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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2003/215  

Betreff: Nachbesetzung des Kreisschulausschusses gemäß § 110 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Heuer, UrsulaAktenzeichen:5500.05.34.01
Federführend:Bildung und Kultur   
Beratungsfolge:
Kreistag
15.12.2003 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Richard Timpel, Dorfstraße 52 a, 21365 Adendorf, als Mitglied und

 

Lasse Jarraß, Siekenberg 6, 21401 Radenbeck,

als stellvertretendes Mitglied,

 

als Vertreter der allgemein bildenden Schulen,

 

werden vom Kreistag in den Kreisschulausschuss berufen.

Sachlage:

Sachlage:

Gemäß § 110 Abs. 2 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) setzen sich die Schulausschüsse aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaft des Schulträgers und aus einer vom Schulträger zu bestimmenden Zahl stimmberechtigter Vertreterinnen oder Vertretern der in seiner Trägerschaft stehenden Schulen zusammen. Danach müssen je ein Vertreter/eine Vertreterin der Schüler der allgemein bildenden und der Berufsbildenden Schulen dem Schulausschuss als stimmberechtigte Mitglieder angehören.

 

Der bisherige Vertreter der allgemein bildenden Schulen, Herr Philipp Böhm, hat sein Mandat niedergelegt und besucht auch keine Schule in der Trägerschaft des Landkreises Lüneburg mehr.

 

Der Kreisschülerrat hat eine Nachwahl für die Vertreterinnen/Vertreter der Schülerschaft der allgemein bildenden Schulen in seiner Sitzung am 4. November 2003 durchgeführt.

 

Als Vertreter der allgemein bildenden Schulen im Kreisschulausschuss wurde als Mitglied

 

Richard Timpel, Dorfstraße 52 a, 21365 Adendorf

 

und als stellvertretendes Mitglied

 

Lasse Jarraß, Siekenberg 6, 21401 Radenbeck,

 

gewählt.

 

Gemäß § 110 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) beruft der Kreistag die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder in den Kreisschulausschuss.

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