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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2003/166  

Betreff: Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2001
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wiegert, JürgenAktenzeichen:10.10
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Lüttchen, Martina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und Verwaltungsreform
12.11.2003    Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und Verwaltungsreform      
Kreisausschuss
24.11.2003    Kreisausschuss      
Kreistag
15.12.2003 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

1

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.       Die Jahresrechnung für den Landkreis Lüneburg für das Haushaltsjahr 2001 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.       Dem Landrat wird für das Haushaltsjahr 2001 Entlastung erteilt.

 

Sachlage:

Sachlage:

Der Landrat hat die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2001 am 17. Juni 2002 festgestellt.

 

Der Rechenschaftsbericht und die weiteren wesentlichen Bestandteile der Jahresrechnung 2001 liegen den Kreistagsabgeordneten bereits vor (Vorlage 159/2002 vom 13.06.2002).

Der Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung für das genannte Haushaltsjahr ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Zu den im Schlussbericht enthaltenen Prüfbemerkungen (PB) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Stellungnahme zur PB in Abschnitt 8, Gliederungs-Nr. 8.1.4 (S. 13/14)

Die Personalausgabenbewirtschaftung orientiert sich an den Grenzen der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landkreises. Entsprechend der mit Vorlage 38/2003 vom 20.03.2003 festgelegten Rahmenregeln wird keine Stelle ohne eine konsequente Aufgabenkritik verbunden mit der Prüfung einer möglichen Aufbau- und Ablaufoptimierung besetzt. Dieses schließt auch eine Überprüfung der Auslastung vorhandener Stellen ein.

Bei strukturaufwertenden organisatorischen Maßnahmen soll in die neue allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung eine Regelung impliziert werden, die es ermöglicht, im Vorfeld von geplanten Umorganisationen damit verbundene Stellenanhebungen zu erkennen und unter Berücksichtigung dessen gezielt die notwendigen Personalentscheidungen treffen zu können.

 

Stellungnahme zur PB in Abschnitt 8, Gliederungs-Nr. 8.1.6 (S. 14/15)

Die gem. § 75 c Abs. 3 NBG zu erhebenden Nutzungsentgelte bei der Ausübung von Nebentätigkeiten sollen unter Berücksichtigung der Prüfbemerkung auf einen Pauschalsatz von 20 % der mit der Nebentätigkeit erzielten Bruttoeinnahmen, beginnend mit dem 3. Quartal 2003, angehoben werden.

 

Stellungnahme zur PB in Abschnitt 8, Gliederungs-Nr. 8.3 (S. 16)

Eine Rückforderung der vom Rechnungsprüfungsamt festgestellten Überzahlungen auf Grund Nichtberücksichtigung der Kündigungsfrist an die Reinigungsunternehmen für die Schulzentren Oedeme und Scharnebeck wurde zwischenzeitlich geltend gemacht.

Die Rückerstattung einer Reinigungsfirma ist am 04.07.2003 erfolgt. Die Rückzahlung der anderen Firma steht noch aus. Eine Überprüfung der weiteren Liegenschaften ist erfolgt. Überzahlungen wurden nicht festgestellt.

 

Stellungnahme zur PB in Abschnitt 8, Gliederungs-Nr. 8.4 (S. 17/18)

Im Jahr 2000 ist ein gutes Ergebnis bei den Zahlungseingängen deswegen erzielt worden, weil in der Vergangenheit nicht zeitnah durchgeführte Abrechnungen in dem Jahr nachgeholt wurden. Die zeigt, dass nach personeller Einrichtung der Teams bereits bei den Abrechnungen auf der Einnahmeseite reagiert worden ist. Verzögerungen bei der Bearbeitung auf der Einnahmeseite entstehen, wenn wegen Ausfällen (Krankheit, länger andauernde Vakanzen) längere Vertretungsphasen eintreten.

Die im Schlussbericht geforderte Abrechnung von mindestens 4 Wochen nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraumes wird auch bei voller Personalausstattung nicht zu erreichen sein. Es wird jedoch darauf geachtet, dass alle Abrechnungen in einem Zeitraum von maximal 3 Monaten nach dem jeweiligen Abrechnungszeitraum abgerechnet sind. Nachberechnungen können auf Grund von spät eingehenden Krankenhilferechnungen auch hier nicht ausgeschlossen werden.

Dem Hinweis, bei größeren Abrechnungssummen Zwischenabrechnungen durchzuführen, wird gefolgt. Entsprechende organisatorische Weisungen werden erteilt.

 

Stellungnahme zur PB in Abschnitt 8, Gliederungs-Nr. 8.5.4 (S. 22/23)

Der Aufbau der ambulanten erzieherischen Maßnahmen zeigt eine positive Wirkung gegenüber den stationären Erziehungshilfen. Dennoch soll der Umfang der ambulanten erzieherischen Hilfen nur im Rahmen eines strengen Maßstabes der Erforderlichkeit gewährt und umgesetzt werden.

In Zukunft sollen die Produktbildung, ein Controlling und eine Strukturoptimierung hierzu hilfreich sein.

Die einzelnen Produkte des Fachdienstes werden mit Wirkungszielen verbunden, die sich in der weiteren Konkretisierung auch in den Hilfeplänen wiederfinden. Insoweit legt der neue Hilfeplanungsstandart großen Wert auf eine präzise Zielsetzung der einzelnen Hilfen. Nur dies ermöglicht es die Effektivität der jeweils getroffenen Maßnahmen zu beurteilen. Die Ergebnisse der gesamten Hilfeplanungsverfahren sollen im Rahmen eines sinnvollen Controllings ausgewertet werden. Insofern ist es erforderlich, neben einem Finanzcontrolling auch ein fachliches Controlling durchzuführen. Als weiteres und insbesondere im Hinblick auf die Strukturbildung wesentliches Standbein wird die bereits angelaufene Entwicklung der Sozialraumkontrakte vorangetrieben.

 

Stellungnahme zur PB in Abschnitt 8, Gliederungs-Nr. 8.6.2 (S. 29)

Der Preisanpassungsfaktor wurde bei der endgültigen Kostenabrechnung für 2002 entsprechend der Prüfbemerkung reduziert.

 

 

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