Tagesordnung - Kreistag
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Nachbesetzung des Kreisschulausschusses gemäß § 110 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) | 2003/215 | |||||
Ö 4 | Kreisarchiv; hier: Neubesetzung | 2003/216 | |||||
Ö 5 | Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2001 | 2003/166 | |||||
Ö 6 | Bekanntgabe der Aufnahme eines Kommunaldarlehens in Höhe von 1.866.000 Euro aus der Kreditermächtigung 2003 | 2003/178 | |||||
Ö 7 | (nichtöffentlich) | ||||||
Ö 8 | Bericht über den Stand der Aufgabenkritik des Landes und Bezug zur Aufgabenkritik des Landkreises (Beschluss des Kreistages vom 10.11.2003) | 2003/223 | |||||
Ö 9 | Erhöhung der Kostenbeteiligung am Essen in der Schule am Knieberg | ![]() |
2003/103.1 | ||||
Ö 10 | Schulreform; hier: Aufstellung des Schulentwicklungsplanes | ![]() |
2003/55.1 | ||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die jeweils kostengünstigste
Lösung für jeden Standort unter Ausnutzung der vorhandenen Unterrichtsräume zu
ermitteln und zur Beschlussfassung im nächsten Schulausschuss vorzulegen. Beschlussvorschlag des Schulausschusses in der Sitzung am 9.
Juli 2003: Die Verwaltung wird beauftragt, die jeweils wirtschaftlichste
Lösung unter Berücksichtigung pädagogischer Gesichtspunkte für jeden Standort
unter Ausnutzung der vorhandenen Unterrichtsräume zu ermitteln und zur
Beschlussfassung im nächsten Schulausschuss vorzulegen. Es ist eine
überschlägige Kostenberechnung vorzulegen. Ergänzender Beschlussvorschlag: 1.
Die nunmehr ermittelten Daten bilden die
Grundlage für die Planung und Umsetzung der Schulreform zum 1. August 2004 und
bilden gleichzeitig die Grundlage für die Fortschreibung des
Schulentwicklungsplanes zum 1. Januar 2005. 2.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den in
Frage kommenden Gemeinden zu verhandeln, dass für die Errichtung zusätzlicher
weiterführender Schulen zu den Baukosten ein erheblicher Kostenbeitrag zur
Unterstützung des Landkreises Lüneburg geleistet wird. Unter dieser
Voraussetzung sollten für die einzelnen Standorte Folgendes vorgesehen werden: Standort Amelinghausen: Zur Vermeidung leer stehender Räume nach
Aufhebung der Orientierungsstufe wird in Amelinghausen eine Hauptschule
errichtet. Zusätzlich wird eine Realschule errichtet.
Die beiden Schulen werden gemäß § 106 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz
(NSchG) organisatorisch zusammengefasst. Für diese Maßnahme in Amelinghausen sind
voraussichtlich insgesamt 11 AUR und 4 FUR erforderlich. Mit der Samtgemeinde Amelinghausen ist
über eine Beteiligung an den Baukosten zu verhandeln. Standort Embsen: In Embsen bestehen derzeit eine
Hauptschule und eine Realschule. Die beiden Schulen werden zum nächst möglichen
Zeitpunkt gemäß § 106 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
organisatorisch zusammengefasst. In Embsen wird eine Außenstelle des
Gymnasiums Oedeme mit dem Einzugsbereich der Grundschulen in der Samtgemeinde
Amelinghausen und der Grundschulen in der Samtgemeinde Ilmenau für die Klassen
5 bis 10 errichtet. Dieser Standort eines gymnasialen Angebotes sollte zunächst
als Außenstelle geführt werden, um die Entwicklung zu beobachten. Ein
entsprechender Vermerk müsste in der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes
aufgenommen werden. Ggf. müsste auch die Entwicklung der gymnasialen Oberstufe
beobachtet werden, um ggf. hier später ein vollwertiges Gymnasium zu errichten.
