Vorlage - 2003/55.1
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Anlage/n:
1. Synopse
I – Standorte Oedeme/Embsen/Amelinghausen
2. Synopse
II – Standorte Scharnebeck/Bleckede/Dahlenburg/Adendorf
3. Übergangsquoten
Landkreis- und Stadtschulen
4. Weitere
Varianten in Ergänzung der Vorlage für den Schulausschuss für den 9. Juli 2003
5. Diagramm
zu Synopse I Nr. 1
6. Diagramm
zu Synopse II Nr. 1
7. Diagramm
zu Synopse I Nr. 4
8. Diagramm
zu Synopse II Nr. 1.6 g
9. Diagramm
10. Stellungnahmen
11. Kosten
Hinweis: Ergänzende Sachdarstellung ab
Seite 27
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die jeweils kostengünstigste
Lösung für jeden Standort unter Ausnutzung der vorhandenen Unterrichtsräume zu
ermitteln und zur Beschlussfassung im nächsten Schulausschuss vorzulegen.
Beschlussvorschlag des Schulausschusses in der Sitzung am 9.
Juli 2003:
Die Verwaltung wird beauftragt, die jeweils wirtschaftlichste
Lösung unter Berücksichtigung pädagogischer Gesichtspunkte für jeden Standort
unter Ausnutzung der vorhandenen Unterrichtsräume zu ermitteln und zur
Beschlussfassung im nächsten Schulausschuss vorzulegen. Es ist eine
überschlägige Kostenberechnung vorzulegen.
Ergänzender Beschlussvorschlag:
1.
Die nunmehr ermittelten Daten bilden die
Grundlage für die Planung und Umsetzung der Schulreform zum 1. August 2004 und
bilden gleichzeitig die Grundlage für die Fortschreibung des
Schulentwicklungsplanes zum 1. Januar 2005.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den in
Frage kommenden Gemeinden zu verhandeln, dass für die Errichtung zusätzlicher
weiterführender Schulen zu den Baukosten ein erheblicher Kostenbeitrag zur
Unterstützung des Landkreises Lüneburg geleistet wird. Unter dieser
Voraussetzung sollten für die einzelnen Standorte Folgendes vorgesehen werden:
Standort Amelinghausen:
Zur Vermeidung leer stehender Räume nach
Aufhebung der Orientierungsstufe wird in Amelinghausen eine Hauptschule
errichtet.
Zusätzlich wird eine Realschule errichtet.
Die beiden Schulen werden gemäß § 106 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz
(NSchG) organisatorisch zusammengefasst.
Für diese Maßnahme in Amelinghausen sind
voraussichtlich insgesamt 11 AUR und 4 FUR erforderlich.
Mit der Samtgemeinde Amelinghausen ist
über eine Beteiligung an den Baukosten zu verhandeln.
Standort Embsen:
In Embsen bestehen derzeit eine
Hauptschule und eine Realschule. Die beiden Schulen werden zum nächst möglichen
Zeitpunkt gemäß § 106 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
organisatorisch zusammengefasst.
In Embsen wird eine Außenstelle des
Gymnasiums Oedeme mit dem Einzugsbereich der Grundschulen in der Samtgemeinde
Amelinghausen und der Grundschulen in der Samtgemeinde Ilmenau für die Klassen
5 bis 10 errichtet. Dieser Standort eines gymnasialen Angebotes sollte zunächst
als Außenstelle geführt werden, um die Entwicklung zu beobachten. Ein
entsprechender Vermerk müsste in der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes
aufgenommen werden. Ggf. müsste auch die Entwicklung der gymnasialen Oberstufe
beobachtet werden, um ggf. hier später ein vollwertiges Gymnasium zu errichten.
Die Verwaltung wird hierzu mit der Samtgemeinde Ilmenau
verhandeln, um eine Mitfinanzierung der Errichtung eines gymnasialen Angebotes
zu erhalten.
Standort Oedeme:
Durch die Maßnahmen zu Amelinghausen und
Embsen wird derzeit ein Baubedarf in Oedeme für die weiterführenden Schulen
nicht gesehen. Wie bereits in der Vorlage zum Schulausschuss am 9. Juli 2003
dargestellt, müssen im Überhang befindliche Räume einer sinnvollen Nutzung für
die Zwecke der Sonderschule G – Schule am Knieberg – und der Berufsbildenden
Schulen zugeführt werden. Zu gegebener Zeit muss hierüber im Schulausschuss
berichtet werden.
Einzugsbereich für Haupt-, Realschule und
Gymnasium Grundschule Hasenburger Berg, Grundschulen der Samtgemeinde
Gellersen, Neubaugebiete Stadt Lüneburg (Lüneburg-Oedeme-Süd, Schaperdrift,
Teufelsküche). Für das Gymnasium zusätzlich im Sekundarbereich II Schüler aus der
Samtgemeinde Ilmenau und der Samtgemeinde Amelinghausen.
Die Hauptschule Oedeme ist noch aufnahmefähig für Schüler des
Hauptschulstandortes Kreideberg. Hier muss mit der Stadt Lüneburg abgesprochen
werden, wie hier der Einzugsbereich/Schulbezirk für die Hauptschule Oedeme neu
zugeschnitten werden soll für den Fall, dass die Hauptschule Kreideberg nicht
mehr bestandsfähig ist. Danach muss der Einzugsbereich/Schulbezirk für die
Hauptschule Oedeme neu und konkret festgelegt werden.
Durch die Maßnahme zu Amelinghausen und Embsen wird derzeit ein
Baubedarf in Oedeme für weiterführende Schulen nicht gesehen.
Standort Bardowick:
In Bardowick ist eine Realschule zum 1.
August 2003 in Betrieb genommen worden. Der I. Bauabschnitt für diese Schule
ist fertig gestellt. Der II. Bauabschnitt wurde auf Grund des Wegfalls der
Orientierungsstufe neu geplant und bis 1. August 2004 fertig gestellt, sodass
weitere Maßnahmen hier derzeit nicht erforderlich sind.
Einzugsbereich/Schulbezirk: Samtgemeinde Bardowick
Nach Absprache mit der Stadt: künftige Beschulung der Schüler
der Grundschule Ochtmissen in der Hauptschule Bardowick.
Die Gymnasialschüler aus der Samtgemeinde
Bardowick werden künftig weiterhin in der Herderschule beschult und dem
Einzugsbereich/Schulbezirk der Herderschule zugeordnet.
Standort Dahlenburg:
Die Schüler der Grundschule Barendorf
werden künftig auf Dauer in der Haupt- und Realschule Dahlenburg beschult.
Durch diese Maßnahme ist der Standort Haupt- und Realschule Dahlenburg auf
Dauer gesichert. Von der Errichtung eines Gymnasiums in Dahlenburg wird
abgesehen. Die Gymnasiasten aus der Samtgemeinde Dahlenburg werden dem
künftigen Gymnasium Bleckede zugeordnet.
Die Gymnasiasten aus der Grundschule
Barendorf besuchen weiterhin ein Gymnasium in Lüneburg, wahlweise das künftige
Gymnasium Bleckede.
Schuleinzugsbereich/Schulbezirk
für die Haupt- und Realschule Dahlenburg:
Samtgemeinde
Dahlenburg, Schüler der Grundschule Barendorf, Gemeinde Thomasburg.
Standort Bleckede:
Zur Entlastung des Standortes Scharnebeck
wird in Bleckede zusätzlich ein Gymnasium für die Klassen 5 bis 12
eingerichtet. Einzugsbereich/Schulbezirk Stadt Bleckede, Grundschule Neetze,
Samtgemeinde Dahlenburg.
Standort Adendorf:
Zur Entlastung des Standortes Scharnebeck
und zur Sicherung des Standortes Haupt- und Realschule in Adendorf werden die
Schüler der Grundschule Brietlingen und der Grundschule Artlenburg künftig in
der Haupt- und Realschule in Adendorf beschult. Dadurch soll eine dauernde
Zweizügigkeit der Haupt- und Realschule in Adendorf erreicht werden.
Einzugsbereich/Schulbezirk für die Haupt- und Realschule Adendorf: die Gemeinde Adendorf und die Grundschulen Artlenburg und Brietlingen.
Standort Scharnebeck:
Durch die Maßnahmen zu Adendorf und
Bleckede werden in Scharnebeck Erweiterungsbauten nicht erforderlich. Der
Bestand der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums ist gesichert.
Schuleinzugsbereich/Schulbezirk
Haupt- und Realschule: Grundschule Scharnebeck, Grundschule Echem, Grundschule
Hohnstorf.
Einzugsbereich/Schulbezirk
Gymnasium: Grundschulen Samtgemeinde Scharnebeck, Grundschule Adendorf
(teilweise).
Neuhaus:
Die Hauptschule in der Gemeinde Amt Neuhaus ist schwach 1zügig,
die Realschule ist schwach 2zügig. Wegen der exponierten Lage dieser Schule
muss erreicht werden, dass der Bestand gesichert wird.
Einzugsbereich/Schulbezirk: Gemeinde Amt Neuhaus.
Die Gymnasialschüler aus dem Bereich der Gemeinde Amt Neuhaus
werden bis zur Errichtung der neuen Elbbrücke in Dömitz und Boizenburg
beschult, danach im künftigen Gymnasium Bleckede.
3.
Für den Fall, dass eine Mitfinanzierung
durch die in Frage kommenden Gemeinden und Samtgemeinden für die zusätzliche
Errichtung weiterführender Schulen nicht erreicht werden kann, muss ein Ausbau
der bisherigen Standorte vorgenommen werden unter Inanspruchnahme leer
stehender Räume benachbarter Schulen
4.
Ein Baubedarf wird auch bei den evtl. neu
zu errichtenden weiterführenden Schulen auf den langfristigen Bedarf ausgerichtet,
um in Zukunft leer stehende Räume zu vermeiden. Mittelfristig erforderlicher
Mehrbedarf muss mit Containern oder durch Räume benachbarter Institutionen u.ä.
ausgeglichen werden.
5.
Die Verwaltungen von Stadt und Landkreis
Lüneburg halten die Einrichtung von Schulbezirken für zwingend erforderlich, um
die Schulreform ordnungsgemäß umzusetzen. Denkbar wäre der Erlass einer
entsprechend befristeten Satzung. Die Schulbezirke sind zwischen Stadt und
Landkreis Lüneburg zu erörtern, soweit Schulen beider Träger berührt werden.
6.
Die Stellungnahmen der im Verfahren zu
beteiligenden Stellen werden seitens des Schulausschusses zur Kenntnis genommen
und Beschlussempfehlungen in der Sitzung hierzu abgegeben.
Ergänzender Beschlussvorschlag, 3.November 2003:
1.
Die ermittelten Daten bilden die Grundlage für die Planung und Umsetzung der
Schulreform zum 1. August 2004 und bilden gleichzeitig die Grundlage für die
Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes zum 1. Januar 2005.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Gemeinden, in denen ein zusätzliches
Angebot an schulischen Einrichtungen vorgesehen wird, über die Beteiligung an
den Kosten der notwendigen Baumaßnahmen Verhandlungen zu führen.
3.
Zu den einzelnen Standorten:
a) Amelinghausen:
Zur
Vermeidung leer stehender Räume nach Aufhebung der Orientierungsstufe wird in
Amelinghausen eine Außenstelle der organisatorisch zusammengefassten Haupt- und
Realschule Embsen gemäß § 106 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) für
die Jahrgänge 5 bis 7 errichtet.
Einzugsbereich:
Samtgemeinde Amelinghausen
Zügigkeit
der Hauptschule: langfristig
1zügig
Zügigkeit
der Realschule: langfristig
2zügig
Die
Baumaßnahmen sind der anliegenden Aufstellung 1 zu entnehmen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, mit der Samtgemeinde zu verhandeln, ob eine
Beteiligung an den Baukosten erfolgt.
b) Standort Embsen:
In
Embsen wird die bestehende Haupt- und Realschule organisatorisch zum nächst
möglichen Zeitpunkt gemäß § 106 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
zusammengefasst.
Einzugsbereich:
Klasse 5 bis 7 Samtgemeinde Ilmenau, Zügigkeit Hauptschule: langfristig 1zügig,
Zügigkeit Realschule: langfristig 2zügig
Einzugsbereich:
Klasse 8 bis 10 Samtgemeinde Ilmenau, Samtgemeinde Amelinghausen. Zügigkeit
Hauptschule: langfristig 2zügig, Zügigkeit Realschule: langfristig 3zügig.
In
Embsen wird eine Außenstelle des Gymnasiums Oedeme für die Klassen 5 bis 7 mit
dem Einzugsbereich der Samtgemeinde Ilmenau und Samtgemeinde Amelinghausen
errichtet werden.
Vermerk
in den Schulentwicklungsplan:
Entwicklung
beobachten, bei Bedarf Eigenständigkeit vorsehen.
Der
Baubedarf ist der anliegenden Aufstellung 1 zu entnehmen.
Mit der
Samtgemeinde Ilmenau ist zu verhandeln, ob eine Mitfinanzierung des Baubedarfs
erfolgt.
c) Standort Oedeme:
Durch
die Maßnahmen zu Amelinghausen und Embsen wird der Baubedarf in Oedeme
weitgehend ausgeschlossen. Nur die vorübergehende Aufstellung von Containern
ist erforderlich. Zu einem späteren Zeitpunkt kann weiterhin überlegt werden,
Räume für Zwecke der Sonderschule G – Schule am Knieberg – zu nutzen. Die
Berufsbildenden Schulen III bleiben mit dem bisherigen Berufsfeld in Oedeme.
Einzugsbereich
für die Hauptschule (2zügig) und die Realschule (3,5zügig): Samtgemeinde
Gellersen, Grundschule Hasenburger Berg und Teile der Stadt Lüneburg
(Neubaugebiete).
Für das
Gymnasium Klasse 5 bis 7 (3zügig): Samtgemeinde Gellersen, Grundschule
Hasenburger Berg und Teile der Neubaugebiete der Stadt Lüneburg.
