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Sozialhilfe

Sozialhilfe und Wohngeld

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten.

Die Sozialhilfe ist kein Almosen, sondern ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.

Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:

  • in Form von Geld, und zwar sowohl als laufende monatliche Zahlung als auch als einmalige Leistung,
  • als Sachleistung,
  • als persönliche Hilfe, etwa bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes,
  • durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden.

Gewährt wird die Sozialhilfe von örtlichen sowie überörtlichen Trägern der Sozialhilfe.

Die Sozialhilfeansprüche gliedern sich in sechs Unterbereiche:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfen zur Gesundheit
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe in anderen Lebenslagen


Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Auf dem Michaeliskloster 4

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Hilfen setzen - mit Ausnahme der antragsabhängigen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - grundsätzlich taggenau mit dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens beim Sozialhilfeträger ein, dass die Voraussetzungen für die Leistungen vorliegen. Im Übrigen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Rechtsbehelf

Gegen die Bescheide der zuständigen Träger der Sozialhilfe kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.

Ansprechpersonen

Sozialhilfe und Wohngeld
Ahlfaenger Sebastian
Sozialhilfe - Zuständigkeit nach Name: A - Fq; I - J
04131 26-1708E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 100
Sozialhilfe und Wohngeld
Bechtloff Janna
Fachgebietsleiterin Sozialhilfe - Zuständigkeit nach Name: Fr - H
04131 26-1760E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 113
Sozialhilfe und Wohngeld
Niederreiner Stefanie
Sozialhilfe - Zuständigkeit nach Name: Ku - Rn
04131 26-1290E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 102
Sozialhilfe und Wohngeld
Rieckmann Karin
Sozialhilfe - Zuständigkeit nach Name: Kr - Kt; Ro - U
04131 26-1780E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 103
Sozialhilfe und Wohngeld
Baas Katrin
Sozialhilfe - Zuständigkeit nach Name: Ka - Kp; V - Z
04131 26-1312E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 100

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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