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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Jahresabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2020  

Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 06.12.2023    
Zeit: 15:00 - 15:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2023/399 Jahresabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2020
   
 
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Haack, Carolin
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Haack, Carolin
Produkte:29.3. 111-300 Finanzmanagement - Haushalt, Buchhaltung, Controlling, Beteiligungsmanagement
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

KVOR Mennrich gibt einige Erläuterungen zum Jahresabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2020. Das Rechnungsprüfungsamt habe den Jahresabschluss geprüft und Prüfungshinweise sowie Prüfungsbemerkungen in seinem Schlussbericht dazu abgegeben. Die Verwaltung habe diese Prüfungsbemerkungen anerkannt und die entsprechenden Korrekturen vorgenommen.

 

Beschluss:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Der Beschluss zur Ergebnisverwendung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 wird insofern korrigiert, dass der Jahresüberschuss des Jahres 2019 i.H.v. 9.336.424,86 € nur anteilig i.H.v. 8.893.211,42 € der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt wird. Die verbleibenden 443.213,44 € werden der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

2. Der Jahresabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2020 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.

3. Gemäß § 24 Abs. 3 KomHKVO wird der Jahresfehlbetrag im außerordentlichen Ergebnisses des Jahres 2020 i.H.v. 3.175.602,61 € anteilig aus der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses i.H.v. 443.213,44 € gedeckt. Der verbleibende Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses wird aus dem erzielten Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses des Jahres 2020 in Höhe von 13.162.845,30 € gedeckt. Der verbleibende Jahresüberschuss i.H.v. 10.430.456,13 € wird gemäß § 123 NKomVG der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

4. Dem Landrat wird für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilt.

 

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

 

 

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