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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2003/55  

Betreff: Schulreform;
hier: Aufstellung des Schulentwicklungsplanes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Heuer, UrsulaAktenzeichen:5510.01.00
Federführend:Bildung und Kultur   
Beratungsfolge:
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
09.07.2003 
Schulausschuss für allgemein und berufsbildende Schulen ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
25.08.2003    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

Keine

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die jeweils kostengünstigste Lösung für jeden Standort unter Ausnutzung der vorhandenen Unterrichtsräume zu ermitteln und zur Beschlussfassung im nächsten Schulausschuss vorzulegen.

Sachlage:

Sachlage:

Die neue Landesregierung hat unter dem 10. März 2003 einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bildungsqualität und zur Sicherung von Schulstandorten in den Landtag eingebracht. Hiernach ist gemäß § 5 des Gesetzentwurfs folgendes vorgesehen:

 

I.      Ein begabungsgerechtes Schulwesen sowie eine gesicherte Unterrichtsversorgung sollen jeder Schülerin und jedem Schüler eine Chance zur besten individuellen Förderung bieten. Grundlegendes Kennzeichen des Schulwesens ist das Prinzip der Durchlässigkeit.

 

Schulformen sind künftig:

 

a)         die Grundschule

b)        die Hauptschule

c)         die Realschule

d)        das Gymnasium

e)        das Abendgymnasium

f)           das Kolleg

g)        die Sonderschule

 

sowie die berufsbildenden Schulen mit den Schulformen

 

a)       die Berufsschule

b)      die Berufsfachschule

c)       die Berufsaufbauschule

d)      die Fachoberschule

e)      die Berufsoberschule

f)         das Fachgymnasium

g)      die Fachschule

 

Folgende Schulbereiche sind vorgesehen:

 

a)       der Primarbereich umfasst die Schuljahrgänge 1 bis 4

b)      der Sekundarbereich I, der die 5. bis 10. Schuljahrgänge der allgemein bildenden Schulen umfasst

c)       der Sekundarbereich II umfasst die Schuljahrgänge 11 und 12 der Gymnasien, die Schuljahrgänge 11 bis 13 der Sonderschulen sowie das Abendgymnasium und das Kolleg und alle berufsbildenden Schulen.

 

Ausdrücklich aufgeführt ist nunmehr, dass die Schulen unter bestimmten Voraussetzungen Außenstellen führen können.

 

Die bestehenden Gesamtschulen können mit ihren derzeitigen Angeboten und Zügigkeiten fortgeführt werden. Neue sollen nicht hinzukommen.

 

In den Grundschulen wird künftig am Ende der 4. Klasse eine Empfehlung über die geeignete weiterführende Schulform für jeden Schüler abgegeben. Die Erziehungsberechtigten entscheiden in eigener Verantwortung über die Schulform, die ihre Kinder besuchen sollen.

 

Hervorzuheben ist noch die vorgesehene Verstärkung des Dialogs zwischen Schule und Erziehungsberechtigten. Es geht besonders deutlich aus dem § 6 und dem geänderten Absatz 5 hervor:

 

„Am Ende der 4. Klasse gibt die Grundschule eine Empfehlung über die geeignete weiterführende Schulform ab. Hierzu tritt die Schule ab Mitte der Klasse 4 in einen Dialog mit den Erziehungsberechtigten ein, um eine am Kindeswohl orientierte Schulformentscheidung zu treffen“ Auch im § 55 ist diese verstärkte Zusammenarbeit zwischen Schule und Erziehungsberechtigte in den angefügten Absätzen 2 und 4 vorgesehen.

 

Neu gegenüber dem derzeit gültigen Gesetz ist ebenfalls die Regelung, im Primarbereich und im Sekundarbereich I Schulbezirke festzulegen. Dadurch wird das Wahlrecht der Erziehungsberechtigten, für ihre Kinder eine bestimmte Schulform zu wählen nicht eingeschränkt, da für jeden Schulbezirk mindestens eine Hauptschule, eine Realschule und ein Gymnasium vorgesehen wird.

 

Zum Schuljahr 2004/05, also mit dem 1. August 2004, erfolgt die Einschulung der 5. und 6. Klassen bereits in die weiterführenden Schulen Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien.

 

Im Einzelnen ist seitens des Landkreises Lüneburg nunmehr Folgendes zu veranlassen.:

 

1.   Die Durchführung der Schulreform sollte nach wie vor einhergehen mit der erforderlichen Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes. Der Termin der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes ist auf den 1. Januar 2004 festgelegt. Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für berufsbildende Schulen wird sich voraussichtlich um ein Vierteljahr verzögern.

 

2.   Die Umsetzung der Schulreform ist gesetzlich zum 1. August 2004 vorgesehen. Landkreis Lüneburg und Stadt Lüneburg sollten zu diesem Zeitpunkt die Schulreform gemeinsam umsetzen. Zum 1. August 2004 werden keine Klassen mehr in die Orientierungsstufen eingeschult. Die Schüler der 6. Klassen werden ebenfalls bereits den weiterführenden Schulen zugeordnet.

Die Stadt Lüneburg ist für die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes selbst zuständig. Sie wird auch im Rahmen dieser Zuständigkeit die Schulreform in enger Absprache mit dem Landkreis Lüneburg durchführen.

 

3.   Die Schulreform muss unter Beachtung einer bestmöglichen Ausnutzung von Schulräumen durchgeführt werden. Ggf. müssen Schuleinzugsbereiche neu zugeschnitten werden.

Die Verwaltung schlägt vor, die dann gebildeten Schuleinzugsbereiche gleichzeitig als Schulbezirke festzulegen. Es ist für jeden Schulbezirk die erforderliche Anzahl von Schulen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I (für den Sekundarbereich II werden keine Schulbezirke festgelegt gem. § 63 Gesetzentwurf NSchG) vorzusehen.

