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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/402  

Betreff: Antrag der Gruppe FDP/ Die Unabhängigen vom 27.11.2023 zum Thema "Beratungen des Haushaltes für das Jahr 2024 - Sport"
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Gruppe FDP/Die Unabhängigen
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Bolz, Judith
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
06.12.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung zurückgestellt   
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
Kreisausschuss
Kreistag

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Haushaltsantrag_2024_-_Sport_.pdf  

 

Anlage/n:
Originalantrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsantrag_2024_-_Sport_.pdf (235 KB)      

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

1. Erhöhung des kommunalen Strukturentwicklungsfonds (Produkt 571-000) um 140.000,00  mit der Zweckbindung der Sportförderung und

2. Erhöhung des Zuschusses zur Pauschale der Entschädigung für haupt- und ehrenamtliche Übungsleiter (Produkt 421-000) um 30.000,00 

 

 

Sachlage:
1. Zu Beginn eines jeden Haushaltsjahres steht für die Sportförderung eine Summe von 200.000,00  aus dem (investiven) Strukturentwicklungsfond zur Verfügung. Aufgrund des Sanierungsstaus bei Sportstätten u.ä. stehen zu Beginn des Jahres 2024, unter Berücksichtigung der bereits beschlossenen Sportförderanträge, nur noch etwa 60.000,00  zur Verfügung. Um im Bereich der Sportförderung handlungsfähig zu bleiben und die Gemeinden bei der wichtigen Modernisierung der Sportstätten u.ä. zu unterstützen, fordern wir eine Erhöhung auf den Betrag von wieder 200.000,00 . Hintergrund ist auch, dass häufig eine Förderung von anderen Institutionen von einer Förderung der Gemeinde und/ oder des Landkreises abhängt. Wenn eine Förderung vom Landkreis wegen zu geringer Mittel ausbleibt, trägt der Landkreis dazu bei, dass eine Negativspirale in Bezug auf die Förderung losgetreten wird, die unsere Gruppe zwingend verhindern möchte.

2. Die letzte signifikante Anpassung des Zuschusses der Pauschale der Entschädigung für haupt- und ehrenamtliche Übungsleiter und Übungsleiterinnen erfolgte bei der Umstellung von DM zu Euro. Es liegt auf der Hand, dass seit dem auch im Bereich der haupt- und ehrenamtlichen Übungsleiterentschädigung eine höhere Vergütung/ Aufwandsentschädigung bei den Vereinen zu Buche schlägt. Wir möchten die Vereine an dieser Stelle entlasten und so dazu beitragen, dass weiter engagierte und qualifizierte Übungsleiter und Übungsleiterinnen in den Landkreisvereinen aktiv sind und bleiben.

 

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