Klassen
8 bis 12, bzw. 13 (5zügig): Samtgemeinde Gellersen, Grundschule Hasenburger
Berg, Samtgemeinde Gellersen, Samtgemeinde Amelinghausen und Samtgemeinde
Ilmenau.
Der
Baubedarf ist der beiliegenden Anlage 1 zu entnehmen.
Um die
Stadt Lüneburg zu entlasten, müsste geprüft werden, ob möglicherweise über die
vorgesehenen Zügigkeiten der Haupt- und Realschule vorübergehend (mittel- und
langfristig) Schüler weiterer Grundschulen der Stadt Lüneburg aufgenommen
werden.
d) Standort Bardowick:
In Bardowick ist eine Realschule zum 1.
August 2003 in Betrieb genommen worden. Der I. Bauabschnitt für diese Schule
ist fertig gestellt. Der II. Bauabschnitt wurde auf Grund des Wegfalls der
Orientierungsstufe neu geplant und bis 1. August 2004 fertig gestellt, sodass
weitere Maßnahmen hier derzeit nicht erforderlich sind.
Zügigkeit Hauptschule: langfristig 2zügig
Zügigkeit Realschule: langfristig 3zügig
Einzugsbereich/Schulbezirk: Samtgemeinde Bardowick
Nach Absprache mit der Stadt: künftige Beschulung der Schüler
der Grundschule Ochtmissen in der Hauptschule Bardowick.
Die Gymnasialschüler aus der Samtgemeinde
Bardowick werden künftig weiterhin in der Herderschule beschult und dem
Einzugsbereich/Schulbezirk der Herderschule zugeordnet.
e) Standort Dahlenburg:
Die Schüler der Grundschule Barendorf
werden künftig auf Dauer in der Haupt- und Realschule Dahlenburg beschult.
Durch diese Maßnahme ist der Standort Haupt- und Realschule Dahlenburg auf
Dauer gesichert. Von der Errichtung eines Gymnasiums in Dahlenburg wird
abgesehen.
Die Gymnasiasten aus der Grundschule
Barendorf besuchen weiterhin ein Gymnasium in Lüneburg, wahlweise das künftige
Gymnasium Bleckede.
Schuleinzugsbereich/Schulbezirk für die Haupt-
und Realschule Dahlenburg:
Samtgemeinde Dahlenburg, Schüler der
Grundschule Barendorf, Gemeinde Thomasburg.
Zügigkeit
Hauptschule: langfristig 2zügig
Zügigkeit
Realschule: langfristig 2,5zügig
f) Standort Bleckede:
Haupt-
und Realschule in Bleckede werden unverändert mit den bisherigen
Einzugsbereichen weitergeführt. Für den Ganztagsbetrieb der Hauptschule und
Realschule wird darüber hinaus der Einzugsbereich um die Samtgemeinden
Scharnebeck, Samtgemeinde Ostheide, Samtgemeinde Bleckede erweitert.
Zügigkeit
Hauptschule: langfristig 2zügig
Zügigkeit
Realschule: langfristig 2zügig
Zur
Entlastung des Standortes Scharnebeck wird in Bleckede eine Außenstelle des
Gymnasiums Scharnebeck für die Klassen 5 bis 7 errichtet.
Einzugsbereich
hierfür: Stadt Bleckede, Grundschule Neetze.
Zügigkeit
Gymnasium: langfristig 2zügig
Zur
Entlastung der Gymnasien in der Stadt Lüneburg könnte der Einzugsbereich für
die Samtgemeinde Dahlenburg erweitert werden, sodass die Schüler wahlweise auch
die Außenstelle des Gymnasiums Scharnebeck in Bleckede aus der Samtgemeinde
Dahlenburg besuchen können.
Der
Baubedarf für den Standort Bleckede ist der beiliegenden Anlage 2 zu entnehmen.
g) Standort Adendorf:
Der
Standort Adendorf wird unverändert für die Hauptschule und Realschule mit dem
bisherigen Einzugsbereich Gemeinde Adendorf beibehalten.
Zügigkeit
Hauptschule: langfristig 1zügig
Zügigkeit
Realschule: langfristig 1,5zügig
h) Standort Scharnebeck:
Hauptschule
und Realschule in Scharnebeck werden mit dem bisherigen Einzugsbereich
unverändert beibehalten. Die Realschule Scharnebeck hat zur Entlastung des
Standortes Scharnebeck eine Auslagerung von Klassen in die Feuerwehrtechnische
Zentrale mit drei bis vier Klassen vorzunehmen.
Zügigkeit
Hauptschule: langfristig 2zügig
Zügigkeit
Realschule: langfristig 3zügig
Für das
Gymnasium wird der Einzugsbereich für die Klassen 5 bis 7 (langfristig
3,5zügig) Samtgemeinde Scharnebeck und Adendorf vorgesehen. Für die Klassen 8
bis 12, bzw. 13 die Samtgemeinde Scharnebeck, die Stadt Bleckede, die
Grundschule Neetze und ggf. Schüler aus der Samtgemeinde Dahlenburg, die
bereits die Außenstelle des Gymnasiums Scharnebeck in Bleckede besucht haben
(langfristig 4zügig).
Der
Baubedarf ist der beiliegenden Anlage 2 zu entnehmen.
i) Standort Neuhaus:
Die
Hauptschule in der Gemeinde Amt Neuhaus ist schwach einzügig, die Realschule
ist schwach zweizügig. Wegen der exponierten Lage dieser Schule wird
angestrebt, den Bestand auf Dauer zu sichern.
Einzugsbereich:
Gemeinde Amt Neuhaus.
Die
Gymnasialschüler aus dem Bereich der Gemeinde Amt Neuhaus werden bis zur
Errichtung der neuen Elbbrücke in Dömitz und Boizenburg beschult, danach
künftig einem Gymnasium im Landkreis Lüneburg, vorrangig zunächst in der Außenstelle
des Gymnasiums Scharnebeck in Bleckede.
4. Der Baubedarf bei den einzelnen Standorten ist
berechnet auf den langfristigen Bedarf. Dies dient dazu, um in Zukunft leer
stehende Räume zu vermeiden. Mittelfristig erforderlicher Mehrbedarf muss mit
Containern oder durch Räume benachbarter Institutionen, z.B. FTZ in Scharnebeck
u. ä. ausgeglichen werden.
5. Die Verwaltungen von Stadt und Landkreis
Lüneburg werden in enger Zusammenarbeit, die beide Träger berühren,
Schulstandorte konkret erörtern und weiter planen.
6. Die Stellungnahmen der im Verfahren zu
beteiligenden Stellen werden seitens des Schulausschusses zur Kenntnis genommen
und hierzu Beschlussempfehlungen in der Sitzung abgegeben.
Sachlage:
Die neue Landesregierung hat unter dem 10. März 2003 einen
Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bildungsqualität und zur Sicherung von
Schulstandorten in den Landtag eingebracht. Hiernach ist gemäß § 5 des
Gesetzentwurfs folgendes vorgesehen:
I.
Ein begabungsgerechtes Schulwesen sowie
eine gesicherte Unterrichtsversorgung sollen jeder Schülerin und jedem Schüler
eine Chance zur besten individuellen Förderung bieten. Grundlegendes Kennzeichen
des Schulwesens ist das Prinzip der Durchlässigkeit.
Schulformen sind künftig:
a)
die Grundschule
b)
die Hauptschule
c)
die Realschule
d)
das Gymnasium
e)
das Abendgymnasium
f)
das Kolleg
g)
die Sonderschule
sowie die berufsbildenden Schulen mit den Schulformen
a)
die Berufsschule
b)
die Berufsfachschule
c)
die Berufsaufbauschule
d)
die Fachoberschule
e)
die Berufsoberschule
f)
das Fachgymnasium
g)
die Fachschule
Folgende Schulbereiche sind vorgesehen:
a)
der Primarbereich umfasst die
Schuljahrgänge 1 bis 4
b)
der Sekundarbereich I, der die 5. bis 10.
Schuljahrgänge der allgemein bildenden Schulen umfasst
c)
der Sekundarbereich II umfasst die
Schuljahrgänge 11 und 12 der Gymnasien, die Schuljahrgänge 11 bis 13 der Sonderschulen
sowie das Abendgymnasium und das Kolleg und alle berufsbildenden Schulen.
Ausdrücklich aufgeführt ist nunmehr, dass die Schulen unter
bestimmten Voraussetzungen Außenstellen führen können.
Die bestehenden Gesamtschulen können mit ihren derzeitigen
Angeboten und Zügigkeiten fortgeführt werden. Neue sollen nicht hinzukommen.
In den Grundschulen wird künftig am Ende der 4. Klasse eine
Empfehlung über die geeignete weiterführende Schulform für jeden Schüler
abgegeben. Die Erziehungsberechtigten entscheiden in eigener Verantwortung über
die Schulform, die ihre Kinder besuchen sollen.
Hervorzuheben ist noch die vorgesehene Verstärkung des Dialogs
zwischen Schule und Erziehungsberechtigten. Es geht besonders deutlich aus dem
§ 6 und dem geänderten Absatz 5 hervor:
„Am Ende der 4. Klasse gibt die Grundschule eine Empfehlung
über die geeignete weiterführende Schulform ab. Hierzu tritt die Schule ab
Mitte der Klasse 4 in einen Dialog mit den Erziehungsberechtigten ein, um eine
am Kindeswohl orientierte Schulformentscheidung zu treffen“ Auch im § 55
ist diese verstärkte Zusammenarbeit zwischen Schule und Erziehungsberechtigte
in den angefügten Absätzen 2 und 4 vorgesehen.
Neu gegenüber dem derzeit gültigen Gesetz ist ebenfalls die
Regelung, im Primarbereich und im Sekundarbereich I Schulbezirke festzulegen.
Dadurch wird das Wahlrecht der Erziehungsberechtigten, für ihre Kinder eine
bestimmte Schulform zu wählen nicht eingeschränkt, da für jeden Schulbezirk
mindestens eine Hauptschule, eine Realschule und ein Gymnasium vorgesehen wird.
Zum Schuljahr 2004/05, also mit dem 1. August 2004, erfolgt die
Einschulung der 5. und 6. Klassen bereits in die weiterführenden Schulen
Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien.
Im Einzelnen ist seitens des Landkreises Lüneburg nunmehr
Folgendes zu veranlassen.:
1.
Die Durchführung der Schulreform sollte
nach wie vor einhergehen mit der erforderlichen Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes.
Der Termin der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes ist auf den 1. Januar
2004 festgelegt. Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für berufsbildende
Schulen wird sich voraussichtlich um ein Vierteljahr verzögern.
2.
Die Umsetzung der Schulreform ist
gesetzlich zum 1. August 2004 vorgesehen. Landkreis Lüneburg und Stadt Lüneburg
sollten zu diesem Zeitpunkt die Schulreform gemeinsam umsetzen. Zum 1. August
2004 werden keine Klassen mehr in die Orientierungsstufen eingeschult. Die
Schüler der 6. Klassen werden ebenfalls bereits den weiterführenden Schulen
zugeordnet.
Die Stadt Lüneburg ist für die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes
selbst zuständig. Sie wird auch im Rahmen dieser Zuständigkeit die Schulreform
in enger Absprache mit dem Landkreis Lüneburg durchführen.
3.
Die Schulreform muss unter Beachtung einer
bestmöglichen Ausnutzung von Schulräumen durchgeführt werden. Ggf. müssen
Schuleinzugsbereiche neu zugeschnitten werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die dann gebildeten Schuleinzugsbereiche
gleichzeitig als Schulbezirke festzulegen. Es ist für jeden Schulbezirk die
erforderliche Anzahl von Schulen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I
(für den Sekundarbereich II werden keine Schulbezirke festgelegt gem. § 63
Gesetzentwurf NSchG) vorzusehen.
4.
Wie bereits oben angeführt, sollen die
vorhandenen Schulräume in den einzelnen Standorten optimal ausgenutzt werden.
Unter Berücksichtigung der zunehmenden Schülerzahlen ist es jedoch erforderlich,
an dem einen oder anderen Standort Veränderungen der
Einzugsbereiche/Schulbezirke vorzunehmen. Die Verwaltung hat darauf abgestellt,
die Ausnutzung der Räume und ggf. erforderliche Neubauten unter dem
Gesichtspunkt einer möglichst kostengünstigen Durchführung vorzunehmen. Es soll
nach Möglichkeit vermieden werden, in Folge des Wegfalls der Schulform Orientierungsstufe
Schulraum leerstehend zu lassen.
Der mittelfristig durch den sogenannten „Schülerberg“ entstehende erhebliche
Mehrbedarf an Unterrichtsräumen müsste abgedeckt werden durch die Aufstellung
von Containern, bzw. auch durch die Ausnutzung benachbarter geeigneter Räume.
Baumaßnahmen müssten sich immer auf die langfristige Entwicklung beschränken.
Es muss vor allen Dingen darauf geachtet werden, dass auf Grund der zunehmenden
Schülerzahlen in den künftigen Jahren keine Mammutstandorte entstehen, sondern
hier muss die Entwicklung beobachtet werden, bzw. sollte festgelegt werden,
Außenstellen einzurichten. Die Schulen sollten mit folgenden Zügigkeiten
geführt werden:
Grundschulen:
mindestens 1zügig bis höchstens 4zügig
Hauptschulen:
mindestens 2zügig bis höchstens 4zügig
Realschule:
mindestens 2zügig bis höchstens 4zügig (Ausnahme 5zügig)
Gymnasien im Sekundarbereich I:
mindestens 2zügig – angestrebt wird eine 4-Zügigkeit der Gymnasien – möglichst
ist jedoch eine Zügigkeit bis 6. Eine gymnasiale Oberstufe sollte mindestens
3zügig sein.
Diese Zügigkeiten sind auch in der Verordnung zur
Schulentwicklungsplanung vorgesehen.
Auch die Klassenstärken sind ausschlaggebend für die Auslastung
der Schulen. So sind folgende Schülerzahlen pro Klassen und Schulformen vorzusehen:
-
Grundschule mindestens 20 – 28 Schüler je Klasse
-
Hauptschule höchstens 28 Schüler pro Klasse
-
Realschule höchstens 30 Schüler pro Klasse
-
Gymnasien bis Klasse 10 höchstens 30 Schüler pro Klasse
-
In der gymnasialen Oberstufe mit 160 Schüler je Kurs 19
Schüler,
-
Unter 160 Schüler 18 Schüler pro Kurs.
