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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Tagesordnung - Kreistag  

Bezeichnung: Kreistag
Gremium: Kreistag
Datum: Mo, 15.12.2003    
Zeit: 14:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Nachbesetzung des Kreisschulausschusses gemäß § 110 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)  
2003/215  
Ö 4  
Kreisarchiv; hier: Neubesetzung  
2003/216  
Ö 5  
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2001  
2003/166  
Ö 6  
Bekanntgabe der Aufnahme eines Kommunaldarlehens in Höhe von 1.866.000 Euro aus der Kreditermächtigung 2003  
2003/178  
Ö 7     (nichtöffentlich)      
Ö 8  
Bericht über den Stand der Aufgabenkritik des Landes und Bezug zur Aufgabenkritik des Landkreises (Beschluss des Kreistages vom 10.11.2003)  
2003/223  
Ö 9  
Erhöhung der Kostenbeteiligung am Essen in der Schule am Knieberg
2003/103.1  
Ö 10  
Schulreform; hier: Aufstellung des Schulentwicklungsplanes
2003/55.1  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die jeweils kostengünstigste Lösung für jeden Standort unter Ausnutzung der vorhandenen Unterrichtsräume zu ermitteln und zur Beschlussfassung im nächsten Schulausschuss vorzulegen.

Beschlussvorschlag des Schulausschusses in der Sitzung am 9. Juli 2003:

Die Verwaltung wird beauftragt, die jeweils wirtschaftlichste Lösung unter Berücksichtigung pädagogischer Gesichtspunkte für jeden Standort unter Ausnutzung der vorhandenen Unterrichtsräume zu ermitteln und zur Beschlussfassung im nächsten Schulausschuss vorzulegen. Es ist eine überschlägige Kostenberechnung vorzulegen.

Ergänzender Beschlussvorschlag:

1.       Die nunmehr ermittelten Daten bilden die Grundlage für die Planung und Umsetzung der Schulreform zum 1. August 2004 und bilden gleichzeitig die Grundlage für die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes zum 1. Januar 2005.

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, mit den in Frage kommenden Gemeinden zu verhandeln, dass für die Errichtung zusätzlicher weiterführender Schulen zu den Baukosten ein erheblicher Kostenbeitrag zur Unterstützung des Landkreises Lüneburg geleistet wird. Unter dieser Voraussetzung sollten für die einzelnen Standorte Folgendes vorgesehen werden:

 

Standort Amelinghausen:

Zur Vermeidung leer stehender Räume nach Aufhebung der Orientierungsstufe wird in Amelinghausen eine Hauptschule errichtet.

 

Zusätzlich wird eine Realschule errichtet. Die beiden Schulen werden gemäß § 106 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) organisatorisch zusammengefasst.

 

Für diese Maßnahme in Amelinghausen sind voraussichtlich insgesamt 11 AUR und 4 FUR erforderlich.

 

Mit der Samtgemeinde Amelinghausen ist über eine Beteiligung an den Baukosten zu verhandeln.

 

 

Standort Embsen:

In Embsen bestehen derzeit eine Hauptschule und eine Realschule. Die beiden Schulen werden zum nächst möglichen Zeitpunkt gemäß § 106 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) organisatorisch zusammengefasst.

 

In Embsen wird eine Außenstelle des Gymnasiums Oedeme mit dem Einzugsbereich der Grundschulen in der Samtgemeinde Amelinghausen und der Grundschulen in der Samtgemeinde Ilmenau für die Klassen 5 bis 10 errichtet. Dieser Standort eines gymnasialen Angebotes sollte zunächst als Außenstelle geführt werden, um die Entwicklung zu beobachten. Ein entsprechender Vermerk müsste in der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes aufgenommen werden. Ggf. müsste auch die Entwicklung der gymnasialen Oberstufe beobachtet werden, um ggf. hier später ein vollwertiges Gymnasium zu errichten.

 

Die Verwaltung wird hierzu mit der Samtgemeinde Ilmenau verhandeln, um eine Mitfinanzierung der Errichtung eines gymnasialen Angebotes zu erhalten.