 

4.   Wie bereits oben angeführt, sollen die vorhandenen Schulräume in den einzelnen Standorten optimal ausgenutzt werden. Unter Berücksichtigung der zunehmenden Schülerzahlen ist es jedoch erforderlich, an dem einen oder anderen Standort Veränderungen der Einzugsbereiche/Schulbezirke vorzunehmen. Die Verwaltung hat darauf abgestellt, die Ausnutzung der Räume und ggf. erforderliche Neubauten unter dem Gesichtspunkt einer möglichst kostengünstigen Durchführung vorzunehmen. Es soll nach Möglichkeit vermieden werden, in Folge des Wegfalls der Schulform Orientierungsstufe Schulraum leerstehend zu lassen.

Der mittelfristig durch den sogenannten „Schülerberg“ entstehende erhebliche Mehrbedarf an Unterrichtsräumen müsste abgedeckt werden durch die Aufstellung von Containern, bzw. auch durch die Ausnutzung benachbarter geeigneter Räume. Baumaßnahmen müssten sich immer auf die langfristige Entwicklung beschränken.

Es muss vor allen Dingen darauf geachtet werden, dass auf Grund der zunehmenden Schülerzahlen in den künftigen Jahren keine Mammutstandorte entstehen, sondern hier muss die Entwicklung beobachtet werden, bzw. sollte festgelegt werden, Außenstellen einzurichten. Die Schulen sollten mit folgenden Zügigkeiten geführt werden:

Grundschulen:
mindestens 1zügig bis höchstens 4zügig
Hauptschulen:
mindestens 2zügig bis höchstens 4zügig
Realschule:
mindestens 2zügig bis höchstens 4zügig (Ausnahme 5zügig)
Gymnasien im Sekundarbereich I:
mindestens 2zügig – angestrebt wird eine 4-Zügigkeit der Gymnasien – möglichst ist jedoch eine Zügigkeit bis 6. Eine gymnasiale Oberstufe sollte mindestens 3zügig sein.

 

Diese Zügigkeiten sind auch in der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung vorgesehen.

 

Auch die Klassenstärken sind ausschlaggebend für die Auslastung der Schulen. So sind folgende Schülerzahlen pro Klassen und Schulformen vorzusehen:

 

-         Grundschule mindestens 20 – 28 Schüler je Klasse

-         Hauptschule höchstens 28 Schüler pro Klasse

-         Realschule höchstens 30 Schüler pro Klasse

-         Gymnasien bis Klasse 10 höchstens 30 Schüler pro Klasse

-         In der gymnasialen Oberstufe mit 160 Schüler je Kurs 19 Schüler,

-         Unter 160 Schüler 18 Schüler pro Kurs.

 

Für die überschlägige Ermittlung der Anzahl der allgemeinen Unterrichtsräume (AUR) sowie der Fachunterrichtsräume werden folgende Faktoren je Klassenverband bzw. Lerngruppen zu Grunde gelegt:

 

-         Grundschule AUR 1,1

-         Sekundarbereich I AUR 1,0, FUR 0,5

-         Sekundarbereich II (Gymnasien) AUR 0,85, FUR 0,5

 

Allerdings ist hierbei zu beachten, dass für Schüler im Primar- und im Sekundarbereich I das Stammklassenprinzip gilt, sodass je Klasse ein AUR vorzuhalten ist.

 

5.   Soweit in den einzelnen Gemeinden und Samtgemeinden zusätzliche Standorte für weiterführende Schulen eingeführt werden sollen, ist mit den Belegenheitsgemeinden zu verhandeln, sich in erheblichem Maße finanziell zu beteiligen, bzw. bereits vorhandenen Schulraum hierfür kostenneutral zur Verfügung zu stellen.

 

II.    Darstellung der für die einzelnen Standorte denkbaren Varianten:

 

1.    Im ersten Entwurf zur Schulentwicklungsplanung des Landkreises Lüneburg sind alle Standorte (außer Schulen in der Stadt Lüneburg) dargestellt worden. Bei den Geburtenzahlen sind gewisse vorgegebene Faktoren angewandt worden. Ebenso sind die vorhandenen Flächennutzungspläne und Bebauungspläne der Gemeinden und Samtgemeinden für die Entwicklung der Schülerzahlen zu Grunde gelegt worden. Hier werden pro Wohneinheit als künftige Schülerzahlen ein Prozent pro Jahrgang der neu erwarteten Bürger hinzugerechnet;
Dabei werden in Neubaugebieten im ländlichen Bereich pro Wohneinheit drei Personen zu Grunde gelegt, im städtischen Raum 2,3 Personen pro Wohneinheit.

Die gemäß Verordnung zur Schulentwicklungsplanung vorgesehene Beteiligung der öffentlichen Träger (d.h. Beteiligung der Gemeinden und Samtgemeinden sowie der übrigen am Bildungswesen beteiligten Träger) erfolgt im Anschluss an die Schulausschusssitzung. In einer weiteren Sitzung sind dann die Stellungnahmen der beteiligten Träger abzuwägen.

Die Darstellungen zu den einzelnen Standorten sind auf Grund folgender Überlegungen vorgenommen worden:

Bei den Einzeldarstellungen wird ein Fehlbedarf durch „-" gekennzeichnet und ein Überhand durch „+“ dargestellt.

 

1.1

Standort Oedeme:

Raumbestand:                                                                  + 2*                                                   76 AUR

                                                                                                                                                 37 FUR

 

* =   Diese beiden Räume werden zzt. von der OS Oedeme als Lehrerzimmer und als Verwaltungsraum genutzt. Durch Umbau können 2 AUR gewonnen werden.

 

a)  Beibehaltung des Einzugsbereiches wie bisher, d.h., Hauptschule, Realschule und Gymnasium (Gymnasium einschließlich Samtgemeinde Ilmenau (ohne Deutsch Evern) und Samtgemeinde Amelinghausen).

