Vorlage - 2003/223
|
|
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag nimmt Kenntnis.
Sachlage:
Aufgabenkritik des Landes Niedersachsen
Grundsätze des Landes
Die Verwaltungsmodernisierung in Niedersachsen richtet sich an den
Vorgaben der Landesregierung aus, die in der Regierungserklärung benannt worden
sind. Dazu zählen u. a. die Konzentration auf Kernaufgaben des Landes und die
Wiedereinsetzung des Subsidiaritätsprinzips. Die Bezirksregierungen werden
abgeschafft. Die Mittelinstanz ist neu zu ordnen. Durch den
Modernisierungsprozess sind die Personalkostenquote zu senken und über 6.700
Stellen entbehrlich zu machen.
Die Verwaltungsmodernisierung des Landes orientiert sich an
folgenden Grundsätzen:
- Konzentration des
Staates auf seine Kernaufgaben,
- Privatisierung von
Landesaufgaben,
- Einbeziehung der
berufsständischen Selbstverwaltung,
- Stärkung der
kommunalen Selbstverwaltung,
- Abschaffung der
Bezirksregierungen,
- Optimierung der
Landesbehörden,
- Länderübergreifende
Zusammenarbeit,
- Stärkung ländlicher
Räume.
Aufgabenkritik und Projekte des Landes
Alle Aufgaben der niedersächsischen Landesverwaltung werden einer
Aufgabenkritik (Zweckkritik und Vollzugskritik) unterzogen. Die Aufgabenkritik
wird in Projekten betrieben. Dort wird entschieden, in welcher Tiefe und
Detailliertheit die Analysen zu erfolgen haben. Fragen der Privatisierung und
der Verlagerung auf Kommunen und andere werden in den Projekten mit
abgearbeitet. Jedes Projekt wird mit quantitativen Zielvorgaben gestartet, z.
B. eine Quote für Einsparungen von Personal oder Sachmitteln, und mit
qualitativen Zielen hinterlegt. Schwerpunkt der Untersuchungen ist es, die
Aufgaben des Landes abzubauen. Der Wegfall und die Verlagerung von Aufgaben des
Landes auf Kommunen oder andere Institutionen werden vorrangig betrieben.
Weitere Potenziale sollen durch eine länderübergreifende Zusammenarbeit genutzt
und freigesetzt werden. Die bislang eingesetzten oder vorbereiteten Projekte
sind im Wesentlichen Teil der beabsichtigten Auflösung der Bezirksregierungen.
Bisher sind u. a. folgende Projekte eingesetzt worden bzw. in
Vorbereitung:
- Neuorganisation der
Polizei
- Reform der
Sportverwaltung
- Reform der
Vermessungs- und Katasterverwaltung
- Neuorganisation der
Kommunalaufsicht und der Kommunalprüfung
- Neuausrichtung des
Statistikwesens
- Neuausrichtung des
Informatikzentrums Niedersachsen (IZN)
- Neuausrichtung des
Aufnahmewesens für Flüchtlinge
- Reform der
Agrarstrukturverwaltung
- Reform der
Forstverwaltung
- Neuorganisation des
Verbraucherschutzes
- Konzentration der
Landessozialverwaltung
- Zusammenführung der
Gesundheitsverwaltung
- Neuorganisation des
Landesjugendamtes
- Neuorganisation der
Städtebauförderung
- Neuorganisation der
Denkmalpflege
- Neuorganisation der
Kulturförderung
- Neuordnung der
Gewerbeaufsichts- und Abfallwirtschaftsverwaltung
- Neuordnung der
Naturschutzverwaltung
- Neuordnung der
Wasserwirtschaftsverwaltung
- Zusammenführung von
Verkehrsaufgaben
- Neuorganisation der
Wirtschaftsordnung
- Neuorganisation der
Wirtschaftsförderung
- Neuordnung der
bisherigen Aufgaben des Landesinstituts für Schulentwicklung und Bildung,
des Landesprüfungsamtes für Lehrämter und der Landeszentrale für
politische Bildung
- Weitgehende
Abschaffung des Widerspruchsverfahrens
- Überführung von
kommunalen Förderprogrammen in den kommunalen Finanzausgleich
Die Projektgruppen werden bis Ende November 2003 ihre Ergebnisse
vorlegen. Das Auswerten und Umsetzen der Projektergebnisse schließen sich an.
Die Aufgabenkritik in den restlichen Bereichen der Landesverwaltung wird sodann
fortgesetzt.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage lagen die Ergebnisse
der Projekte noch nicht vor. Sollten zu den Sitzungen des Kreisausschusses bzw.
des Kreistages erste Ergebnisse des Landes vorliegen, so wird ergänzend
berichtet.
Aufgabenkritik beim Landkreis
Die Ergebnisse der Verwaltungsmodernisierung und Aufgabenkritik
des Landes werden Auswirkungen auf den Aufgabenbestand und auf Verfahren beim
Landkreis Lüneburg haben. In welchem Umfang und in welchen Bereichen, wird sich
erst im anschließenden Umsetzungsprozess festziehen lassen. Für den
Konsolidierungs- und Reformprozess beim Landkreis bedeutet das, dass mit Blick
auf die obige Liste in vielen Handlungsfeldern mit Verfahrens-, Rechts- und
Zuständigkeitsänderungen zu rechnen ist, die sinnhafterweise im eigenen
aufgabenkritischen Prozess zu berücksichtigen sind.
Auf Basis des im Hause erstellten Produkt- und Leistungskataloges
und den vom Land hinzukommenden Erkenntnissen wird dann eine flächendeckende
Aufgabenkritik durchgeführt. Dabei wird zu prüfen sein, welche Aufgaben
wegfallen könnten, welche Verfahren und Standards reduziert werden sollten und
welche Aufgaben ggf. Städte und Gemeinden künftig übernehmen könnten
(Zielvereinbarung der HVB).
Die Verwaltung wird das weitere Verfahren nach Vorliegen der
Ergebnisse des Landes weiter konkretisieren und berichten.
|