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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2003/55.1  

Betreff: Schulreform;
hier: Aufstellung des Schulentwicklungsplanes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Heuer, UrsulaAktenzeichen:5510.01.00
  Bezüglich:
2003/55
Federführend:Bildung und Kultur   
Beratungsfolge:
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
25.11.2003 
Schulausschuss für allgemein und berufsbildende Schulen geändert beschlossen   
Kreisausschuss
08.12.2003    Kreisausschuss      
Kreistag
15.12.2003 
Kreistag geändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

    1.  Synopse I – Standorte Oedeme/Embsen/Amelinghausen

    2.  Synopse II – Standorte Scharnebeck/Bleckede/Dahlenburg/Adendorf

    3.  Übergangsquoten Landkreis- und Stadtschulen

    4.  Weitere Varianten in Ergänzung der Vorlage für den Schulausschuss für den 9. Juli 2003

    5.  Diagramm zu Synopse I Nr. 1

    6.  Diagramm zu Synopse II Nr. 1

    7.  Diagramm zu Synopse I Nr. 4

    8.  Diagramm zu Synopse II Nr. 1.6 g

    9.  Diagramm

 10.  Stellungnahmen

 11.  Kosten

Hinweis: Ergänzende Sachdarstellung ab Seite 27

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die jeweils kostengünstigste Lösung für jeden Standort unter Ausnutzung der vorhandenen Unterrichtsräume zu ermitteln und zur Beschlussfassung im nächsten Schulausschuss vorzulegen.

Beschlussvorschlag des Schulausschusses in der Sitzung am 9. Juli 2003:

Die Verwaltung wird beauftragt, die jeweils wirtschaftlichste Lösung unter Berücksichtigung pädagogischer Gesichtspunkte für jeden Standort unter Ausnutzung der vorhandenen Unterrichtsräume zu ermitteln und zur Beschlussfassung im nächsten Schulausschuss vorzulegen. Es ist eine überschlägige Kostenberechnung vorzulegen.

Ergänzender Beschlussvorschlag:

1.       Die nunmehr ermittelten Daten bilden die Grundlage für die Planung und Umsetzung der Schulreform zum 1. August 2004 und bilden gleichzeitig die Grundlage für die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes zum 1. Januar 2005.

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, mit den in Frage kommenden Gemeinden zu verhandeln, dass für die Errichtung zusätzlicher weiterführender Schulen zu den Baukosten ein erheblicher Kostenbeitrag zur Unterstützung des Landkreises Lüneburg geleistet wird. Unter dieser Voraussetzung sollten für die einzelnen Standorte Folgendes vorgesehen werden:

 

Standort Amelinghausen:

Zur Vermeidung leer stehender Räume nach Aufhebung der Orientierungsstufe wird in Amelinghausen eine Hauptschule errichtet.

 

Zusätzlich wird eine Realschule errichtet. Die beiden Schulen werden gemäß § 106 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) organisatorisch zusammengefasst.

 

Für diese Maßnahme in Amelinghausen sind voraussichtlich insgesamt 11 AUR und 4 FUR erforderlich.

 

Mit der Samtgemeinde Amelinghausen ist über eine Beteiligung an den Baukosten zu verhandeln.

 

 

Standort Embsen:

In Embsen bestehen derzeit eine Hauptschule und eine Realschule. Die beiden Schulen werden zum nächst möglichen Zeitpunkt gemäß § 106 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) organisatorisch zusammengefasst.

 

In Embsen wird eine Außenstelle des Gymnasiums Oedeme mit dem Einzugsbereich der Grundschulen in der Samtgemeinde Amelinghausen und der Grundschulen in der Samtgemeinde Ilmenau für die Klassen 5 bis 10 errichtet. Dieser Standort eines gymnasialen Angebotes sollte zunächst als Außenstelle geführt werden, um die Entwicklung zu beobachten. Ein entsprechender Vermerk müsste in der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes aufgenommen werden. Ggf. müsste auch die Entwicklung der gymnasialen Oberstufe beobachtet werden, um ggf. hier später ein vollwertiges Gymnasium zu errichten.

 

Die Verwaltung wird hierzu mit der Samtgemeinde Ilmenau verhandeln, um eine Mitfinanzierung der Errichtung eines gymnasialen Angebotes zu erhalten.

 

 

Standort Oedeme:

Durch die Maßnahmen zu Amelinghausen und Embsen wird derzeit ein Baubedarf in Oedeme für die weiterführenden Schulen nicht gesehen. Wie bereits in der Vorlage zum Schulausschuss am 9. Juli 2003 dargestellt, müssen im Überhang befindliche Räume einer sinnvollen Nutzung für die Zwecke der Sonderschule G – Schule am Knieberg – und der Berufsbildenden Schulen zugeführt werden. Zu gegebener Zeit muss hierüber im Schulausschuss berichtet werden.

 

Einzugsbereich für Haupt-, Realschule und Gymnasium Grundschule Hasenburger Berg, Grundschulen der Samtgemeinde Gellersen, Neubaugebiete Stadt Lüneburg (Lüneburg-Oedeme-Süd, Schaperdrift, Teufelsküche). Für das Gymnasium zusätzlich im Sekundarbereich II Schüler aus der Samtgemeinde Ilmenau und der Samtgemeinde Amelinghausen.

 

Die Hauptschule Oedeme ist noch aufnahmefähig für Schüler des Hauptschulstandortes Kreideberg. Hier muss mit der Stadt Lüneburg abgesprochen werden, wie hier der Einzugsbereich/Schulbezirk für die Hauptschule Oedeme neu zugeschnitten werden soll für den Fall, dass die Hauptschule Kreideberg nicht mehr bestandsfähig ist. Danach muss der Einzugsbereich/Schulbezirk für die Hauptschule Oedeme neu und konkret festgelegt werden.

 

Durch die Maßnahme zu Amelinghausen und Embsen wird derzeit ein Baubedarf in Oedeme für weiterführende Schulen nicht gesehen.

 

 

Standort Bardowick:

In Bardowick ist eine Realschule zum 1. August 2003 in Betrieb genommen worden. Der I. Bauabschnitt für diese Schule ist fertig gestellt. Der II. Bauabschnitt wurde auf Grund des Wegfalls der Orientierungsstufe neu geplant und bis 1. August 2004 fertig gestellt, sodass weitere Maßnahmen hier derzeit nicht erforderlich sind.

 

Einzugsbereich/Schulbezirk: Samtgemeinde Bardowick

 

Nach Absprache mit der Stadt: künftige Beschulung der Schüler der Grundschule Ochtmissen in der Hauptschule Bardowick.

 

Die Gymnasialschüler aus der Samtgemeinde Bardowick werden künftig weiterhin in der Herderschule beschult und dem Einzugsbereich/Schulbezirk der Herderschule zugeordnet.

 

 

Standort Dahlenburg:

Die Schüler der Grundschule Barendorf werden künftig auf Dauer in der Haupt- und Realschule Dahlenburg beschult. Durch diese Maßnahme ist der Standort Haupt- und Realschule Dahlenburg auf Dauer gesichert. Von der Errichtung eines Gymnasiums in Dahlenburg wird abgesehen. Die Gymnasiasten aus der Samtgemeinde Dahlenburg werden dem künftigen Gymnasium Bleckede zugeordnet.

 

Die Gymnasiasten aus der Grundschule Barendorf besuchen weiterhin ein Gymnasium in Lüneburg, wahlweise das künftige Gymnasium Bleckede.

 

Schuleinzugsbereich/Schulbezirk für die Haupt- und Realschule Dahlenburg:

Samtgemeinde Dahlenburg, Schüler der Grundschule Barendorf, Gemeinde Thomasburg.

 

 

Standort Bleckede:

Zur Entlastung des Standortes Scharnebeck wird in Bleckede zusätzlich ein Gymnasium für die Klassen 5 bis 12 eingerichtet. Einzugsbereich/Schulbezirk Stadt Bleckede, Grundschule Neetze, Samtgemeinde Dahlenburg.

 

 

Standort Adendorf:

Zur Entlastung des Standortes Scharnebeck und zur Sicherung des Standortes Haupt- und Realschule in Adendorf werden die Schüler der Grundschule Brietlingen und der Grundschule Artlenburg künftig in der Haupt- und Realschule in Adendorf beschult. Dadurch soll eine dauernde Zweizügigkeit der Haupt- und Realschule in Adendorf erreicht werden.

 

Einzugsbereich/Schulbezirk für die Haupt- und Realschule Adendorf: die Gemeinde Adendorf und die Grundschulen Artlenburg und Brietlingen.

 

 

Standort Scharnebeck:

Durch die Maßnahmen zu Adendorf und Bleckede werden in Scharnebeck Erweiterungsbauten nicht erforderlich. Der Bestand der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums ist gesichert.

 

Schuleinzugsbereich/Schulbezirk Haupt- und Realschule: Grundschule Scharnebeck, Grundschule Echem, Grundschule Hohnstorf.

Einzugsbereich/Schulbezirk Gymnasium: Grundschulen Samtgemeinde Scharnebeck, Grundschule Adendorf (teilweise).

 

 

Neuhaus:

Die Hauptschule in der Gemeinde Amt Neuhaus ist schwach 1zügig, die Realschule ist schwach 2zügig. Wegen der exponierten Lage dieser Schule muss erreicht werden, dass der Bestand gesichert wird.

 

Einzugsbereich/Schulbezirk: Gemeinde Amt Neuhaus.

 

Die Gymnasialschüler aus dem Bereich der Gemeinde Amt Neuhaus werden bis zur Errichtung der neuen Elbbrücke in Dömitz und Boizenburg beschult, danach im künftigen Gymnasium Bleckede.

 

 

3.       Für den Fall, dass eine Mitfinanzierung durch die in Frage kommenden Gemeinden und Samtgemeinden für die zusätzliche Errichtung weiterführender Schulen nicht erreicht werden kann, muss ein Ausbau der bisherigen Standorte vorgenommen werden unter Inanspruchnahme leer stehender Räume benachbarter Schulen

4.       Ein Baubedarf wird auch bei den evtl. neu zu errichtenden weiterführenden Schulen auf den langfristigen Bedarf ausgerichtet, um in Zukunft leer stehende Räume zu vermeiden. Mittelfristig erforderlicher Mehrbedarf muss mit Containern oder durch Räume benachbarter Institutionen u.ä. ausgeglichen werden.

5.       Die Verwaltungen von Stadt und Landkreis Lüneburg halten die Einrichtung von Schulbezirken für zwingend erforderlich, um die Schulreform ordnungsgemäß umzusetzen. Denkbar wäre der Erlass einer entsprechend befristeten Satzung. Die Schulbezirke sind zwischen Stadt und Landkreis Lüneburg zu erörtern, soweit Schulen beider Träger berührt werden.

6.       Die Stellungnahmen der im Verfahren zu beteiligenden Stellen werden seitens des Schulausschusses zur Kenntnis genommen und Beschlussempfehlungen in der Sitzung hierzu abgegeben.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag, 3.November 2003:

1. Die ermittelten Daten bilden die Grundlage für die Planung und Umsetzung der Schulreform zum 1. August 2004 und bilden gleichzeitig die Grundlage für die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes zum 1. Januar 2005.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Gemeinden, in denen ein zusätzliches Angebot an schulischen Einrichtungen vorgesehen wird, über die Beteiligung an den Kosten der notwendigen Baumaßnahmen Verhandlungen zu führen.

3. Zu den einzelnen Standorten:

 

a)  Amelinghausen:

Zur Vermeidung leer stehender Räume nach Aufhebung der Orientierungsstufe wird in Amelinghausen eine Außenstelle der organisatorisch zusammengefassten Haupt- und Realschule Embsen gemäß § 106 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) für die Jahrgänge 5 bis 7 errichtet.

Einzugsbereich: Samtgemeinde Amelinghausen

 

Zügigkeit der Hauptschule:           langfristig 1zügig

Zügigkeit der Realschule:             langfristig 2zügig

 

Die Baumaßnahmen sind der anliegenden Aufstellung 1 zu entnehmen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Samtgemeinde zu verhandeln, ob eine Beteiligung an den Baukosten erfolgt.

 

b)  Standort Embsen:

In Embsen wird die bestehende Haupt- und Realschule organisatorisch zum nächst möglichen Zeitpunkt gemäß § 106 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) zusammengefasst.

 

Einzugsbereich: Klasse 5 bis 7 Samtgemeinde Ilmenau, Zügigkeit Hauptschule: langfristig 1zügig, Zügigkeit Realschule: langfristig 2zügig

Einzugsbereich: Klasse 8 bis 10 Samtgemeinde Ilmenau, Samtgemeinde Amelinghausen. Zügigkeit Hauptschule: langfristig 2zügig, Zügigkeit Realschule: langfristig 3zügig.

 

In Embsen wird eine Außenstelle des Gymnasiums Oedeme für die Klassen 5 bis 7 mit dem Einzugsbereich der Samtgemeinde Ilmenau und Samtgemeinde Amelinghausen errichtet werden.

 

Vermerk in den Schulentwicklungsplan:

Entwicklung beobachten, bei Bedarf Eigenständigkeit vorsehen.

 

Der Baubedarf ist der anliegenden Aufstellung 1 zu entnehmen.

 

Mit der Samtgemeinde Ilmenau ist zu verhandeln, ob eine Mitfinanzierung des Baubedarfs erfolgt.

 

c)  Standort Oedeme:

Durch die Maßnahmen zu Amelinghausen und Embsen wird der Baubedarf in Oedeme weitgehend ausgeschlossen. Nur die vorübergehende Aufstellung von Containern ist erforderlich. Zu einem späteren Zeitpunkt kann weiterhin überlegt werden, Räume für Zwecke der Sonderschule G – Schule am Knieberg – zu nutzen. Die Berufsbildenden Schulen III bleiben mit dem bisherigen Berufsfeld in Oedeme.