 

Danach entstehen folgende Zügigkeiten:

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2 – 3zügig

3zügig

2zügig

RS

4zügig

3 – 4zügig

3zügig

Gym

6zügig

7zügig

6zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen hierfür:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

85 AUR (- 7)

92 AUR (- 14)

86 AUR (- 8)

37 FUR (+/- 0)

37 FUR (+/- 0)

38 FUR (- 1)

b)  Hauptschule/Realschule: Einzugsbereich wie bisher.

     Gymnasium: Hasenburger Berg, Samtgemeinde Gellersen, Samtgemeinde Amelinghausen (Gymnasium ohne Samtgemeinde Ilmenau Klasse 5 bis 10)

 

Zügigkeit Haupt- und Realschule wie zu a).

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

Gym

5zügig

5zügig

4 – 5zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

80 AUR (- 2)

80 AUR (- 2)

74 AUR (+ 4)

31 FUR (+  6)

31 FUR (+  6)

30 FUR (+ 7)

 

 

c)  Oedeme Hauptschule, Realschule Einzugsbereich wie bisher.

Gymnasium: Hasenburger Berg, Samtgemeinde Gellersen, Samtgemeinde Ilmenau (ohne Deutsch Evern, (Gymnasium ohne Samtgemeinde Amelinghausen Klasse 5 bis 10 )).

 

Haupt- und Realschule Zügigkeit wie zu a).

Gymnasium:

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

Gym

5 - 6zügig

5 - 6zügig

5zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

84 AUR (- 6)

84 AUR (- 12)

78 AUR (+/- 0)

32 FUR (+  5)

32 FUR (+  5)

31 FUR (+ 6)

 

 

d)  Oedeme Haupt- und Realschule Einzugsbereich wie bisher.

Gymnasium: Hasenburger Berg, Samtgemeinde Gellersen (Gymnasium ohne Klassen 5 bis 10 Samtgemeinde Ilmenau und Amelinghausen).

 

Zügigkeit Haupt- und Realschule wie zu a).

Gymnasium:

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

Gym

5zügig

3 - 4zügig

3zügig

 

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

79 AUR (- 1)

74 AUR (+ 4)

68 AUR (+ 10)

31 FUR (+  6)

30 FUR (+  7)

30 FUR (+ 7)

 

 

e)  Oedeme Haupt- und Realschule Einzugsbereich wie bisher aber ohne Samtgemeinde Gellersen.

Gymnasium: Einzugsbereich Hasenburger Berg, Samtgemeinde Ilmenau und Samtgemeinde Amelinghausen (ohne Deutsch Evern), Samtgemeinde Gellersen

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

1 – 2zügig

1zügig

knapp 1zügig

RS

1 – 2zügig

2zügig

2zügig

Gym

5 – 6zügig

7zügig

6zügig

 

Raumbestand wie zu a).

 

Bedarf:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

75 AUR (+ 3)

73 AUR (+ 5)

71 AUR (+ 7)

32 FUR (+  5)

30 FUR (+  7)

30 FUR (+ 7)

 

 

f)   Eine Rücksprache mit dem Landkreis Harburg hat ergeben, dass das Gymnasium in Salzhausen ca. 20 Schüler pro Jahrgang aufnehmen könnte. Hier könnte es sich um Schüler aus Westergellersen handeln und aus einem Teil der Samtgemeinde Amelinghausen, z.B. der Bereich Oldendorf, Wetzen und Raven, allenfalls noch Soderstorf.
Als Ergänzung an dieser Stelle ist zu erwähnen, dass es sich um ca. 6 Schüler aus Westergellersen,
6 – 7 Schüler aus Soderstorf und 6 – 7 Schüler aus Amelinghausen handeln könnte, die die Standorte im Landkreis nicht wesentlich entlasten.

 

 

1.2

Standort Embsen:

Raumbestand:                                                                                                                           33 AUR

                                                                                                                                                 13 FUR

 

a)  Haupt- und Realschule mit dem bisherigen Einzugsbereich.

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2 – 3zügig

3zügig

2zügig

RS

3 - 4zügig

3 - 4zügig

3zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

35 AUR (- 2)

40 AUR (- 7)

33 AUR (+/- 0)

13 FUR (+/- 0)

16 FUR (- 3)

13 FUR (+/- 0)

 

 

b)  Haupt- und Realschule

Einzugsbereich: Samtgemeinde Ilmenau und Amelinghausen mit Wendisch Evern (bisher Stadtschulen Kaltenmoor und künftig voraussichtlich auch)

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

3zügig

3zügig

3zügig

RS

4zügig

4zügig

4zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

36 AUR (- 3)

40 AUR (- 7)

39 AUR (- 6)

16 FUR (- 3)

16 FUR (- 3)

16 FUR (- 3)

 

 

c)  Haupt- und Realschule

Einzugsbereich: nur Samtgemeinde Ilmenau

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

1 – 2zügig

1 - 2zügig

1zügig

RS

2 - 3zügig

2zügig

2zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

26 AUR (+ 7)

23 AUR (+ 10)

18 AUR (+ 15)

12 FUR (+ 1)

11 FUR (+ 2)

10 FUR (+ 3)

 

 

d)  Haupt- und Realschule

Einzugsbereich: Samtgemeinde Ilmenau und Gemeinde Wendisch Evern (siehe Anmerkung zu 1.2 b)

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2zügig

1 – 2zügig

1zügig

RS

2 - 3zügig

2 – 3zügig

2zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

28 AUR (+ 5)

26 AUR (+ 7)

18 AUR (+ 15)

12 FUR (+ 1)

12 FUR (+ 1)

10 FUR (+ 3)

 