Die Verwaltung wird hierzu mit der Samtgemeinde Ilmenau
verhandeln, um eine Mitfinanzierung der Errichtung eines gymnasialen Angebotes
zu erhalten. Standort Oedeme: Durch die Maßnahmen zu Amelinghausen und
Embsen wird derzeit ein Baubedarf in Oedeme für die weiterführenden Schulen
nicht gesehen. Wie bereits in der Vorlage zum Schulausschuss am 9. Juli 2003
dargestellt, müssen im Überhang befindliche Räume einer sinnvollen Nutzung für
die Zwecke der Sonderschule G – Schule am Knieberg – und der Berufsbildenden
Schulen zugeführt werden. Zu gegebener Zeit muss hierüber im Schulausschuss
berichtet werden. Einzugsbereich für Haupt-, Realschule und
Gymnasium Grundschule Hasenburger Berg, Grundschulen der Samtgemeinde
Gellersen, Neubaugebiete Stadt Lüneburg (Lüneburg-Oedeme-Süd, Schaperdrift,
Teufelsküche). Für das Gymnasium zusätzlich im Sekundarbereich II Schüler aus der
Samtgemeinde Ilmenau und der Samtgemeinde Amelinghausen. Die Hauptschule Oedeme ist noch aufnahmefähig für Schüler des
Hauptschulstandortes Kreideberg. Hier muss mit der Stadt Lüneburg abgesprochen
werden, wie hier der Einzugsbereich/Schulbezirk für die Hauptschule Oedeme neu
zugeschnitten werden soll für den Fall, dass die Hauptschule Kreideberg nicht
mehr bestandsfähig ist. Danach muss der Einzugsbereich/Schulbezirk für die
Hauptschule Oedeme neu und konkret festgelegt werden. Durch die Maßnahme zu Amelinghausen und Embsen wird derzeit ein
Baubedarf in Oedeme für weiterführende Schulen nicht gesehen. Standort Bardowick: In Bardowick ist eine Realschule zum 1.
August 2003 in Betrieb genommen worden. Der I. Bauabschnitt für diese Schule
ist fertig gestellt. Der II. Bauabschnitt wurde auf Grund des Wegfalls der
Orientierungsstufe neu geplant und bis 1. August 2004 fertig gestellt, sodass
weitere Maßnahmen hier derzeit nicht erforderlich sind. Einzugsbereich/Schulbezirk: Samtgemeinde Bardowick Nach Absprache mit der Stadt: künftige Beschulung der Schüler
der Grundschule Ochtmissen in der Hauptschule Bardowick. Die Gymnasialschüler aus der Samtgemeinde
Bardowick werden künftig weiterhin in der Herderschule beschult und dem
Einzugsbereich/Schulbezirk der Herderschule zugeordnet. Standort Dahlenburg: Die Schüler der Grundschule Barendorf
werden künftig auf Dauer in der Haupt- und Realschule Dahlenburg beschult.