 

 

Standort Oedeme:

Durch die Maßnahmen zu Amelinghausen und Embsen wird derzeit ein Baubedarf in Oedeme für die weiterführenden Schulen nicht gesehen. Wie bereits in der Vorlage zum Schulausschuss am 9. Juli 2003 dargestellt, müssen im Überhang befindliche Räume einer sinnvollen Nutzung für die Zwecke der Sonderschule G – Schule am Knieberg – und der Berufsbildenden Schulen zugeführt werden. Zu gegebener Zeit muss hierüber im Schulausschuss berichtet werden.

 

Einzugsbereich für Haupt-, Realschule und Gymnasium Grundschule Hasenburger Berg, Grundschulen der Samtgemeinde Gellersen, Neubaugebiete Stadt Lüneburg (Lüneburg-Oedeme-Süd, Schaperdrift, Teufelsküche). Für das Gymnasium zusätzlich im Sekundarbereich II Schüler aus der Samtgemeinde Ilmenau und der Samtgemeinde Amelinghausen.

 

Die Hauptschule Oedeme ist noch aufnahmefähig für Schüler des Hauptschulstandortes Kreideberg. Hier muss mit der Stadt Lüneburg abgesprochen werden, wie hier der Einzugsbereich/Schulbezirk für die Hauptschule Oedeme neu zugeschnitten werden soll für den Fall, dass die Hauptschule Kreideberg nicht mehr bestandsfähig ist. Danach muss der Einzugsbereich/Schulbezirk für die Hauptschule Oedeme neu und konkret festgelegt werden.

 

Durch die Maßnahme zu Amelinghausen und Embsen wird derzeit ein Baubedarf in Oedeme für weiterführende Schulen nicht gesehen.

 

 

Standort Bardowick:

In Bardowick ist eine Realschule zum 1. August 2003 in Betrieb genommen worden. Der I. Bauabschnitt für diese Schule ist fertig gestellt. Der II. Bauabschnitt wurde auf Grund des Wegfalls der Orientierungsstufe neu geplant und bis 1. August 2004 fertig gestellt, sodass weitere Maßnahmen hier derzeit nicht erforderlich sind.

 

Einzugsbereich/Schulbezirk: Samtgemeinde Bardowick

 

Nach Absprache mit der Stadt: künftige Beschulung der Schüler der Grundschule Ochtmissen in der Hauptschule Bardowick.

 

Die Gymnasialschüler aus der Samtgemeinde Bardowick werden künftig weiterhin in der Herderschule beschult und dem Einzugsbereich/Schulbezirk der Herderschule zugeordnet.

 

 

Standort Dahlenburg:

Die Schüler der Grundschule Barendorf werden künftig auf Dauer in der Haupt- und Realschule Dahlenburg beschult. Durch diese Maßnahme ist der Standort Haupt- und Realschule Dahlenburg auf Dauer gesichert. Von der Errichtung eines Gymnasiums in Dahlenburg wird abgesehen. Die Gymnasiasten aus der Samtgemeinde Dahlenburg werden dem künftigen Gymnasium Bleckede zugeordnet.

 

Die Gymnasiasten aus der Grundschule Barendorf besuchen weiterhin ein Gymnasium in Lüneburg, wahlweise das künftige Gymnasium Bleckede.

 

Schuleinzugsbereich/Schulbezirk für die Haupt- und Realschule Dahlenburg:

Samtgemeinde Dahlenburg, Schüler der Grundschule Barendorf, Gemeinde Thomasburg.

 

 

Standort Bleckede:

Zur Entlastung des Standortes Scharnebeck wird in Bleckede zusätzlich ein Gymnasium für die Klassen 5 bis 12 eingerichtet. Einzugsbereich/Schulbezirk Stadt Bleckede, Grundschule Neetze, Samtgemeinde Dahlenburg.

 

 

Standort Adendorf:

Zur Entlastung des Standortes Scharnebeck und zur Sicherung des Standortes Haupt- und Realschule in Adendorf werden die Schüler der Grundschule Brietlingen und der Grundschule Artlenburg künftig in der Haupt- und Realschule in Adendorf beschult. Dadurch soll eine dauernde Zweizügigkeit der Haupt- und Realschule in Adendorf erreicht werden.

 

Einzugsbereich/Schulbezirk für die Haupt- und Realschule Adendorf: die Gemeinde Adendorf und die Grundschulen Artlenburg und Brietlingen.