 

e)  Haupt- und Realschule mit gymnasialem Angebot bis Klasse 10

Einzugsbereich: nur Samtgemeinde Ilmenau

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

1 – 2zügig

1 – 2zügig

1zügig

RS

2 - 3zügig

2zügig

2zügig

Gym

2zügig

2zügig

2zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

33 AUR (+/- 0)

35 AUR (- 2)

30 AUR (+ 3)

13 FUR (+/- 0)

13 FUR (+/- 0)

13 FUR (+/- 0)

 

 

f)   Haupt- und Realschule und Gymnasium bis Klasse 10

Einzugsbereich: nur Samtgemeinde Ilmenau einschließlich GS Wendisch Evern (siehe Anmerkung zu 1.2 b)

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2zügig

1 – 2zügig

1zügig

RS

2 - 3zügig

2 – 3zügig

2zügig

Gym

2zügig

2 – 3zügig

2zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

35 AUR (- 2)

41 AUR (- 8)

30 AUR (+ 3)

13 FUR (+/- 0)

16 FUR (- 3)

11 FUR (+/- 0)

 

 

g)  Haupt- und Realschule mit Gymnasium bis Klasse 10

Einzugsbereich: Haupt- und Realschule nur Samtgemeinde Ilmenau, Gymnasium zusätzlich Samtgemeinde Amelinghausen

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

1 – 2zügig

1 – 2zügig

1zügig

RS

2 - 3zügig

2zügig

2zügig

Gym

3zügig

3zügig

3zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

36 AUR (- 3)

41 AUR (- 8)

36 AUR (- 3)

13 FUR (+/- 0)

15 FUR (- 2)

13 FUR (+/- 0)

 

 

h)  Haupt- und Realschule mit Gymnasium bis Klasse 10

Einzugsbereich: Haupt- und Realschule nur Samtgemeinde Ilmenau, Gymnasium zusätzlich Samtgemeinde Amelinghausen

Zusätzlich: GS Wendisch Evern (siehe Anmerkung zu 1.2 b)

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2zügig

1 – 2zügig

1zügig

RS

2 - 3zügig

2 – 3zügig

2zügig

Gym

3zügig

3zügig

3zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

39 AUR (- 6)

44 AUR (- 11)

36 AUR (- 3)

15 FUR (- 2)

16 FUR (- 3)

13 FUR (+/- 0)

 

 

i)   Hauptschule, Realschule, Gymnasium bis Klasse 10

Einzugsbereich: Samtgemeinde Ilmenau und Samtgemeinde Amelinghausen

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

3zügig

3zügig

2zügig

RS

3 – 4zügig

4zügig

3zügig

Gym

3zügig

3zügig

3zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

46 AUR (- 13)

58 AUR (- 25)

51 AUR (- 18)

17 FUR (- 4)

20 FUR (- 7)

18 FUR (- 5)

 

 

j)   Haupt- und Realschule mit Gymnasium bis Klasse 10

Einzugsbereich: Samtgemeinde Ilmenau und Samtgemeinde Amelinghausen, zusätzlich GS Wendisch Evern (siehe Anmerkung zu 1.2 b)

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

3zügig

3zügig

3zügig

RS

4zügig

4zügig

4zügig

Gym

3zügig

3zügig

3zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

46 AUR (- 13)

59 AUR (- 26)

57 AUR (- 24)

17 FUR (- 4)

20 FUR (- 7)

20 FUR (- 7)

 

 

 

 

k)  Realschule Embsen, Gymnasium Embsen bis Klasse 10

Einzugsbereich: Samtgemeinde Ilmenau und Amelinghausen (Hauptschule in Amelinghausen Einzugsbereich: Samtgemeinde Ilmenau und Amelinghausen)

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

RS

4zügig

4zügig

3zügig

Gym

3zügig

3zügig

3zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

37 AUR (- 4)

42 AUR (- 9)

38 AUR (- 5)

15 FUR (- 2)

15 FUR (- 2)

14 FUR (- 1)

 

 

l)   Realschule und Gymnasium bis Klasse 10

Einzugsbereich: Samtgemeinde Ilmenau und Samtgemeinde Amelinghausen und Gemeinde Wendisch Evern (Beschulung der Hauptschüler aus der Samtgemeinde Ilmenau, Wendisch Evern (siehe hierzu Anmerkung zu 1.2 b) und Amelinghausen in Amelinghausen)

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

RS

4zügig

4zügig

3 – 4zügig

Gym

3zügig

3zügig

3zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

37 AUR (- 4)

43 AUR (- 10)

42 AUR (- 9)

15 FUR (- 2)

15 FUR (- 2)

14 FUR (- 1)

 

 

m) Hauptschule Einzugsbereich Samtgemeinde Ilmenau und Samtgemeinde Amelinghausen

Realschule Einzugsbereich nur Samtgemeinde Ilmenau

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2,5zügig

3zügig

2,5zügig

RS

3zügig

2zügig

2zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

31 AUR (+ 2)

29 AUR (+ 4)

25 AUR (+ 8)

15 FUR (- 2)

15 FUR (- 2)

11 FUR (+ 2)

 

 

n)  Hauptschule Einzugsbereich Samtgemeinde Ilmenau und Samtgemeinde Amelinghausen

Realschule Einzugsbereich nur Samtgemeinde Ilmenau

Hauptschule und Realschule mit Gemeinde Wendisch Evern

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2,5zügig

3zügig

2,5zügig

RS

3zügig

2,5zügig

2zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

33 AUR (+/- 0)

31 AUR (+ 2)

28 AUR (+ 5)

15 FUR (- 2)

15 FUR (- 2)

12 FUR (+ 1)

 

 

o)  Hauptschule Einzugsbereich Samtgemeinde Ilmenau und Samtgemeinde Amelinghausen

Realschule Einzugsbereich nur Samtgemeinde Ilmenau

Gymnasium Einzugsbereich Samtgemeinde Ilmenau und Samtgemeinde Amelinghausen

 