 

Einzugsbereich für die Hauptschule (2zügig) und die Realschule (3,5zügig): Samtgemeinde Gellersen, Grundschule Hasenburger Berg und Teile der Stadt Lüneburg (Neubaugebiete).

 

Für das Gymnasium Klasse 5 bis 7 (3zügig): Samtgemeinde Gellersen, Grundschule Hasenburger Berg und Teile der Neubaugebiete der Stadt Lüneburg.

 

Klassen 8 bis 12, bzw. 13 (5zügig): Samtgemeinde Gellersen, Grundschule Hasenburger Berg, Samtgemeinde Gellersen, Samtgemeinde Amelinghausen und Samtgemeinde Ilmenau.

 

Der Baubedarf ist der beiliegenden Anlage 1 zu entnehmen.

 

Um die Stadt Lüneburg zu entlasten, müsste geprüft werden, ob möglicherweise über die vorgesehenen Zügigkeiten der Haupt- und Realschule vorübergehend (mittel- und langfristig) Schüler weiterer Grundschulen der Stadt Lüneburg aufgenommen werden.

 

d)  Standort Bardowick:

In Bardowick ist eine Realschule zum 1. August 2003 in Betrieb genommen worden. Der I. Bauabschnitt für diese Schule ist fertig gestellt. Der II. Bauabschnitt wurde auf Grund des Wegfalls der Orientierungsstufe neu geplant und bis 1. August 2004 fertig gestellt, sodass weitere Maßnahmen hier derzeit nicht erforderlich sind.

 

Zügigkeit Hauptschule:     langfristig 2zügig

Zügigkeit Realschule:       langfristig 3zügig

 

Einzugsbereich/Schulbezirk: Samtgemeinde Bardowick

 

Nach Absprache mit der Stadt: künftige Beschulung der Schüler der Grundschule Ochtmissen in der Hauptschule Bardowick.

 

Die Gymnasialschüler aus der Samtgemeinde Bardowick werden künftig weiterhin in der Herderschule beschult und dem Einzugsbereich/Schulbezirk der Herderschule zugeordnet.

 

e)  Standort Dahlenburg:

Die Schüler der Grundschule Barendorf werden künftig auf Dauer in der Haupt- und Realschule Dahlenburg beschult. Durch diese Maßnahme ist der Standort Haupt- und Realschule Dahlenburg auf Dauer gesichert. Von der Errichtung eines Gymnasiums in Dahlenburg wird abgesehen.

 

Die Gymnasiasten aus der Grundschule Barendorf besuchen weiterhin ein Gymnasium in Lüneburg, wahlweise das künftige Gymnasium Bleckede.

 

Schuleinzugsbereich/Schulbezirk für die Haupt- und Realschule Dahlenburg:

Samtgemeinde Dahlenburg, Schüler der Grundschule Barendorf, Gemeinde Thomasburg.

 

Zügigkeit Hauptschule:     langfristig 2zügig

Zügigkeit Realschule:       langfristig 2,5zügig

 

f)   Standort Bleckede:

Haupt- und Realschule in Bleckede werden unverändert mit den bisherigen Einzugsbereichen weitergeführt. Für den Ganztagsbetrieb der Hauptschule und Realschule wird darüber hinaus der Einzugsbereich um die Samtgemeinden Scharnebeck, Samtgemeinde Ostheide, Samtgemeinde Bleckede erweitert.

 

Zügigkeit Hauptschule:     langfristig 2zügig

Zügigkeit Realschule:       langfristig 2zügig

 

Zur Entlastung des Standortes Scharnebeck wird in Bleckede eine Außenstelle des Gymnasiums Scharnebeck für die Klassen 5 bis 7 errichtet.

Einzugsbereich hierfür: Stadt Bleckede, Grundschule Neetze.

Zügigkeit Gymnasium:      langfristig 2zügig

 

Zur Entlastung der Gymnasien in der Stadt Lüneburg könnte der Einzugsbereich für die Samtgemeinde Dahlenburg erweitert werden, sodass die Schüler wahlweise auch die Außenstelle des Gymnasiums Scharnebeck in Bleckede aus der Samtgemeinde Dahlenburg besuchen können.

 

Der Baubedarf für den Standort Bleckede ist der beiliegenden Anlage 2 zu entnehmen.

 

g)  Standort Adendorf:

Der Standort Adendorf wird unverändert für die Hauptschule und Realschule mit dem bisherigen Einzugsbereich Gemeinde Adendorf beibehalten.

 

Zügigkeit Hauptschule:     langfristig 1zügig

Zügigkeit Realschule:       langfristig 1,5zügig

 

h)  Standort Scharnebeck:

Hauptschule und Realschule in Scharnebeck werden mit dem bisherigen Einzugsbereich unverändert beibehalten. Die Realschule Scharnebeck hat zur Entlastung des Standortes Scharnebeck eine Auslagerung von Klassen in die Feuerwehrtechnische Zentrale mit drei bis vier Klassen vorzunehmen.

 

Zügigkeit Hauptschule:     langfristig 2zügig

Zügigkeit Realschule:       langfristig 3zügig

 

Für das Gymnasium wird der Einzugsbereich für die Klassen 5 bis 7 (langfristig 3,5zügig) Samtgemeinde Scharnebeck und Adendorf vorgesehen. Für die Klassen 8 bis 12, bzw. 13 die Samtgemeinde Scharnebeck, die Stadt Bleckede, die Grundschule Neetze und ggf. Schüler aus der Samtgemeinde Dahlenburg, die bereits die Außenstelle des Gymnasiums Scharnebeck in Bleckede besucht haben (langfristig 4zügig).

 

Der Baubedarf ist der beiliegenden Anlage 2 zu entnehmen.

 

i)   Standort Neuhaus:

Die Hauptschule in der Gemeinde Amt Neuhaus ist schwach einzügig, die Realschule ist schwach zweizügig. Wegen der exponierten Lage dieser Schule wird angestrebt, den Bestand auf Dauer zu sichern.

 

Einzugsbereich: Gemeinde Amt Neuhaus.

 

Die Gymnasialschüler aus dem Bereich der Gemeinde Amt Neuhaus werden bis zur Errichtung der neuen Elbbrücke in Dömitz und Boizenburg beschult, danach künftig einem Gymnasium im Landkreis Lüneburg, vorrangig zunächst in der Außenstelle des Gymnasiums Scharnebeck in Bleckede.

 

4.  Der Baubedarf bei den einzelnen Standorten ist berechnet auf den langfristigen Bedarf. Dies dient dazu, um in Zukunft leer stehende Räume zu vermeiden. Mittelfristig erforderlicher Mehrbedarf muss mit Containern oder durch Räume benachbarter Institutionen, z.B. FTZ in Scharnebeck u. ä. ausgeglichen werden.

 

5.  Die Verwaltungen von Stadt und Landkreis Lüneburg werden in enger Zusammenarbeit, die beide Träger berühren, Schulstandorte konkret erörtern und weiter planen.

 

6.  Die Stellungnahmen der im Verfahren zu beteiligenden Stellen werden seitens des Schulausschusses zur Kenntnis genommen und hierzu Beschlussempfehlungen in der Sitzung abgegeben.

Sachlage:

Sachlage:

Die neue Landesregierung hat unter dem 10. März 2003 einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bildungsqualität und zur Sicherung von Schulstandorten in den Landtag eingebracht. Hiernach ist gemäß § 5 des Gesetzentwurfs folgendes vorgesehen:

 

I.      Ein begabungsgerechtes Schulwesen sowie eine gesicherte Unterrichtsversorgung sollen jeder Schülerin und jedem Schüler eine Chance zur besten individuellen Förderung bieten. Grundlegendes Kennzeichen des Schulwesens ist das Prinzip der Durchlässigkeit.

 

Schulformen sind künftig:

 

a)         die Grundschule

b)        die Hauptschule

c)         die Realschule

d)        das Gymnasium

e)        das Abendgymnasium

f)           das Kolleg

g)        die Sonderschule

 

sowie die berufsbildenden Schulen mit den Schulformen

 

a)       die Berufsschule

b)      die Berufsfachschule

c)       die Berufsaufbauschule

d)      die Fachoberschule

e)      die Berufsoberschule

f)         das Fachgymnasium

g)      die Fachschule

 

Folgende Schulbereiche sind vorgesehen:

 

a)       der Primarbereich umfasst die Schuljahrgänge 1 bis 4

b)      der Sekundarbereich I, der die 5. bis 10. Schuljahrgänge der allgemein bildenden Schulen umfasst

c)       der Sekundarbereich II umfasst die Schuljahrgänge 11 und 12 der Gymnasien, die Schuljahrgänge 11 bis 13 der Sonderschulen sowie das Abendgymnasium und das Kolleg und alle berufsbildenden Schulen.

 

Ausdrücklich aufgeführt ist nunmehr, dass die Schulen unter bestimmten Voraussetzungen Außenstellen führen können.

 

Die bestehenden Gesamtschulen können mit ihren derzeitigen Angeboten und Zügigkeiten fortgeführt werden. Neue sollen nicht hinzukommen.

 

In den Grundschulen wird künftig am Ende der 4. Klasse eine Empfehlung über die geeignete weiterführende Schulform für jeden Schüler abgegeben. Die Erziehungsberechtigten entscheiden in eigener Verantwortung über die Schulform, die ihre Kinder besuchen sollen.

 

Hervorzuheben ist noch die vorgesehene Verstärkung des Dialogs zwischen Schule und Erziehungsberechtigten. Es geht besonders deutlich aus dem § 6 und dem geänderten Absatz 5 hervor:

 

„Am Ende der 4. Klasse gibt die Grundschule eine Empfehlung über die geeignete weiterführende Schulform ab. Hierzu tritt die Schule ab Mitte der Klasse 4 in einen Dialog mit den Erziehungsberechtigten ein, um eine am Kindeswohl orientierte Schulformentscheidung zu treffen“ Auch im § 55 ist diese verstärkte Zusammenarbeit zwischen Schule und Erziehungsberechtigte in den angefügten Absätzen 2 und 4 vorgesehen.

 

Neu gegenüber dem derzeit gültigen Gesetz ist ebenfalls die Regelung, im Primarbereich und im Sekundarbereich I Schulbezirke festzulegen. Dadurch wird das Wahlrecht der Erziehungsberechtigten, für ihre Kinder eine bestimmte Schulform zu wählen nicht eingeschränkt, da für jeden Schulbezirk mindestens eine Hauptschule, eine Realschule und ein Gymnasium vorgesehen wird.

 

Zum Schuljahr 2004/05, also mit dem 1. August 2004, erfolgt die Einschulung der 5. und 6. Klassen bereits in die weiterführenden Schulen Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien.

 

Im Einzelnen ist seitens des Landkreises Lüneburg nunmehr Folgendes zu veranlassen.:

 

1.   Die Durchführung der Schulreform sollte nach wie vor einhergehen mit der erforderlichen Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes. Der Termin der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes ist auf den 1. Januar 2004 festgelegt. Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für berufsbildende Schulen wird sich voraussichtlich um ein Vierteljahr verzögern.

 

2.   Die Umsetzung der Schulreform ist gesetzlich zum 1. August 2004 vorgesehen. Landkreis Lüneburg und Stadt Lüneburg sollten zu diesem Zeitpunkt die Schulreform gemeinsam umsetzen. Zum 1. August 2004 werden keine Klassen mehr in die Orientierungsstufen eingeschult. Die Schüler der 6. Klassen werden ebenfalls bereits den weiterführenden Schulen zugeordnet.

Die Stadt Lüneburg ist für die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes selbst zuständig. Sie wird auch im Rahmen dieser Zuständigkeit die Schulreform in enger Absprache mit dem Landkreis Lüneburg durchführen.

 

3.   Die Schulreform muss unter Beachtung einer bestmöglichen Ausnutzung von Schulräumen durchgeführt werden. Ggf. müssen Schuleinzugsbereiche neu zugeschnitten werden.

Die Verwaltung schlägt vor, die dann gebildeten Schuleinzugsbereiche gleichzeitig als Schulbezirke festzulegen. Es ist für jeden Schulbezirk die erforderliche Anzahl von Schulen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I (für den Sekundarbereich II werden keine Schulbezirke festgelegt gem. § 63 Gesetzentwurf NSchG) vorzusehen.

 

4.   Wie bereits oben angeführt, sollen die vorhandenen Schulräume in den einzelnen Standorten optimal ausgenutzt werden. Unter Berücksichtigung der zunehmenden Schülerzahlen ist es jedoch erforderlich, an dem einen oder anderen Standort Veränderungen der Einzugsbereiche/Schulbezirke vorzunehmen. Die Verwaltung hat darauf abgestellt, die Ausnutzung der Räume und ggf. erforderliche Neubauten unter dem Gesichtspunkt einer möglichst kostengünstigen Durchführung vorzunehmen. Es soll nach Möglichkeit vermieden werden, in Folge des Wegfalls der Schulform Orientierungsstufe Schulraum leerstehend zu lassen.

Der mittelfristig durch den sogenannten „Schülerberg“ entstehende erhebliche Mehrbedarf an Unterrichtsräumen müsste abgedeckt werden durch die Aufstellung von Containern, bzw. auch durch die Ausnutzung benachbarter geeigneter Räume. Baumaßnahmen müssten sich immer auf die langfristige Entwicklung beschränken.

Es muss vor allen Dingen darauf geachtet werden, dass auf Grund der zunehmenden Schülerzahlen in den künftigen Jahren keine Mammutstandorte entstehen, sondern hier muss die Entwicklung beobachtet werden, bzw. sollte festgelegt werden, Außenstellen einzurichten. Die Schulen sollten mit folgenden Zügigkeiten geführt werden:

Grundschulen:
mindestens 1zügig bis höchstens 4zügig
Hauptschulen:
mindestens 2zügig bis höchstens 4zügig
Realschule:
mindestens 2zügig bis höchstens 4zügig (Ausnahme 5zügig)
Gymnasien im Sekundarbereich I:
mindestens 2zügig – angestrebt wird eine 4-Zügigkeit der Gymnasien – möglichst ist jedoch eine Zügigkeit bis 6. Eine gymnasiale Oberstufe sollte mindestens 3zügig sein.