 

 

Standort Scharnebeck:

Durch die Maßnahmen zu Adendorf und Bleckede werden in Scharnebeck Erweiterungsbauten nicht erforderlich. Der Bestand der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums ist gesichert.

 

Schuleinzugsbereich/Schulbezirk Haupt- und Realschule: Grundschule Scharnebeck, Grundschule Echem, Grundschule Hohnstorf.

Einzugsbereich/Schulbezirk Gymnasium: Grundschulen Samtgemeinde Scharnebeck, Grundschule Adendorf (teilweise).

 

 

Neuhaus:

Die Hauptschule in der Gemeinde Amt Neuhaus ist schwach 1zügig, die Realschule ist schwach 2zügig. Wegen der exponierten Lage dieser Schule muss erreicht werden, dass der Bestand gesichert wird.

 

Einzugsbereich/Schulbezirk: Gemeinde Amt Neuhaus.

 

Die Gymnasialschüler aus dem Bereich der Gemeinde Amt Neuhaus werden bis zur Errichtung der neuen Elbbrücke in Dömitz und Boizenburg beschult, danach im künftigen Gymnasium Bleckede.

 

 

3.       Für den Fall, dass eine Mitfinanzierung durch die in Frage kommenden Gemeinden und Samtgemeinden für die zusätzliche Errichtung weiterführender Schulen nicht erreicht werden kann, muss ein Ausbau der bisherigen Standorte vorgenommen werden unter Inanspruchnahme leer stehender Räume benachbarter Schulen

4.       Ein Baubedarf wird auch bei den evtl. neu zu errichtenden weiterführenden Schulen auf den langfristigen Bedarf ausgerichtet, um in Zukunft leer stehende Räume zu vermeiden. Mittelfristig erforderlicher Mehrbedarf muss mit Containern oder durch Räume benachbarter Institutionen u.ä. ausgeglichen werden.

5.       Die Verwaltungen von Stadt und Landkreis Lüneburg halten die Einrichtung von Schulbezirken für zwingend erforderlich, um die Schulreform ordnungsgemäß umzusetzen. Denkbar wäre der Erlass einer entsprechend befristeten Satzung. Die Schulbezirke sind zwischen Stadt und Landkreis Lüneburg zu erörtern, soweit Schulen beider Träger berührt werden.

6.       Die Stellungnahmen der im Verfahren zu beteiligenden Stellen werden seitens des Schulausschusses zur Kenntnis genommen und Beschlussempfehlungen in der Sitzung hierzu abgegeben.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag, 3.November 2003:

1. Die ermittelten Daten bilden die Grundlage für die Planung und Umsetzung der Schulreform zum 1. August 2004 und bilden gleichzeitig die Grundlage für die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes zum 1. Januar 2005.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Gemeinden, in denen ein zusätzliches Angebot an schulischen Einrichtungen vorgesehen wird, über die Beteiligung an den Kosten der notwendigen Baumaßnahmen Verhandlungen zu führen.

3. Zu den einzelnen Standorten:

 

a)  Amelinghausen:

Zur Vermeidung leer stehender Räume nach Aufhebung der Orientierungsstufe wird in Amelinghausen eine Außenstelle der organisatorisch zusammengefassten Haupt- und Realschule Embsen gemäß § 106 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) für die Jahrgänge 5 bis 7 errichtet.

Einzugsbereich: Samtgemeinde Amelinghausen

 

Zügigkeit der Hauptschule:           langfristig 1zügig

Zügigkeit der Realschule:             langfristig 2zügig

 

Die Baumaßnahmen sind der anliegenden Aufstellung 1 zu entnehmen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Samtgemeinde zu verhandeln, ob eine Beteiligung an den Baukosten erfolgt.

 

b)  Standort Embsen:

In Embsen wird die bestehende Haupt- und Realschule organisatorisch zum nächst möglichen Zeitpunkt gemäß § 106 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) zusammengefasst.

 

Einzugsbereich: Klasse 5 bis 7 Samtgemeinde Ilmenau, Zügigkeit Hauptschule: langfristig 1zügig, Zügigkeit Realschule: langfristig 2zügig

Einzugsbereich: Klasse 8 bis 10 Samtgemeinde Ilmenau, Samtgemeinde Amelinghausen. Zügigkeit Hauptschule: langfristig 2zügig, Zügigkeit Realschule: langfristig 3zügig.