 

kurzfristig

mittelfristig

Langfristig

HS

2,5zügig

3zügig

2,5zügig

RS

3zügig

2zügig

2zügig

Gym

3zügig

3zügig

3zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

37 AUR (- 4)

47 AUR (- 14)

43 AUR (- 10)

15 FUR (- 2)

15 FUR (- 2)

15 FUR (- 2)

 

 

p)  Hauptschule Einzugsbereich Samtgemeinde Ilmenau und Samtgemeinde Amelinghausen

Realschule Einzugsbereich nur Samtgemeinde Ilmenau. Gymnasium Einzugsbereich Samtgemeinde Ilmenau und Samtgemeinde Amelinghausen

Hauptschule, Realschule und Gymnasium mit Gemeinde Wendisch Evern

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2,5zügig

3zügig

2,5zügig

RS

3zügig

2,5zügig

2zügig

Gym

3zügig

3zügig

3zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

39 AUR (- 6)

49 AUR (- 16)

46 AUR (- 13)

15 FUR (- 2)

16 FUR (- 3)

15 FUR (- 2)

 

 

Hinweis:

Die Gemeinde Wendisch Evern wurde für den Einzugsbereich Embsen vorgesehen, da derzeit noch ungeklärt ist, in wie weit die Lüneburger Schulen aus Kapazitätsgründen diese Schüler aufnehmen können. Soweit die Stadt Lüneburg diese Schüler weiterhin aufnehmen wird, könnten die Alternativberechnungen für Embsen mit Wendisch Evern entfallen.

 

 

q)  Hauptschule: Einzugsbereich Samtgemeinde Ilmenau und Samtgemeinde Amelinghausen

     Realschule und Gymnasium (bis Klasse 10): Einzugsbereich nur Samtgemeinde Ilmenau

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2,5zügig

3zügig

2,5zügig

RS

2,5zügig

2zügig

2zügig

Gym

2zügig

2zügig

2zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

37 AUR (- 4)

42 AUR (- 9)

39 AUR (- 6)

16 FUR (- 3)

16 FUR (- 3)

16 FUR (- 3)

 

 

r)   Hauptschule: Einzugsbereich Samtgemeinde Ilmenau und Samtgemeinde Amelinghausen, Gemeinde Wendisch Evern

Realschule und Gymnasium (bis Klasse 10): Einzugsbereich nur Samtgemeinde Ilmenau und Gemeinde Wendisch Evern

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2,5zügig

3zügig

2,5zügig

RS

2,5zügig

2,5zügig

2zügig

Gym

2zügig

2zügig

2zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

40 AUR (- 7)

43 AUR (- 10)

39 AUR (- 6)

16 FUR (- 3)

17 FUR (- 4)

16 FUR (- 3)

 

 

Anmerkung:

Bei der Variante mit Wendisch Evern ist der Raumbedarf insgesamt höher, obwohl die Zügigkeit teilweise gleich ist. Der höhere Raumbedarf resultiert aus der Zügigkeit der Klassen 5 und 6. Bei der Variante mit Wendisch Evern ergibt sich bei der Realschule oft schon eine 3zügigkeit (ab 57 Schüler, bis 60 Schüler).

Ab Klasse 7 ist wegen des Teilers 30 dieser Jahrgang nur 2zügig.

 

 

1.3

Standort Amelinghausen:

 

Hierzu ist anzumerken, dass durch den Wegfall der Orientierungsstufe künftig die Unterrichtsräume leerstehen würden. Es muss daher überlegt werden, wie diese Räume zu Gunsten des Standortes Amelinghausen und der Schüler sinnvoll genutzt werden können.

Folgende Überlegungen wurden angestellt:

 

a)  Haupt und Realschule

Einzugsbereich: Samtgemeinde Amelinghausen

Raumbestand:                                                                                                                        8 AUR

                                                                                                                                              3 FUR

 

(Im Falle der Errichtung einer Haupt- und Realschule in Amelinghausen wäre die Samtgemeinde bereit, die Räume der Grundschule in Amelinghausen, die in dem selben Gebäude untergebracht ist, für die Zwecke der Haupt- und Realschule zur Verfügung zu stellen. Dann würde sich der Raumbestand wie folgt erhöhen:

 

                                                                                                                                            20 AUR

                                                                                                                                             3 FUR)

 

Es sind pro Jahrgang in Amelinghausen Schüler zwischen 88 (2004), 129 (2009) und 105 (2016) vorhanden. Darauf würden sich für Amelinghausen eine Haupt- und Realschule mit folgender Zügigkeit ergeben:

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

1 – 2zügig

2zügig

2zügig

RS

2zügig

2zügig

2zügig

 

(Bei der Hauptschule und Realschule jeweils knappe Zügigkeiten)

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

13 AUR (im Aufbau)

23 AUR (- 3)

22 AUR (- 2)

4 FUR

10 FUR (- 6-7)

10 FUR (- 6-7)

 

 

b)  Hauptschule

Einzugsbereich: Samtgemeinde Amelinghausen und Samtgemeinde Ilmenau

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

3zügig

3zügig

2zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

11 AUR (- 3) im Aufbau

16 AUR (- 8)*

12 AUR (- 4)

 

5 FUR (- 2)

5 FUR (- 2)

 

* Fehl 8 bzw. + 4 soweit die Grundschulräume mitgerechnet werden.

 

 

c)  Hauptschule Amelinghausen

Einzugsbereich: nur Samtgemeinde Amelinghausen

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

1 - 2zügig

2zügig

2zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

8 AUR (im Aufbau)

11 AUR (- 3)*

11 AUR (- 3)*

3 FUR

4 FUR (- 1)

4 FUR (- 1)

 

* Fehl 3 bzw. + 9 soweit die Grundschulräume mitgerechnet werden.