Durch diese Maßnahme ist der Standort Haupt- und Realschule Dahlenburg auf
Dauer gesichert. Von der Errichtung eines Gymnasiums in Dahlenburg wird
abgesehen. Die Gymnasiasten aus der Samtgemeinde Dahlenburg werden dem
künftigen Gymnasium Bleckede zugeordnet. Die Gymnasiasten aus der Grundschule
Barendorf besuchen weiterhin ein Gymnasium in Lüneburg, wahlweise das künftige
Gymnasium Bleckede. Schuleinzugsbereich/Schulbezirk
für die Haupt- und Realschule Dahlenburg: Samtgemeinde
Dahlenburg, Schüler der Grundschule Barendorf, Gemeinde Thomasburg. Standort Bleckede: Zur Entlastung des Standortes Scharnebeck
wird in Bleckede zusätzlich ein Gymnasium für die Klassen 5 bis 12
eingerichtet. Einzugsbereich/Schulbezirk Stadt Bleckede, Grundschule Neetze,
Samtgemeinde Dahlenburg. Standort Adendorf: Zur Entlastung des Standortes Scharnebeck
und zur Sicherung des Standortes Haupt- und Realschule in Adendorf werden die
Schüler der Grundschule Brietlingen und der Grundschule Artlenburg künftig in
der Haupt- und Realschule in Adendorf beschult. Dadurch soll eine dauernde
Zweizügigkeit der Haupt- und Realschule in Adendorf erreicht werden. Einzugsbereich/Schulbezirk für die Haupt- und Realschule Adendorf: die Gemeinde Adendorf und die Grundschulen Artlenburg und Brietlingen. Standort Scharnebeck: Durch die Maßnahmen zu Adendorf und
Bleckede werden in Scharnebeck Erweiterungsbauten nicht erforderlich. Der
Bestand der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums ist gesichert. Schuleinzugsbereich/Schulbezirk
Haupt- und Realschule: Grundschule Scharnebeck, Grundschule Echem, Grundschule
Hohnstorf. Einzugsbereich/Schulbezirk
Gymnasium: Grundschulen Samtgemeinde Scharnebeck, Grundschule Adendorf
(teilweise). Neuhaus: Die Hauptschule in der Gemeinde Amt Neuhaus ist schwach 1zügig,
die Realschule ist schwach 2zügig. Wegen der exponierten Lage dieser Schule
muss erreicht werden, dass der Bestand gesichert wird. Einzugsbereich/Schulbezirk: Gemeinde Amt Neuhaus. Die Gymnasialschüler aus dem Bereich der Gemeinde Amt Neuhaus
werden bis zur Errichtung der neuen Elbbrücke in Dömitz und Boizenburg
beschult, danach im künftigen Gymnasium Bleckede. 3.
Für den Fall, dass eine Mitfinanzierung
durch die in Frage kommenden Gemeinden und Samtgemeinden für die zusätzliche
Errichtung weiterführender Schulen nicht erreicht werden kann, muss ein Ausbau
der bisherigen Standorte vorgenommen werden unter Inanspruchnahme leer
stehender Räume benachbarter Schulen 4.
Ein Baubedarf wird auch bei den evtl. neu
zu errichtenden weiterführenden Schulen auf den langfristigen Bedarf ausgerichtet,
um in Zukunft leer stehende Räume zu vermeiden. Mittelfristig erforderlicher
Mehrbedarf muss mit Containern oder durch Räume benachbarter Institutionen u.ä.
ausgeglichen werden. 5.
Die Verwaltungen von Stadt und Landkreis
Lüneburg halten die Einrichtung von Schulbezirken für zwingend erforderlich, um
die Schulreform ordnungsgemäß umzusetzen. Denkbar wäre der Erlass einer
entsprechend befristeten Satzung. Die Schulbezirke sind zwischen Stadt und
Landkreis Lüneburg zu erörtern, soweit Schulen beider Träger berührt werden. 6.
Die Stellungnahmen der im Verfahren zu
beteiligenden Stellen werden seitens des Schulausschusses zur Kenntnis genommen
und Beschlussempfehlungen in der Sitzung hierzu abgegeben. Ergänzender Beschlussvorschlag, 3.November 2003: 1.
Die ermittelten Daten bilden die Grundlage für die Planung und Umsetzung der
Schulreform zum 1. August 2004 und bilden gleichzeitig die Grundlage für die
Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes zum 1. Januar 2005. 2.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Gemeinden, in denen ein zusätzliches
Angebot an schulischen Einrichtungen vorgesehen wird, über die Beteiligung an
den Kosten der notwendigen Baumaßnahmen Verhandlungen zu führen. 3.