 

In Embsen wird eine Außenstelle des Gymnasiums Oedeme für die Klassen 5 bis 7 mit dem Einzugsbereich der Samtgemeinde Ilmenau und Samtgemeinde Amelinghausen errichtet werden.

 

Vermerk in den Schulentwicklungsplan:

Entwicklung beobachten, bei Bedarf Eigenständigkeit vorsehen.

 

Der Baubedarf ist der anliegenden Aufstellung 1 zu entnehmen.

 

Mit der Samtgemeinde Ilmenau ist zu verhandeln, ob eine Mitfinanzierung des Baubedarfs erfolgt.

 

c)  Standort Oedeme:

Durch die Maßnahmen zu Amelinghausen und Embsen wird der Baubedarf in Oedeme weitgehend ausgeschlossen. Nur die vorübergehende Aufstellung von Containern ist erforderlich. Zu einem späteren Zeitpunkt kann weiterhin überlegt werden, Räume für Zwecke der Sonderschule G – Schule am Knieberg – zu nutzen. Die Berufsbildenden Schulen III bleiben mit dem bisherigen Berufsfeld in Oedeme.

 

Einzugsbereich für die Hauptschule (2zügig) und die Realschule (3,5zügig): Samtgemeinde Gellersen, Grundschule Hasenburger Berg und Teile der Stadt Lüneburg (Neubaugebiete).

 

Für das Gymnasium Klasse 5 bis 7 (3zügig): Samtgemeinde Gellersen, Grundschule Hasenburger Berg und Teile der Neubaugebiete der Stadt Lüneburg.

 

Klassen 8 bis 12, bzw. 13 (5zügig): Samtgemeinde Gellersen, Grundschule Hasenburger Berg, Samtgemeinde Gellersen, Samtgemeinde Amelinghausen und Samtgemeinde Ilmenau.

 

Der Baubedarf ist der beiliegenden Anlage 1 zu entnehmen.

 

Um die Stadt Lüneburg zu entlasten, müsste geprüft werden, ob möglicherweise über die vorgesehenen Zügigkeiten der Haupt- und Realschule vorübergehend (mittel- und langfristig) Schüler weiterer Grundschulen der Stadt Lüneburg aufgenommen werden.

 

d)  Standort Bardowick:

In Bardowick ist eine Realschule zum 1. August 2003 in Betrieb genommen worden. Der I. Bauabschnitt für diese Schule ist fertig gestellt. Der II. Bauabschnitt wurde auf Grund des Wegfalls der Orientierungsstufe neu geplant und bis 1. August 2004 fertig gestellt, sodass weitere Maßnahmen hier derzeit nicht erforderlich sind.

 

Zügigkeit Hauptschule:     langfristig 2zügig

Zügigkeit Realschule:       langfristig 3zügig

 

Einzugsbereich/Schulbezirk: Samtgemeinde Bardowick

 

Nach Absprache mit der Stadt: künftige Beschulung der Schüler der Grundschule Ochtmissen in der Hauptschule Bardowick.

 

Die Gymnasialschüler aus der Samtgemeinde Bardowick werden künftig weiterhin in der Herderschule beschult und dem Einzugsbereich/Schulbezirk der Herderschule zugeordnet.

 

e)  Standort Dahlenburg:

Die Schüler der Grundschule Barendorf werden künftig auf Dauer in der Haupt- und Realschule Dahlenburg beschult. Durch diese Maßnahme ist der Standort Haupt- und Realschule Dahlenburg auf Dauer gesichert. Von der Errichtung eines Gymnasiums in Dahlenburg wird abgesehen.

 

Die Gymnasiasten aus der Grundschule Barendorf besuchen weiterhin ein Gymnasium in Lüneburg, wahlweise das künftige Gymnasium Bleckede.

 

Schuleinzugsbereich/Schulbezirk für die Haupt- und Realschule Dahlenburg:

Samtgemeinde Dahlenburg, Schüler der Grundschule Barendorf, Gemeinde Thomasburg.