Für die überschlägige Ermittlung der Anzahl der allgemeinen
Unterrichtsräume (AUR) sowie der Fachunterrichtsräume werden folgende Faktoren
je Klassenverband bzw. Lerngruppen zu Grunde gelegt:
-
Grundschule AUR 1,1
-
Sekundarbereich I AUR 1,0, FUR 0,5
-
Sekundarbereich II (Gymnasien) AUR 0,85, FUR 0,5
Allerdings ist hierbei zu beachten, dass für Schüler im Primar-
und im Sekundarbereich I das Stammklassenprinzip gilt, sodass je Klasse ein AUR
vorzuhalten ist.
5.
Soweit in den einzelnen Gemeinden und
Samtgemeinden zusätzliche Standorte für weiterführende Schulen eingeführt
werden sollen, ist mit den Belegenheitsgemeinden zu verhandeln, sich in erheblichem
Maße finanziell zu beteiligen, bzw. bereits vorhandenen Schulraum hierfür
kostenneutral zur Verfügung zu stellen.
II.
Darstellung der für die einzelnen
Standorte denkbaren Varianten:
1.
Im ersten Entwurf zur
Schulentwicklungsplanung des Landkreises Lüneburg sind alle Standorte (außer
Schulen in der Stadt Lüneburg) dargestellt worden. Bei den Geburtenzahlen sind
gewisse vorgegebene Faktoren angewandt worden. Ebenso sind die vorhandenen
Flächennutzungspläne und Bebauungspläne der Gemeinden und Samtgemeinden für die
Entwicklung der Schülerzahlen zu Grunde gelegt worden. Hier werden pro
Wohneinheit als künftige Schülerzahlen ein Prozent pro Jahrgang der neu
erwarteten Bürger hinzugerechnet;
Dabei werden in Neubaugebieten im ländlichen Bereich pro Wohneinheit drei
Personen zu Grunde gelegt, im städtischen Raum 2,3 Personen pro Wohneinheit.
Die gemäß Verordnung zur Schulentwicklungsplanung vorgesehene Beteiligung der
öffentlichen Träger (d.h. Beteiligung der Gemeinden und Samtgemeinden sowie der
übrigen am Bildungswesen beteiligten Träger) erfolgt im Anschluss an die
Schulausschusssitzung. In einer weiteren Sitzung sind dann die Stellungnahmen
der beteiligten Träger abzuwägen.
Die Darstellungen zu den einzelnen Standorten sind auf Grund folgender Überlegungen
vorgenommen worden:
Bei den Einzeldarstellungen wird ein Fehlbedarf durch „-" gekennzeichnet
und ein Überhand durch „+“ dargestellt.
1.1
Standort Oedeme:
Raumbestand: +
2* 76
AUR
37
FUR
* = Diese beiden Räume
werden zzt. von der OS Oedeme als Lehrerzimmer und als Verwaltungsraum genutzt.
Durch Umbau können 2 AUR gewonnen werden.
a) Beibehaltung des
Einzugsbereiches wie bisher, d.h., Hauptschule, Realschule und Gymnasium
(Gymnasium einschließlich Samtgemeinde Ilmenau (ohne Deutsch Evern) und
Samtgemeinde Amelinghausen).
Danach
entstehen folgende Zügigkeiten:
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
HS |
2 – 3zügig |
3zügig |
2zügig |
RS |
4zügig |
3 – 4zügig |
3zügig |
Gym |
6zügig |
7zügig |
6zügig |
Bedarf
an Unterrichtsräumen hierfür:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
85 AUR (- 7) |
92 AUR (- 14) |
86 AUR (- 8) |
37 FUR (+/- 0) |
37 FUR (+/- 0) |
38 FUR (- 1) |
b) Hauptschule/Realschule: Einzugsbereich wie
bisher.
Gymnasium: Hasenburger Berg, Samtgemeinde
Gellersen, Samtgemeinde Amelinghausen (Gymnasium ohne Samtgemeinde Ilmenau
Klasse 5 bis 10)
Zügigkeit Haupt- und Realschule wie zu a).
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
Gym |
5zügig |
5zügig |
4 – 5zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
80 AUR (- 2) |
80 AUR (- 2) |
74 AUR (+ 4) |
31 FUR (+ 6) |
31 FUR (+ 6) |
30 FUR (+ 7) |
c) Oedeme Hauptschule, Realschule Einzugsbereich
wie bisher.
Gymnasium: Hasenburger
Berg, Samtgemeinde Gellersen, Samtgemeinde Ilmenau (ohne Deutsch Evern,
(Gymnasium ohne Samtgemeinde Amelinghausen Klasse 5 bis 10 )).
Haupt- und Realschule
Zügigkeit wie zu a).
Gymnasium:
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
Gym |
5 - 6zügig |
5 - 6zügig |
5zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
84 AUR (- 6) |
84 AUR (- 12) |
78 AUR (+/- 0) |
32 FUR (+ 5) |
32 FUR (+ 5) |
31 FUR (+ 6) |
d) Oedeme Haupt- und Realschule Einzugsbereich
wie bisher.
Gymnasium: Hasenburger Berg, Samtgemeinde Gellersen (Gymnasium
ohne Klassen 5 bis 10 Samtgemeinde Ilmenau und Amelinghausen).
Zügigkeit Haupt- und Realschule wie zu a).
Gymnasium:
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
Gym |
5zügig |
3 - 4zügig |
3zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
79 AUR (- 1) |
74 AUR (+ 4) |
68 AUR (+ 10) |
31 FUR (+ 6) |
30 FUR (+ 7) |
30 FUR (+ 7) |
e) Oedeme Haupt- und Realschule Einzugsbereich
wie bisher aber ohne Samtgemeinde Gellersen.
Gymnasium: Einzugsbereich Hasenburger Berg, Samtgemeinde
Ilmenau und Samtgemeinde Amelinghausen (ohne Deutsch Evern), Samtgemeinde
Gellersen
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
HS |
1 – 2zügig |
1zügig |
knapp 1zügig |
RS |
1 – 2zügig |
2zügig |
2zügig |
Gym |
5 – 6zügig |
7zügig |
6zügig |
Raumbestand wie zu a).
Bedarf:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
75 AUR (+ 3) |
73 AUR (+ 5) |
71 AUR (+ 7) |
32 FUR (+ 5) |
30 FUR (+ 7) |
30 FUR (+ 7) |
f) Eine Rücksprache mit dem Landkreis Harburg
hat ergeben, dass das Gymnasium in Salzhausen ca. 20 Schüler pro Jahrgang
aufnehmen könnte. Hier könnte es sich um Schüler aus Westergellersen handeln
und aus einem Teil der Samtgemeinde Amelinghausen, z.B. der Bereich Oldendorf,
Wetzen und Raven, allenfalls noch Soderstorf.
Als Ergänzung an dieser Stelle ist zu erwähnen, dass es sich um ca. 6 Schüler
aus Westergellersen,
6 – 7 Schüler aus Soderstorf und 6 – 7 Schüler aus Amelinghausen handeln
könnte, die die Standorte im Landkreis nicht wesentlich entlasten.
1.2
Standort Embsen:
Raumbestand: 33
AUR
13
FUR
a) Haupt- und Realschule mit dem bisherigen
Einzugsbereich.
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
HS |
2 – 3zügig |
3zügig |
2zügig |
RS |
3 - 4zügig |
3 - 4zügig |
3zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
35 AUR (- 2) |
40 AUR (- 7) |
33 AUR (+/- 0) |
13 FUR (+/- 0) |
16 FUR (- 3) |
13 FUR (+/- 0) |
b) Haupt- und Realschule
Einzugsbereich: Samtgemeinde Ilmenau und Amelinghausen mit Wendisch
Evern (bisher Stadtschulen Kaltenmoor und künftig voraussichtlich auch)
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
HS |
3zügig |
3zügig |
3zügig |
RS |
4zügig |
4zügig |
4zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
36 AUR (- 3) |
40 AUR (- 7) |
39 AUR (- 6) |
16 FUR (- 3) |
16 FUR (- 3) |
16 FUR (- 3) |
c) Haupt- und Realschule
Einzugsbereich: nur Samtgemeinde Ilmenau
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
HS |
1 – 2zügig |
1 - 2zügig |
1zügig |
RS |
2 - 3zügig |
2zügig |
2zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
26 AUR (+ 7) |
23 AUR (+ 10) |
18 AUR (+ 15) |
12 FUR (+ 1) |
11 FUR (+ 2) |
10 FUR (+ 3) |
d) Haupt- und Realschule
Einzugsbereich: Samtgemeinde Ilmenau und Gemeinde Wendisch
Evern (siehe Anmerkung zu 1.2 b)
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
HS |
2zügig |
1 – 2zügig |
1zügig |
RS |
2 - 3zügig |
2 – 3zügig |
2zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
28 AUR (+ 5) |
26 AUR (+ 7) |
18 AUR (+ 15) |
12 FUR (+ 1) |
12 FUR (+ 1) |
10 FUR (+ 3) |
e) Haupt- und Realschule mit gymnasialem Angebot
bis Klasse 10
Einzugsbereich: nur Samtgemeinde Ilmenau
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
HS |
1 – 2zügig |
1 – 2zügig |
1zügig |
RS |
2 - 3zügig |
2zügig |
2zügig |
Gym |
2zügig |
2zügig |
2zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
33 AUR (+/- 0) |
35 AUR (- 2) |
30 AUR (+ 3) |
13 FUR (+/- 0) |
13 FUR (+/- 0) |
13 FUR (+/- 0) |
f) Haupt- und Realschule und Gymnasium bis
Klasse 10
Einzugsbereich: nur Samtgemeinde Ilmenau einschließlich GS
Wendisch Evern (siehe Anmerkung zu 1.2 b)
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
HS |
2zügig |
1 – 2zügig |
1zügig |
RS |
2 - 3zügig |
2 – 3zügig |
2zügig |
Gym |
2zügig |
2 – 3zügig |
2zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
35 AUR (- 2) |
41 AUR (- 8) |
30 AUR (+ 3) |
13 FUR (+/- 0) |
16 FUR (- 3) |
11 FUR (+/- 0) |
g) Haupt- und Realschule mit Gymnasium bis Klasse
10
Einzugsbereich: Haupt- und Realschule nur Samtgemeinde Ilmenau,
Gymnasium zusätzlich Samtgemeinde Amelinghausen
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
HS |
1 – 2zügig |
1 – 2zügig |
1zügig |
RS |
2 - 3zügig |
2zügig |
2zügig |
Gym |
3zügig |
3zügig |
3zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
36 AUR (- 3) |
41 AUR (- 8) |
36 AUR (- 3) |
13 FUR (+/- 0) |
15 FUR (- 2) |
13 FUR (+/- 0) |
h) Haupt- und Realschule mit Gymnasium bis Klasse
10
Einzugsbereich: Haupt- und Realschule nur Samtgemeinde Ilmenau,
Gymnasium zusätzlich Samtgemeinde Amelinghausen
Zusätzlich: GS Wendisch
Evern (siehe Anmerkung zu 1.2 b)
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
HS |
2zügig |
1 – 2zügig |
1zügig |
RS |
2 - 3zügig |
2 – 3zügig |
2zügig |
Gym |
3zügig |
3zügig |
3zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
39 AUR (- 6) |
44 AUR (- 11) |
36 AUR (- 3) |
15 FUR (- 2) |
16 FUR (- 3) |
13 FUR (+/- 0) |
i) Hauptschule, Realschule, Gymnasium bis Klasse
10
Einzugsbereich: Samtgemeinde Ilmenau und Samtgemeinde
Amelinghausen
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
HS |
3zügig |
3zügig |
2zügig |
RS |
3 – 4zügig |
4zügig |
3zügig |
Gym |
3zügig |
3zügig |
3zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
46 AUR (- 13) |
58 AUR (- 25) |
51 AUR (- 18) |
17 FUR (- 4) |
20 FUR (- 7) |
18 FUR (- 5) |
j) Haupt- und Realschule mit Gymnasium bis
Klasse 10
Einzugsbereich: Samtgemeinde Ilmenau und Samtgemeinde
Amelinghausen, zusätzlich GS Wendisch Evern (siehe Anmerkung zu 1.2 b)
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
HS |
3zügig |
3zügig |
3zügig |
RS |
4zügig |
4zügig |
4zügig |
Gym |
3zügig |
3zügig |
3zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
46 AUR (- 13) |
59 AUR (- 26) |
57 AUR (- 24) |
17 FUR (- 4) |
20 FUR (- 7) |
20 FUR (- 7) |
|
|
|
k) Realschule Embsen, Gymnasium Embsen bis Klasse
10
Einzugsbereich: Samtgemeinde Ilmenau und Amelinghausen
(Hauptschule in Amelinghausen Einzugsbereich: Samtgemeinde Ilmenau und Amelinghausen)
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
RS |
4zügig |
4zügig |
3zügig |
Gym |
3zügig |
3zügig |
3zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
37 AUR (- 4) |
42 AUR (- 9) |
38 AUR (- 5) |
15 FUR (- 2) |
15 FUR (- 2) |
14 FUR (- 1) |
l) Realschule und Gymnasium bis Klasse 10
Einzugsbereich: Samtgemeinde Ilmenau und Samtgemeinde
Amelinghausen und Gemeinde Wendisch Evern (Beschulung der Hauptschüler
aus der Samtgemeinde Ilmenau, Wendisch Evern (siehe hierzu Anmerkung zu 1.2 b)
und Amelinghausen in Amelinghausen)
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
RS |
4zügig |
4zügig |
3 – 4zügig |
Gym |
3zügig |
3zügig |
3zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
37 AUR (- 4) |
43 AUR (- 10) |
42 AUR (- 9) |
15 FUR (- 2) |
15 FUR (- 2) |
14 FUR (- 1) |
m) Hauptschule Einzugsbereich Samtgemeinde Ilmenau
und Samtgemeinde Amelinghausen
Realschule Einzugsbereich nur Samtgemeinde Ilmenau
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
HS |
2,5zügig |
3zügig |
2,5zügig |
RS |
3zügig |
2zügig |
2zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
31 AUR (+ 2) |
29 AUR (+ 4) |
25 AUR (+ 8) |
15 FUR (- 2) |
15 FUR (- 2) |
11 FUR (+ 2) |
n) Hauptschule Einzugsbereich Samtgemeinde
Ilmenau und Samtgemeinde Amelinghausen
Realschule Einzugsbereich nur Samtgemeinde Ilmenau
Hauptschule und Realschule mit Gemeinde Wendisch Evern
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
HS |
2,5zügig |
3zügig |
2,5zügig |
RS |
3zügig |
2,5zügig |
2zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
33 AUR (+/- 0) |
31 AUR (+ 2) |
28 AUR (+ 5) |
15 FUR (- 2) |
15 FUR (- 2) |
12 FUR (+ 1) |
o) Hauptschule Einzugsbereich Samtgemeinde
Ilmenau und Samtgemeinde Amelinghausen
Realschule Einzugsbereich nur Samtgemeinde Ilmenau
Gymnasium Einzugsbereich Samtgemeinde Ilmenau und Samtgemeinde
Amelinghausen
|
kurzfristig |
mittelfristig |
Langfristig |
HS |
2,5zügig |
3zügig |
2,5zügig |
RS |
3zügig |
2zügig |
2zügig |
Gym |
3zügig |
3zügig |
3zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
37 AUR (- 4) |
47 AUR (- 14) |
43 AUR (- 10) |
15 FUR (- 2) |
15 FUR (- 2) |
15 FUR (- 2) |
p) Hauptschule Einzugsbereich Samtgemeinde
Ilmenau und Samtgemeinde Amelinghausen
Realschule Einzugsbereich nur Samtgemeinde Ilmenau. Gymnasium
Einzugsbereich Samtgemeinde Ilmenau und Samtgemeinde Amelinghausen
Hauptschule, Realschule und Gymnasium mit Gemeinde Wendisch
Evern
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
HS |
2,5zügig |
3zügig |
2,5zügig |
RS |
3zügig |
2,5zügig |
2zügig |
Gym |
3zügig |
3zügig |
3zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
39 AUR (- 6) |
49 AUR (- 16) |
46 AUR (- 13) |
15 FUR (- 2) |
16 FUR (- 3) |
15 FUR (- 2) |
Hinweis:
Die Gemeinde Wendisch Evern wurde für den Einzugsbereich Embsen
vorgesehen, da derzeit noch ungeklärt ist, in wie weit die Lüneburger Schulen
aus Kapazitätsgründen diese Schüler aufnehmen können. Soweit die Stadt Lüneburg
diese Schüler weiterhin aufnehmen wird, könnten die Alternativberechnungen für
Embsen mit Wendisch Evern entfallen.