Zu den einzelnen Standorten: a) Amelinghausen: Zur
Vermeidung leer stehender Räume nach Aufhebung der Orientierungsstufe wird in
Amelinghausen eine Außenstelle der organisatorisch zusammengefassten Haupt- und
Realschule Embsen gemäß § 106 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) für
die Jahrgänge 5 bis 7 errichtet. Einzugsbereich:
Samtgemeinde Amelinghausen Zügigkeit
der Hauptschule: langfristig
1zügig Zügigkeit
der Realschule: langfristig
2zügig Die
Baumaßnahmen sind der anliegenden Aufstellung 1 zu entnehmen. Die
Verwaltung wird beauftragt, mit der Samtgemeinde zu verhandeln, ob eine
Beteiligung an den Baukosten erfolgt. b) Standort Embsen: In
Embsen wird die bestehende Haupt- und Realschule organisatorisch zum nächst
möglichen Zeitpunkt gemäß § 106 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
zusammengefasst. Einzugsbereich:
Klasse 5 bis 7 Samtgemeinde Ilmenau, Zügigkeit Hauptschule: langfristig 1zügig,
Zügigkeit Realschule: langfristig 2zügig Einzugsbereich:
Klasse 8 bis 10 Samtgemeinde Ilmenau, Samtgemeinde Amelinghausen. Zügigkeit
Hauptschule: langfristig 2zügig, Zügigkeit Realschule: langfristig 3zügig. In
Embsen wird eine Außenstelle des Gymnasiums Oedeme für die Klassen 5 bis 7 mit
dem Einzugsbereich der Samtgemeinde Ilmenau und Samtgemeinde Amelinghausen
errichtet werden. Vermerk
in den Schulentwicklungsplan: Entwicklung
beobachten, bei Bedarf Eigenständigkeit vorsehen. Der
Baubedarf ist der anliegenden Aufstellung 1 zu entnehmen. Mit der
Samtgemeinde Ilmenau ist zu verhandeln, ob eine Mitfinanzierung des Baubedarfs
erfolgt. c) Standort Oedeme: Durch
die Maßnahmen zu Amelinghausen und Embsen wird der Baubedarf in Oedeme
weitgehend ausgeschlossen. Nur die vorübergehende Aufstellung von Containern
ist erforderlich. Zu einem späteren Zeitpunkt kann weiterhin überlegt werden,
Räume für Zwecke der Sonderschule G – Schule am Knieberg – zu nutzen. Die
Berufsbildenden Schulen III bleiben mit dem bisherigen Berufsfeld in Oedeme. Einzugsbereich
für die Hauptschule (2zügig) und die Realschule (3,5zügig): Samtgemeinde
Gellersen, Grundschule Hasenburger Berg und Teile der Stadt Lüneburg
(Neubaugebiete). Für das
Gymnasium Klasse 5 bis 7 (3zügig): Samtgemeinde Gellersen, Grundschule
Hasenburger Berg und Teile der Neubaugebiete der Stadt Lüneburg. Klassen
8 bis 12, bzw. 13 (5zügig): Samtgemeinde Gellersen, Grundschule Hasenburger
Berg, Samtgemeinde Gellersen, Samtgemeinde Amelinghausen und Samtgemeinde
Ilmenau. Der
Baubedarf ist der beiliegenden Anlage 1 zu entnehmen. Um die
Stadt Lüneburg zu entlasten, müsste geprüft werden, ob möglicherweise über die
vorgesehenen Zügigkeiten der Haupt- und Realschule vorübergehend (mittel- und
langfristig) Schüler weiterer Grundschulen der Stadt Lüneburg aufgenommen
werden. d) Standort Bardowick: In Bardowick ist eine Realschule zum 1.