 

Diese Zügigkeiten sind auch in der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung vorgesehen.

 

Auch die Klassenstärken sind ausschlaggebend für die Auslastung der Schulen. So sind folgende Schülerzahlen pro Klassen und Schulformen vorzusehen:

 

-         Grundschule mindestens 20 – 28 Schüler je Klasse

-         Hauptschule höchstens 28 Schüler pro Klasse

-         Realschule höchstens 30 Schüler pro Klasse

-         Gymnasien bis Klasse 10 höchstens 30 Schüler pro Klasse

-         In der gymnasialen Oberstufe mit 160 Schüler je Kurs 19 Schüler,

-         Unter 160 Schüler 18 Schüler pro Kurs.

 

Für die überschlägige Ermittlung der Anzahl der allgemeinen Unterrichtsräume (AUR) sowie der Fachunterrichtsräume werden folgende Faktoren je Klassenverband bzw. Lerngruppen zu Grunde gelegt:

 

-         Grundschule AUR 1,1

-         Sekundarbereich I AUR 1,0, FUR 0,5

-         Sekundarbereich II (Gymnasien) AUR 0,85, FUR 0,5

 

Allerdings ist hierbei zu beachten, dass für Schüler im Primar- und im Sekundarbereich I das Stammklassenprinzip gilt, sodass je Klasse ein AUR vorzuhalten ist.

 

5.   Soweit in den einzelnen Gemeinden und Samtgemeinden zusätzliche Standorte für weiterführende Schulen eingeführt werden sollen, ist mit den Belegenheitsgemeinden zu verhandeln, sich in erheblichem Maße finanziell zu beteiligen, bzw. bereits vorhandenen Schulraum hierfür kostenneutral zur Verfügung zu stellen.

 

II.    Darstellung der für die einzelnen Standorte denkbaren Varianten:

 

1.    Im ersten Entwurf zur Schulentwicklungsplanung des Landkreises Lüneburg sind alle Standorte (außer Schulen in der Stadt Lüneburg) dargestellt worden. Bei den Geburtenzahlen sind gewisse vorgegebene Faktoren angewandt worden. Ebenso sind die vorhandenen Flächennutzungspläne und Bebauungspläne der Gemeinden und Samtgemeinden für die Entwicklung der Schülerzahlen zu Grunde gelegt worden. Hier werden pro Wohneinheit als künftige Schülerzahlen ein Prozent pro Jahrgang der neu erwarteten Bürger hinzugerechnet;
Dabei werden in Neubaugebieten im ländlichen Bereich pro Wohneinheit drei Personen zu Grunde gelegt, im städtischen Raum 2,3 Personen pro Wohneinheit.

Die gemäß Verordnung zur Schulentwicklungsplanung vorgesehene Beteiligung der öffentlichen Träger (d.h. Beteiligung der Gemeinden und Samtgemeinden sowie der übrigen am Bildungswesen beteiligten Träger) erfolgt im Anschluss an die Schulausschusssitzung. In einer weiteren Sitzung sind dann die Stellungnahmen der beteiligten Träger abzuwägen.

Die Darstellungen zu den einzelnen Standorten sind auf Grund folgender Überlegungen vorgenommen worden:

Bei den Einzeldarstellungen wird ein Fehlbedarf durch „-" gekennzeichnet und ein Überhand durch „+“ dargestellt.

 

1.1

Standort Oedeme:

Raumbestand:                                                                  + 2*                                                   76 AUR

                                                                                                                                                 37 FUR

 

* =   Diese beiden Räume werden zzt. von der OS Oedeme als Lehrerzimmer und als Verwaltungsraum genutzt. Durch Umbau können 2 AUR gewonnen werden.

 

a)  Beibehaltung des Einzugsbereiches wie bisher, d.h., Hauptschule, Realschule und Gymnasium (Gymnasium einschließlich Samtgemeinde Ilmenau (ohne Deutsch Evern) und Samtgemeinde Amelinghausen).

 

Danach entstehen folgende Zügigkeiten:

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2 – 3zügig

3zügig

2zügig

RS

4zügig

3 – 4zügig

3zügig

Gym

6zügig

7zügig

6zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen hierfür:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

85 AUR (- 7)

92 AUR (- 14)

86 AUR (- 8)

37 FUR (+/- 0)

37 FUR (+/- 0)

38 FUR (- 1)

b)  Hauptschule/Realschule: Einzugsbereich wie bisher.

     Gymnasium: Hasenburger Berg, Samtgemeinde Gellersen, Samtgemeinde Amelinghausen (Gymnasium ohne Samtgemeinde Ilmenau Klasse 5 bis 10)

 

Zügigkeit Haupt- und Realschule wie zu a).

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

Gym

5zügig

5zügig

4 – 5zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

80 AUR (- 2)

80 AUR (- 2)

74 AUR (+ 4)

31 FUR (+  6)

31 FUR (+  6)

30 FUR (+ 7)

 

 

c)  Oedeme Hauptschule, Realschule Einzugsbereich wie bisher.

Gymnasium: Hasenburger Berg, Samtgemeinde Gellersen, Samtgemeinde Ilmenau (ohne Deutsch Evern, (Gymnasium ohne Samtgemeinde Amelinghausen Klasse 5 bis 10 )).

 

Haupt- und Realschule Zügigkeit wie zu a).

Gymnasium:

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

Gym

5 - 6zügig

5 - 6zügig

5zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

84 AUR (- 6)

84 AUR (- 12)

78 AUR (+/- 0)

32 FUR (+  5)

32 FUR (+  5)

31 FUR (+ 6)

 

 

d)  Oedeme Haupt- und Realschule Einzugsbereich wie bisher.

Gymnasium: Hasenburger Berg, Samtgemeinde Gellersen (Gymnasium ohne Klassen 5 bis 10 Samtgemeinde Ilmenau und Amelinghausen).

 

Zügigkeit Haupt- und Realschule wie zu a).

Gymnasium:

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

Gym

5zügig

3 - 4zügig

3zügig

 

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

79 AUR (- 1)

74 AUR (+ 4)

68 AUR (+ 10)

31 FUR (+  6)

30 FUR (+  7)

30 FUR (+ 7)

 

 

e)  Oedeme Haupt- und Realschule Einzugsbereich wie bisher aber ohne Samtgemeinde Gellersen.

Gymnasium: Einzugsbereich Hasenburger Berg, Samtgemeinde Ilmenau und Samtgemeinde Amelinghausen (ohne Deutsch Evern), Samtgemeinde Gellersen

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

1 – 2zügig

1zügig

knapp 1zügig

RS

1 – 2zügig

2zügig

2zügig

Gym

5 – 6zügig

7zügig

6zügig

 

Raumbestand wie zu a).

 

Bedarf:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

75 AUR (+ 3)

73 AUR (+ 5)

71 AUR (+ 7)

32 FUR (+  5)

30 FUR (+  7)

30 FUR (+ 7)

 

 

f)   Eine Rücksprache mit dem Landkreis Harburg hat ergeben, dass das Gymnasium in Salzhausen ca. 20 Schüler pro Jahrgang aufnehmen könnte. Hier könnte es sich um Schüler aus Westergellersen handeln und aus einem Teil der Samtgemeinde Amelinghausen, z.B. der Bereich Oldendorf, Wetzen und Raven, allenfalls noch Soderstorf.
Als Ergänzung an dieser Stelle ist zu erwähnen, dass es sich um ca. 6 Schüler aus Westergellersen,
6 – 7 Schüler aus Soderstorf und 6 – 7 Schüler aus Amelinghausen handeln könnte, die die Standorte im Landkreis nicht wesentlich entlasten.

 

 

1.2

Standort Embsen:

Raumbestand:                                                                                                                           33 AUR

                                                                                                                                                 13 FUR

 

a)  Haupt- und Realschule mit dem bisherigen Einzugsbereich.

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2 – 3zügig

3zügig

2zügig

RS

3 - 4zügig

3 - 4zügig

3zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

35 AUR (- 2)

40 AUR (- 7)

33 AUR (+/- 0)

13 FUR (+/- 0)

16 FUR (- 3)

13 FUR (+/- 0)

 

 

b)  Haupt- und Realschule

Einzugsbereich: Samtgemeinde Ilmenau und Amelinghausen mit Wendisch Evern (bisher Stadtschulen Kaltenmoor und künftig voraussichtlich auch)

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

3zügig

3zügig

3zügig

RS

4zügig

4zügig

4zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

36 AUR (- 3)

40 AUR (- 7)

39 AUR (- 6)

16 FUR (- 3)

16 FUR (- 3)

16 FUR (- 3)

 

 

c)  Haupt- und Realschule

Einzugsbereich: nur Samtgemeinde Ilmenau

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

1 – 2zügig

1 - 2zügig

1zügig

RS

2 - 3zügig

2zügig

2zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

26 AUR (+ 7)

23 AUR (+ 10)

18 AUR (+ 15)

12 FUR (+ 1)

11 FUR (+ 2)

10 FUR (+ 3)

 

 

d)  Haupt- und Realschule

Einzugsbereich: Samtgemeinde Ilmenau und Gemeinde Wendisch Evern (siehe Anmerkung zu 1.2 b)

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2zügig

1 – 2zügig

1zügig

RS

2 - 3zügig

2 – 3zügig

2zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

28 AUR (+ 5)

26 AUR (+ 7)

18 AUR (+ 15)

12 FUR (+ 1)

12 FUR (+ 1)

10 FUR (+ 3)

 

 

e)  Haupt- und Realschule mit gymnasialem Angebot bis Klasse 10

Einzugsbereich: nur Samtgemeinde Ilmenau

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

1 – 2zügig

1 – 2zügig

1zügig

RS

2 - 3zügig

2zügig

2zügig

Gym

2zügig

2zügig

2zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

33 AUR (+/- 0)

35 AUR (- 2)

30 AUR (+ 3)

13 FUR (+/- 0)

13 FUR (+/- 0)

13 FUR (+/- 0)

 

 

f)   Haupt- und Realschule und Gymnasium bis Klasse 10

Einzugsbereich: nur Samtgemeinde Ilmenau einschließlich GS Wendisch Evern (siehe Anmerkung zu 1.2 b)

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2zügig

1 – 2zügig

1zügig

RS

2 - 3zügig

2 – 3zügig

2zügig

Gym

2zügig

2 – 3zügig

2zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

35 AUR (- 2)

41 AUR (- 8)

30 AUR (+ 3)

13 FUR (+/- 0)

16 FUR (- 3)

11 FUR (+/- 0)

 

 

g)  Haupt- und Realschule mit Gymnasium bis Klasse 10

Einzugsbereich: Haupt- und Realschule nur Samtgemeinde Ilmenau, Gymnasium zusätzlich Samtgemeinde Amelinghausen

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

1 – 2zügig

1 – 2zügig

1zügig

RS

2 - 3zügig

2zügig

2zügig

Gym

3zügig

3zügig

3zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

36 AUR (- 3)

41 AUR (- 8)

36 AUR (- 3)

13 FUR (+/- 0)

15 FUR (- 2)

13 FUR (+/- 0)

 

 

h)  Haupt- und Realschule mit Gymnasium bis Klasse 10

Einzugsbereich: Haupt- und Realschule nur Samtgemeinde Ilmenau, Gymnasium zusätzlich Samtgemeinde Amelinghausen

Zusätzlich: GS Wendisch Evern (siehe Anmerkung zu 1.2 b)

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2zügig

1 – 2zügig

1zügig

RS

2 - 3zügig

2 – 3zügig

2zügig

Gym

3zügig

3zügig

3zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

39 AUR (- 6)

44 AUR (- 11)

36 AUR (- 3)

15 FUR (- 2)

16 FUR (- 3)

13 FUR (+/- 0)

 

 

i)   Hauptschule, Realschule, Gymnasium bis Klasse 10

Einzugsbereich: Samtgemeinde Ilmenau und Samtgemeinde Amelinghausen

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

3zügig

3zügig

2zügig

RS

3 – 4zügig

4zügig

3zügig

Gym

3zügig

3zügig

3zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

46 AUR (- 13)

58 AUR (- 25)

51 AUR (- 18)

17 FUR (- 4)

20 FUR (- 7)

18 FUR (- 5)

 

 

j)   Haupt- und Realschule mit Gymnasium bis Klasse 10

Einzugsbereich: Samtgemeinde Ilmenau und Samtgemeinde Amelinghausen, zusätzlich GS Wendisch Evern (siehe Anmerkung zu 1.2 b)

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

3zügig

3zügig

3zügig

RS

4zügig

4zügig

4zügig

Gym

3zügig

3zügig

3zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

46 AUR (- 13)

59 AUR (- 26)

57 AUR (- 24)

17 FUR (- 4)

20 FUR (- 7)

20 FUR (- 7)

 

 

 

 

k)  Realschule Embsen, Gymnasium Embsen bis Klasse 10

Einzugsbereich: Samtgemeinde Ilmenau und Amelinghausen (Hauptschule in Amelinghausen Einzugsbereich: Samtgemeinde Ilmenau und Amelinghausen)

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

RS

4zügig

4zügig

3zügig

Gym

3zügig

3zügig

3zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

37 AUR (- 4)

42 AUR (- 9)

38 AUR (- 5)

15 FUR (- 2)

15 FUR (- 2)

14 FUR (- 1)

 

 

l)   Realschule und Gymnasium bis Klasse 10

Einzugsbereich: Samtgemeinde Ilmenau und Samtgemeinde Amelinghausen und Gemeinde Wendisch Evern (Beschulung der Hauptschüler aus der Samtgemeinde Ilmenau, Wendisch Evern (siehe hierzu Anmerkung zu 1.2 b) und Amelinghausen in Amelinghausen)