q) Hauptschule: Einzugsbereich Samtgemeinde
Ilmenau und Samtgemeinde Amelinghausen
Realschule und Gymnasium (bis Klasse 10):
Einzugsbereich nur Samtgemeinde Ilmenau
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
HS |
2,5zügig |
3zügig |
2,5zügig |
RS |
2,5zügig |
2zügig |
2zügig |
Gym |
2zügig |
2zügig |
2zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
37 AUR (- 4) |
42 AUR (- 9) |
39 AUR (- 6) |
16 FUR (- 3) |
16 FUR (- 3) |
16 FUR (- 3) |
r) Hauptschule: Einzugsbereich Samtgemeinde
Ilmenau und Samtgemeinde Amelinghausen, Gemeinde Wendisch Evern
Realschule und Gymnasium (bis Klasse 10): Einzugsbereich nur
Samtgemeinde Ilmenau und Gemeinde Wendisch Evern
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
HS |
2,5zügig |
3zügig |
2,5zügig |
RS |
2,5zügig |
2,5zügig |
2zügig |
Gym |
2zügig |
2zügig |
2zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
40 AUR (- 7) |
43 AUR (- 10) |
39 AUR (- 6) |
16 FUR (- 3) |
17 FUR (- 4) |
16 FUR (- 3) |
Anmerkung:
Bei der Variante mit Wendisch Evern ist der Raumbedarf
insgesamt höher, obwohl die Zügigkeit teilweise gleich ist. Der höhere
Raumbedarf resultiert aus der Zügigkeit der Klassen 5 und 6. Bei der Variante
mit Wendisch Evern ergibt sich bei der Realschule oft schon eine 3zügigkeit (ab
57 Schüler, bis 60 Schüler).
Ab Klasse 7 ist wegen des Teilers 30 dieser Jahrgang nur
2zügig.
1.3
Standort Amelinghausen:
Hierzu ist anzumerken, dass durch den Wegfall der
Orientierungsstufe künftig die Unterrichtsräume leerstehen würden. Es muss
daher überlegt werden, wie diese Räume zu Gunsten des Standortes Amelinghausen
und der Schüler sinnvoll genutzt werden können.
Folgende Überlegungen wurden angestellt:
a) Haupt und Realschule
Einzugsbereich: Samtgemeinde Amelinghausen
Raumbestand: 8
AUR
3
FUR
(Im
Falle der Errichtung einer Haupt- und Realschule in Amelinghausen wäre die
Samtgemeinde bereit, die Räume der Grundschule in Amelinghausen, die in dem
selben Gebäude untergebracht ist, für die Zwecke der Haupt- und Realschule zur
Verfügung zu stellen. Dann würde sich der Raumbestand wie folgt erhöhen:
20
AUR
3
FUR)
Es sind
pro Jahrgang in Amelinghausen Schüler zwischen 88 (2004), 129 (2009) und 105
(2016) vorhanden. Darauf würden sich für Amelinghausen eine Haupt- und
Realschule mit folgender Zügigkeit ergeben:
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
HS |
1 – 2zügig |
2zügig |
2zügig |
RS |
2zügig |
2zügig |
2zügig |
(Bei der Hauptschule und Realschule jeweils knappe Zügigkeiten)
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
13 AUR (im Aufbau) |
23 AUR (- 3) |
22 AUR (- 2) |
4 FUR |
10 FUR (- 6-7) |
10 FUR (- 6-7) |
b) Hauptschule
Einzugsbereich: Samtgemeinde Amelinghausen und Samtgemeinde
Ilmenau
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
HS |
3zügig |
3zügig |
2zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
11 AUR (- 3) im Aufbau |
16 AUR (- 8)* |
12 AUR (- 4) |
|
5 FUR (- 2) |
5 FUR (- 2) |
* Fehl 8 bzw. + 4 soweit die Grundschulräume mitgerechnet
werden.
c) Hauptschule Amelinghausen
Einzugsbereich: nur Samtgemeinde Amelinghausen
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
HS |
1 - 2zügig |
2zügig |
2zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
8 AUR (im Aufbau) |
11 AUR (- 3)* |
11 AUR (- 3)* |
3 FUR |
4 FUR (- 1) |
4 FUR (- 1) |
* Fehl 3 bzw. + 9 soweit die Grundschulräume mitgerechnet
werden.
d) Realschule Einzugsbereich Samtgemeinde
Amelinghausen (Hauptschule in Embsen)
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
RS |
2zügig |
2zügig |
2zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
8 AUR (+/- 0) |
12 AUR (- 4) |
12 AUR (- 4) |
5 FUR (- 2) |
7 FUR (- 4) |
7 FUR (- 4) |
1.4
Standort Gellersen
Raumbestand: 0
AUR
0
FUR
Der Vollständigkeit halber ist hier dargestellt, wie sich die
Errichtung einer Haupt- und Realschule in der Samtgemeinde Gellersen, bzw. auch
die Errichtung einer Hauptschule, einer Realschule und eines gymnasialen
Angebotes bis Klasse 10 auf die übrigen Standorte auswirken würden. Die
Stellungnahme der Samtgemeinde Gellersen lautete bisher, dass es zwar wünschenswert
wäre, aber aus Vernunft- und Finanzgründen wird derzeit auf eine entsprechende
Antragsstellung verzichtet.
a) Hauptschule und Realschule
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
HS |
2zügig |
2zügig |
2zügig |
RS |
2 - 3zügig |
2 – 3zügig |
2zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
18 AUR (- 18) |
26 AUR (- 26) |
23 AUR (- 23) |
8 FUR (- 8) |
11 FUR (- 11) |
11 FUR (- 11) |
b) Hauptschule und Realschule sowie gymnasiales
Angebot bis Klasse 10
Zügigkeit Haupt- und Realschule wie zu a).
Gymnasium:
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
Gym |
2 - 3zügig |
2zügig |
2zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
28 AUR (- 28) |
40 AUR (- 40) |
35 AUR (- 35) |
10 FUR (- 10) |
16 FUR (- 16) |
16 FUR (- 16) |
1.5
Standort Bardowick
Raumbestand per 1. August 2003: 29
AUR
13
FUR
a) Haupt- und Realschule
Einzugsbereich: Samtgemeinde Bardowick
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
HS |
2zügig |
2zügig |
2zügig |
RS |
3zügig |
3 – 4zügig |
3zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
30 AUR (- 1) |
32 AUR (- 3) |
31 AUR (- 2) |
13 FUR (+/- 0) |
13 FUR (+/- 0) |
13 FUR (+/- 0) |
b) Haupt- und Realschule und gymnasiales Angebot
bis Klasse 10
Zügigkeit Haupt- und Realschule wie oben dargestellt.
Gymnasium:
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
Gym |
2 - 3zügig |
3zügig |
3zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
35 AUR (- 6) |
47 AUR (- 18) |
46 AUR (- 17) |
15 FUR (- 2) |
16 FUR (- 3) |
16 FUR (- 3) |
Hinweis:
Soweit die Stadt Lüneburg weiterhin die Schüler aus dem Raum
Bardowick aufnehmen kann, sollte hier nicht weiter über die Errichtung eines
Gymnasiums nachgedacht werden.
1.6
Standort Scharnebeck
Für den Standort Scharnebeck ist anzumerken, dass Baumaßnahmen
erforderlich sind, auch wenn z.B. Adendorfer und Bleckeder Gymnasiasten
lediglich den Sek. II-Bereich dieser Schule besuchen.
Dieses vorweg gesagt, ergeben sich folgende Beispiele unter
Berücksichtigung des Raumbestandes von
+
2* 56
AUR
30
FUR
(davon 2 innen liegende Hörsäle)
* = Diese beiden Räume
werden zzt. von der OS Scharnebeck als Lehrerzimmer und als Verwaltungsraum
genutzt. Durch Umbau können 2 AUR gewonnen werden.
a) Hauptschule, Realschule, Gymnasium für den
Einzugsbereich Samtgemeinde Scharnebeck, Gemeinde Adendorf, Stadt Bleckede auch
für den Sek. II-Bereich (wie bisher).
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
HS |
2 – 3zügig |
2zügig |
2zügig |
RS |
3zügig |
3zügig |
3zügig |
Gym |
5zügig |
5zügig |
4zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
71 AUR (- 13) |
73 AUR (- 15) |
66 AUR (- 8) |
30 FUR (+/- 0) |
29 FUR (+ 1) |
28 FUR (+ 2) |
b) Haupt- und Realschule, Gymnasium nur für den
Einzugsbereich der Samtgemeinde Scharnebeck
Für den Sek. II-Bereich auch Schüler aus Adendorf und Bleckede
(100 %)
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
HS |
2 – 3zügig |
2zügig |
2zügig |
RS |
3zügig |
3zügig |
3zügig |
Gym |
3zügig |
3zügig |
3zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
68 AUR (- 10) |
63 AUR (- 5) |
57 AUR (+ 1) |
30 FUR (+/- 0) |
29 FUR (+ 1) |
27 FUR (+ 3) |
c) Hauptschule, Realschule, Gymnasium für die
Samtgemeinde Scharnebeck und Adendorf, Sek. II-Bereich auch für Bleckede
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
HS |
2 – 3zügig |
2zügig |
2zügig |
RS |
3zügig |
3zügig |
2 - 3zügig |
Gym |
4 – 5zügig |
4zügig |
4zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
69 AUR (- 11) |
68 AUR (- 10) |
61 AUR (- 3) |
29 FUR (+ 1) |
29 FUR (+ 1) |
28 FUR (+ 2) |
d) Hauptschule, Realschule, Gymnasium für den
Bereich der Samtgemeinde Scharnebeck und Stadt Bleckede, Sek. II-Bereich auch
für Adendorf.
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
HS |
2 - 3zügig |
2zügig |
2zügig |
RS |
3zügig |
3zügig |
2 - 3zügig |
Gym |
4 – 5zügig |
4zügig |
3 – 4zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
69 AUR (- 11) |
68 AUR (- 10) |
62 AUR (- 4) |
29 FUR (+ 1) |
29 FUR (+ 1) |
28 FUR (+ 2) |
e) Hauptschule, Realschule, Gymnasium für den
Bereich der Samtgemeinde Scharnebeck und zusätzlich der Einzugsbereich der
Grundschule Barendorf (mit Ausnahme von Thomasburg/Bavendorf).
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
HS |
2,5zügig |
3zügig |
3zügig |
RS |
3,5zügig |
4zügig |
3,5zügig |
Gym |
4,5zügig |
4zügig |
4zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
74 AUR (- 16) |
76 AUR (- 18) |
75 AUR (- 17) |
30 FUR (+/- 0) |
30 FUR (+/- 0) |
30 FUR (+/- 0) |
f) Hauptschule, Realschule, Gymnasium für den
Bereich der Samtgemeinde Scharnebeck und zusätzlich der Einzugsbereich der
Grundschule Barendorf (mit Ausnahme von Thomasburg/Bavendorf).