August 2003 in Betrieb genommen worden. Der I. Bauabschnitt für diese Schule
ist fertig gestellt. Der II. Bauabschnitt wurde auf Grund des Wegfalls der
Orientierungsstufe neu geplant und bis 1. August 2004 fertig gestellt, sodass
weitere Maßnahmen hier derzeit nicht erforderlich sind. Zügigkeit Hauptschule: langfristig 2zügig Zügigkeit Realschule: langfristig 3zügig Einzugsbereich/Schulbezirk: Samtgemeinde Bardowick Nach Absprache mit der Stadt: künftige Beschulung der Schüler
der Grundschule Ochtmissen in der Hauptschule Bardowick. Die Gymnasialschüler aus der Samtgemeinde
Bardowick werden künftig weiterhin in der Herderschule beschult und dem
Einzugsbereich/Schulbezirk der Herderschule zugeordnet. e) Standort Dahlenburg: Die Schüler der Grundschule Barendorf
werden künftig auf Dauer in der Haupt- und Realschule Dahlenburg beschult.
Durch diese Maßnahme ist der Standort Haupt- und Realschule Dahlenburg auf
Dauer gesichert. Von der Errichtung eines Gymnasiums in Dahlenburg wird
abgesehen. Die Gymnasiasten aus der Grundschule
Barendorf besuchen weiterhin ein Gymnasium in Lüneburg, wahlweise das künftige
Gymnasium Bleckede. Schuleinzugsbereich/Schulbezirk für die Haupt-
und Realschule Dahlenburg: Samtgemeinde Dahlenburg, Schüler der
Grundschule Barendorf, Gemeinde Thomasburg. Zügigkeit
Hauptschule: langfristig 2zügig Zügigkeit
Realschule: langfristig 2,5zügig f) Standort Bleckede: Haupt-
und Realschule in Bleckede werden unverändert mit den bisherigen
Einzugsbereichen weitergeführt. Für den Ganztagsbetrieb der Hauptschule und
Realschule wird darüber hinaus der Einzugsbereich um die Samtgemeinden
Scharnebeck, Samtgemeinde Ostheide, Samtgemeinde Bleckede erweitert. Zügigkeit
Hauptschule: langfristig 2zügig Zügigkeit
Realschule: langfristig 2zügig Zur
Entlastung des Standortes Scharnebeck wird in Bleckede eine Außenstelle des
Gymnasiums Scharnebeck für die Klassen 5 bis 7 errichtet. Einzugsbereich
hierfür: Stadt Bleckede, Grundschule Neetze. Zügigkeit
Gymnasium: langfristig 2zügig Zur
Entlastung der Gymnasien in der Stadt Lüneburg könnte der Einzugsbereich für
die Samtgemeinde Dahlenburg erweitert werden, sodass die Schüler wahlweise auch
die Außenstelle des Gymnasiums Scharnebeck in Bleckede aus der Samtgemeinde
Dahlenburg besuchen können. Der
Baubedarf für den Standort Bleckede ist der beiliegenden Anlage 2 zu entnehmen.