 

Zügigkeit Hauptschule:     langfristig 2zügig

Zügigkeit Realschule:       langfristig 2,5zügig

 

f)   Standort Bleckede:

Haupt- und Realschule in Bleckede werden unverändert mit den bisherigen Einzugsbereichen weitergeführt. Für den Ganztagsbetrieb der Hauptschule und Realschule wird darüber hinaus der Einzugsbereich um die Samtgemeinden Scharnebeck, Samtgemeinde Ostheide, Samtgemeinde Bleckede erweitert.

 

Zügigkeit Hauptschule:     langfristig 2zügig

Zügigkeit Realschule:       langfristig 2zügig

 

Zur Entlastung des Standortes Scharnebeck wird in Bleckede eine Außenstelle des Gymnasiums Scharnebeck für die Klassen 5 bis 7 errichtet.

Einzugsbereich hierfür: Stadt Bleckede, Grundschule Neetze.

Zügigkeit Gymnasium:      langfristig 2zügig

 

Zur Entlastung der Gymnasien in der Stadt Lüneburg könnte der Einzugsbereich für die Samtgemeinde Dahlenburg erweitert werden, sodass die Schüler wahlweise auch die Außenstelle des Gymnasiums Scharnebeck in Bleckede aus der Samtgemeinde Dahlenburg besuchen können.

 

Der Baubedarf für den Standort Bleckede ist der beiliegenden Anlage 2 zu entnehmen.

 

g)  Standort Adendorf:

Der Standort Adendorf wird unverändert für die Hauptschule und Realschule mit dem bisherigen Einzugsbereich Gemeinde Adendorf beibehalten.

 

Zügigkeit Hauptschule:     langfristig 1zügig

Zügigkeit Realschule:       langfristig 1,5zügig

 

h)  Standort Scharnebeck:

Hauptschule und Realschule in Scharnebeck werden mit dem bisherigen Einzugsbereich unverändert beibehalten. Die Realschule Scharnebeck hat zur Entlastung des Standortes Scharnebeck eine Auslagerung von Klassen in die Feuerwehrtechnische Zentrale mit drei bis vier Klassen vorzunehmen.

 

Zügigkeit Hauptschule:     langfristig 2zügig

Zügigkeit Realschule:       langfristig 3zügig

 

Für das Gymnasium wird der Einzugsbereich für die Klassen 5 bis 7 (langfristig 3,5zügig) Samtgemeinde Scharnebeck und Adendorf vorgesehen. Für die Klassen 8 bis 12, bzw. 13 die Samtgemeinde Scharnebeck, die Stadt Bleckede, die Grundschule Neetze und ggf. Schüler aus der Samtgemeinde Dahlenburg, die bereits die Außenstelle des Gymnasiums Scharnebeck in Bleckede besucht haben (langfristig 4zügig).

 

Der Baubedarf ist der beiliegenden Anlage 2 zu entnehmen.

 

i)   Standort Neuhaus:

Die Hauptschule in der Gemeinde Amt Neuhaus ist schwach einzügig, die Realschule ist schwach zweizügig. Wegen der exponierten Lage dieser Schule wird angestrebt, den Bestand auf Dauer zu sichern.

 

Einzugsbereich: Gemeinde Amt Neuhaus.

 

Die Gymnasialschüler aus dem Bereich der Gemeinde Amt Neuhaus werden bis zur Errichtung der neuen Elbbrücke in Dömitz und Boizenburg beschult, danach künftig einem Gymnasium im Landkreis Lüneburg, vorrangig zunächst in der Außenstelle des Gymnasiums Scharnebeck in Bleckede.

 

4.  Der Baubedarf bei den einzelnen Standorten ist berechnet auf den langfristigen Bedarf. Dies dient dazu, um in Zukunft leer stehende Räume zu vermeiden. Mittelfristig erforderlicher Mehrbedarf muss mit Containern oder durch Räume benachbarter Institutionen, z.B. FTZ in Scharnebeck u. ä. ausgeglichen werden.

 

5.  Die Verwaltungen von Stadt und Landkreis Lüneburg werden in enger Zusammenarbeit, die beide Träger berühren, Schulstandorte konkret erörtern und weiter planen.

 

6.  Die Stellungnahmen der im Verfahren zu beteiligenden Stellen werden seitens des Schulausschusses zur Kenntnis genommen und hierzu Beschlussempfehlungen in der Sitzung abgegeben.