 

 

d)  Realschule Einzugsbereich Samtgemeinde Amelinghausen (Hauptschule in Embsen)

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

RS

2zügig

2zügig

2zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

8 AUR (+/- 0)

12 AUR (- 4)

12 AUR (- 4)

5 FUR (- 2)

7 FUR (- 4)

7 FUR (- 4)

 

 

1.4

Standort Gellersen

Raumbestand:                                                                                                                             0 AUR

                                                                                                                                                   0 FUR

 

Der Vollständigkeit halber ist hier dargestellt, wie sich die Errichtung einer Haupt- und Realschule in der Samtgemeinde Gellersen, bzw. auch die Errichtung einer Hauptschule, einer Realschule und eines gymnasialen Angebotes bis Klasse 10 auf die übrigen Standorte auswirken würden. Die Stellungnahme der Samtgemeinde Gellersen lautete bisher, dass es zwar wünschenswert wäre, aber aus Vernunft- und Finanzgründen wird derzeit auf eine entsprechende Antragsstellung verzichtet.

 

a)  Hauptschule und Realschule

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2zügig

2zügig

2zügig

RS

2 - 3zügig

2 – 3zügig

2zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

18 AUR (- 18)

26 AUR (- 26)

23 AUR (- 23)

8 FUR (- 8)

11 FUR (- 11)

11 FUR (- 11)

 

 

b)  Hauptschule und Realschule sowie gymnasiales Angebot bis Klasse 10

 

Zügigkeit Haupt- und Realschule wie zu a).

 

Gymnasium:

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

Gym

2 - 3zügig

2zügig

2zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

28 AUR (- 28)

40 AUR (- 40)

35 AUR (- 35)

10 FUR (- 10)

16 FUR (- 16)

16 FUR (- 16)

 

 

1.5

Standort Bardowick

 

Raumbestand per 1. August 2003:                                                                                              29 AUR

                                                                                                                                                 13 FUR

 

a)  Haupt- und Realschule

Einzugsbereich: Samtgemeinde Bardowick

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2zügig

2zügig

2zügig

RS

3zügig

3 – 4zügig

3zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

30 AUR (- 1)

32 AUR (- 3)

31 AUR (- 2)

13 FUR (+/- 0)

13 FUR (+/- 0)

13 FUR (+/- 0)

 

 

b)  Haupt- und Realschule und gymnasiales Angebot bis Klasse 10

 

Zügigkeit Haupt- und Realschule wie oben dargestellt.

 

Gymnasium:

 

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

Gym

2 - 3zügig

3zügig

3zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

35 AUR (- 6)

47 AUR (- 18)

46 AUR (- 17)

15 FUR (- 2)

16 FUR (- 3)

16 FUR (- 3)

 

Hinweis:

Soweit die Stadt Lüneburg weiterhin die Schüler aus dem Raum Bardowick aufnehmen kann, sollte hier nicht weiter über die Errichtung eines Gymnasiums nachgedacht werden.

 

 

1.6

Standort Scharnebeck

 

Für den Standort Scharnebeck ist anzumerken, dass Baumaßnahmen erforderlich sind, auch wenn z.B. Adendorfer und Bleckeder Gymnasiasten lediglich den Sek. II-Bereich dieser Schule besuchen.

 

Dieses vorweg gesagt, ergeben sich folgende Beispiele unter Berücksichtigung des Raumbestandes von

                                                                                            + 2*                                               56 AUR

                                                                                                                                                 30 FUR

(davon 2 innen liegende Hörsäle)

 

* = Diese beiden Räume werden zzt. von der OS Scharnebeck als Lehrerzimmer und als Verwaltungsraum genutzt. Durch Umbau können 2 AUR gewonnen werden.

 

 

a)  Hauptschule, Realschule, Gymnasium für den Einzugsbereich Samtgemeinde Scharnebeck, Gemeinde Adendorf, Stadt Bleckede auch für den Sek. II-Bereich (wie bisher).

 

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2 – 3zügig

2zügig

2zügig

RS

3zügig

3zügig

3zügig

Gym

5zügig

5zügig

4zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

71 AUR (- 13)

73 AUR (- 15)

66 AUR (- 8)

30 FUR (+/- 0)

29 FUR (+ 1)

28 FUR (+ 2)

 

 

b)  Haupt- und Realschule, Gymnasium nur für den Einzugsbereich der Samtgemeinde Scharnebeck

Für den Sek. II-Bereich auch Schüler aus Adendorf und Bleckede (100 %)

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2 – 3zügig

2zügig

2zügig

RS

3zügig

3zügig

3zügig

Gym

3zügig

3zügig

3zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

68 AUR (- 10)

63 AUR (- 5)

57 AUR (+  1)

30 FUR (+/- 0)

29 FUR (+ 1)

27 FUR (+ 3)

 

 

c)  Hauptschule, Realschule, Gymnasium für die Samtgemeinde Scharnebeck und Adendorf, Sek. II-Bereich auch für Bleckede

 

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2 – 3zügig

2zügig

2zügig

RS

3zügig

3zügig

2 - 3zügig

Gym

4 – 5zügig

4zügig

4zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

69 AUR (- 11)

68 AUR (- 10)

61 AUR (- 3)

29 FUR (+ 1)

29 FUR (+ 1)

28 FUR (+ 2)

 

 

d)  Hauptschule, Realschule, Gymnasium für den Bereich der Samtgemeinde Scharnebeck und Stadt Bleckede, Sek. II-Bereich auch für Adendorf.

 

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2 - 3zügig

2zügig

2zügig

RS

3zügig

3zügig

2 - 3zügig

Gym

4 – 5zügig

4zügig

3 – 4zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

69 AUR (- 11)

68 AUR (- 10)

62 AUR (- 4)

29 FUR (+ 1)

29 FUR (+ 1)

28 FUR (+ 2)

 

 

e)  Hauptschule, Realschule, Gymnasium für den Bereich der Samtgemeinde Scharnebeck und zusätzlich der Einzugsbereich der Grundschule Barendorf (mit Ausnahme von Thomasburg/Bavendorf).