g) Standort Adendorf: Der
Standort Adendorf wird unverändert für die Hauptschule und Realschule mit dem
bisherigen Einzugsbereich Gemeinde Adendorf beibehalten. Zügigkeit
Hauptschule: langfristig 1zügig Zügigkeit
Realschule: langfristig 1,5zügig h) Standort Scharnebeck: Hauptschule
und Realschule in Scharnebeck werden mit dem bisherigen Einzugsbereich
unverändert beibehalten. Die Realschule Scharnebeck hat zur Entlastung des
Standortes Scharnebeck eine Auslagerung von Klassen in die Feuerwehrtechnische
Zentrale mit drei bis vier Klassen vorzunehmen. Zügigkeit
Hauptschule: langfristig 2zügig Zügigkeit
Realschule: langfristig 3zügig Für das
Gymnasium wird der Einzugsbereich für die Klassen 5 bis 7 (langfristig
3,5zügig) Samtgemeinde Scharnebeck und Adendorf vorgesehen. Für die Klassen 8
bis 12, bzw. 13 die Samtgemeinde Scharnebeck, die Stadt Bleckede, die
Grundschule Neetze und ggf. Schüler aus der Samtgemeinde Dahlenburg, die
bereits die Außenstelle des Gymnasiums Scharnebeck in Bleckede besucht haben
(langfristig 4zügig). Der
Baubedarf ist der beiliegenden Anlage 2 zu entnehmen. i) Standort Neuhaus: Die
Hauptschule in der Gemeinde Amt Neuhaus ist schwach einzügig, die Realschule
ist schwach zweizügig. Wegen der exponierten Lage dieser Schule wird
angestrebt, den Bestand auf Dauer zu sichern. Einzugsbereich:
Gemeinde Amt Neuhaus. Die
Gymnasialschüler aus dem Bereich der Gemeinde Amt Neuhaus werden bis zur
Errichtung der neuen Elbbrücke in Dömitz und Boizenburg beschult, danach
künftig einem Gymnasium im Landkreis Lüneburg, vorrangig zunächst in der Außenstelle
des Gymnasiums Scharnebeck in Bleckede. 4. Der Baubedarf bei den einzelnen Standorten ist
berechnet auf den langfristigen Bedarf. Dies dient dazu, um in Zukunft leer
stehende Räume zu vermeiden. Mittelfristig erforderlicher Mehrbedarf muss mit
Containern oder durch Räume benachbarter Institutionen, z.B. FTZ in Scharnebeck
u. ä. ausgeglichen werden. 5. Die Verwaltungen von Stadt und Landkreis
Lüneburg werden in enger Zusammenarbeit, die beide Träger berühren,
Schulstandorte konkret erörtern und weiter planen. 6. Die Stellungnahmen der im Verfahren zu
beteiligenden Stellen werden seitens des Schulausschusses zur Kenntnis genommen
und hierzu Beschlussempfehlungen in der Sitzung abgegeben. |
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25.11.2003 - Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen | |||||||
Ö 7 - geändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Mit 13 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung wird der Beschlussvorschlag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22. November 2003 mit folgender Ergänzung auf Grund des Vorschlages von Herrn KTA Peters, SPD: „Die Beteiligung der Gemeinden an den neu zu errichtenden Schulen soll von Fall zu Fall verhandelt werden. Auf jeden Fall sollen keine festen prozentualen Sätze festgesetzt werden, sondern es könnte auch zum Beispiel durch die Zurverfügungstellung eines Grundstückes die Beteiligung abgedeckt werden.“ beschlossen: 1. Die nunmehr ermittelten Daten bilden die Grundlage für die Planung und Umsetzung der Schulreform zum 01.08.2004 und bilden gleichzeitig die Grundlage für die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den in Frage kommenden Gemeinden zu verhandeln, dass für die Errichtung zusätzlicher weiterführender Schulen zu den Baukosten ein Kostenbeitrag zur Unterstützung des Landkreises Lüneburg geleistet wird. Unter dieser Voraussetzung sollten für die einzelnen Standorte folgendes vorgesehen werden: 3.
Standort Amelinghausen U.a. wird zur Vermeidung leer stehender Räume nach Abschaffung der Orientierungsstufe in Amelinghausen eine Haupt- und Realschule eingerichtet. Beide Schulen werden gem. § 106 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) organisatorisch zusammengefasst. Mit der Samtgemeinde (SG) Amelinghausen ist über eine Beteiligung an den Baukosten zu verhandeln. 4.
Standort Embsen In Embsen besteht derzeit eine Grund-
und Hauptschule sowie eine Realschule. Die beiden Schulen werden zum nächst
möglichen Zeitpunkt gem. § 106 Abs. 4 NSchG organisatorisch zusammengefasst. 5.
Standort Oedeme Einzugsbereich für die HS/RS und Gymnasium sind die Samtgemeinde Gellersen, die Grundschule Hasenburger Berg und Teile der Neubaugebiete der Stadt Lüneburg. 6.