   
    25.11.2003 - Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
    Ö 7 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Mit 13 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung wird der Beschlussvorschlag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22. November 2003 mit folgender Ergänzung auf Grund des Vorschlages von Herrn KTA Peters, SPD: „Die Beteiligung der Gemeinden an den neu zu errichtenden Schulen soll von Fall zu Fall verhandelt werden. Auf jeden Fall sollen keine festen prozentualen Sätze festgesetzt werden, sondern es könnte auch zum Beispiel durch die Zurverfügungstellung eines Grundstückes die Beteiligung abgedeckt werden.“ beschlossen:

 

1.         Die nunmehr ermittelten Daten bilden die Grundlage für die Planung und Umsetzung der Schulreform zum 01.08.2004 und bilden gleichzeitig die Grundlage für die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes.

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, mit den in Frage kommenden Gemeinden zu verhandeln, dass für die Errichtung zusätzlicher weiterführender Schulen zu den Baukosten ein Kostenbeitrag zur Unterstützung des Landkreises Lüneburg geleistet wird. Unter dieser Voraussetzung sollten für die einzelnen Standorte folgendes vorgesehen werden:

3.         Standort Amelinghausen

U.a. wird zur Vermeidung leer stehender Räume nach Abschaffung der Orientierungsstufe in Amelinghausen eine Haupt- und Realschule eingerichtet. Beide Schulen werden gem. § 106 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) organisatorisch zusammengefasst. Mit der Samtgemeinde (SG) Amelinghausen ist über eine Beteiligung an den Baukosten zu verhandeln.

4.         Standort Embsen

In Embsen besteht derzeit eine Grund- und Hauptschule sowie eine Realschule. Die beiden Schulen werden zum nächst möglichen Zeitpunkt gem. § 106 Abs. 4 NSchG organisatorisch zusammengefasst.
In Embsen wird ein eigenständiges Gymnasium (Klasse 5 bis 12) mit dem Einzugsbereich der Grundschulen in der SG Amelinghausen und der Grundschulen in der SG Ilmenau errichtet. Mit der SG Ilmenau ist über eine Beteiligung an den Baukosten zu verhandeln.

5.         Standort Oedeme

Einzugsbereich für die HS/RS und Gymnasium sind die Samtgemeinde Gellersen, die Grundschule Hasenburger Berg und Teile der Neubaugebiete der Stadt Lüneburg.

6.         Standort Bardowick

Der Vorschlag der Verwaltung zum Standort Bardowick wird übernommen.

7.         Standort Dahlenburg

Der Vorschlag der Verwaltung zum Standort Dahlenburg wird übernommen.

8.         Standort Bleckede

In Bleckede wird ein eigenständiges Gymnasium (Klasse 5 bis 12) mit dem Einzugsbereich Stadt Bleckede, SG Dahlenburg und Grundschule Neetze eingerichtet. Mit der Stadt Bleckede ist über eine Beteiligung an den Baukosten zu verhandeln.

9.         Standort Adendorf

Einzugsbereich für die Haupt- und Realschule Adendorf ist die Einheitsgemeinde Adendorf. Evtl. leer stehende Räume sind durch das Gymnasium Scharnebeck zu nutzen. Mit der Stadt Lüneburg ist darüber zu verhandeln, ob Schüler und Schülerinnen aus dem Bereich Lüne/Moorfeld/Ebensberg zukünftig die HRS Adendorf besuchen.

10.     Standort Scharnebeck

Haupt- und Realschule in Scharnebeck werden mit dem bisherigen Einzugsbereich unverändert bleiben.
Für das Gymnasium (Klasse 5 bis 12) ist der Einzugsbereich die SG Scharnebeck und Einheitsgemeinde Adendorf (teilweise). Mit der Stadt Lüneburg ist darüber zu verhandeln, ob Schüler und Schülerinnen aus dem Bereich Lüne/Moorfeld/Ebensberg zukünftig das Gymnasium Scharnebeck besuchen.
Evtl. leer stehende Räume in Adendorf sind durch das Gymnasium Scharnebeck (Auslagerung) zu nutzen.

11.     Standort Neuhaus

Der Vorschlag der Verwaltung zum Standort Neuhaus wird übernommen.