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

RS

4zügig

4zügig

3 – 4zügig

Gym

3zügig

3zügig

3zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

37 AUR (- 4)

43 AUR (- 10)

42 AUR (- 9)

15 FUR (- 2)

15 FUR (- 2)

14 FUR (- 1)

 

 

m) Hauptschule Einzugsbereich Samtgemeinde Ilmenau und Samtgemeinde Amelinghausen

Realschule Einzugsbereich nur Samtgemeinde Ilmenau

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2,5zügig

3zügig

2,5zügig

RS

3zügig

2zügig

2zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

31 AUR (+ 2)

29 AUR (+ 4)

25 AUR (+ 8)

15 FUR (- 2)

15 FUR (- 2)

11 FUR (+ 2)

 

 

n)  Hauptschule Einzugsbereich Samtgemeinde Ilmenau und Samtgemeinde Amelinghausen

Realschule Einzugsbereich nur Samtgemeinde Ilmenau

Hauptschule und Realschule mit Gemeinde Wendisch Evern

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2,5zügig

3zügig

2,5zügig

RS

3zügig

2,5zügig

2zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

33 AUR (+/- 0)

31 AUR (+ 2)

28 AUR (+ 5)

15 FUR (- 2)

15 FUR (- 2)

12 FUR (+ 1)

 

 

o)  Hauptschule Einzugsbereich Samtgemeinde Ilmenau und Samtgemeinde Amelinghausen

Realschule Einzugsbereich nur Samtgemeinde Ilmenau

Gymnasium Einzugsbereich Samtgemeinde Ilmenau und Samtgemeinde Amelinghausen

 

 

kurzfristig

mittelfristig

Langfristig

HS

2,5zügig

3zügig

2,5zügig

RS

3zügig

2zügig

2zügig

Gym

3zügig

3zügig

3zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

37 AUR (- 4)

47 AUR (- 14)

43 AUR (- 10)

15 FUR (- 2)

15 FUR (- 2)

15 FUR (- 2)

 

 

p)  Hauptschule Einzugsbereich Samtgemeinde Ilmenau und Samtgemeinde Amelinghausen

Realschule Einzugsbereich nur Samtgemeinde Ilmenau. Gymnasium Einzugsbereich Samtgemeinde Ilmenau und Samtgemeinde Amelinghausen

Hauptschule, Realschule und Gymnasium mit Gemeinde Wendisch Evern

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2,5zügig

3zügig

2,5zügig

RS

3zügig

2,5zügig

2zügig

Gym

3zügig

3zügig

3zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

39 AUR (- 6)

49 AUR (- 16)

46 AUR (- 13)

15 FUR (- 2)

16 FUR (- 3)

15 FUR (- 2)

 

 

Hinweis:

Die Gemeinde Wendisch Evern wurde für den Einzugsbereich Embsen vorgesehen, da derzeit noch ungeklärt ist, in wie weit die Lüneburger Schulen aus Kapazitätsgründen diese Schüler aufnehmen können. Soweit die Stadt Lüneburg diese Schüler weiterhin aufnehmen wird, könnten die Alternativberechnungen für Embsen mit Wendisch Evern entfallen.

 

 

q)  Hauptschule: Einzugsbereich Samtgemeinde Ilmenau und Samtgemeinde Amelinghausen

     Realschule und Gymnasium (bis Klasse 10): Einzugsbereich nur Samtgemeinde Ilmenau

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2,5zügig

3zügig

2,5zügig

RS

2,5zügig

2zügig

2zügig

Gym

2zügig

2zügig

2zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

37 AUR (- 4)

42 AUR (- 9)

39 AUR (- 6)

16 FUR (- 3)

16 FUR (- 3)

16 FUR (- 3)

 

 

r)   Hauptschule: Einzugsbereich Samtgemeinde Ilmenau und Samtgemeinde Amelinghausen, Gemeinde Wendisch Evern

Realschule und Gymnasium (bis Klasse 10): Einzugsbereich nur Samtgemeinde Ilmenau und Gemeinde Wendisch Evern

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2,5zügig

3zügig

2,5zügig

RS

2,5zügig

2,5zügig

2zügig

Gym

2zügig

2zügig

2zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

40 AUR (- 7)

43 AUR (- 10)

39 AUR (- 6)

16 FUR (- 3)

17 FUR (- 4)

16 FUR (- 3)

 

 

Anmerkung:

Bei der Variante mit Wendisch Evern ist der Raumbedarf insgesamt höher, obwohl die Zügigkeit teilweise gleich ist. Der höhere Raumbedarf resultiert aus der Zügigkeit der Klassen 5 und 6. Bei der Variante mit Wendisch Evern ergibt sich bei der Realschule oft schon eine 3zügigkeit (ab 57 Schüler, bis 60 Schüler).

Ab Klasse 7 ist wegen des Teilers 30 dieser Jahrgang nur 2zügig.

 

 

1.3

Standort Amelinghausen:

 

Hierzu ist anzumerken, dass durch den Wegfall der Orientierungsstufe künftig die Unterrichtsräume leerstehen würden. Es muss daher überlegt werden, wie diese Räume zu Gunsten des Standortes Amelinghausen und der Schüler sinnvoll genutzt werden können.

Folgende Überlegungen wurden angestellt:

 

a)  Haupt und Realschule

Einzugsbereich: Samtgemeinde Amelinghausen

Raumbestand:                                                                                                                        8 AUR

                                                                                                                                              3 FUR

 

(Im Falle der Errichtung einer Haupt- und Realschule in Amelinghausen wäre die Samtgemeinde bereit, die Räume der Grundschule in Amelinghausen, die in dem selben Gebäude untergebracht ist, für die Zwecke der Haupt- und Realschule zur Verfügung zu stellen. Dann würde sich der Raumbestand wie folgt erhöhen:

 

                                                                                                                                            20 AUR

                                                                                                                                             3 FUR)

 

Es sind pro Jahrgang in Amelinghausen Schüler zwischen 88 (2004), 129 (2009) und 105 (2016) vorhanden. Darauf würden sich für Amelinghausen eine Haupt- und Realschule mit folgender Zügigkeit ergeben:

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

1 – 2zügig

2zügig

2zügig

RS

2zügig

2zügig

2zügig

 

(Bei der Hauptschule und Realschule jeweils knappe Zügigkeiten)

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

13 AUR (im Aufbau)

23 AUR (- 3)

22 AUR (- 2)

4 FUR

10 FUR (- 6-7)

10 FUR (- 6-7)

 

 

b)  Hauptschule

Einzugsbereich: Samtgemeinde Amelinghausen und Samtgemeinde Ilmenau

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

3zügig

3zügig

2zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

11 AUR (- 3) im Aufbau

16 AUR (- 8)*

12 AUR (- 4)

 

5 FUR (- 2)

5 FUR (- 2)

 

* Fehl 8 bzw. + 4 soweit die Grundschulräume mitgerechnet werden.

 

 

c)  Hauptschule Amelinghausen

Einzugsbereich: nur Samtgemeinde Amelinghausen

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

1 - 2zügig

2zügig

2zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

8 AUR (im Aufbau)

11 AUR (- 3)*

11 AUR (- 3)*

3 FUR

4 FUR (- 1)

4 FUR (- 1)

 

* Fehl 3 bzw. + 9 soweit die Grundschulräume mitgerechnet werden.

 

 

d)  Realschule Einzugsbereich Samtgemeinde Amelinghausen (Hauptschule in Embsen)

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

RS

2zügig

2zügig

2zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

8 AUR (+/- 0)

12 AUR (- 4)

12 AUR (- 4)

5 FUR (- 2)

7 FUR (- 4)

7 FUR (- 4)

 

 

1.4

Standort Gellersen

Raumbestand:                                                                                                                             0 AUR

                                                                                                                                                   0 FUR

 

Der Vollständigkeit halber ist hier dargestellt, wie sich die Errichtung einer Haupt- und Realschule in der Samtgemeinde Gellersen, bzw. auch die Errichtung einer Hauptschule, einer Realschule und eines gymnasialen Angebotes bis Klasse 10 auf die übrigen Standorte auswirken würden. Die Stellungnahme der Samtgemeinde Gellersen lautete bisher, dass es zwar wünschenswert wäre, aber aus Vernunft- und Finanzgründen wird derzeit auf eine entsprechende Antragsstellung verzichtet.

 

a)  Hauptschule und Realschule

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2zügig

2zügig

2zügig

RS

2 - 3zügig

2 – 3zügig

2zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

18 AUR (- 18)

26 AUR (- 26)

23 AUR (- 23)

8 FUR (- 8)

11 FUR (- 11)

11 FUR (- 11)

 

 

b)  Hauptschule und Realschule sowie gymnasiales Angebot bis Klasse 10

 

Zügigkeit Haupt- und Realschule wie zu a).

 

Gymnasium:

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

Gym

2 - 3zügig

2zügig

2zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

28 AUR (- 28)

40 AUR (- 40)

35 AUR (- 35)

10 FUR (- 10)

16 FUR (- 16)

16 FUR (- 16)

 

 

1.5

Standort Bardowick

 

Raumbestand per 1. August 2003:                                                                                              29 AUR

                                                                                                                                                 13 FUR

 

a)  Haupt- und Realschule

Einzugsbereich: Samtgemeinde Bardowick

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2zügig

2zügig

2zügig

RS

3zügig

3 – 4zügig

3zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

30 AUR (- 1)

32 AUR (- 3)

31 AUR (- 2)

13 FUR (+/- 0)

13 FUR (+/- 0)

13 FUR (+/- 0)

 

 

b)  Haupt- und Realschule und gymnasiales Angebot bis Klasse 10

 

Zügigkeit Haupt- und Realschule wie oben dargestellt.

 

Gymnasium:

 

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

Gym

2 - 3zügig

3zügig

3zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

35 AUR (- 6)

47 AUR (- 18)

46 AUR (- 17)

15 FUR (- 2)

16 FUR (- 3)

16 FUR (- 3)

 

Hinweis:

Soweit die Stadt Lüneburg weiterhin die Schüler aus dem Raum Bardowick aufnehmen kann, sollte hier nicht weiter über die Errichtung eines Gymnasiums nachgedacht werden.

 

 

1.6

Standort Scharnebeck

 

Für den Standort Scharnebeck ist anzumerken, dass Baumaßnahmen erforderlich sind, auch wenn z.B. Adendorfer und Bleckeder Gymnasiasten lediglich den Sek. II-Bereich dieser Schule besuchen.

 

Dieses vorweg gesagt, ergeben sich folgende Beispiele unter Berücksichtigung des Raumbestandes von

                                                                                            + 2*                                               56 AUR

                                                                                                                                                 30 FUR

(davon 2 innen liegende Hörsäle)

 

* = Diese beiden Räume werden zzt. von der OS Scharnebeck als Lehrerzimmer und als Verwaltungsraum genutzt. Durch Umbau können 2 AUR gewonnen werden.

 

 

a)  Hauptschule, Realschule, Gymnasium für den Einzugsbereich Samtgemeinde Scharnebeck, Gemeinde Adendorf, Stadt Bleckede auch für den Sek. II-Bereich (wie bisher).

 

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2 – 3zügig

2zügig

2zügig

RS

3zügig

3zügig

3zügig

Gym

5zügig

5zügig

4zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

71 AUR (- 13)

73 AUR (- 15)

66 AUR (- 8)

30 FUR (+/- 0)

29 FUR (+ 1)

28 FUR (+ 2)

 

 

b)  Haupt- und Realschule, Gymnasium nur für den Einzugsbereich der Samtgemeinde Scharnebeck

Für den Sek. II-Bereich auch Schüler aus Adendorf und Bleckede (100 %)

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2 – 3zügig

2zügig

2zügig

RS

3zügig

3zügig

3zügig

Gym

3zügig

3zügig

3zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

68 AUR (- 10)

63 AUR (- 5)

57 AUR (+  1)

30 FUR (+/- 0)

29 FUR (+ 1)

27 FUR (+ 3)

 

 

c)  Hauptschule, Realschule, Gymnasium für die Samtgemeinde Scharnebeck und Adendorf, Sek. II-Bereich auch für Bleckede

 

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2 – 3zügig

2zügig

2zügig

RS

3zügig

3zügig

2 - 3zügig

Gym

4 – 5zügig

4zügig

4zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

69 AUR (- 11)

68 AUR (- 10)

61 AUR (- 3)

29 FUR (+ 1)

29 FUR (+ 1)

28 FUR (+ 2)

 

 

d)  Hauptschule, Realschule, Gymnasium für den Bereich der Samtgemeinde Scharnebeck und Stadt Bleckede, Sek. II-Bereich auch für Adendorf.

 

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2 - 3zügig

2zügig

2zügig

RS

3zügig

3zügig

2 - 3zügig

Gym

4 – 5zügig

4zügig

3 – 4zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

69 AUR (- 11)

68 AUR (- 10)

62 AUR (- 4)

29 FUR (+ 1)

29 FUR (+ 1)

28 FUR (+ 2)

 

 

e)  Hauptschule, Realschule, Gymnasium für den Bereich der Samtgemeinde Scharnebeck und zusätzlich der Einzugsbereich der Grundschule Barendorf (mit Ausnahme von Thomasburg/Bavendorf).

 

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2,5zügig

3zügig

3zügig

RS

3,5zügig

4zügig

3,5zügig

Gym

4,5zügig

4zügig

4zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

74 AUR (- 16)

76 AUR (- 18)

75 AUR (- 17)

30 FUR (+/- 0)

30 FUR (+/- 0)

30 FUR (+/- 0)

 

 

f)   Hauptschule, Realschule, Gymnasium für den Bereich der Samtgemeinde Scharnebeck und zusätzlich der Einzugsbereich der Grundschule Barendorf (mit Ausnahme von Thomasburg/Bavendorf).