Standort Bardowick Der Vorschlag der Verwaltung zum Standort Bardowick wird übernommen. 7.
Standort Dahlenburg Der Vorschlag der Verwaltung zum Standort Dahlenburg wird übernommen. 8.
Standort Bleckede In Bleckede wird ein eigenständiges Gymnasium (Klasse 5 bis 12) mit dem Einzugsbereich Stadt Bleckede, SG Dahlenburg und Grundschule Neetze eingerichtet. Mit der Stadt Bleckede ist über eine Beteiligung an den Baukosten zu verhandeln. 9.
Standort Adendorf Einzugsbereich für die Haupt- und Realschule Adendorf ist die Einheitsgemeinde Adendorf. Evtl. leer stehende Räume sind durch das Gymnasium Scharnebeck zu nutzen. Mit der Stadt Lüneburg ist darüber zu verhandeln, ob Schüler und Schülerinnen aus dem Bereich Lüne/Moorfeld/Ebensberg zukünftig die HRS Adendorf besuchen. 10.
Standort Scharnebeck Haupt- und Realschule in
Scharnebeck werden mit dem bisherigen Einzugsbereich unverändert bleiben. 11.
Standort Neuhaus Der Vorschlag der Verwaltung zum Standort Neuhaus wird übernommen. 12. Weitere Ergänzungen Kurz- und mittelfristig
erforderlicher Mehrbedarf an Räumen muss mit Containern oder durch Räume
benachbarter Institutionen ausgeglichen werden (Verwaltungsvorlage Punkt 4). Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 4 Neine-Stimmen und
1 Enthaltung |
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08.12.2003 - Kreisausschuss | |||||||
N 12 - ungeändert beschlossen | |||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | |||||||
15.12.2003 - Kreistag | |||||||
Ö 10 - geändert beschlossen | |||||||
Beschluss: In geheimer Abstimmung werden folgende Beschlüsse gefasst: 1)
Die Empfehlung des Kreisausschusses vom
08.12.2003 wird bei 9 : 45 Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt. 2)
Der anliegende Änderungsantrag der
SPD-Kreistagsfraktion (Tischvorlage) zur Umsetzung des vorläufigen
Schulentwicklungsplanes wird bei 27 : 28 Stimmen abgelehnt. 3)
Der als Tischvorlage eingebrachte gemeinsame Änderungsantrag
der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion wird bei 29 : 26 Stimmen wie folgt beschlossen: 1. In
Embsen wird eine Auslagerung von Klassen des Gymnasiums Oedeme errichtet. 2. In
Amelinghausen werden Außenstellen der Haupt- und der Realschule Embsen
errichtet. 3. Soweit
die Entwicklung der Schülerzahlen eine gesicherte Zweizügigkeit der Hauptschule
und der Realschule sowohl in Amelinghausen als auch in Embsen auf
Dauer zulässt, ist über eine selbstständige Haupt- und Realschule in
Amelinghausen zu entscheiden. Bei erheblich zurückgehenden Schülerzahlen ist
über eine Aufhebung der Außenstellen Amelinghausen zu entscheiden. 4. Für
die Schulstandorte Amelinghausen, Embsen, Oedeme ergeben sich daraus
folgende Einzugsbereiche und Zügigkeiten: Ø Klasse 5 bis 7 Ø Einzugsbereich Samtgemeinde Ilmenau Ø Hauptschule einzügig, Realschule zweizügig Haupt- und Realschule Standort Embsen: Ø Klasse 8 bis 9/10 Ø Einzugsbereich Samtgemeinde Ilmenau und Samtgemeinde Amelinghausen Ø Hauptschule einzügig, ab Klasse 8 zweizügig, Realschule dreizügig Auslagerung des Gymnasiums Oedeme: Ø Einzugsbereich Samtgemeinde Ilmenau und Samtgemeinde Amelinghausen Ø zweizügig Haupt- und Realschule