12.     Weitere Ergänzungen

Kurz- und mittelfristig erforderlicher Mehrbedarf an Räumen muss mit Containern oder durch Räume benachbarter Institutionen ausgeglichen werden (Verwaltungsvorlage Punkt 4).
Die Verwaltung von Stadt und Landkreis Lüneburg werden in enger Zusammenarbeit die beide Träger berührenden Schulstandorte erörtern und weiter planen (Punkt 5).
Die Stellungnahmen der im Verfahren beteiligten Stellen werden seitens des Schulausschusses zur Kenntnis genommen und hierzu Beschlussempfehlungen in der Sitzung abgegeben.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

13 Ja-Stimmen, 4 Neine-Stimmen und 1 Enthaltung

   
    08.12.2003 - Kreisausschuss
    N 12 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    15.12.2003 - Kreistag
    Ö 10 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

In geheimer Abstimmung werden folgende Beschlüsse gefasst:

1)              Die Empfehlung des Kreisausschusses vom 08.12.2003 wird bei 9 : 45 Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

2)              Der anliegende Änderungsantrag der SPD-Kreistagsfraktion (Tischvorlage) zur Umsetzung des vorläufigen Schulentwicklungsplanes wird bei 27 : 28 Stimmen abgelehnt.

3)              Der als Tischvorlage eingebrachte gemeinsame Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion wird bei 29 : 26 Stimmen wie folgt  beschlossen:

I.

1.      In Embsen wird eine Auslagerung von Klassen des Gymnasiums Oedeme errichtet.

2.      In Amelinghausen werden Außenstellen der Haupt- und der Realschule Embsen errichtet.

3.      Soweit die Entwicklung der Schülerzahlen eine gesicherte Zweizügigkeit der Hauptschule und der Realschule sowohl in Amelinghausen als auch in Embsen auf Dauer zulässt, ist über eine selbstständige Haupt- und Realschule in Amelinghausen zu entscheiden. Bei erheblich zurückgehenden Schülerzahlen ist über eine Aufhebung der Außenstellen Amelinghausen zu entscheiden.

4.      Für die Schulstandorte Amelinghausen, Embsen, Oedeme ergeben sich daraus folgende Einzugsbereiche und Zügigkeiten:

Haupt- und Realschule Standort Embsen:

Ø       Klasse 5 bis 7

Ø       Einzugsbereich Samtgemeinde Ilmenau

Ø       Hauptschule einzügig, Realschule zweizügig

 

Haupt- und Realschule Standort Embsen:

Ø       Klasse 8 bis 9/10

Ø       Einzugsbereich Samtgemeinde Ilmenau und Samtgemeinde Amelinghausen

Ø       Hauptschule einzügig, ab Klasse 8 zweizügig, Realschule dreizügig

 

Auslagerung des Gymnasiums Oedeme:

Ø       Einzugsbereich Samtgemeinde Ilmenau und Samtgemeinde Amelinghausen

Ø       zweizügig

 

Haupt- und Realschule Standort Amelinghausen:

Ø       Einzugsbereich Samtgemeinde Amelinghausen

Ø       Hauptschule einzügig, Realschule zweizügig

 

Haupt- und Realschule Standort Oedeme:

Ø       Einzugsbereich Samtgemeinde Gellersen, Grundschule Hasenburger Berg, Neubaugebiet der Stadt Lüneburg (Lüneburg-Oedeme-Süd, Schaperdrift, Teufelsküche)

Ø       Hauptschule zweizügig, Realschule bis vierzügig

 

Gymnasium Standort Oedeme:

Einzugsbereich Samtgemeinde Gellersen, Grundschule Hasenburger Berg, Neubaugebiet der Stadt Lüneburg (Lüneburg-Oedeme-Süd, Schaperdrift, Teufelsküche, ggf. Häcklingen)

 

Zusätzlich können die Schüler der Grundschule Häcklingen zukünftig in Absprache mit der Stadt Lüneburg die Hauptschule, die Realschule und das Gymnasium Oedeme besuchen.

 

Spätestens ab Klasse 8 erweitert sich der Einzugsbereich des Gymnasiums Oedeme um die Samtgemeinde Ilmenau und Amelinghausen.