Für das Gymnasium auch Gemeinde Adendorf

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2,5zügig

3zügig

3zügig

RS

3,5zügig

4zügig

3,5zügig

Gym

5zügig

4,5zügig

4zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

77 AUR (- 19)

80 AUR (- 22)

76 AUR (- 18)

30 FUR (+/- 0)

30 FUR (+/- 0)

30 FUR (+/- 0)

 

 

 

1.7

Standort Adendorf

 

a)  Haupt- und Realschule

     Raumbestand:                                                                                                                       25 AUR

                                                                                                                                                   9 FUR

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

1 - 2zügig

1 – 1,5zügig

1zügig

RS

2zügig

2zügig

1zügig*

 

* =   Bei Zweizügigkeit eine knappe Zügigkeit

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

21 AUR (+ 4)

21 AUR (+ 4)

14 AUR (+ 9)

9 FUR (+/- 0)

9 FUR (+/- 0)

8 FUR (+ 1)

 

 

 

b)  Zusätzliche Prüfung der Errichtung eines gymnasialen Angebotes bis Klasse 10

 

Zügigkeit Haupt- und Realschule wie zu a).

 

Zügigkeit des gymnasialen Angebotes:

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

Gym

2zügig

2zügig

2zügig

 

Alle Jahrgänge knapp zweizügig zwischen 35 und 43 Schülern.

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

Mittelfristig

langfristig

28 AUR (- 3)

33 AUR (- 8)

25 AUR (+/- 0)

12 FUR (- 3)

14 FUR (- 5)

12 FUR (- 3)

 

 

c)  Errichtung eines gymnasialen Angebotes bis Klasse 10 einschließlich der Schüler des Ebensberges

 

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

Gym

2zügig

2zügig

2zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

25 AUR (+/- 0)

33 AUR (- 8)

26 AUR (- 1)

11 FUR (+/- 0)

15 FUR (- 6)

13 FUR (- 4)

 

 

d)  Hauptschule, Realschule und Gymnasium einschließlich der Schüler des Ebensberges

 

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2zügig

2zügig

1,5zügig

RS

2zügig

2zügig

2zügig

Gym

2zügig

2zügig

2zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

30 AUR (- 5)

35 AUR (- 10)

32 AUR (- 7)

15 FUR (- 6)

16 FUR (- 7)

15 FUR (- 6)

 

 

1.8

Standort Bleckede

 

Raumbestand:                                                                                                                           30 AUR

                                                                                                                                                 17 FUR

 

a)  Haupt- und Realschule

Einzugsbereich: Stadt Bleckede und Grundschule Neetze wie bisher

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2 – 3zügig

2zügig

2zügig

RS

2 - 3zügig

2 – 3zügig

2zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

30 AUR (+/- 0)

27 AUR (+ 3)

23 AUR (+ 7)

17 FUR (+/- 0)

15 FUR (+ 2)

13 FUR (+ 2)

 

 

b)  Hauptschule und Realschule und gymnasiales Angebot bis Klasse 10

Einzugsbereich Stadt Bleckede und Grundschule Neetze

 

Zügigkeit Haupt- und Realschule wie zu a).

 

Zügigkeit Gymnasium:

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

Gym

2zügig

2zügig

2zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

37 AUR (- 7)

39 AUR (- 9)

35 AUR (- 5)

17 FUR (+/- 0)

17 FUR (+/- 0)

17 FUR (+/- 0)

 

 

c)  Hauptschule und Realschule

Einzugsbereich: Stadt Bleckede und Grundschule Neetze, gymnasiales Angebot für die Stadt Bleckede, Grundschule Neetze und Samtgemeinde Dahlenburg

 

Zügigkeit Haupt- und Realschule wie zu a).

 

Zügigkeit Gymnasium:

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

Gym

3zügig

2 - 3zügig

2zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

40 AUR (- 10)

45 AUR (- 15)

37 AUR (- 7)

15 FUR (+ 2)

20 FUR (- 3)

17 FUR (+/- 0)

 

 

d)  Haupt- und Realschule

Einzugsbereich: Stadt Bleckede und Grundschule Neetze, gymnasiales Angebot für die Stadt Bleckede, Grundschule Neetze und Samtgemeinde Dahlenburg, Klasse 7 – 10

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

 

3zügig

3zügig

2,5zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

35 AUR (- 5)

39 AUR (- 9)

33 AUR (- 3)

15 FUR (+ 2)

17 FUR (+/- 0)

15 FUR (+ 2)

 

 

1.9

Standort Dahlenburg:

 

Raumbestand:                                                                                                                           20 AUR

                                                                                                                                                   9 FUR

 

a)  Haupt- und Realschule wie bisher

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

1zügig

1zügig

1zügig

RS

2zügig

2zügig

2zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

16 AUR (+ 4)

16 AUR (+ 4)

16 AUR (+ 4)

9 FUR (+/- 0)

9 FUR (+/- 0)

9 FUR (+/- 0)

 

Dem Standort Dahlenburg sollte empfohlen werden, eine 10. Klasse der Hauptschule einzurichten. Dadurch würde sich der Überhang an allgemeinen Unterrichtsräumen auf drei mittel- und langfristig verringern.

 

 

ba)Haupt- und Realschule, zusätzlich gymnasiales Angebot als Außenstelle eines gymnasialen Standortes

     Bleckede, Klasse 5 - 6

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

 

3zügig

3zügig

2,5zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

22 AUR (- 2)

22 AUR (- 2)

21 AUR (- 1)

11 FUR (- 2)

11 FUR (- 2)

10 FUR (- 1)

 

 

b)  Haupt- und Realschule zusätzlich gymnasiales Angebot Klasse 5 bis 10 (ohne 10. Klasse Hauptschule)

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

Gym

1zügig

1zügig

1zügig

 

Hinweis:

Ein einzügiges Gymnasium, auch ggf. als Außenstelle sollte nicht in Betracht kommen, da dies auch den Vorgaben der Schulentwicklungsplanung widerspricht. Dennoch wird hier der Raumbedarf dargestellt.

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

19 AUR (+ 1)

22 AUR (- 2)

21 AUR (- 1)

9 FUR (+/- 0)

10 FUR (- 1)

10 FUR (- 1)

 

Bei Einführung der 10. Klasse Hauptschule würde sich das Fehl bei den allgemeinen Unterrichtsräumen um einen Raum erhöhen.

 

 

c)  Haupt- und Realschule und gymnasiales Angebot bis Klasse 10 sowie mit Hauptschule Klasse 10. Hier wird der Einzugsbereich um die Grundschule Barendorf erweitert. Dieses kann jedoch nur realisiert werden, soweit die Lüneburger Schulen die Schüler in den weiterführenden Schulen nicht aufnehmen können. Die Zügigkeit einschließlich der Grundschüler aus Barendorf stellt sich wie folgt dar:

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2zügig

2zügig

2zügig

RS

3zügig

2zügig

2zügig

Gym

2zügig

2zügig

2zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

25 AUR (- 5)

41 AUR (- 21)

37 AUR (- 17)

10 FUR (- 1)

16 FUR (- 7)

15 FUR (- 6)

 

 

d)  Alternativ Haupt- und Realschule für den Einzugsbereich der Samtgemeinde Dahlenburg inklusive Grundschule Barendorf

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2zügig

2zügig

2zügig

RS

2zügig

3zügig

2,5zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

22 AUR (- 2)

29 AUR (- 9)

25 AUR (- 5)

10 FUR (- 1)

11 FUR (- 2)

11 FUR (- 2)

 

Auch für diese Variante gilt die Maßgabe, dass in der Stadt Lüneburg in den weiterführenden Schulen (Hauptschule und Realschule) die Schüler nicht aufgenommen werden können, sodass dieses eine Alternative bilden würde.

 

Hier muss zu dem Einzugsbereich noch erwähnt werden, dass bereits Teile der Samtgemeinde Ostheide die Schulen in Dahlenburg besuchen, nämlich die Schüler aus der Gemeinde Bavendorf/Thomasburg.

 

 

1.10

Standort Ostheide

 

Die Samtgemeinde Ostheide hat bislang erklärt, dass sie gegenüber der jetzigen Beschulung der Schüler auf den weiterführenden Schulen in der Stadt Lüneburg sowie für Neetze in der Stadt Bleckede und für die Schüler aus Thomasburg/Bavendorf in Dahlenburg keine Alternative entwickeln werde.

 

 

1.11

Standort Neuhaus

 

Hauptschule und Realschule

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

1zügig

1zügig

1zügig

RS

1zügig

1zügig

1zügig

 

Bei den allgemeinen Unterrichtsräumen entsteht ein Überhang mittel- und langfristig von 7 AUR und von 5 Räumen bei den Fachunterrichtsräumen.

 

Die Gymnasiasten besuchen derzeit die Schulen in Boizenburg und Dömitz. Mecklenburg-Vorpommern erhebt dafür bisher kein Gastschulgeld. Die Beförderung hat sich eingespielt. Vorläufig sollte diese Regelung für die Gymnasialbeschulung beibehalten werden. Für den Fall der Errichtung einer Brücke sollte ein Vermerk im Schulentwicklungsplan vorsehen, dass dann die Beschulung der Gymnasialschüler in einem Gymnasium des Landkreises Lüneburg überprüft wird.

 

 

1.12

Standort der Schulen in der Stadt Lüneburg

 

Hier wurden Angaben seitens der Stadt Lüneburg noch nicht bzgl. der Entwicklung der Schülerzahlen hergegeben. Die Stadt Lüneburg ist selbst zuständig für die Aufstellung des Schulentwicklungsplanes. Beide Pläne werden allerdings bei der endgültigen Aufstellung zusammengefügt. Es ist erforderlich, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen der Stadt Lüneburg und dem Landkreis Lüneburg erfolgt. Wegen der Beschulung von Schülern aus dem Landkreis in der Stadt und umgekehrt, wurde zu den einzelnen Standorten bereits darauf ein Hinweis gegeben.

 

Alternativen für die Beschulung wurden z.B. unter Bleckede und Dahlenburg, bzw. Embsen dargestellt.

 

Zum Zwecke der Klärung der noch offenen Fragen ist eine Schulgrundsatzausschusssitzung durchzuführen.

 

 

III.  SEP Berufsbildende Schulen I, II und III in Lüneburg

 

Der Entwurf der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die Berufsbildenden Schulen I, II und III in Lüneburg wird zu einem späteren Zeitpunkt dem Ausschuss vorgelegt.

 

Ergänzende Sachdarstellung:

1.              Mit Beschlussempfehlung des Schulausschusses vom 9. Juli 2003 wurde die Verwaltung beauftragt, Vorschläge für die wirtschaftlichsten Lösungen unter Berücksichtigung pädagogischer Gesichtspunkte für die Umsetzung der Schulreform zum 1. April 2004 zu erarbeiten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Reform unter Ausnutzung sämtlicher vorhandener Schulräume durchgeführt wird, also Räume auf keinen Fall leer stehen dürfen. Auch ein evtl. festgestellter Baubedarf muss auf den langfristigen Bedarf, also für die Zeit nach dem sogenannten „Schülerberg“ ab 2011 ausgerichtet werden. Ein mittelfristiger Mehrbedarf ist durch Container oder Räume benachbarter Institutionen abzudecken.

 

2.              Die wirtschaftlichste Lösung ist, wie der beigefügten Synopse I und II in der jeweiligen Nr. 1 zu den Standorten Oedeme/Embsen/Amelinghausen (Anlage I) und Scharnebeck/Bleckede/Adendorf/ Dahlenburg (Anlage II) zu entnehmen ist, die Erweiterung auf den langfristigen Bedarf auszurichten, um nicht auf Grund des mittelfristig höheren Bedarf Räume zu errichten, die nach Rückgang des Schülerberges leer stehen würden. Zur Überwindung des mittelfristig höheren Bedarfs sind z.B. Klassen an Standorte mit durch den Wegfall der Orientierungsstufe leer stehenden Räume auszulagern oder durch Anmietung von Containern abzudecken, bzw. ist auch durch die Anmietung von Räumen benachbarter Institutionen Abhilfe zu schaffen.

So könnten z.B. vom Standort Embsen 8 Klassen in die leer stehenden Räume der auslaufenden Orientierungsstufe nach Amelinghausen ausgelagert werden. Dadurch würden in Embsen 8 Räume verfügbar sein, die durch erhöhte Schülerzahlen zum Teil abgedeckt werden, aber auch eine Auslagerung vom Standort Oedeme zulassen, sodass sich am Standort Oedeme die Baumaßnahmen gemäß Variante 1.1 a (bei Embsen Variante 1.2 a) der Baubedarf auf lange Sicht auf Null reduzieren würde.

Für Scharnebeck könnte eine Entlastung des Hauptstandortes wie folgt vorgesehen werden (siehe Variante 1.6 a der Vorlage zum Schulausschuss am 9. Juli 2003): Auslagerung von Klassen nach Adendorf, da in Adendorf mittel- und langfristig Räume leer stehen werden (siehe Variante 1.7 a der Vorlage). Sinnvoll wäre jedoch, den Standort Adendorf auf Dauer zu stärken durch Umorientierung von Schülern von Scharnebeck nach Adendorf. Die Grundschüler aus Artlenburg und Brietlingen könnten auf Dauer der Haupt- und Realschule Adendorf zugeordnet werden (siehe neue Variante in Anlage 4 und 11). Der Standort Adendorf wäre auf Dauer gesichert, der Bestand der Schulen in Scharnebeck aber nicht gefährdet. Auch in Bleckede wären gemäß Variante 1.8 a der Vorlage mittelfristig 3 AUR und 2 FUR und langfristig 7 AUR und 4 FUR für Auslagerungen von Scharnebeck verfügbar.

Durch die bereits aufgestellten Container und durch die Auslagerung von Klassen würde der Baubedarf auf Null reduziert werden.

Bei dieser Lösung der Verstärkung der großen Zentren müssten innerhalb dieser Zentren konsequent den Schulformen die Räume zusammenhängend zugewiesen werden, um durch diese geordneten Bedingungen die pädagogische Arbeit zu fördern. Somit wäre dies die wirtschaftlichste Lösung unter Beachtung pädagogischer Gesichtspunkte.