Für das Gymnasium auch
Gemeinde Adendorf
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
HS |
2,5zügig |
3zügig |
3zügig |
RS |
3,5zügig |
4zügig |
3,5zügig |
Gym |
5zügig |
4,5zügig |
4zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
77 AUR (- 19) |
80 AUR (- 22) |
76 AUR (- 18) |
30 FUR (+/- 0) |
30 FUR (+/- 0) |
30 FUR (+/- 0) |
1.7
Standort Adendorf
a) Haupt- und Realschule
Raumbestand: 25
AUR
9
FUR
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
HS |
1 - 2zügig |
1 – 1,5zügig |
1zügig |
RS |
2zügig |
2zügig |
1zügig* |
* = Bei Zweizügigkeit eine knappe Zügigkeit
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
21 AUR (+ 4) |
21 AUR (+ 4) |
14 AUR (+ 9) |
9 FUR (+/- 0) |
9 FUR (+/- 0) |
8 FUR (+ 1) |
b) Zusätzliche Prüfung der Errichtung eines
gymnasialen Angebotes bis Klasse 10
Zügigkeit Haupt- und Realschule wie zu a).
Zügigkeit des gymnasialen Angebotes:
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
Gym |
2zügig |
2zügig |
2zügig |
Alle Jahrgänge knapp zweizügig zwischen 35 und 43 Schülern.
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
Mittelfristig |
langfristig |
28 AUR (- 3) |
33 AUR (- 8) |
25 AUR (+/- 0) |
12 FUR (- 3) |
14 FUR (- 5) |
12 FUR (- 3) |
c) Errichtung eines gymnasialen Angebotes bis
Klasse 10 einschließlich der Schüler des Ebensberges
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
Gym |
2zügig |
2zügig |
2zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
25 AUR (+/- 0) |
33 AUR (- 8) |
26 AUR (- 1) |
11 FUR (+/- 0) |
15 FUR (- 6) |
13 FUR (- 4) |
d) Hauptschule, Realschule und Gymnasium
einschließlich der Schüler des Ebensberges
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
HS |
2zügig |
2zügig |
1,5zügig |
RS |
2zügig |
2zügig |
2zügig |
Gym |
2zügig |
2zügig |
2zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
30 AUR (- 5) |
35 AUR (- 10) |
32 AUR (- 7) |
15 FUR (- 6) |
16 FUR (- 7) |
15 FUR (- 6) |
1.8
Standort Bleckede
Raumbestand: 30
AUR
17
FUR
a) Haupt-
und Realschule
Einzugsbereich: Stadt Bleckede und Grundschule Neetze wie
bisher
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
HS |
2 – 3zügig |
2zügig |
2zügig |
RS |
2 - 3zügig |
2 – 3zügig |
2zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
30 AUR (+/- 0) |
27 AUR (+ 3) |
23 AUR (+ 7) |
17 FUR (+/- 0) |
15 FUR (+ 2) |
13 FUR (+ 2) |
b) Hauptschule und Realschule und gymnasiales
Angebot bis Klasse 10
Einzugsbereich Stadt Bleckede und Grundschule Neetze
Zügigkeit Haupt- und Realschule wie zu a).
Zügigkeit Gymnasium:
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
Gym |
2zügig |
2zügig |
2zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
37 AUR (- 7) |
39 AUR (- 9) |
35 AUR (- 5) |
17 FUR (+/- 0) |
17 FUR (+/- 0) |
17 FUR (+/- 0) |
c) Hauptschule und Realschule
Einzugsbereich: Stadt Bleckede und Grundschule Neetze,
gymnasiales Angebot für die Stadt Bleckede, Grundschule Neetze und Samtgemeinde
Dahlenburg
Zügigkeit Haupt- und Realschule wie zu a).
Zügigkeit Gymnasium:
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
Gym |
3zügig |
2 - 3zügig |
2zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
40 AUR (- 10) |
45 AUR (- 15) |
37 AUR (- 7) |
15 FUR (+ 2) |
20 FUR (- 3) |
17 FUR (+/- 0) |
d) Haupt- und Realschule
Einzugsbereich: Stadt Bleckede und Grundschule Neetze,
gymnasiales Angebot für die Stadt Bleckede, Grundschule Neetze und Samtgemeinde
Dahlenburg, Klasse 7 – 10
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
|
3zügig |
3zügig |
2,5zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
35 AUR (- 5) |
39 AUR (- 9) |
33 AUR (- 3) |
15 FUR (+ 2) |
17 FUR (+/- 0) |
15 FUR (+ 2) |
1.9
Standort Dahlenburg:
Raumbestand: 20
AUR
9
FUR
a) Haupt- und Realschule wie bisher
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
HS |
1zügig |
1zügig |
1zügig |
RS |
2zügig |
2zügig |
2zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
16 AUR (+ 4) |
16 AUR (+ 4) |
16 AUR (+ 4) |
9 FUR (+/- 0) |
9 FUR (+/- 0) |
9 FUR (+/- 0) |
Dem Standort Dahlenburg sollte empfohlen werden, eine 10.
Klasse der Hauptschule einzurichten. Dadurch würde sich der Überhang an
allgemeinen Unterrichtsräumen auf drei mittel- und langfristig verringern.
ba)Haupt-
und Realschule, zusätzlich gymnasiales Angebot als Außenstelle eines
gymnasialen Standortes
Bleckede, Klasse 5 - 6
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
|
3zügig |
3zügig |
2,5zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
22 AUR (- 2) |
22 AUR (- 2) |
21 AUR (- 1) |
11 FUR (- 2) |
11 FUR (- 2) |
10 FUR (- 1) |
b) Haupt- und Realschule zusätzlich gymnasiales
Angebot Klasse 5 bis 10 (ohne 10. Klasse Hauptschule)
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
Gym |
1zügig |
1zügig |
1zügig |
Hinweis:
Ein einzügiges Gymnasium, auch ggf. als Außenstelle sollte
nicht in Betracht kommen, da dies auch den Vorgaben der
Schulentwicklungsplanung widerspricht. Dennoch wird hier der Raumbedarf
dargestellt.
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
19 AUR (+ 1) |
22 AUR (- 2) |
21 AUR (- 1) |
9 FUR (+/- 0) |
10 FUR (- 1) |
10 FUR (- 1) |
Bei Einführung der 10. Klasse Hauptschule würde sich das Fehl
bei den allgemeinen Unterrichtsräumen um einen Raum erhöhen.
c) Haupt- und Realschule und gymnasiales Angebot
bis Klasse 10 sowie mit Hauptschule Klasse 10. Hier wird der Einzugsbereich um
die Grundschule Barendorf erweitert. Dieses kann jedoch nur realisiert werden,
soweit die Lüneburger Schulen die Schüler in den weiterführenden Schulen nicht
aufnehmen können. Die Zügigkeit einschließlich der Grundschüler aus Barendorf
stellt sich wie folgt dar:
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
HS |
2zügig |
2zügig |
2zügig |
RS |
3zügig |
2zügig |
2zügig |
Gym |
2zügig |
2zügig |
2zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
25 AUR (- 5) |
41 AUR (- 21) |
37 AUR (- 17) |
10 FUR (- 1) |
16 FUR (- 7) |
15 FUR (- 6) |
d) Alternativ Haupt- und Realschule für den
Einzugsbereich der Samtgemeinde Dahlenburg inklusive Grundschule Barendorf
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
HS |
2zügig |
2zügig |
2zügig |
RS |
2zügig |
3zügig |
2,5zügig |
Bedarf an Unterrichtsräumen:
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
22 AUR (- 2) |
29 AUR (- 9) |
25 AUR (- 5) |
10 FUR (- 1) |
11 FUR (- 2) |
11 FUR (- 2) |
Auch für diese Variante gilt die Maßgabe, dass in der Stadt
Lüneburg in den weiterführenden Schulen (Hauptschule und Realschule) die
Schüler nicht aufgenommen werden können, sodass dieses eine Alternative bilden
würde.
Hier muss zu dem Einzugsbereich noch erwähnt werden, dass
bereits Teile der Samtgemeinde Ostheide die Schulen in Dahlenburg besuchen,
nämlich die Schüler aus der Gemeinde Bavendorf/Thomasburg.
1.10
Standort Ostheide
Die Samtgemeinde Ostheide hat bislang erklärt, dass sie
gegenüber der jetzigen Beschulung der Schüler auf den weiterführenden Schulen
in der Stadt Lüneburg sowie für Neetze in der Stadt Bleckede und für die
Schüler aus Thomasburg/Bavendorf in Dahlenburg keine Alternative entwickeln
werde.
1.11
Standort Neuhaus
Hauptschule und Realschule
|
kurzfristig |
mittelfristig |
langfristig |
HS |
1zügig |
1zügig |
1zügig |
RS |
1zügig |
1zügig |
1zügig |
Bei den allgemeinen Unterrichtsräumen entsteht ein Überhang
mittel- und langfristig von 7 AUR und von 5 Räumen bei den
Fachunterrichtsräumen.
Die Gymnasiasten besuchen derzeit die Schulen in Boizenburg und
Dömitz. Mecklenburg-Vorpommern erhebt dafür bisher kein Gastschulgeld. Die
Beförderung hat sich eingespielt. Vorläufig sollte diese Regelung für die Gymnasialbeschulung
beibehalten werden. Für den Fall der Errichtung einer Brücke sollte ein Vermerk
im Schulentwicklungsplan vorsehen, dass dann die Beschulung der
Gymnasialschüler in einem Gymnasium des Landkreises Lüneburg überprüft wird.
1.12
Standort der Schulen in der Stadt Lüneburg
Hier wurden Angaben seitens der Stadt Lüneburg noch nicht bzgl.
der Entwicklung der Schülerzahlen hergegeben. Die Stadt Lüneburg ist selbst
zuständig für die Aufstellung des Schulentwicklungsplanes. Beide Pläne werden
allerdings bei der endgültigen Aufstellung zusammengefügt. Es ist erforderlich,
dass eine enge Zusammenarbeit zwischen der Stadt Lüneburg und dem Landkreis
Lüneburg erfolgt. Wegen der Beschulung von Schülern aus dem Landkreis in der
Stadt und umgekehrt, wurde zu den einzelnen Standorten bereits darauf ein
Hinweis gegeben.
Alternativen für die Beschulung wurden z.B. unter Bleckede und
Dahlenburg, bzw. Embsen dargestellt.
Zum Zwecke der Klärung der noch offenen Fragen ist eine
Schulgrundsatzausschusssitzung durchzuführen.
III. SEP
Berufsbildende Schulen I, II und III in Lüneburg
Der Entwurf der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für
die Berufsbildenden Schulen I, II und III in Lüneburg wird zu einem späteren
Zeitpunkt dem Ausschuss vorgelegt.
Ergänzende Sachdarstellung:
1.
Mit Beschlussempfehlung des
Schulausschusses vom 9. Juli 2003 wurde die Verwaltung beauftragt, Vorschläge
für die wirtschaftlichsten Lösungen unter Berücksichtigung pädagogischer
Gesichtspunkte für die Umsetzung der Schulreform zum 1. April 2004 zu
erarbeiten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Reform unter Ausnutzung
sämtlicher vorhandener Schulräume durchgeführt wird, also Räume auf keinen Fall
leer stehen dürfen. Auch ein evtl. festgestellter Baubedarf muss auf den
langfristigen Bedarf, also für die Zeit nach dem sogenannten „Schülerberg“ ab
2011 ausgerichtet werden. Ein mittelfristiger Mehrbedarf ist durch Container
oder Räume benachbarter Institutionen abzudecken.
2.
Die wirtschaftlichste Lösung ist, wie der
beigefügten Synopse I und II in der jeweiligen Nr. 1 zu den Standorten Oedeme/Embsen/Amelinghausen
(Anlage I) und Scharnebeck/Bleckede/Adendorf/ Dahlenburg (Anlage II) zu
entnehmen ist, die Erweiterung auf den langfristigen Bedarf auszurichten, um
nicht auf Grund des mittelfristig höheren Bedarf Räume zu errichten, die nach
Rückgang des Schülerberges leer stehen würden. Zur Überwindung des
mittelfristig höheren Bedarfs sind z.B. Klassen an Standorte mit durch den
Wegfall der Orientierungsstufe leer stehenden Räume auszulagern oder durch
Anmietung von Containern abzudecken, bzw. ist auch durch die Anmietung von
Räumen benachbarter Institutionen Abhilfe zu schaffen.
So könnten z.B. vom Standort Embsen 8 Klassen in die leer stehenden Räume der
auslaufenden Orientierungsstufe nach Amelinghausen ausgelagert werden. Dadurch
würden in Embsen 8 Räume verfügbar sein, die durch erhöhte Schülerzahlen zum
Teil abgedeckt werden, aber auch eine Auslagerung vom Standort Oedeme zulassen,
sodass sich am Standort Oedeme die Baumaßnahmen gemäß Variante 1.1 a (bei
Embsen Variante 1.2 a) der Baubedarf auf lange Sicht auf Null reduzieren würde.
Für Scharnebeck könnte eine Entlastung des Hauptstandortes wie folgt vorgesehen
werden (siehe Variante 1.6 a der Vorlage zum Schulausschuss am 9. Juli 2003):
Auslagerung von Klassen nach Adendorf, da in Adendorf mittel- und langfristig
Räume leer stehen werden (siehe Variante 1.7 a der Vorlage). Sinnvoll wäre
jedoch, den Standort Adendorf auf Dauer zu stärken durch Umorientierung von Schülern
von Scharnebeck nach Adendorf. Die Grundschüler aus Artlenburg und Brietlingen
könnten auf Dauer der Haupt- und Realschule Adendorf zugeordnet werden (siehe
neue Variante in Anlage 4 und 11). Der Standort Adendorf wäre auf Dauer
gesichert, der Bestand der Schulen in Scharnebeck aber nicht gefährdet. Auch in
Bleckede wären gemäß Variante 1.8 a der Vorlage mittelfristig 3 AUR und 2 FUR
und langfristig 7 AUR und 4 FUR für Auslagerungen von Scharnebeck verfügbar.
Durch die bereits aufgestellten Container und durch die Auslagerung von Klassen
würde der Baubedarf auf Null reduziert werden.
Bei dieser Lösung der Verstärkung der großen Zentren müssten innerhalb dieser
Zentren konsequent den Schulformen die Räume zusammenhängend zugewiesen werden,
um durch diese geordneten Bedingungen die pädagogische Arbeit zu fördern. Somit
wäre dies die wirtschaftlichste Lösung unter Beachtung pädagogischer
Gesichtspunkte.