 

5.      In Bardowick werden die Hauptschule zwei- und die Realschule dreizügig (verbundene HRS) geführt. Einzugsbereich ist die Samtgemeinde Bardowick. In Absprache mit der Stadt Lüneburg besuchen die Gymnasialschüler aus der Samtgemeinde Bardowick die Herderschule in Lüneburg.

6.      Dahlenburg:
Die verbundene Haupt- und Realschule wird in der Hauptschule zweizügig, in der Realschule zweieinhalbzügig geführt, der Schuleinzugsbereich umfasst die Samtgemeinde Dahlenburg, die Schüler der Grundschule Barendorf sowie die Gemeinde Thomasburg.
Es wird bei der Hauptschule eine 10. Klasse eingerichtet.

7.      In Bleckede wird sowohl die Haupt- als auch die Realschule zweizügig geführt. Einzugsbereiche sind die Stadt Bleckede und die Schüler der Grundschule Neetze.

Es wird eine Außenstelle eines Gymnasiums eingerichtet. Die Außenstelle wird zweizügig geführt. Der Einzugsbereich umfasst die Stadt Bleckede, die Schüler der Grundschule Neetze.

Schülern aus dem Bereich der Samtgemeinde Dahlenburg wird freigestellt, das Gymnasium in Bleckede oder wahlweise in Lüneburg oder Scharnebeck zu besuchen.

Sollte die Entwicklung der Schülerzahlen dies rechtfertigen, ist zu gegebener Zeit über die Einrichtung eines selbstständigen Gymnasiums in Bleckede zu entscheiden.

8.      In Scharnebeck wird die Hauptschule zweizügig und die Realschule dreizügig geführt. Einzugsbereich ist jeweils das Gebiet der Samtgemeinde Scharnebeck.

Das Gymnasium wird von Klasse 5 bis Klasse 7 mit dem Einzugsbereich Samtgemeinde Scharnebeck geführt, ab Klasse 8 mit dem zusätzlichen Einzugsbereich Bleckede und Grundschule Neetze. Wahlweise haben die Schüler aus Dahlenburg, Ebensberg, Moorfeld und Adendorf die Möglichkeit, auch das Gymnasium Scharnebeck zu besuchen.

9.      In Adendorf wird die Hauptschule einzügig und die Realschule zweizügig (verbundene HRS) mit dem Einzugsbereich Adendorf geführt.
In Absprache mit der Stadt Lüneburg können Schüler aus dem Raum Ebensberg, Moorfeld aufgenommen werden.

10.  In Neuhaus wird die Hauptschule einzügig, die Realschule eineinhalbzügig (verbundene HRS) geführt. Einzugsbereich ist die Gemeinde Amt Neuhaus, Gymnasialschüler aus dem Bereich besuchen weiterhin bis zur Errichtung der neuen Elbquerung die Gymnasien in Dömitz und Boizenburg. Nach Errichtung der Elbbrücke besuchen diese Schüler ein Gymnasium im Landkreis Lüneburg, vorrangig zunächst die Außenstelle in Bleckede.

 

II.

Die Schulreform ist nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten unter Berücksichtigung pädagogischer Aspekte durchzuführen, das heißt, notwendige Erweiterungsbauten sind auf den langfristigen Bedarf zu planen. Kurz- und mittelfristiger höherer Bedarf an Unterrichtsräumen ist durch Mobilklassen oder durch die Inanspruchnahme von Räumen benachbarter Institutionen abzudecken.

 

Die unter I. dargestellten Zügigkeiten können wegen des sich zurzeit entwickelnden Schülerberges kurz- und mittelfristig überschritten werden.

 

Wegen der Finanzierung auf Grund der notwendigen Schulerweiterung wird die Verwaltung beauftragt, mit den betroffenen Gemeinden/Samtgemeinden über eine Beteiligung zu verhandeln.

Abstimmungsergebnis:

 

Ö 11  
Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten      
Ö 12  
Beantwortung von schriftlichen Anfragen gem. § 19 Abs. (1) Geschäftsordnung      
Ö 13  
Mündliche Anfragen aus aktuellem Anlass gemäß § 19 Abs. (2) Geschäftsordnung      
Ö 13.1  
Schülertransport Ebensberg - Katzenbergschule      
N 14     (nichtöffentlich)      
N 15     (nichtöffentlich)      
               

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