Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 i.V.m. § 22 Geschäftsordnung | ||||||
Ö 2 | Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 3 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 08.11.2023 | S2023-196 | |||||
Ö 5 | Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 (im Stand der 3. Aktualisierung vom 04.12.2023) | 2023/321 | |||||
Ö 5.1 | Antrag der CDU-Fraktion vom 16.11.2023 zum Thema: "Erhöhung des kommunalen Strukturentwicklungsfonds um 100.000 Euro auf 500.000 Euro" | 2023/392 | |||||
Ö 5.2 | Antrag der CDU-Fraktion vom 26.11.2023 zum Thema "Unterstützung der Berufsorientierung an den Oberschulen durch die Einrichtung eines Fördertopfes" | 2023/400 | |||||
Ö 5.3 | Antrag der CDU-Fraktion vom 26.11.2023 zum Thema "Beteiligung am Gesundheits-Projekt "Gesund Leben Lernen" der Kurt-Löwenstein-Schule" | 2023/401 | |||||
Ö 5.4 | Antrag der Gruppe FDP/ Die Unabhängigen vom 27.11.2023 zum Thema "Beratungen des Haushaltes für das Jahr 2024 - Sport" | 2023/402 | |||||
Ö 6 | Stellenplan für das Jahr 2024 (im Stand der 2. Aktualisierung der Verwaltung vom 06.11.2023) | 2023/326 | |||||
Ö 7 | Jahresabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2020 | 2023/399 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Der Beschluss zur Ergebnisverwendung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 wird insofern korrigiert, dass der Jahresüberschuss des Jahres 2019 i.H.v. 9.336.424,86 € nur anteilig i.H.v. 8.893.211,42 € der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt wird. Die verbleibenden 443.213,44 € werden der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. 2. Der Jahresabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2020 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen. 3. Gemäß § 24 Abs. 3 KomHKVO wird der Jahresfehlbetrag im außerordentlichen Ergebnisses des Jahres 2020 i.H.v. 3.175.602,61 € anteilig aus der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses i.H.v. 443.213,44 € gedeckt. Der verbleibende Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses wird aus dem erzielten Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses des Jahres 2020 in Höhe von 13.162.845,30 € gedeckt. Der verbleibende Jahresüberschuss i.H.v. 10.430.456,13 € wird gemäß § 123 NKomVG der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. 4. Dem Landrat wird für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilt.
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06.12.2023 - Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung | |||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
1. Der Beschluss zur Ergebnisverwendung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 wird insofern korrigiert, dass der Jahresüberschuss des Jahres 2019 i.H.v. 9.336.424,86 € nur anteilig i.H.v. 8.893.211,42 € der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt wird. Die verbleibenden 443.213,44 € werden der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. 2. Der Jahresabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2020 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen. 3. Gemäß § 24 Abs. 3 KomHKVO wird der Jahresfehlbetrag im außerordentlichen Ergebnisses des Jahres 2020 i.H.v. 3.175.602,61 € anteilig aus der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses i.H.v. 443.213,44 € gedeckt. Der verbleibende Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses wird aus dem erzielten Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses des Jahres 2020 in Höhe von 13.162.845,30 € gedeckt. Der verbleibende Jahresüberschuss i.H.v. 10.430.456,13 € wird gemäß § 123 NKomVG der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. 4. Dem Landrat wird für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
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18.12.2023 - Kreisausschuss | |||||||
N 9 - ungeändert beschlossen | |||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | |||||||
21.12.2023 - Kreistag | |||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: 1. Der Beschluss zur Ergebnisverwendung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 wird insofern korrigiert, dass der Jahresüberschuss des Jahres 2019 i.H.v. 9.336.424,86 € nur anteilig i.H.v. 8.893.211,42 € der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt wird. Die verbleibenden 443.213,44 € werden der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. 2. Der Jahresabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2020 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen. 3. Gemäß § 24 Abs. 3 KomHKVO wird der Jahresfehlbetrag im außerordentlichen Ergebnisses des Jahres 2020 i.H.v. 3.175.602,61 € anteilig aus der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses i.H.v. 443.213,44 € gedeckt. Der verbleibende Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses wird aus dem erzielten Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses des Jahres 2020 in Höhe von 13.162.845,30 € gedeckt. Der verbleibende Jahresüberschuss i.H.v. 10.430.456,13 € wird gemäß § 123 NKomVG der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. 4. Dem Landrat wird für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
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Ö 8 | Gebührenkalkulation 2024 der GfA Lüneburg gkAöR für den Landkreis Lüneburg | 2023/389 | |||||
Ö 9 | Abberufung eines Prüfers im Rechnungsprüfungsamt | 2023/385 | |||||
Ö 10 | Abberufung eines Prüfers im Rechnungsprüfungsamt | 2023/384 | |||||
Ö 11 | Niederschlagung bei einer Forderung, die gemäß § 7 UVG auf das Land Niedersachsen, vertreten durch den Landkreis Lüneburg, übergegangen ist. | ||||||
Ö 12 | Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten | ||||||
Ö 13 | Beantwortung von Anfragen gem. § 17 Geschäftsordnung | ||||||
Ö 14 | Bei Behandlung eines nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes Herstellung der Öffentlichkeit sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und Schließung der Sitzung | ||||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2023-11-30 Stellungnahme AG HVB KU 2024 (1439 KB) |