ist unter den dort genannten Voraussetzungen eine Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 62 NBauO einzureichen. Im Einzelfall berät die zuständige Stelle.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Ansprechpersonen

Bauen
Höfel Meike
Mitarbeiterin Genehmigungsverfahren: Samtgemeinde Gellersen, Gemeinde Soderstorf
04131 26-1770E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 109
Bauen
Voigt Arne
Mitarbeiter Genehmigungsverfahren: Gemeinde Handorf, Gemeinde Radbruch, Stadt Bleckede
04131 26-1542E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 113
Bauen
Krüger Torben
Mitarbeiter Genehmigungsverfahren: Gemeinde Amt Neuhaus, Samtgemeinde Ostheide
04131 26-1791E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 117
Bauen
Cordes Michael
Mitarbeiter Genehmigungsverfahren: Gemeinde Bardowick, Gemeinde Barum, Gemeinde Mechtersen, Gemeinde Vögelsen, Gemeinde Wittorf
04131 26-1207E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 105
Bauen
Berger Alexandra
Mitarbeiterin Genehmigungsverfahren: Samtgemeinde Scharnebeck
04131 26-1262E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 106
Bauen
Gückler Elisabeth
Stellvertretende Fachdienstleitung, Mitarbeiterin Genehmigungsverfahren: Gemeinde Deutsch Evern
04131 26-1026E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 114
Bauen
Kahrmann Oliver
Mitarbeiter Genehmigungsverfahren: Gemeinde Adendorf, Gemeinde Barnstedt, Gemeinde Embsen, Gemeinde Melbeck
04131 26-1879E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 107
Bauen
Gos Stefanie
Mitarbeiterin Genehmigungsverfahren: Gemeinde Amelinghausen, Gemeinde Betzendorf, Gemeinde Oldendorf/Luhe, Gemeinde Rehlingen, Samtgemeinde Dahlenburg
04131 26-1993E-Mail senden
Gebäude 3 - Zimmer 112

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

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