Die vorstehende Lösung der Erweiterung der bestehenden Standorte sollte auf
jeden Fall dann gewählt werden, wenn eine Einigung über eine finanzielle
Beteiligung mit den für einen Standort zusätzlicher weiterführender Schulen in
Frage kommenden Gemeinden/Samtgemeinden nicht erreicht werden kann oder diese
nicht in der Lage sind, sich an den Kosten der Baumaßnahmen zu beteiligen.
3.
Mit der Stadt Lüneburg wird die Reform in
enger Zusammenarbeit in allen beide Träger berührenden Punkten durchgeführt. Es
wird ein gemeinsamer Schulentwicklungsplan aufgestellt. Der Entwurf des
Schulentwicklungsplanes muss für die Durchführung der Reform soweit gediehen
sein, dass er als Grundlage für die Planung dienen kann. Nach dem nunmehr
vorliegenden Änderungsentwurf zur Verordnung über die Fortschreibung der
Schulentwicklungspläne soll die Fortschreibung zum 1. Januar 2005 und nicht,
wie bisher vorgesehen, zum 1. Januar 2004 erfolgen.
4.
In den beiliegenden Synopsen I – Standorte
Oedeme/Embsen/Amelinghausen – und der Synopse II – Standorte
Scharnebeck/Bleckede/Adendorf/Dahlenburg – sind weitgehend alle Varianten aus
der Vorlage für den Schulausschuss am 9. Juli 2003 enthalten. Ich verweise
nochmals darauf, dass zum Vergleich der Baukosten lediglich die erforderlichen
Schulräume (allgemeine Unterrichtsräume und Fachunterrichtsräume) zu Grunde
gelegt wurden. Hier wurden als Baukosten die mit den Gemeinden und
Samtgemeinden abgeschlossenen Vereinbarungen über die Kreisschulbaukasse (KSBK)
zu Grunde gelegt. Mehrzweckräume, Nebenräume, Medienräume und ähnliches wurden
bei diesen Berechnungen nicht berücksichtigt und würden die Baukosten
entsprechend erhöhen. Diese Kosten für die erforderlichen Unterrichtsräume
sollen nur zum Vergleich herangezogen werden können.
5.
Der Raumbestand, wie in der Vorlage zum
Schulausschuss am 9. Juli 2003 dargestellt, ist seitens des Fachdienstes 35
nochmals überprüft und als richtig bestätigt worden.
6.
Die Errichtung zusätzlicher
weiterführender Schulen kann der Landkreis Lüneburg aus finanziellen Gründen
nicht leisten. Zusätzliche weiterführende Schulen können daher nur vorgesehen
werden, wenn sich die in Frage kommenden Gemeinde/Samtgemeinden verpflichten,
eine erhebliche Kostenbeteiligung zu leisten. Zudem muss das Bedürfnis nach Errichtung
zusätzlicher weiterführender Schulen vorhanden sein. Das Bedürfnis für die
Errichtung von zusätzlichen weiterführenden Schulen gemäß § 106
Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) lässt sich nur nachweisen, wenn die bereits
in der Vorlage zum Schulausschuss am 9. Juli 2003 dargestellten Zügigkeiten in
den neuen Standorten erreicht und die bisherigen Standorte dadurch nicht
gefährdet werden.
Zur Vereinfachung werden hier die vorgesehenen Zügigkeiten nochmals
dargestellt:
Grundschulen:
1zügig bis 4zügig
Hauptschulen:
Mindestens 2zügig bis höchstens 4zügig
Realschulen:
Mindestens 2zügig bis höchstens 4zügig (Ausnahme 5zügig)
Gymnasien:
Sekundarbereich I mindestens 2zügig bis 4zügig, maximal 6zügig
Die gymnasiale Oberstufe sollte mindestens 3zügig sein.
Nur im Ausnahmefall soll von diesen Zügigkeiten abgesehen werden.
Hierbei ist von einer mittleren Bandbreite der Zügigkeiten auszugehen
(Hauptschule 24 Schüler, Realschule 27 Schüler, Gymnasium 27 Schüler).
7.
Unter der Voraussetzung der finanziellen Beteiligung
der in Frage kommenden Gemeinden/Samtgemeinden werden folgende Lösungen seitens
der Verwaltung vorgeschlagen:
a)
Amelinghausen:
Damit die durch die Aufhebung der Orientierungsstufe leer
werdenden Räume sinnvoll genutzt werden, ist eine eigenständige Hauptschule zu
errichten. Diese Hauptschule wird mittel- und langfristig knapp 2zügig sein auf
Grund folgender Berechnungen:
In den einzelnen Jahrgängen werden insgesamt
96 bis maximal 129 Schüler zur Verfügung stehen.
Das ergibt einen jährlichen Durchschnitt von 104
Schülern pro Jahrgang.
Nach dem Durchschnitt der letzten drei bis vier Jahre beträgt die
Übergangsquote
auf die Hauptschule: 30
%
auf die Realschule: 40
%
und auf das Gymnasium: 30
%
sodass im Durchschnitt pro Jahrgang für die Hauptschule rd. 32 Schüler zur
Verfügung stehen. Die Klassen in der Hauptschule werden in der mittleren
Bandbreite mit 24 Schülern gebildet, sodass durchschnittlich die erforderliche
Zweizügigkeit nicht erreicht wird.
Zu beachten ist hierbei auch noch, dass durch die Aufteilung der Schüler von
bisher einem Standort auf zwei Standorte in den meisten Fällen eine Klasse pro
Jahrgang mehr gebildet wird, also auch der Lehrerbedarf sich dadurch erheblich
erhöht. Gesamtwirtschaftlich ist das eine erhebliche zusätzliche finanzielle
Belastung. Zusätzlich werden für die Errichtung der Hauptschule noch drei
allgemeine Unterrichtsräume erforderlich (siehe Variante 1.3 c der Vorlage zum
Schulausschuss am 9. Juli 2003).
Trotz dieser knappen Zweizügigkeit wäre es sinnvoll, eine Hauptschule in
Amelinghausen zu errichten.
Denkbar wäre auch die Errichtung einer Außenstelle der Realschule Embsen für
die Klassen 5 bis 8. In der Realschule werden insbesondere in den Klassen 9 und
10 qualifizierte Differenzierungen vorgenommen. Hierfür ist eine bestimmte
Schülerzahl, die nicht unter die Zweizügigkeit gehen sollte, erforderlich. Auch
für eine Außenstelle der Realschule Embsen würde in Amelinghausen mit den
Schülern aus dem Einzugsbereich der Samtgemeinde Amelinghausen lediglich eine
knappe Zweizügigkeit entstehen, die Vorgaben der mittleren Bandbreite mit 27
Schülern kann nicht erreicht werden.
Für die Außenstelle der Realschule in Embsen für die Klassen 5 bis 8 sind
zusätzlich zu den 3 allgemeinen Unterrichtsräumen der oben dargestellten
eigenständigen Hauptschule weitere 8 AUR und 4 FUR erforderlich, also insgesamt
11 AUR und 4 FUR.
Einzugsbereich/Schulbezirk für die Hauptschule: Samtgemeinde Amelinghausen
Einzugsbereich/Schulbezirk für die Außenstelle der Realschule Embsen in
Amelinghausen: Samtgemeinde Amelinghausen.
Sinnvoll wäre für diesen Standort die organisatorische Zusammenfassung der
Hauptschule und der Realschule gemäß § 106 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz
(NSchG) mit allen Jahrgängen.
Stellungnahme der Samtgemeinde Amelinghausen: siehe Anlage 10/6.
b)
Embsen
Durch die Einrichtung einer eigenständigen Hauptschule in
Amelinghausen würde die Hauptschule in Embsen mittelfristig auf eine knappe
Zweizügigkeit und langfristig sogar auf die Einzügigkeit zurückgehen.
Die Realschule würde bei der Einrichtung einer Außenstelle in Amelinghausen für
die Klassen 5 bis 8 in diesen Jahrgängen kurzfristig noch 3zügig, mittelfristig
lediglich noch 2zügig, allerdings mit einer vernünftigen Zweizügigkeit zu führen
sein mit einer Anzahl von Schülern pro Jahrgang zwischen 50 und 56, die
mittlere Bandbreite wird damit an diesem Standort ebenfalls nicht erreicht.
Diese vorgenannten Berechnungen der Schülerzahlen beinhalten die Beschulung der
Grundschule Wendisch Evern in der Haupt- und Realschule Embsen. Die
Samtgemeinde Ostheide hat erklärt, dass aus ihrer Sicht die Beschulung der
Schüler aus Wendisch Evern weiterhin in Lüneburger Schulen vorgesehen werden
sollte. Die Schülerzahlen aus Wendisch Evern (ca. 20 pro Jahrgang für alle drei
weiterführenden Schulen) beeinflussen die Zügigkeit nicht gravierend.
Zur Entlastung des Standortes Oedeme könnte eine Außenstelle des Gymnasiums
Oedeme in Embsen mit den Klassen 5 bis 10 errichtet werden. Diese Außenstelle
würde kurz- und mittelfristig eine Zweizügigkeit (in manchen Jahren knapp) und
langfristig eine knappe Zweizügigkeit bei den bisherigen Übergangsquoten von 36
% erreichen. Bei dieser Berechnung sind auch sämtliche Gymnasiasten aus Deutsch
Evern für die Beschulung in Embsen vorgesehen.
Wegen der Entwicklung der Übergangsquoten auf Gymnasien sollte hier in der
künftigen Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes vorgesehen werden:
„Entwicklung beobachten – ggf. unter Berücksichtigung des Hauptstandortes
Oedeme ein eigenständiges Gymnasium in Embsen errichten.“
Mit Beschulung der Schüler der Sekundarstufe II in Embsen siehe hierzu die neue
Variante (Anlage) zu Embsen, 1.2 A (Anlage 4).
Einzugsbereich/Schulbezirk Hauptschule Embsen: Samtgemeinde Ilmenau
Einzugsbereich/Schulbezirk Realschule Embsen: Samtgemeinde Ilmenau
Einzugsbereich/Schulbezirk Gymnasium Außenstelle Oedeme: Samtgemeinde Ilmenau,
Samtgemeinde Amelinghausen (Einzugsbereich/Schulbezirk bereits oben
dargestellt)
Da auch für die Haupt- und Realschule in Embsen im Falle der Errichtung einer
Haupt- und Realschule in Amelinghausen nicht die mittlere Bandbreite erreicht
wird, sollte auch für diesen Standort sie organisatorische Zusammenfassung
gemäß § 106 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) zum nächst möglichen
Zeitpunkt vorgesehen werden.
Die Stellungnahme der Samtgemeinde Ilmenau ist als Anlage 10/2 beigefügt.
c)
Oedeme:
Bei Errichtung eines gymnasialen Angebotes in Embsen verbleiben
für die Hauptschule, die Realschule und das Gymnasium noch die Einzugsbereiche
der Grundschule Hasenburger Berg, der Grundschulen in der Samtgemeinde
Gellersen sowie die Neubaugebiete Lüneburg-Oedeme-Süd, Teufelsküche und
Schaperdrift. Die Stadt Lüneburg hat bereits angekündigt, ggf. Hauptschüler aus
dem Bereich der Hermann-Löns-Schule zum Teil nach Oedeme zu orientieren. Bei
den für Oedeme vorgesehenen Schülerzahlen wurde die Grundschule Deutsch Evern
dem Standort Embsen zugerechnet. Diese Varianten sind der Synopse unter der
laufenden Nummer I 4 – Standort Oedeme/Embsen/Amelinghausen zu entnehmen.
Für die Hauptschule kommt hier die Variante 1.1 d in Betracht. Sie wird mit dem
oben genannten Einzugsbereich immer eine Zweizügigkeit mittel- und langfristig
erreichen und voraussichtlich auch bei einer Umorientierung der Grundschüler
der Hermann-Löns-Schule 3zügig werden, diese jedoch voraussichtlich nicht
überschreiten.
Die Realschule wird mit den bisherigen Einzugsbereichen Grundschule Hasenburger
Berg/Schulen in der Samtgemeinde Gellersen/Neubaugebiete Lüneburg auf Dauer
3zügig zu führen sein. Teilweise wird die Dreizügigkeit in einigen Jahren mit
95 bis 97 Schülern überschritten bei einer Übergangsquote von 38 %.
Das Gymnasium wird bei Errichtung eines gymnasialen Angebotes am Standort
Embsen mittelfristig 3- bis 4zügig und langfristig 3zügig bleiben. Dieses ist
berechnet auf der Basis einer Übergangsquote von 36 % (ohne Deutsch Evern).
Wegen der Errichtung eines vollwertigen Gymnasiums mit Oberstufe bis Klasse 12
in Embsen müsste die Entwicklung beobachtet werden. Auf keinen Fall sollte der
Standort Oedeme gefährdet werden. Nach den derzeitigen Vorausberechnungen wäre
mittel- und langfristig die Errichtung von 11. und 12. Klassen am Standort
Embsen denkbar (abhängig von Übergangsquoten).
d)
Gellersen:
Bei Errichtung einer Haupt- und Realschule in der Samtgemeinde
Gellersen würden Baukosten in Höhe von mindestens 5,5 Mio. € entstehen.
Die Zügigkeiten könnten mit den Schülern aus der Samtgemeinde Gellersen wohl
erreicht werden (siehe Variante 1.4 a Gellersen und Nr. 9 der Synopse I
Standort Oedeme/Embsen/Amelinghausen/Gellersen). Der Variante 1.1 e der Vorlage
zum Schulausschuss am 9. Juli 2003 ist zu entnehmen, dass Haupt- und Realschule
bei dieser Konstellation in Oedeme zum Teil unter die Einzügigkeit (Hauptschule
und die Realschule nur eine ganz knappe Zweizügigkeit) gelangt mit zum Teil 35
bis 38 Schülern, d.h., dass der Standort Oedeme über kurz oder lang nicht mehr
lebensfähig wäre.
Die Schülerbeförderung aus den Gellerser Dörfern nach Oedeme ist gut organisiert.