Die vorstehende Lösung der Erweiterung der bestehenden Standorte sollte auf jeden Fall dann gewählt werden, wenn eine Einigung über eine finanzielle Beteiligung mit den für einen Standort zusätzlicher weiterführender Schulen in Frage kommenden Gemeinden/Samtgemeinden nicht erreicht werden kann oder diese nicht in der Lage sind, sich an den Kosten der Baumaßnahmen zu beteiligen.

 

3.              Mit der Stadt Lüneburg wird die Reform in enger Zusammenarbeit in allen beide Träger berührenden Punkten durchgeführt. Es wird ein gemeinsamer Schulentwicklungsplan aufgestellt. Der Entwurf des Schulentwicklungsplanes muss für die Durchführung der Reform soweit gediehen sein, dass er als Grundlage für die Planung dienen kann. Nach dem nunmehr vorliegenden Änderungsentwurf zur Verordnung über die Fortschreibung der Schulentwicklungspläne soll die Fortschreibung zum 1. Januar 2005 und nicht, wie bisher vorgesehen, zum 1. Januar 2004 erfolgen.

 

4.              In den beiliegenden Synopsen I – Standorte Oedeme/Embsen/Amelinghausen – und der Synopse II – Standorte Scharnebeck/Bleckede/Adendorf/Dahlenburg – sind weitgehend alle Varianten aus der Vorlage für den Schulausschuss am 9. Juli 2003 enthalten. Ich verweise nochmals darauf, dass zum Vergleich der Baukosten lediglich die erforderlichen Schulräume (allgemeine Unterrichtsräume und Fachunterrichtsräume) zu Grunde gelegt wurden. Hier wurden als Baukosten die mit den Gemeinden und Samtgemeinden abgeschlossenen Vereinbarungen über die Kreisschulbaukasse (KSBK) zu Grunde gelegt. Mehrzweckräume, Nebenräume, Medienräume und ähnliches wurden bei diesen Berechnungen nicht berücksichtigt und würden die Baukosten entsprechend erhöhen. Diese Kosten für die erforderlichen Unterrichtsräume sollen nur zum Vergleich herangezogen werden können.

 

5.              Der Raumbestand, wie in der Vorlage zum Schulausschuss am 9. Juli 2003 dargestellt, ist seitens des Fachdienstes 35 nochmals überprüft und als richtig bestätigt worden.

 

6.              Die Errichtung zusätzlicher weiterführender Schulen kann der Landkreis Lüneburg aus finanziellen Gründen nicht leisten. Zusätzliche weiterführende Schulen können daher nur vorgesehen werden, wenn sich die in Frage kommenden Gemeinde/Samtgemeinden verpflichten, eine erhebliche Kostenbeteiligung zu leisten. Zudem muss das Bedürfnis nach Errichtung zusätzlicher weiterführender Schulen vorhanden sein. Das Bedürfnis für die Errichtung von zusätzlichen weiterführenden Schulen gemäß § 106 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) lässt sich nur nachweisen, wenn die bereits in der Vorlage zum Schulausschuss am 9. Juli 2003 dargestellten Zügigkeiten in den neuen Standorten erreicht und die bisherigen Standorte dadurch nicht gefährdet werden.
Zur Vereinfachung werden hier die vorgesehenen Zügigkeiten nochmals dargestellt:

Grundschulen:
1zügig bis 4zügig
Hauptschulen:
Mindestens 2zügig bis höchstens 4zügig
Realschulen:
Mindestens 2zügig bis höchstens 4zügig (Ausnahme 5zügig)
Gymnasien:
Sekundarbereich I mindestens 2zügig bis 4zügig, maximal 6zügig
Die gymnasiale Oberstufe sollte mindestens 3zügig sein.
Nur im Ausnahmefall soll von diesen Zügigkeiten abgesehen werden.
Hierbei ist von einer mittleren Bandbreite der Zügigkeiten auszugehen (Hauptschule 24 Schüler, Realschule 27 Schüler, Gymnasium 27 Schüler).

 

7.              Unter der Voraussetzung der finanziellen Beteiligung der in Frage kommenden Gemeinden/Samtgemeinden werden folgende Lösungen seitens der Verwaltung vorgeschlagen:

 

a)              Amelinghausen:

Damit die durch die Aufhebung der Orientierungsstufe leer werdenden Räume sinnvoll genutzt werden, ist eine eigenständige Hauptschule zu errichten. Diese Hauptschule wird mittel- und langfristig knapp 2zügig sein auf Grund folgender Berechnungen:

In den einzelnen Jahrgängen werden insgesamt

96 bis maximal 129 Schüler zur Verfügung stehen.

Das ergibt einen jährlichen Durchschnitt von            104 Schülern pro Jahrgang.

Nach dem Durchschnitt der letzten drei bis vier Jahre beträgt die Übergangsquote

auf die Hauptschule:                                                           30 %
auf die Realschule:                                                             40 %
und auf das Gymnasium:                                                    30 %

sodass im Durchschnitt pro Jahrgang für die Hauptschule rd. 32 Schüler zur Verfügung stehen. Die Klassen in der Hauptschule werden in der mittleren Bandbreite mit 24 Schülern gebildet, sodass durchschnittlich die erforderliche Zweizügigkeit nicht erreicht wird.

Zu beachten ist hierbei auch noch, dass durch die Aufteilung der Schüler von bisher einem Standort auf zwei Standorte in den meisten Fällen eine Klasse pro Jahrgang mehr gebildet wird, also auch der Lehrerbedarf sich dadurch erheblich erhöht. Gesamtwirtschaftlich ist das eine erhebliche zusätzliche finanzielle Belastung. Zusätzlich werden für die Errichtung der Hauptschule noch drei allgemeine Unterrichtsräume erforderlich (siehe Variante 1.3 c der Vorlage zum Schulausschuss am 9. Juli 2003).

Trotz dieser knappen Zweizügigkeit wäre es sinnvoll, eine Hauptschule in Amelinghausen zu errichten.

Denkbar wäre auch die Errichtung einer Außenstelle der Realschule Embsen für die Klassen 5 bis 8. In der Realschule werden insbesondere in den Klassen 9 und 10 qualifizierte Differenzierungen vorgenommen. Hierfür ist eine bestimmte Schülerzahl, die nicht unter die Zweizügigkeit gehen sollte, erforderlich. Auch für eine Außenstelle der Realschule Embsen würde in Amelinghausen mit den Schülern aus dem Einzugsbereich der Samtgemeinde Amelinghausen lediglich eine knappe Zweizügigkeit entstehen, die Vorgaben der mittleren Bandbreite mit 27 Schülern kann nicht erreicht werden.

Für die Außenstelle der Realschule in Embsen für die Klassen 5 bis 8 sind zusätzlich zu den 3 allgemeinen Unterrichtsräumen der oben dargestellten eigenständigen Hauptschule weitere 8 AUR und 4 FUR erforderlich, also insgesamt 11 AUR und 4 FUR.

Einzugsbereich/Schulbezirk für die Hauptschule: Samtgemeinde Amelinghausen
Einzugsbereich/Schulbezirk für die Außenstelle der Realschule Embsen in Amelinghausen: Samtgemeinde Amelinghausen.

Sinnvoll wäre für diesen Standort die organisatorische Zusammenfassung der Hauptschule und der Realschule gemäß § 106 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) mit allen Jahrgängen.

Stellungnahme der Samtgemeinde Amelinghausen: siehe Anlage 10/6.

 

b)             Embsen
Durch die Einrichtung einer eigenständigen Hauptschule in Amelinghausen würde die Hauptschule in Embsen mittelfristig auf eine knappe Zweizügigkeit und langfristig sogar auf die Einzügigkeit zurückgehen.

Die Realschule würde bei der Einrichtung einer Außenstelle in Amelinghausen für die Klassen 5 bis 8 in diesen Jahrgängen kurzfristig noch 3zügig, mittelfristig lediglich noch 2zügig, allerdings mit einer vernünftigen Zweizügigkeit zu führen sein mit einer Anzahl von Schülern pro Jahrgang zwischen 50 und 56, die mittlere Bandbreite wird damit an diesem Standort ebenfalls nicht erreicht.

Diese vorgenannten Berechnungen der Schülerzahlen beinhalten die Beschulung der Grundschule Wendisch Evern in der Haupt- und Realschule Embsen. Die Samtgemeinde Ostheide hat erklärt, dass aus ihrer Sicht die Beschulung der Schüler aus Wendisch Evern weiterhin in Lüneburger Schulen vorgesehen werden sollte. Die Schülerzahlen aus Wendisch Evern (ca. 20 pro Jahrgang für alle drei weiterführenden Schulen) beeinflussen die Zügigkeit nicht gravierend.

Zur Entlastung des Standortes Oedeme könnte eine Außenstelle des Gymnasiums Oedeme in Embsen mit den Klassen 5 bis 10 errichtet werden. Diese Außenstelle würde kurz- und mittelfristig eine Zweizügigkeit (in manchen Jahren knapp) und langfristig eine knappe Zweizügigkeit bei den bisherigen Übergangsquoten von 36 % erreichen. Bei dieser Berechnung sind auch sämtliche Gymnasiasten aus Deutsch Evern für die Beschulung in Embsen vorgesehen.

Wegen der Entwicklung der Übergangsquoten auf Gymnasien sollte hier in der künftigen Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes vorgesehen werden:

„Entwicklung beobachten – ggf. unter Berücksichtigung des Hauptstandortes Oedeme ein eigenständiges Gymnasium in Embsen errichten.“

Mit Beschulung der Schüler der Sekundarstufe II in Embsen siehe hierzu die neue Variante (Anlage) zu Embsen, 1.2 A (Anlage 4).

Einzugsbereich/Schulbezirk Hauptschule Embsen: Samtgemeinde Ilmenau
Einzugsbereich/Schulbezirk Realschule Embsen: Samtgemeinde Ilmenau
Einzugsbereich/Schulbezirk Gymnasium Außenstelle Oedeme: Samtgemeinde Ilmenau, Samtgemeinde Amelinghausen (Einzugsbereich/Schulbezirk bereits oben dargestellt)

Da auch für die Haupt- und Realschule in Embsen im Falle der Errichtung einer Haupt- und Realschule in Amelinghausen nicht die mittlere Bandbreite erreicht wird, sollte auch für diesen Standort sie organisatorische Zusammenfassung gemäß § 106 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) zum nächst möglichen Zeitpunkt vorgesehen werden.

Die Stellungnahme der Samtgemeinde Ilmenau ist als Anlage 10/2 beigefügt.

 

c)              Oedeme:
Bei Errichtung eines gymnasialen Angebotes in Embsen verbleiben für die Hauptschule, die Realschule und das Gymnasium noch die Einzugsbereiche der Grundschule Hasenburger Berg, der Grundschulen in der Samtgemeinde Gellersen sowie die Neubaugebiete Lüneburg-Oedeme-Süd, Teufelsküche und Schaperdrift. Die Stadt Lüneburg hat bereits angekündigt, ggf. Hauptschüler aus dem Bereich der Hermann-Löns-Schule zum Teil nach Oedeme zu orientieren. Bei den für Oedeme vorgesehenen Schülerzahlen wurde die Grundschule Deutsch Evern dem Standort Embsen zugerechnet. Diese Varianten sind der Synopse unter der laufenden Nummer I 4 – Standort Oedeme/Embsen/Amelinghausen zu entnehmen.

Für die Hauptschule kommt hier die Variante 1.1 d in Betracht. Sie wird mit dem oben genannten Einzugsbereich immer eine Zweizügigkeit mittel- und langfristig erreichen und voraussichtlich auch bei einer Umorientierung der Grundschüler der Hermann-Löns-Schule 3zügig werden, diese jedoch voraussichtlich nicht überschreiten.

Die Realschule wird mit den bisherigen Einzugsbereichen Grundschule Hasenburger Berg/Schulen in der Samtgemeinde Gellersen/Neubaugebiete Lüneburg auf Dauer 3zügig zu führen sein. Teilweise wird die Dreizügigkeit in einigen Jahren mit 95 bis 97 Schülern überschritten bei einer Übergangsquote von 38 %.

Das Gymnasium wird bei Errichtung eines gymnasialen Angebotes am Standort Embsen mittelfristig 3- bis 4zügig und langfristig 3zügig bleiben. Dieses ist berechnet auf der Basis einer Übergangsquote von 36 % (ohne Deutsch Evern). Wegen der Errichtung eines vollwertigen Gymnasiums mit Oberstufe bis Klasse 12 in Embsen müsste die Entwicklung beobachtet werden. Auf keinen Fall sollte der Standort Oedeme gefährdet werden. Nach den derzeitigen Vorausberechnungen wäre mittel- und langfristig die Errichtung von 11. und 12. Klassen am Standort Embsen denkbar (abhängig von Übergangsquoten).

 

d)             Gellersen:
Bei Errichtung einer Haupt- und Realschule in der Samtgemeinde Gellersen würden Baukosten in Höhe von mindestens 5,5 Mio. € entstehen.

Die Zügigkeiten könnten mit den Schülern aus der Samtgemeinde Gellersen wohl erreicht werden (siehe Variante 1.4 a Gellersen und Nr. 9 der Synopse I Standort Oedeme/Embsen/Amelinghausen/Gellersen). Der Variante 1.1 e der Vorlage zum Schulausschuss am 9. Juli 2003 ist zu entnehmen, dass Haupt- und Realschule bei dieser Konstellation in Oedeme zum Teil unter die Einzügigkeit (Hauptschule und die Realschule nur eine ganz knappe Zweizügigkeit) gelangt mit zum Teil 35 bis 38 Schülern, d.h., dass der Standort Oedeme über kurz oder lang nicht mehr lebensfähig wäre.

Die Schülerbeförderung aus den Gellerser Dörfern nach Oedeme ist gut organisiert. Darüber hinaus ist das Schulzentrum Oedeme von Reppenstedt aus in Sichtnähe und von daher gut zu erreichen.