Standort Amelinghausen: Ø Einzugsbereich Samtgemeinde Amelinghausen Ø Hauptschule einzügig, Realschule zweizügig Haupt- und Realschule Standort Oedeme: Ø Einzugsbereich Samtgemeinde Gellersen, Grundschule Hasenburger Berg, Neubaugebiet der Stadt Lüneburg (Lüneburg-Oedeme-Süd, Schaperdrift, Teufelsküche) Ø Hauptschule zweizügig, Realschule bis vierzügig Gymnasium Standort Oedeme: Einzugsbereich Samtgemeinde Gellersen, Grundschule Hasenburger Berg, Neubaugebiet der Stadt Lüneburg (Lüneburg-Oedeme-Süd, Schaperdrift, Teufelsküche, ggf. Häcklingen) Zusätzlich können die Schüler der Grundschule Häcklingen zukünftig in Absprache mit der Stadt Lüneburg die Hauptschule, die Realschule und das Gymnasium Oedeme besuchen. Spätestens ab Klasse 8 erweitert sich der Einzugsbereich des Gymnasiums Oedeme um die Samtgemeinde Ilmenau und Amelinghausen. 5. In
Bardowick werden die Hauptschule zwei- und die Realschule dreizügig
(verbundene HRS) geführt. Einzugsbereich ist die Samtgemeinde Bardowick. In
Absprache mit der Stadt Lüneburg besuchen die Gymnasialschüler aus der
Samtgemeinde Bardowick die Herderschule in Lüneburg. 6. Dahlenburg:
7. In
Bleckede wird sowohl die Haupt- als auch die Realschule zweizügig
geführt. Einzugsbereiche sind die Stadt Bleckede und die Schüler der
Grundschule Neetze. 8. In
Scharnebeck wird die Hauptschule zweizügig und die Realschule dreizügig
geführt. Einzugsbereich ist jeweils das Gebiet der Samtgemeinde Scharnebeck. 9. In
Adendorf wird die Hauptschule einzügig und die Realschule zweizügig
(verbundene HRS) mit dem Einzugsbereich Adendorf geführt. 10. In Neuhaus wird die Hauptschule einzügig, die Realschule eineinhalbzügig (verbundene HRS) geführt. Einzugsbereich ist die Gemeinde Amt Neuhaus, Gymnasialschüler aus dem Bereich besuchen weiterhin bis zur Errichtung der neuen Elbquerung die Gymnasien in Dömitz und Boizenburg. Nach Errichtung der Elbbrücke besuchen diese Schüler ein Gymnasium im Landkreis Lüneburg, vorrangig zunächst die Außenstelle in Bleckede. II. Die Schulreform ist nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten unter Berücksichtigung pädagogischer Aspekte durchzuführen, das heißt, notwendige Erweiterungsbauten sind auf den langfristigen Bedarf zu planen. Kurz- und mittelfristiger höherer Bedarf an Unterrichtsräumen ist durch Mobilklassen oder durch die Inanspruchnahme von Räumen benachbarter Institutionen abzudecken. Die unter I. dargestellten Zügigkeiten können wegen des sich zurzeit entwickelnden Schülerberges kurz- und mittelfristig überschritten werden. Wegen der Finanzierung auf Grund der notwendigen Schulerweiterung wird die Verwaltung beauftragt, mit den betroffenen Gemeinden/Samtgemeinden über eine Beteiligung zu verhandeln. |
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Ö 11 | Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten | ||||||
Ö 12 | Beantwortung von schriftlichen Anfragen gem. § 19 Abs. (1) Geschäftsordnung | ||||||
Ö 13 | Mündliche Anfragen aus aktuellem Anlass gemäß § 19 Abs. (2) Geschäftsordnung | ||||||
Ö 13.1 | Schülertransport Ebensberg - Katzenbergschule | ||||||
N 14 | (nichtöffentlich) | ||||||
N 15 | (nichtöffentlich) | ||||||