Darüber hinaus ist das Schulzentrum Oedeme von Reppenstedt aus in Sichtnähe und
von daher gut zu erreichen.
Langfristig würde bei dieser Konstellation ein Überhang an Räumen von 23 bis 25
AUR in Oedeme entstehen (siehe Anlage der neuen Varianten 1.1 f).
Die Stellungnahme der Samtgemeinde Gellersen ist als Anlage 10/3 beigefügt.
e)
Bardowick
Die Realschule in Bardowick ist mit dem I. Bauabschnitt zum 1.
August 2003 fertiggestellt worden und wird in Betrieb genommen. Der II.
Bauabschnitt wurde auf Grund der Änderung des Schulgesetzes verändert, sodass
keine Räume im Überhang errichtet werden. Die zu errichtenden Räume werden
konkret auf den Bedarf von Haupt- und Realschule zugeschnitten. Mit dem Bau des
II. Bauabschnittes werden 30 AUR vorhanden sein, sodass hier ein weiterer
Baubedarf nicht gegeben ist.
Die Realschule wird nach den bisherigen Übergangsquoten auf Dauer 3zügig zu
führen sein.
Die Hauptschule ist mittel- und langfristig 2zügig.
Soweit Schüler aus dem Bereich der Hauptschule Kreideberg in der Hauptschule
Bardowick beschult werden sollten (z.B. von der Grundschule Ochtmissen),
könnten diese Schüler noch in die bestehenden Klassen aufgenommen werden, die
in der Regel noch nicht 28 Schüler erreichen bei einer Jahrgangsstärke von bisher
40 bis 49 Schüler.
Mit der Stadt Lüneburg wurde bereits abgesprochen, nach Möglichkeit
Gymnasialschüler aus dem Bereich der Samtgemeinde Bardowick weiterhin in der
Herderschule zu beschulen.
Ich verweise hierzu auf die Variante 1.5 a aus der Vorlage zum Schulausschuss
am 9. Juli 2003. Da keine weiteren Baukosten entstehen, ist Bardowick nicht in
den Synopsen I und II enthalten.
Einzugsbereich/Schulbezirk Haupt- und Realschule: Samtgemeinde Bardowick
Die Gymnasialschüler aus diesem Bereich besuchen ein Gymnasium in Lüneburg,
aller Vorrausicht nach die Herderschule.
Die Stellungnahme der Samtgemeinde Bardowick ist als Anlage 10/9 beigefügt.
f)
Dahlenburg:
Schülerzahlen in den weiterführenden Schulen werden sich in den
folgenden Jahren wie folgt gestalten:
Pro Jahrgang werden (ohne Barendorf, jedoch mit Thomasburg und unter
Berücksichtigung von 10 % der Schüler, die von Anfang an die Schule Marienau
besuchen) im Durchschnitt 71 Schüler vorhanden sein.
Nach den Übergangsquoten besuchen hiervon
die Hauptschule: 29 % = rd. 20 Schüler
die Realschule: 43 % = rd. 31 Schüler
und das Gymnasium: 28 % = rd. 20 Schüler
Auf Grund dieser Schülerzahlen ist eine knappe 1zügige Hauptschule möglich,
eine knappe 2zügige und langfristig 1zügige Realschule.
Wenn ein Gymnasium an diesem Standort errichtet werden sollte, wäre dies auf
Grund der Vorgaben der Zügigkeiten nicht möglich, da ein Bedürfnis nach § 106
Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) nicht feststellbar ist.
Bei Berücksichtigung der Beschulung der Barendorfer Schüler in Dahlenburg würde
sich für die Hauptschule mittel- und langfristig eine knappe Zweizügigkeit
ergeben. Die Realschule würde nach den bisherigen Übergangsquoten 2zügig sein.
Durch die Beschulung der Barendorfer Schüler wird der Standort der Haupt- und
Realschule in Dahlenburg auf Dauer gesichert. Diese Darstellung entspricht der
Variante 1.9 d aus der Vorlage zum Schulausschuss am 9. Juli 2003, sowie in der
Synopse II Nummer 6 Standorte Scharnebeck/Bleckede/Dahlenburg.
Durch die Beschulung der Barendorfer Schüler in der Haupt- und Realschule in
Dahlenburg ergibt sich ein langfristiger Baubedarf von ca. 5 AUR und evtl. 2
FUR.
Um den Standort auf Dauer zu erhalten, sollte diese Variante gewählt werden.
Die Samtgemeinde Ostheide hat gemäß Ratsbeschluss bereits in ihrer
Stellungnahme (Anlage 10/5) ihr Einverständnis hierzu erklärt.
Die Gymnasialschüler aus der Samtgemeinde Dahlenburg sollten das evtl. zu
errichtende gymnasiale Angebot in Bleckede besuchen. Nur durch eine
Zusammenfassung der Schüler aus Bleckede/Neetze/Dahlenburg wird ein
funktionsfähiges eigenständiges Gymnasium ggf. mit einer Sekundarstufe II
ermöglicht.
Die Schüler der Grundschule Bavendorf sollten nach wie vor den Gymnasien in der
Stadt Lüneburg zugeordnet werden. Durch den Abzug dieser Gymnasiasten insgesamt
könnte ein Standort der Gymnasien in Lüneburg gefährdet werden. Wahlweise
sollte jedoch den Barendorfer Schülern auch ermöglicht werden, ein zukünftiges
gymnasiales Angebot in Bleckede zu besuchen.
Einzugsbereich/Schulbezirk Haupt- und Realschule: Samtgemeinde Dahlenburg,
Gemeinde Thomasburg, Grundschule Barendorf.
Die Gymnasialschüler aus der Samtgemeinde Dahlenburg werden dem
Einzugsbereich/Schulbezirk eines künftig zu errichtenden Gymnasiums in Bleckede
zugeordnet.
Die Stellungnahme der Samtgemeinde Dahlenburg steht noch aus, wird aber evtl.
bis zur Sitzung vorliegen (Terminverlängerung bis 23. September 2003).
In der Anlage 10/11 stellt die Privatschule Marienau die
Beschulungsmöglichkeiten in dieser Schule dar. Für die Halbtagsbeschulung von
ca. 20 Schülern pro Jahrgang würde von dieser Schule pro Jahr insgesamt ein
Schulgeld von rd. 800.000,00 € erhoben. Dieses Schulgeld wird der Landkreis
weder ganz noch teilweise finanzieren.
g)
Bleckede:
In Bleckede sind pro Jahrgang im Durchschnitt inklusive der
Schüler aus dem Bereich der Grundschule Neetze 123 bis 180 Schüler vorhanden.
Bei einer Übergangsquote im Durchschnitt der letzten drei bis vier Jahre,
Hauptschule 32 % = 2zügig.
Realschule 40 % = 3zügig
Ein Gymnasium (ohne Dahlenburg) würde schwach 2zügig werden. Eine gymnasiale
Oberstufe wäre damit nicht zu ermöglichen. Mit Dahlenburg würde das Gymnasium
auf Dauer 2- bis 3zügig zu führen sein. Mit diesen Schülerzahlen könnte auch
ein gymnasiales Angebot für die Sekundarstufe II vorgehalten werden. Hier
sollte jedoch die Entwicklung beobachtet werden.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Synopse II Nummer 16 sowie die
Variante 1.8 e (neue Variante in der Anlage). Langfristig gesehen werden
hierdurch in Bleckede mit einem Sekundarbereich II des künftigen Gymnasiums
zusätzlich rd. 10 bis 12 AUR und 4 FUR erforderlich. Es entsteht allerdings
eine erhebliche Entlastung für den Standort Scharnebeck (siehe hierzu neue
Variante 1.6 g in der beiliegenden Anlage 4 und der Synopse II Nummer 16,
Anlage 2).
Einzugsbereich/Schulbezirk Haupt- und Realschule: Stadt Bleckede, Grundschule
Neetze.
Einzugsbereich/Schulbezirk Gymnasium: Stadt Bleckede, Grundschule Neetze,
Samtgemeinde Dahlenburg und Thomasburg.
Die Stellungnahme der Stadt Bleckede ist als Anlage 10/1 beigefügt.
h)
Adendorf:
In Adendorf sind im Durchschnitt pro Jahrgang 81 bis maximal
112 Schüler vorhanden.
Bei der Aufteilung nach Schulformen auf Grund der bisherigen Übergangsquoten im
Mittel der letzten drei bis vier Jahre stellt sich die Situation wie folgt dar:
Hauptschule: 28 % 23 bis 32 Schüler pro Jahrgang = 1zügig,
in zwei bis drei Jahrgängen maximal 2zügig
(ist abhängig von dem Übergang auf Realschulen und Gymnasien)
Realschule: 34 % 25 bis 37 Schüler pro Jahrgang =
1- bis knapp 2zügig
Gymnasialschüler: 38 % 31 bis maximal 43 Schüler = 1-
bis knapp 2zügig
Ein gymnasiales Angebot lässt sich in Adendorf nicht verwirklichen, da die
erforderliche Zügigkeit nicht erreicht wird.
In der Stellungnahme der Gemeinde Adendorf (Anlage 10/7) wird gemäß
Ratsbeschluss auf die Errichtung eines Gymnasiums verzichtet.
Zur Stärkung des Standortes könnte angedacht werden:
a) Durch Auslagerung von Klassen
könnte das Schulzentrum Scharnebeck entlastet
werden.
Mittelfristig könnten 4 leer stehende Räume in Adendorf für die Auslagerung
von
Klassen angeboten werden.
b) Als weitere Möglichkeit zur
dauernden Stärkung des Standortes Adendorf könnte
beschlossen
werden, Schüler der Grundschule Artlenburg mit 23 Schülern insgesamt
und
der Grundschule Brietlingen mit durchschnittlich 38 Schüler, insgesamt 61
Schüler,
davon
28 % Hauptschüler = 17 Schüler,
dem
Standort Adendorf zuzuordnen
davon 34 % Realschüler = 21 Schüler und
38 % Gymnasialschüler.
Durch
die 17 Hauptschüler könnten die Klassen der Hauptschule Adendorf so aufgefüllt
werden, dass mittel- und langfristig eine Zweizügigkeit gewährleistet ist. Auch
in den Jahren, in denen eine Zweizügigkeit bereits erreicht wird, würde die
Zweizügigkeit nicht durch die Beschulung der Schüler aus Artlenburg und
Brietlingen überschritten. Auch in der Realschule könnte durch die zusätzlichen
21 Schüler aus Artlenburg und Brietlingen erreicht werden, dass die
Zweizügigkeit kontinuierlich vorhanden ist und damit der Standort Adendorf auf
Dauer gesichert wird.
Durch diese Maßnahme wären die Räume am
Standort Adendorf gut ausgelastet. Ein Baubedarf würde durch die Beschulung der
Artlenburger und Brietlinger Schüler in Adendorf nicht entstehen.
Die Schülersammelzeitkarten
sind gegenüber einer Schülersammelzeitkarte nach Scharnebeck kostenneutral. Die
Linie Artlenburg – Brietlingen – Lüneburg müsste allerdings entsprechend
seitens des Verkehrsträgers verstärkt werden. Ggf. ist hier mit einem
Zuschussbedarf zu rechnen.
Einzugsbereich/Schulbezirk: Gemeinde Adendorf, Grundschule
Artlenburg und Grundschule Brietlingen
Die Stellungnahme der Gemeinde Adendorf ist als Anlage 10/7 beigefügt.
i)
Scharnebeck:
Durch die vorgestellten Maßnahmen für den Standort Bleckede und
den Standort Adendorf wird sich der Bedarf an Schulräumen in Scharnebeck
entsprechend reduzieren. Gegenüber der Variante 1.6 h Scharnebeck (neu siehe
Anlage) und in der Synopse II Nummer 16 wird der Bestand der Hauptschule und
der Realschule nicht gefährdet. Es wird in beiden Schulen folgende Zügigkeit
gehalten werden können:
Hauptschule: 2zügig bis knapp
2zügig (mittlere Bandbreite nicht mehr erreicht)
Realschule: 2zügig
Das Gymnasium in Scharnebeck wird durch die Errichtung eines gymnasialen
Angebotes in Bleckede weder im Sekundarbereich I noch im Sekundarbereich II
gefährdet.
Gymnasium Sek I-Bereich mittelfristig
4zügig
langfristig 4- bis 3zügig
Gymnasiale Oberstufe mittelfristig
pro Jahrgang 4 bis 5 Lerngruppen
Einzugsbereich/Schulbezirk Haupt- und Realschule: Grundschule Scharnebeck,
Grundschule Echem, Grundschule Hohnstorf
Einzugsbereich/Schulbezirk Gymnasium: Samtgemeinde Scharnebeck, Gemeinde
Adendorf (teilweise).
Die Stellungnahme der Samtgemeinde Scharnebeck ist als Anlage 10/10 beigefügt.
j)
Neuhaus:
Die Hauptschule in der Gemeinde Amt Neuhaus ist schwach 1zügig,
die Realschule ist schwach 2zügig. Wegen der exponierten Lage dieser Schule
muss erreicht werden, dass der Bestand gesichert wird.
Einzugsbereich/Schulbezirk: Gemeinde Amt Neuhaus.
Die Gymnasialschüler besuchen derzeit die Gymnasien in Boizenburg und Dömitz.
Dies soll auch nach Auffassung der Gemeinde Amt Neuhaus bis zur Errichtung
einer neuen Elbbrücke beibehalten werden. Danach Besuch eines Gymnasiums im
Landkreis Lüneburg.
Die Stellungnahme der Gemeinde Amt Neuhaus ist als Anlage 10/8 beigefügt.
k)
Ostheide:
Beschulung der Grundschüler Barendorf - wie bereits zu
Dahlenburg dargestellt - der Haupt- und Realschüler auf Dauer in der Haupt- und
Realschule Dahlenburg.
Beschulung der Grundschüler aus Neetze in der Haupt- und Realschule Bleckede,
sowie im künftigen Gymnasium in Bleckede.
Hierzu hat die Samtgemeinde Ostheide eine positive Stellungnahme abgegeben (Anlage
10/5).