 

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2,5zügig

3zügig

3zügig

RS

3,5zügig

4zügig

3,5zügig

Gym

4,5zügig

4zügig

4zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

74 AUR (- 16)

76 AUR (- 18)

75 AUR (- 17)

30 FUR (+/- 0)

30 FUR (+/- 0)

30 FUR (+/- 0)

 

 

f)   Hauptschule, Realschule, Gymnasium für den Bereich der Samtgemeinde Scharnebeck und zusätzlich der Einzugsbereich der Grundschule Barendorf (mit Ausnahme von Thomasburg/Bavendorf).

Für das Gymnasium auch Gemeinde Adendorf

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2,5zügig

3zügig

3zügig

RS

3,5zügig

4zügig

3,5zügig

Gym

5zügig

4,5zügig

4zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

77 AUR (- 19)

80 AUR (- 22)

76 AUR (- 18)

30 FUR (+/- 0)

30 FUR (+/- 0)

30 FUR (+/- 0)

 

 

 

1.7

Standort Adendorf

 

a)  Haupt- und Realschule

     Raumbestand:                                                                                                                       25 AUR

                                                                                                                                                   9 FUR

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

1 - 2zügig

1 – 1,5zügig

1zügig

RS

2zügig

2zügig

1zügig*

 

* =   Bei Zweizügigkeit eine knappe Zügigkeit

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

21 AUR (+ 4)

21 AUR (+ 4)

14 AUR (+ 9)

9 FUR (+/- 0)

9 FUR (+/- 0)

8 FUR (+ 1)

 

 

 

b)  Zusätzliche Prüfung der Errichtung eines gymnasialen Angebotes bis Klasse 10

 

Zügigkeit Haupt- und Realschule wie zu a).

 

Zügigkeit des gymnasialen Angebotes:

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

Gym

2zügig

2zügig

2zügig

 

Alle Jahrgänge knapp zweizügig zwischen 35 und 43 Schülern.

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

Mittelfristig

langfristig

28 AUR (- 3)

33 AUR (- 8)

25 AUR (+/- 0)

12 FUR (- 3)

14 FUR (- 5)

12 FUR (- 3)

 

 

c)  Errichtung eines gymnasialen Angebotes bis Klasse 10 einschließlich der Schüler des Ebensberges

 

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

Gym

2zügig

2zügig

2zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

25 AUR (+/- 0)

33 AUR (- 8)

26 AUR (- 1)

11 FUR (+/- 0)

15 FUR (- 6)

13 FUR (- 4)

 

 

d)  Hauptschule, Realschule und Gymnasium einschließlich der Schüler des Ebensberges

 

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2zügig

2zügig

1,5zügig

RS

2zügig

2zügig

2zügig

Gym

2zügig

2zügig

2zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

30 AUR (- 5)

35 AUR (- 10)

32 AUR (- 7)

15 FUR (- 6)

16 FUR (- 7)

15 FUR (- 6)

 

 

1.8

Standort Bleckede

 

Raumbestand:                                                                                                                           30 AUR

                                                                                                                                                 17 FUR

 

a)  Haupt- und Realschule

Einzugsbereich: Stadt Bleckede und Grundschule Neetze wie bisher

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2 – 3zügig

2zügig

2zügig

RS

2 - 3zügig

2 – 3zügig

2zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

30 AUR (+/- 0)

27 AUR (+ 3)

23 AUR (+ 7)

17 FUR (+/- 0)

15 FUR (+ 2)

13 FUR (+ 2)

 

 

b)  Hauptschule und Realschule und gymnasiales Angebot bis Klasse 10

Einzugsbereich Stadt Bleckede und Grundschule Neetze

 

Zügigkeit Haupt- und Realschule wie zu a).

 

Zügigkeit Gymnasium:

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

Gym

2zügig

2zügig

2zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

37 AUR (- 7)

39 AUR (- 9)

35 AUR (- 5)

17 FUR (+/- 0)

17 FUR (+/- 0)

17 FUR (+/- 0)

 

 

c)  Hauptschule und Realschule

Einzugsbereich: Stadt Bleckede und Grundschule Neetze, gymnasiales Angebot für die Stadt Bleckede, Grundschule Neetze und Samtgemeinde Dahlenburg

 

Zügigkeit Haupt- und Realschule wie zu a).

 

Zügigkeit Gymnasium:

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

Gym

3zügig

2 - 3zügig

2zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

40 AUR (- 10)

45 AUR (- 15)

37 AUR (- 7)

15 FUR (+ 2)

20 FUR (- 3)

17 FUR (+/- 0)

 

 

d)  Haupt- und Realschule

Einzugsbereich: Stadt Bleckede und Grundschule Neetze, gymnasiales Angebot für die Stadt Bleckede, Grundschule Neetze und Samtgemeinde Dahlenburg, Klasse 7 – 10

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

 

3zügig

3zügig

2,5zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

35 AUR (- 5)

39 AUR (- 9)

33 AUR (- 3)

15 FUR (+ 2)

17 FUR (+/- 0)

15 FUR (+ 2)

 

 

1.9

Standort Dahlenburg:

 

Raumbestand:                                                                                                                           20 AUR

                                                                                                                                                   9 FUR

 

a)  Haupt- und Realschule wie bisher

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

1zügig

1zügig

1zügig

RS

2zügig

2zügig

2zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

16 AUR (+ 4)

16 AUR (+ 4)

16 AUR (+ 4)

9 FUR (+/- 0)

9 FUR (+/- 0)

9 FUR (+/- 0)

 

Dem Standort Dahlenburg sollte empfohlen werden, eine 10. Klasse der Hauptschule einzurichten. Dadurch würde sich der Überhang an allgemeinen Unterrichtsräumen auf drei mittel- und langfristig verringern.