Langfristig würde bei dieser Konstellation ein Überhang an Räumen von 23 bis 25 AUR in Oedeme entstehen (siehe Anlage der neuen Varianten 1.1 f).

Die Stellungnahme der Samtgemeinde Gellersen ist als Anlage 10/3 beigefügt.

e)             Bardowick
Die Realschule in Bardowick ist mit dem I. Bauabschnitt zum 1. August 2003 fertiggestellt worden und wird in Betrieb genommen. Der II. Bauabschnitt wurde auf Grund der Änderung des Schulgesetzes verändert, sodass keine Räume im Überhang errichtet werden. Die zu errichtenden Räume werden konkret auf den Bedarf von Haupt- und Realschule zugeschnitten. Mit dem Bau des II. Bauabschnittes werden 30 AUR vorhanden sein, sodass hier ein weiterer Baubedarf nicht gegeben ist.

Die Realschule wird nach den bisherigen Übergangsquoten auf Dauer 3zügig zu führen sein.

Die Hauptschule ist mittel- und langfristig 2zügig.

Soweit Schüler aus dem Bereich der Hauptschule Kreideberg in der Hauptschule Bardowick beschult werden sollten (z.B. von der Grundschule Ochtmissen), könnten diese Schüler noch in die bestehenden Klassen aufgenommen werden, die in der Regel noch nicht 28 Schüler erreichen bei einer Jahrgangsstärke von bisher 40 bis 49 Schüler.

Mit der Stadt Lüneburg wurde bereits abgesprochen, nach Möglichkeit Gymnasialschüler aus dem Bereich der Samtgemeinde Bardowick weiterhin in der Herderschule zu beschulen.

Ich verweise hierzu auf die Variante 1.5 a aus der Vorlage zum Schulausschuss am 9. Juli 2003. Da keine weiteren Baukosten entstehen, ist Bardowick nicht in den Synopsen I und II enthalten.

Einzugsbereich/Schulbezirk Haupt- und Realschule: Samtgemeinde Bardowick
Die Gymnasialschüler aus diesem Bereich besuchen ein Gymnasium in Lüneburg, aller Vorrausicht nach die Herderschule.

Die Stellungnahme der Samtgemeinde Bardowick ist als Anlage 10/9 beigefügt.

f)               Dahlenburg:
Schülerzahlen in den weiterführenden Schulen werden sich in den folgenden Jahren wie folgt gestalten:
Pro Jahrgang werden (ohne Barendorf, jedoch mit Thomasburg und unter Berücksichtigung von 10 % der Schüler, die von Anfang an die Schule Marienau besuchen) im Durchschnitt 71 Schüler vorhanden sein.
Nach den Übergangsquoten besuchen hiervon
die Hauptschule:    29 % =  rd. 20 Schüler
die Realschule:      43 % =  rd. 31 Schüler
und das Gymnasium:          28 % =  rd. 20 Schüler
Auf Grund dieser Schülerzahlen ist eine knappe 1zügige Hauptschule möglich, eine knappe 2zügige und langfristig 1zügige Realschule.
Wenn ein Gymnasium an diesem Standort errichtet werden sollte, wäre dies auf Grund der Vorgaben der Zügigkeiten nicht möglich, da ein Bedürfnis nach § 106 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) nicht feststellbar ist.
Bei Berücksichtigung der Beschulung der Barendorfer Schüler in Dahlenburg würde sich für die Hauptschule mittel- und langfristig eine knappe Zweizügigkeit ergeben. Die Realschule würde nach den bisherigen Übergangsquoten 2zügig sein.
Durch die Beschulung der Barendorfer Schüler wird der Standort der Haupt- und Realschule in Dahlenburg auf Dauer gesichert. Diese Darstellung entspricht der Variante 1.9 d aus der Vorlage zum Schulausschuss am 9. Juli 2003, sowie in der Synopse II Nummer 6 Standorte Scharnebeck/Bleckede/Dahlenburg.
Durch die Beschulung der Barendorfer Schüler in der Haupt- und Realschule in Dahlenburg ergibt sich ein langfristiger Baubedarf von ca. 5 AUR und evtl. 2 FUR.
Um den Standort auf Dauer zu erhalten, sollte diese Variante gewählt werden.
Die Samtgemeinde Ostheide hat gemäß Ratsbeschluss bereits in ihrer Stellungnahme (Anlage 10/5) ihr Einverständnis hierzu erklärt.
Die Gymnasialschüler aus der Samtgemeinde Dahlenburg sollten das evtl. zu errichtende gymnasiale Angebot in Bleckede besuchen. Nur durch eine Zusammenfassung der Schüler aus Bleckede/Neetze/Dahlenburg wird ein funktionsfähiges eigenständiges Gymnasium ggf. mit einer Sekundarstufe II ermöglicht.
Die Schüler der Grundschule Bavendorf sollten nach wie vor den Gymnasien in der Stadt Lüneburg zugeordnet werden. Durch den Abzug dieser Gymnasiasten insgesamt könnte ein Standort der Gymnasien in Lüneburg gefährdet werden. Wahlweise sollte jedoch den Barendorfer Schülern auch ermöglicht werden, ein zukünftiges gymnasiales Angebot in Bleckede zu besuchen.
Einzugsbereich/Schulbezirk Haupt- und Realschule: Samtgemeinde Dahlenburg, Gemeinde Thomasburg, Grundschule Barendorf.
Die Gymnasialschüler aus der Samtgemeinde Dahlenburg werden dem Einzugsbereich/Schulbezirk eines künftig zu errichtenden Gymnasiums in Bleckede zugeordnet.

Die Stellungnahme der Samtgemeinde Dahlenburg steht noch aus, wird aber evtl. bis zur Sitzung vorliegen (Terminverlängerung bis 23. September 2003).
In der Anlage 10/11 stellt die Privatschule Marienau die Beschulungsmöglichkeiten in dieser Schule dar. Für die Halbtagsbeschulung von ca. 20 Schülern pro Jahrgang würde von dieser Schule pro Jahr insgesamt ein Schulgeld von rd. 800.000,00 € erhoben. Dieses Schulgeld wird der Landkreis weder ganz noch teilweise finanzieren.

g)             Bleckede:
In Bleckede sind pro Jahrgang im Durchschnitt inklusive der Schüler aus dem Bereich der Grundschule Neetze 123 bis 180 Schüler vorhanden. Bei einer Übergangsquote im Durchschnitt der letzten drei bis vier Jahre,

Hauptschule 32 % = 2zügig.

Realschule 40 % = 3zügig

Ein Gymnasium (ohne Dahlenburg) würde schwach 2zügig werden. Eine gymnasiale Oberstufe wäre damit nicht zu ermöglichen. Mit Dahlenburg würde das Gymnasium auf Dauer 2- bis 3zügig zu führen sein. Mit diesen Schülerzahlen könnte auch ein gymnasiales Angebot für die Sekundarstufe II vorgehalten werden. Hier sollte jedoch die Entwicklung beobachtet werden.

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Synopse II Nummer 16 sowie die Variante 1.8 e (neue Variante in der Anlage). Langfristig gesehen werden hierdurch in Bleckede mit einem Sekundarbereich II des künftigen Gymnasiums zusätzlich rd. 10 bis 12 AUR und 4 FUR erforderlich. Es entsteht allerdings eine erhebliche Entlastung für den Standort Scharnebeck (siehe hierzu neue Variante 1.6 g in der beiliegenden Anlage 4 und der Synopse II Nummer 16, Anlage 2).

Einzugsbereich/Schulbezirk Haupt- und Realschule: Stadt Bleckede, Grundschule Neetze.
Einzugsbereich/Schulbezirk Gymnasium: Stadt Bleckede, Grundschule Neetze, Samtgemeinde Dahlenburg und Thomasburg.

Die Stellungnahme der Stadt Bleckede ist als Anlage 10/1 beigefügt.

h)              Adendorf:
In Adendorf sind im Durchschnitt pro Jahrgang 81 bis maximal 112 Schüler vorhanden.

Bei der Aufteilung nach Schulformen auf Grund der bisherigen Übergangsquoten im Mittel der letzten drei bis vier Jahre stellt sich die Situation wie folgt dar:

Hauptschule:           28 %                23 bis 32 Schüler pro Jahrgang =         1zügig,
in zwei bis drei Jahrgängen maximal                                                           2zügig
(ist abhängig von dem Übergang auf Realschulen und Gymnasien)

Realschule:             34 %                25 bis 37 Schüler pro Jahrgang = 1- bis knapp 2zügig

Gymnasialschüler:   38 %                31 bis maximal 43 Schüler = 1- bis knapp 2zügig

Ein gymnasiales Angebot lässt sich in Adendorf nicht verwirklichen, da die erforderliche Zügigkeit nicht erreicht wird.

In der Stellungnahme der Gemeinde Adendorf (Anlage 10/7) wird gemäß Ratsbeschluss auf die Errichtung eines Gymnasiums verzichtet.

Zur Stärkung des Standortes könnte angedacht werden:

a)       Durch Auslagerung von Klassen könnte das Schulzentrum Scharnebeck entlastet

                   werden. Mittelfristig könnten 4 leer stehende Räume in Adendorf für die Auslagerung

          von Klassen angeboten werden.
b)       Als weitere Möglichkeit zur dauernden Stärkung des Standortes Adendorf könnte

          beschlossen werden, Schüler der Grundschule Artlenburg mit 23 Schülern insgesamt

          und der Grundschule Brietlingen mit durchschnittlich 38 Schüler, insgesamt 61 Schüler,

          davon

          28 % Hauptschüler = 17 Schüler,
                                                                                    dem Standort Adendorf zuzuordnen

     davon 34 % Realschüler = 21 Schüler und

 

     38 % Gymnasialschüler.

 

Durch die 17 Hauptschüler könnten die Klassen der Hauptschule Adendorf so aufgefüllt werden, dass mittel- und langfristig eine Zweizügigkeit gewährleistet ist. Auch in den Jahren, in denen eine Zweizügigkeit bereits erreicht wird, würde die Zweizügigkeit nicht durch die Beschulung der Schüler aus Artlenburg und Brietlingen überschritten. Auch in der Realschule könnte durch die zusätzlichen 21 Schüler aus Artlenburg und Brietlingen erreicht werden, dass die Zweizügigkeit kontinuierlich vorhanden ist und damit der Standort Adendorf auf Dauer gesichert wird.

Durch diese Maßnahme wären die Räume am Standort Adendorf gut ausgelastet. Ein Baubedarf würde durch die Beschulung der Artlenburger und Brietlinger Schüler in Adendorf nicht entstehen.

 

Die Schülersammelzeitkarten sind gegenüber einer Schülersammelzeitkarte nach Scharnebeck kostenneutral. Die Linie Artlenburg – Brietlingen – Lüneburg müsste allerdings entsprechend seitens des Verkehrsträgers verstärkt werden. Ggf. ist hier mit einem Zuschussbedarf zu rechnen.

 

Einzugsbereich/Schulbezirk: Gemeinde Adendorf, Grundschule Artlenburg und Grundschule Brietlingen

Die Stellungnahme der Gemeinde Adendorf ist als Anlage 10/7 beigefügt.

 

i)                Scharnebeck:
Durch die vorgestellten Maßnahmen für den Standort Bleckede und den Standort Adendorf wird sich der Bedarf an Schulräumen in Scharnebeck entsprechend reduzieren. Gegenüber der Variante 1.6 h Scharnebeck (neu siehe Anlage) und in der Synopse II Nummer 16 wird der Bestand der Hauptschule und der Realschule nicht gefährdet. Es wird in beiden Schulen folgende Zügigkeit gehalten werden können:

Hauptschule:          2zügig bis knapp 2zügig (mittlere Bandbreite nicht mehr erreicht)
Realschule:            2zügig

Das Gymnasium in Scharnebeck wird durch die Errichtung eines gymnasialen Angebotes in Bleckede weder im Sekundarbereich I noch im Sekundarbereich II gefährdet.

Gymnasium Sek I-Bereich              mittelfristig 4zügig

langfristig 4- bis 3zügig

Gymnasiale Oberstufe                    mittelfristig pro Jahrgang 4 bis 5 Lerngruppen

Einzugsbereich/Schulbezirk Haupt- und Realschule: Grundschule Scharnebeck, Grundschule Echem, Grundschule Hohnstorf
Einzugsbereich/Schulbezirk Gymnasium: Samtgemeinde Scharnebeck, Gemeinde Adendorf (teilweise).

Die Stellungnahme der Samtgemeinde Scharnebeck ist als Anlage 10/10 beigefügt.

 

 

j)                Neuhaus:
Die Hauptschule in der Gemeinde Amt Neuhaus ist schwach 1zügig, die Realschule ist schwach 2zügig. Wegen der exponierten Lage dieser Schule muss erreicht werden, dass der Bestand gesichert wird.

Einzugsbereich/Schulbezirk: Gemeinde Amt Neuhaus.

Die Gymnasialschüler besuchen derzeit die Gymnasien in Boizenburg und Dömitz. Dies soll auch nach Auffassung der Gemeinde Amt Neuhaus bis zur Errichtung einer neuen Elbbrücke beibehalten werden. Danach Besuch eines Gymnasiums im Landkreis Lüneburg.

Die Stellungnahme der Gemeinde Amt Neuhaus ist als Anlage 10/8 beigefügt.

 

 

k)              Ostheide:
Beschulung der Grundschüler Barendorf - wie bereits zu Dahlenburg dargestellt - der Haupt- und Realschüler auf Dauer in der Haupt- und Realschule Dahlenburg.

Beschulung der Grundschüler aus Neetze in der Haupt- und Realschule Bleckede, sowie im künftigen Gymnasium in Bleckede.
Hierzu hat die Samtgemeinde Ostheide eine positive Stellungnahme abgegeben (Anlage 10/5).