Die Beschulung der Grundschüler aus Grundschule Wendisch Evern erfolgt in der
Haupt- und Realschule in Embsen, sowie in einem künftig zu errichtenden
Gymnasium in Embsen.
Stellungnahme der Samtgemeinde Ostheide hierzu: Beschulung in der Stadt
Lüneburg.
Beschulung der Grundschüler aus Wendisch Evern jedoch auch wahlweise in einem
Gymnasium in Lüneburg möglich.
Beschulung der gymnasialen Grundschüler aus der Grundschule Barendorf im
Gymnasium Johanneum Lüneburg. Wahlweise jedoch in dem neu zu errichtenden
Gymnasium in Bleckede.
Die Stellungnahme der Samtgemeinde Ostheide ist als Anlage 10/5 beigefügt.
8. Stadt Lüneburg:
Zwischen den Verwaltungen wurde abgesprochen, die Schulreform im Rahmen der
finanziellen Möglichkeiten und unter Berücksichtigung pädagogischer Aspekte zu
planen und umzusetzen ist, sowie den Entwurf der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes
zum Zeitpunkt der Umsetzung der Schulreform soweit fertig zu stellen, dass er
als Grundlage der Umsetzung der Schulreform dienen kann. Sowohl die Planung und
Umsetzung der Schulreform, als auch die Fortschreibung des gemeinsamen
Schulentwicklungsplanes geschieht in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit
zwischen Stadt und Landkreis Lüneburg.
Die Stadt Lüneburg hat keine Einwendungen dagegen, die Schüler der Grundschule
Barendorf künftig in der Haupt- und Realschule Dahlenburg zu beschulen.
Die Schüler aus Wendisch Evern könnten auch aus Sicht der Stadt Lüneburg
künftig am Standort Embsen in der Hauptschule, der Realschule und in einem ggf.
zu errichtenden gymnasialen Angebot beschult werden. Wie bereits oben
angeführt, können die Gymnasialschüler der Grundschule Barendorf weiterhin in
Lüneburg beschult werden. Durch die Errichtung eines Gymnasiums in Embsen
würden die Gymnasien in Lüneburg deutlich entlastet. Eine weitere Entlastung
der Lüneburger Gymnasien ist aus Sicht der Verwaltungen nicht erforderlich.
Die Beschulung der Schüler aus den Neubaugebieten Teufelsküche, Schaperdrift
und Lüneburg-Oedeme-Süd erfolgt in der Hauptschule, der Realschule und dem
Gymnasium Oedeme. Die Schüler des Schulbezirks Hasenburger Berg werden weiterhin
den weiterführenden Schulen in Oedeme zugeordnet.
Die Versorgung von Schülern aus Häcklingen durch Schulangebote in Embsen und
auch in Oedeme ist nicht zwingend geboten. Diese Lüneburger Schüler können
weiterhin in der Stadt Lüneburg beschult werden.
Da die Hauptschule Kreideberg bereits im laufenden Schuljahr nur noch unter
besonderen Anstrengungen 2zügig geführt werden kann, wird überlegt, die Schüler
dieses Einzugsbereichs evtl. anderen Schulstandorten (z.B. Hauptschule Oedeme,
Hauptschule Bardowick und Hauptschule Stadtmitte) zuzuordnen. Eine Aufnahme von
Schülern in Bardowick aus dem Bereich der Grundschule Ochtmissen wäre möglich.
Auch die Hauptschule Oedeme wäre zur Auffüllung der Klassen noch aufnahmefähig.
10. Schulbezirke:
Das neue Schulgesetz sieht weiterhin vor, für den Primarbereich
Schulbezirke einzurichten. Für die weiterführenden Schulen, auch für einzelne
Bildungsgänge oder auch für Außenstellen können Schulbezirke eingerichtet
werden. Da zum Teil aus räumlichen Gründen mit Außenstellen gearbeitet werden
muss, bzw. auch ausgelagerte Klassenverbände vorgesehen werden, damit die
Schulreform ordnungsgemäß anlaufen kann. Ggf. sollte überlegt werden, die zu
erlassenden Schulbezirkssatzung zeitlich befristet vorzusehen.
Durch das künftig vorgesehene landeseinheitliche zentrale
Abitur wäre die Qualität der Schulen daran zu messen, wie hoch die Erfolgsquote
der Schüler sich gestaltet. An dem Indikator der bestandenen Abiturprüfungen
wäre die Qualität der Schulen direkt abzulesen, während die sogenannte
Profilierung der Schulen lediglich ein schwammiger und aus Sicht der Verwaltung
nicht messbarer Indikator wäre.
Durch die Einrichtung von Schulbezirken wird eine vernünftige
gleichmäßige Auslastung der weiterführenden Schulen erreicht. Durch die
Einrichtung von Schulbezirken wird der Elternwille bzgl. der Wahl der Schulform
nicht beeinträchtigt.
11. Kosten
Unter der Anlage 11 sind die vorläufigen geschätzten Kosten,
berechnet auf der Grundlage der Vereinbarung zur Kreisschulbaukasse, errechnet
worden. Hierbei wurde auf den mittel- und langfristigen Bedarf, auf die
Beschaffung von Containern oder feste Erweiterungsbauten, abgestellt. In der
Überschrift zu den einzelnen Standorten wurden immer die Beschulungen und
Einzugsbereiche dargestellt.
12. Stellungnahmen der noch zu beteiligenden Stellen
Soweit Stellungnahmen bis zur Versendung der Vorlage seitens
der zu beteiligenden Stellen eingegangen sind, werden sie dieser Vorlage
beigefügt und unter den einzelnen Punkten zu den Standorten angeführt. Nach der
Versendung der Vorlage werden später eingehende Stellungnahmen in der Sitzung
verteilt.
Mit dem Kreiselternrat wurde ein Informationsgespräch geführt.
An diesem Gespräch war auch die Stadt Lüneburg und der Stadtelternrat
beteiligt. Die Stellungnahme des Kreiselternrates wird zu einem späteren
Zeitpunkt eingereicht (nach den Gesprächen mit den Schulelternräten und der
Sitzung des Kreiselternrates).
Ergänzende Sachlage, 14. Oktober 2003:
Zur Information und Ergänzung für die Mitglieder des
Schulausschusses Übersendung der zusätzlichen Anlage „Einschulungen 1. Klassen“
am 14. Oktober 2003.
Ergänzende Sachlage, 21. Oktober 2003:
Zur Information der Mitglieder des Schulausschusses sind die
nachträglich eingegangenen ergänzenden Stellungnahmen der Samtgemeinde
Scharnebeck, des Kreiselternrates, des Gymnasiums Oedeme, der Samtgemeinde
Amelinghausen sowie die Stellungnahme des Schulelternrates der Grundschule
Neetze beigefügt.
Außerdem ist eine überarbeitete Berechnung der Schülerzahlen
für den Standort Schulzentrum Oedeme (mit dem bisherigen Einzugsbereich)
beigefügt. Auf Grund dieser neuerlichen Berechnung würde das Gymnasium Oedeme
mit unverändertem Einzugsbereich statt 6 bis 7zügig lediglich 5 bis 6zügig zu
führen sein.
Ergänzende Sachlage, 3. November 2003:
Mittlerweile hat die Verwaltung erneut mit der Bezirksregierung
Gespräche geführt.
Als Kurzdarstellung sind für die Standorte
a) Oedeme/Embsen/Amelinghausen und
b) Scharnebeck/Bleckede
Lösungsvorschläge in der Anlage beigefügt.
Im Einzelnen stellt sich nun die Situation wie folgt dar:
1. Einrichtung einer Außenstelle der Haupt- und
Realschule in Embsen in Amelinghausen mit den Klassen 5 bis 7 und dem
Einzugsbereich Samtgemeinde Amelinghausen.
2. In Embsen verbleibt die Haupt- und Realschule
Klasse 5 bis 7 mit dem Einzugsbereich Samtgemeinde Ilmenau und Klasse 8 bis 10
Einzugsbereich Samtgemeinde Ilmenau und Samtgemeinde Amelinghausen.
Zusätzlich wird eine Außenstelle des Gymnasiums in Oedeme für
die Klassen 5 bis 7 errichtet.
Der Baubedarf ist der anliegenden Aufstellung zu entnehmen.
3. Oedeme: Haupt- und Realschule verbleiben mit
dem bisherigen Einzugsbereich (Samtgemeinde Gellersen, Grundschule Hasenburger
Berg).
Das Gymnasium wird in den Klassen 5 bis 7 mit dem
Einzugsbereich Gellersen und Hasenburger Berg geführt. Für die Klassen 8 bis 12
bzw. 13 gilt der Einzugsbereich Grundschule Hasenburger Berg/Samtgemeinde Gellersen/Samtgemeinde
Ilmenau/Samtgemeinde Amelinghausen. Der Baubedarf ist der anliegenden
Aufstellung zu entnehmen.
4. Für Scharnebeck/Bleckede wird nunmehr folgende
Lösung vorgeschlagen:
a) Bleckede:
Haupt- und Realschule mit dem
Einzugsbereich Stadt Bleckede, Grundschule Neetze
Darüber hinaus für den Ganztagsbetrieb der
Haupt- und Realschule der östliche Bereich des Landkreises Lüneburg
(Samtgemeinde Scharnebeck, Samtgemeinde Ostheide, Samtgemeinde Dahlenburg,
Stadt Bleckede)
Zusätzlich eine Außenstelle des Gymnasiums
in Scharnebeck in Bleckede für die Klassen 5 bis 7 mit dem Einzugsbereich Stadt
Bleckede, Grundschule Neetze.
Der Baubedarf ist der anliegenden Aufstellung
zu entnehmen.
b) Scharnebeck:
Haupt- und Realschule Einzugsbereich wie bisher Samtgemeinde
Scharnebeck
Auslagerung von Klasser der Realschule Scharnebeck in die in
der nähe liegende Feuerwehrtechnische Zentrale.
Gymnasium: Einzugsbereich Klasse 5 bis 7 Samtgemeinde
Scharnebeck, Klasse 8 bis 12 bzw. 13 Samtgemeinde Scharnebeck, Stadt Bleckede,
Grundschule Neetze
Der Baubedarf ist der anliegenden Aufstellung zu entnehmen.
Mit der Bezirksregierung Lüneburg wurde mittlerweile ein
Gespräch über die Möglichkeiten für die obigen Standorte durchgeführt. Hierzu hat
die Bezirksregierung mitgeteilt, dass nur die oben dargestellten Lösungen nach
der derzeitigen Rechtslage genehmigungsfähig sind. Es wurde sehr deutlich dargestellt,
dass eigenständige Gymnasien weder für Bleckede noch für Embsen wegen der
fehlenden Zügigkeit genehmigt werden könnten. Ein Bedarf nach der Errichtung
von zusätzlichen Gymnasien wird nicht gesehen.
Das Selbe gilt für die Errichtung von eigenständigen Schulen in
Amelinghausen. Auch hier wird ein Bedarf seitens der Bezirksregierung derzeit
nicht gesehen. Um die Räume in Amelinghausen auszunutzen und um den jüngeren
Schülern den weiteren Schulweg nach Embsen zu ersparen, sollte die
Außenstellenlösung für Amelinghausen gewählt werden. Insofern ändern sich die
Beschlussempfehlungen zu dem Standort Amelinghausen und Bleckede.
5. Zum Standort Adendorf ist anzumerken, dass
eine Verlagerung von Schülern aus den Grundschule Brietlingen und Artlenburg
zum Standort Adendorf nicht mehr vorgesehen werden sollte, da dadurch die
Leistungskraft der Haupt- und Realschule Scharnebeck geschwächt werden.
Ergänzende Sachlage, 17. November 2003:
Zur Information und Ergänzung für die Mitglieder des
Schulausschusses Übersendung der zusätzlichen Anlage der Schule am Knieberg.
Ergänzende Sachlage vom 28. November 2003:
Die FDP-Kreistagsfraktion stellt zum Kreistag am 15.12.2003 den
folgenden Antrag:
„Der Kreistag möge beschließen:
1. keine Schulbezirke
einzurichten.
2. Standort
Amelinghausen
Wir folgen dem Beschlussvorschlag der
Verwaltung, dass eine Außenstelle der selbständigen Haupt- und Realschulen
eingerichtet wird.
3. Standort Embsen
Wir folgen dem Beschlussvorschlag der
Verwaltung, jedoch beantragen wir, dass eine organisatorische Zusammenfassung
der Haupt- und Realschule nicht vorgenommen wird.
4. Standort Oedeme
Wir folgen dem Beschlussvorschlag der
Verwaltung nicht in allen Punkten. Wir möchten diesen ergänzt wissen:
Der Einzugsbereich für die Haupt- und Realschule
muss – wie bisher auch – die Ortschaft Häcklingen enthalten. Für das Gymnasium
wünschen wir weiterhin den wahlweisen Zugang der Häcklinger Schüler zum
Gymnasium Oedeme bzw. Wilhelm-Raabe-Schule.
5. Standort Bardowick
Wir folgen hier dem Beschlussvorschlag der
Verwaltung, jedoch bitten wir um die Ablehnung folgenden Satzes: Nach
Absprache mit der Stadt: künftige Beschulung der Schüler der Grundschule
Ochtmissen in der Hauptschule Bardowick.
Dieser ist zu streichen, weil der
Schulausschuss der Stadt Lüneburg am 17.09. diesen Jahres einstimmig beschlossen
hat, die Hauptschule am Kreideberg nicht zu schließen. Somit sollen die
Schüler der GS Ochtmissen weiterhin am Kreideberg beschult werden.
Bei den Standorten Dahlenburg, Bleckede, Adendorf, Scharnebeck
und Neuhaus folgen wir der Beschlussvorlage der Verwaltung.“
Ergänzende Sachlage vom 1. Dezember 2003:
Beschlussempfehlung der Verwaltung: keine.
Anliegende Ergänzende Stellungnahmen
a)
der FDP und
b)
der Samtgemeinde Ilmenau
werden zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Ergänzende Sachlage vom 11. Dezember 2003:
Die anliegende Stellungnahme des Schulfördervereins der
Orientierungsstufe Embsen wird zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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