 

 

ba)Haupt- und Realschule, zusätzlich gymnasiales Angebot als Außenstelle eines gymnasialen Standortes

     Bleckede, Klasse 5 - 6

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

 

3zügig

3zügig

2,5zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

22 AUR (- 2)

22 AUR (- 2)

21 AUR (- 1)

11 FUR (- 2)

11 FUR (- 2)

10 FUR (- 1)

 

 

b)  Haupt- und Realschule zusätzlich gymnasiales Angebot Klasse 5 bis 10 (ohne 10. Klasse Hauptschule)

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

Gym

1zügig

1zügig

1zügig

 

Hinweis:

Ein einzügiges Gymnasium, auch ggf. als Außenstelle sollte nicht in Betracht kommen, da dies auch den Vorgaben der Schulentwicklungsplanung widerspricht. Dennoch wird hier der Raumbedarf dargestellt.

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

19 AUR (+ 1)

22 AUR (- 2)

21 AUR (- 1)

9 FUR (+/- 0)

10 FUR (- 1)

10 FUR (- 1)

 

Bei Einführung der 10. Klasse Hauptschule würde sich das Fehl bei den allgemeinen Unterrichtsräumen um einen Raum erhöhen.

 

 

c)  Haupt- und Realschule und gymnasiales Angebot bis Klasse 10 sowie mit Hauptschule Klasse 10. Hier wird der Einzugsbereich um die Grundschule Barendorf erweitert. Dieses kann jedoch nur realisiert werden, soweit die Lüneburger Schulen die Schüler in den weiterführenden Schulen nicht aufnehmen können. Die Zügigkeit einschließlich der Grundschüler aus Barendorf stellt sich wie folgt dar:

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2zügig

2zügig

2zügig

RS

3zügig

2zügig

2zügig

Gym

2zügig

2zügig

2zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

25 AUR (- 5)

41 AUR (- 21)

37 AUR (- 17)

10 FUR (- 1)

16 FUR (- 7)

15 FUR (- 6)

 

 

d)  Alternativ Haupt- und Realschule für den Einzugsbereich der Samtgemeinde Dahlenburg inklusive Grundschule Barendorf

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

2zügig

2zügig

2zügig

RS

2zügig

3zügig

2,5zügig

 

 

Bedarf an Unterrichtsräumen:

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

22 AUR (- 2)

29 AUR (- 9)

25 AUR (- 5)

10 FUR (- 1)

11 FUR (- 2)

11 FUR (- 2)

 

Auch für diese Variante gilt die Maßgabe, dass in der Stadt Lüneburg in den weiterführenden Schulen (Hauptschule und Realschule) die Schüler nicht aufgenommen werden können, sodass dieses eine Alternative bilden würde.

 

Hier muss zu dem Einzugsbereich noch erwähnt werden, dass bereits Teile der Samtgemeinde Ostheide die Schulen in Dahlenburg besuchen, nämlich die Schüler aus der Gemeinde Bavendorf/Thomasburg.

 

 

1.10

Standort Ostheide

 

Die Samtgemeinde Ostheide hat bislang erklärt, dass sie gegenüber der jetzigen Beschulung der Schüler auf den weiterführenden Schulen in der Stadt Lüneburg sowie für Neetze in der Stadt Bleckede und für die Schüler aus Thomasburg/Bavendorf in Dahlenburg keine Alternative entwickeln werde.

 

 

1.11

Standort Neuhaus

 

Hauptschule und Realschule

 

 

kurzfristig

mittelfristig

langfristig

HS

1zügig

1zügig

1zügig

RS

1zügig

1zügig

1zügig

 

Bei den allgemeinen Unterrichtsräumen entsteht ein Überhang mittel- und langfristig von 7 AUR und von 5 Räumen bei den Fachunterrichtsräumen.

 

Die Gymnasiasten besuchen derzeit die Schulen in Boizenburg und Dömitz. Mecklenburg-Vorpommern erhebt dafür bisher kein Gastschulgeld. Die Beförderung hat sich eingespielt. Vorläufig sollte diese Regelung für die Gymnasialbeschulung beibehalten werden. Für den Fall der Errichtung einer Brücke sollte ein Vermerk im Schulentwicklungsplan vorsehen, dass dann die Beschulung der Gymnasialschüler in einem Gymnasium des Landkreises Lüneburg überprüft wird.

 

 

1.12

Standort der Schulen in der Stadt Lüneburg

 

Hier wurden Angaben seitens der Stadt Lüneburg noch nicht bzgl. der Entwicklung der Schülerzahlen hergegeben. Die Stadt Lüneburg ist selbst zuständig für die Aufstellung des Schulentwicklungsplanes. Beide Pläne werden allerdings bei der endgültigen Aufstellung zusammengefügt. Es ist erforderlich, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen der Stadt Lüneburg und dem Landkreis Lüneburg erfolgt. Wegen der Beschulung von Schülern aus dem Landkreis in der Stadt und umgekehrt, wurde zu den einzelnen Standorten bereits darauf ein Hinweis gegeben.

 

Alternativen für die Beschulung wurden z.B. unter Bleckede und Dahlenburg, bzw. Embsen dargestellt.

 

Zum Zwecke der Klärung der noch offenen Fragen ist eine Schulgrundsatzausschusssitzung durchzuführen.

 

 

III.  SEP Berufsbildende Schulen I, II und III in Lüneburg

 

Der Entwurf der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die Berufsbildenden Schulen I, II und III in Lüneburg wird zu einem späteren Zeitpunkt dem Ausschuss vorgelegt.

Stammbaum:
2003/55   Schulreform; hier: Aufstellung des Schulentwicklungsplanes   Bildung und Kultur   Beschlussvorlage
2003/55.1   Schulreform; hier: Aufstellung des Schulentwicklungsplanes   Bildung und Kultur   Beschlussvorlage

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