Die Beschulung der Grundschüler aus Grundschule Wendisch Evern erfolgt in der Haupt- und Realschule in Embsen, sowie in einem künftig zu errichtenden Gymnasium in Embsen.
Stellungnahme der Samtgemeinde Ostheide hierzu: Beschulung in der Stadt Lüneburg.

Beschulung der Grundschüler aus Wendisch Evern jedoch auch wahlweise in einem Gymnasium in Lüneburg möglich.

Beschulung der gymnasialen Grundschüler aus der Grundschule Barendorf im Gymnasium Johanneum Lüneburg. Wahlweise jedoch in dem neu zu errichtenden Gymnasium in Bleckede.

Die Stellungnahme der Samtgemeinde Ostheide ist als Anlage 10/5 beigefügt.

 

 

8. Stadt Lüneburg:
Zwischen den Verwaltungen wurde abgesprochen, die Schulreform im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und unter Berücksichtigung pädagogischer Aspekte zu planen und umzusetzen ist, sowie den Entwurf der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes zum Zeitpunkt der Umsetzung der Schulreform soweit fertig zu stellen, dass er als Grundlage der Umsetzung der Schulreform dienen kann. Sowohl die Planung und Umsetzung der Schulreform, als auch die Fortschreibung des gemeinsamen Schulentwicklungsplanes geschieht in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen Stadt und Landkreis Lüneburg.

Die Stadt Lüneburg hat keine Einwendungen dagegen, die Schüler der Grundschule Barendorf künftig in der Haupt- und Realschule Dahlenburg zu beschulen.

Die Schüler aus Wendisch Evern könnten auch aus Sicht der Stadt Lüneburg künftig am Standort Embsen in der Hauptschule, der Realschule und in einem ggf. zu errichtenden gymnasialen Angebot beschult werden. Wie bereits oben angeführt, können die Gymnasialschüler der Grundschule Barendorf weiterhin in Lüneburg beschult werden. Durch die Errichtung eines Gymnasiums in Embsen würden die Gymnasien in Lüneburg deutlich entlastet. Eine weitere Entlastung der Lüneburger Gymnasien ist aus Sicht der Verwaltungen nicht erforderlich.

Die Beschulung der Schüler aus den Neubaugebieten Teufelsküche, Schaperdrift und Lüneburg-Oedeme-Süd erfolgt in der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium Oedeme. Die Schüler des Schulbezirks Hasenburger Berg werden weiterhin den weiterführenden Schulen in Oedeme zugeordnet.

Die Versorgung von Schülern aus Häcklingen durch Schulangebote in Embsen und auch in Oedeme ist nicht zwingend geboten. Diese Lüneburger Schüler können weiterhin in der Stadt Lüneburg beschult werden.

Da die Hauptschule Kreideberg bereits im laufenden Schuljahr nur noch unter besonderen Anstrengungen 2zügig geführt werden kann, wird überlegt, die Schüler dieses Einzugsbereichs evtl. anderen Schulstandorten (z.B. Hauptschule Oedeme, Hauptschule Bardowick und Hauptschule Stadtmitte) zuzuordnen. Eine Aufnahme von Schülern in Bardowick aus dem Bereich der Grundschule Ochtmissen wäre möglich. Auch die Hauptschule Oedeme wäre zur Auffüllung der Klassen noch aufnahmefähig.

 

10. Schulbezirke:

Das neue Schulgesetz sieht weiterhin vor, für den Primarbereich Schulbezirke einzurichten. Für die weiterführenden Schulen, auch für einzelne Bildungsgänge oder auch für Außenstellen können Schulbezirke eingerichtet werden. Da zum Teil aus räumlichen Gründen mit Außenstellen gearbeitet werden muss, bzw. auch ausgelagerte Klassenverbände vorgesehen werden, damit die Schulreform ordnungsgemäß anlaufen kann. Ggf. sollte überlegt werden, die zu erlassenden Schulbezirkssatzung zeitlich befristet vorzusehen.

 

Durch das künftig vorgesehene landeseinheitliche zentrale Abitur wäre die Qualität der Schulen daran zu messen, wie hoch die Erfolgsquote der Schüler sich gestaltet. An dem Indikator der bestandenen Abiturprüfungen wäre die Qualität der Schulen direkt abzulesen, während die sogenannte Profilierung der Schulen lediglich ein schwammiger und aus Sicht der Verwaltung nicht messbarer Indikator wäre.

 

Durch die Einrichtung von Schulbezirken wird eine vernünftige gleichmäßige Auslastung der weiterführenden Schulen erreicht. Durch die Einrichtung von Schulbezirken wird der Elternwille bzgl. der Wahl der Schulform nicht beeinträchtigt.

 

11. Kosten

Unter der Anlage 11 sind die vorläufigen geschätzten Kosten, berechnet auf der Grundlage der Vereinbarung zur Kreisschulbaukasse, errechnet worden. Hierbei wurde auf den mittel- und langfristigen Bedarf, auf die Beschaffung von Containern oder feste Erweiterungsbauten, abgestellt. In der Überschrift zu den einzelnen Standorten wurden immer die Beschulungen und Einzugsbereiche dargestellt.

 

 

12. Stellungnahmen der noch zu beteiligenden Stellen

Soweit Stellungnahmen bis zur Versendung der Vorlage seitens der zu beteiligenden Stellen eingegangen sind, werden sie dieser Vorlage beigefügt und unter den einzelnen Punkten zu den Standorten angeführt. Nach der Versendung der Vorlage werden später eingehende Stellungnahmen in der Sitzung verteilt.

 

Mit dem Kreiselternrat wurde ein Informationsgespräch geführt. An diesem Gespräch war auch die Stadt Lüneburg und der Stadtelternrat beteiligt. Die Stellungnahme des Kreiselternrates wird zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht (nach den Gesprächen mit den Schulelternräten und der Sitzung des Kreiselternrates).

Ergänzende Sachlage, 14. Oktober 2003:

Zur Information und Ergänzung für die Mitglieder des Schulausschusses Übersendung der zusätzlichen Anlage „Einschulungen 1. Klassen“ am 14. Oktober 2003.

Ergänzende Sachlage, 21. Oktober 2003:

Zur Information der Mitglieder des Schulausschusses sind die nachträglich eingegangenen ergänzenden Stellungnahmen der Samtgemeinde Scharnebeck, des Kreiselternrates, des Gymnasiums Oedeme, der Samtgemeinde Amelinghausen sowie die Stellungnahme des Schulelternrates der Grundschule Neetze beigefügt.

 

Außerdem ist eine überarbeitete Berechnung der Schülerzahlen für den Standort Schulzentrum Oedeme (mit dem bisherigen Einzugsbereich) beigefügt. Auf Grund dieser neuerlichen Berechnung würde das Gymnasium Oedeme mit unverändertem Einzugsbereich statt 6 bis 7zügig lediglich 5 bis 6zügig zu führen sein.

Ergänzende Sachlage, 3. November 2003:

Mittlerweile hat die Verwaltung erneut mit der Bezirksregierung Gespräche geführt.

 

Als Kurzdarstellung sind für die Standorte

 

a) Oedeme/Embsen/Amelinghausen und

b) Scharnebeck/Bleckede

 

Lösungsvorschläge in der Anlage beigefügt.

Im Einzelnen stellt sich nun die Situation wie folgt dar:

 

1.  Einrichtung einer Außenstelle der Haupt- und Realschule in Embsen in Amelinghausen mit den Klassen 5 bis 7 und dem Einzugsbereich Samtgemeinde Amelinghausen.

 

2.  In Embsen verbleibt die Haupt- und Realschule Klasse 5 bis 7 mit dem Einzugsbereich Samtgemeinde Ilmenau und Klasse 8 bis 10 Einzugsbereich Samtgemeinde Ilmenau und Samtgemeinde Amelinghausen.

 

Zusätzlich wird eine Außenstelle des Gymnasiums in Oedeme für die Klassen 5 bis 7 errichtet.

 

Der Baubedarf ist der anliegenden Aufstellung zu entnehmen.

 

3.  Oedeme: Haupt- und Realschule verbleiben mit dem bisherigen Einzugsbereich (Samtgemeinde Gellersen, Grundschule Hasenburger Berg).

 

Das Gymnasium wird in den Klassen 5 bis 7 mit dem Einzugsbereich Gellersen und Hasenburger Berg geführt. Für die Klassen 8 bis 12 bzw. 13 gilt der Einzugsbereich Grundschule Hasenburger Berg/Samtgemeinde Gellersen/Samtgemeinde Ilmenau/Samtgemeinde Amelinghausen. Der Baubedarf ist der anliegenden Aufstellung zu entnehmen.

 

4.  Für Scharnebeck/Bleckede wird nunmehr folgende Lösung vorgeschlagen:

 

a)  Bleckede:

Haupt- und Realschule mit dem Einzugsbereich Stadt Bleckede, Grundschule Neetze

 

Darüber hinaus für den Ganztagsbetrieb der Haupt- und Realschule der östliche Bereich des Landkreises Lüneburg (Samtgemeinde Scharnebeck, Samtgemeinde Ostheide, Samtgemeinde Dahlenburg, Stadt Bleckede)

 

Zusätzlich eine Außenstelle des Gymnasiums in Scharnebeck in Bleckede für die Klassen 5 bis 7 mit dem Einzugsbereich Stadt Bleckede, Grundschule Neetze.

 

Der Baubedarf ist der anliegenden Aufstellung zu entnehmen.

 

b)  Scharnebeck:

Haupt- und Realschule Einzugsbereich wie bisher Samtgemeinde Scharnebeck

 

Auslagerung von Klasser der Realschule Scharnebeck in die in der nähe liegende Feuerwehrtechnische Zentrale.

 

Gymnasium: Einzugsbereich Klasse 5 bis 7 Samtgemeinde Scharnebeck, Klasse 8 bis 12 bzw. 13 Samtgemeinde Scharnebeck, Stadt Bleckede, Grundschule Neetze

 

Der Baubedarf ist der anliegenden Aufstellung zu entnehmen.

 

Mit der Bezirksregierung Lüneburg wurde mittlerweile ein Gespräch über die Möglichkeiten für die obigen Standorte durchgeführt. Hierzu hat die Bezirksregierung mitgeteilt, dass nur die oben dargestellten Lösungen nach der derzeitigen Rechtslage genehmigungsfähig sind. Es wurde sehr deutlich dargestellt, dass eigenständige Gymnasien weder für Bleckede noch für Embsen wegen der fehlenden Zügigkeit genehmigt werden könnten. Ein Bedarf nach der Errichtung von zusätzlichen Gymnasien wird nicht gesehen.

 

Das Selbe gilt für die Errichtung von eigenständigen Schulen in Amelinghausen. Auch hier wird ein Bedarf seitens der Bezirksregierung derzeit nicht gesehen. Um die Räume in Amelinghausen auszunutzen und um den jüngeren Schülern den weiteren Schulweg nach Embsen zu ersparen, sollte die Außenstellenlösung für Amelinghausen gewählt werden. Insofern ändern sich die Beschlussempfehlungen zu dem Standort Amelinghausen und Bleckede.

 

5.    Zum Standort Adendorf ist anzumerken, dass eine Verlagerung von Schülern aus den Grundschule Brietlingen und Artlenburg zum Standort Adendorf nicht mehr vorgesehen werden sollte, da dadurch die Leistungskraft der Haupt- und Realschule Scharnebeck geschwächt werden.

Ergänzende Sachlage, 17. November 2003:

Zur Information und Ergänzung für die Mitglieder des Schulausschusses Übersendung der zusätzlichen Anlage der Schule am Knieberg.

 

Ergänzende Sachlage vom 28. November 2003:

Die FDP-Kreistagsfraktion stellt zum Kreistag am 15.12.2003 den folgenden Antrag:

„Der Kreistag möge beschließen:

1.  keine Schulbezirke einzurichten.

2.  Standort Amelinghausen

     Wir folgen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, dass eine Außenstelle der selbständigen Haupt- und Realschulen eingerichtet wird.

3.  Standort Embsen

     Wir folgen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, jedoch beantragen wir, dass eine organisatorische Zusammenfassung der Haupt- und Realschule nicht vorgenommen wird.

4.  Standort Oedeme

     Wir folgen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht in allen Punkten. Wir möchten diesen ergänzt wissen:

     Der Einzugsbereich für die Haupt- und Realschule muss – wie bisher auch – die Ortschaft Häcklingen enthalten. Für das Gymnasium wünschen wir weiterhin den wahlweisen Zugang der Häcklinger Schüler zum Gymnasium Oedeme bzw. Wilhelm-Raabe-Schule.

5.  Standort Bardowick

     Wir folgen hier dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, jedoch bitten wir um die Ablehnung folgenden Satzes: Nach Absprache mit der Stadt: künftige Beschulung der Schüler der Grundschule Ochtmissen in der Hauptschule Bardowick.

     Dieser ist zu streichen, weil der Schulausschuss der Stadt Lüneburg am 17.09. diesen Jahres einstimmig beschlossen hat, die Hauptschule am Kreideberg nicht zu schließen. Somit sollen die Schüler der GS Ochtmissen weiterhin am Kreideberg beschult werden.

Bei den Standorten Dahlenburg, Bleckede, Adendorf, Scharnebeck und Neuhaus folgen wir der Beschlussvorlage der Verwaltung.“

Ergänzende Sachlage vom 1. Dezember 2003:

Beschlussempfehlung der Verwaltung: keine.

 

Anliegende Ergänzende Stellungnahmen

 

a)    der FDP und

b)    der Samtgemeinde Ilmenau

 

werden zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Ergänzende Sachlage vom 11. Dezember 2003:

Die anliegende Stellungnahme des Schulfördervereins der Orientierungsstufe Embsen wird zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Stammbaum:
2003/55   Schulreform; hier: Aufstellung des Schulentwicklungsplanes   Bildung und Kultur   Beschlussvorlage
2003/55.1   Schulreform; hier: Aufstellung des Schulentwicklungsplanes   Bildung und Kultur   Beschlussvorlage

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