Vorlage - 2003/166
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Anlage/n:
1
Beschlussvorschlag:
1. Die Jahresrechnung für den Landkreis
Lüneburg für das Haushaltsjahr 2001 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Dem Landrat wird für das Haushaltsjahr 2001
Entlastung erteilt.
Sachlage:
Der Landrat hat die
Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung des Landkreises Lüneburg für
das Haushaltsjahr 2001 am 17. Juni 2002 festgestellt.
Der
Rechenschaftsbericht und die weiteren wesentlichen Bestandteile der
Jahresrechnung 2001 liegen den Kreistagsabgeordneten bereits vor (Vorlage
159/2002 vom 13.06.2002).
Der Schlussbericht
über die Prüfung der Jahresrechnung für das genannte Haushaltsjahr ist als Anlage
1 beigefügt.
Zu den im
Schlussbericht enthaltenen Prüfbemerkungen (PB) nimmt die Verwaltung wie folgt
Stellung:
Stellungnahme
zur PB in Abschnitt 8, Gliederungs-Nr. 8.1.4 (S. 13/14)
Die
Personalausgabenbewirtschaftung orientiert sich an den Grenzen der finanziellen
Leistungsfähigkeit des Landkreises. Entsprechend der mit Vorlage 38/2003 vom
20.03.2003 festgelegten Rahmenregeln wird keine Stelle ohne eine konsequente
Aufgabenkritik verbunden mit der Prüfung einer möglichen Aufbau- und
Ablaufoptimierung besetzt. Dieses schließt auch eine Überprüfung der Auslastung
vorhandener Stellen ein.
Bei
strukturaufwertenden organisatorischen Maßnahmen soll in die neue allgemeine
Dienst- und Geschäftsanweisung eine Regelung impliziert werden, die es
ermöglicht, im Vorfeld von geplanten Umorganisationen damit verbundene
Stellenanhebungen zu erkennen und unter Berücksichtigung dessen gezielt die
notwendigen Personalentscheidungen treffen zu können.
Stellungnahme
zur PB in Abschnitt 8, Gliederungs-Nr. 8.1.6 (S. 14/15)
Die gem. § 75 c
Abs. 3 NBG zu erhebenden Nutzungsentgelte bei der Ausübung von Nebentätigkeiten
sollen unter Berücksichtigung der Prüfbemerkung auf einen Pauschalsatz von 20 %
der mit der Nebentätigkeit erzielten Bruttoeinnahmen, beginnend mit dem 3.
Quartal 2003, angehoben werden.
Stellungnahme
zur PB in Abschnitt 8, Gliederungs-Nr. 8.3 (S. 16)
Eine Rückforderung
der vom Rechnungsprüfungsamt festgestellten Überzahlungen auf Grund
Nichtberücksichtigung der Kündigungsfrist an die Reinigungsunternehmen für die
Schulzentren Oedeme und Scharnebeck wurde zwischenzeitlich geltend gemacht.
Die Rückerstattung
einer Reinigungsfirma ist am 04.07.2003 erfolgt. Die Rückzahlung der anderen
Firma steht noch aus. Eine Überprüfung der weiteren Liegenschaften ist erfolgt.
Überzahlungen wurden nicht festgestellt.
Stellungnahme
zur PB in Abschnitt 8, Gliederungs-Nr. 8.4 (S. 17/18)
Im Jahr 2000 ist
ein gutes Ergebnis bei den Zahlungseingängen deswegen erzielt worden, weil in
der Vergangenheit nicht zeitnah durchgeführte Abrechnungen in dem Jahr
nachgeholt wurden. Die zeigt, dass nach personeller Einrichtung der Teams
bereits bei den Abrechnungen auf der Einnahmeseite reagiert worden ist.
Verzögerungen bei der Bearbeitung auf der Einnahmeseite entstehen, wenn wegen
Ausfällen (Krankheit, länger andauernde Vakanzen) längere Vertretungsphasen
eintreten.
Die im
Schlussbericht geforderte Abrechnung von mindestens 4 Wochen nach Ablauf des
jeweiligen Abrechnungszeitraumes wird auch bei voller Personalausstattung nicht
zu erreichen sein. Es wird jedoch darauf geachtet, dass alle Abrechnungen in
einem Zeitraum von maximal 3 Monaten nach dem jeweiligen Abrechnungszeitraum
abgerechnet sind. Nachberechnungen können auf Grund von spät eingehenden
Krankenhilferechnungen auch hier nicht ausgeschlossen werden.
Dem Hinweis, bei
größeren Abrechnungssummen Zwischenabrechnungen durchzuführen, wird gefolgt.
Entsprechende organisatorische Weisungen werden erteilt.
Stellungnahme
zur PB in Abschnitt 8, Gliederungs-Nr. 8.5.4 (S. 22/23)
Der Aufbau der
ambulanten erzieherischen Maßnahmen zeigt eine positive Wirkung gegenüber den stationären
Erziehungshilfen. Dennoch soll der Umfang der ambulanten erzieherischen Hilfen
nur im Rahmen eines strengen Maßstabes der Erforderlichkeit gewährt und
umgesetzt werden.
In Zukunft sollen
die Produktbildung, ein Controlling und eine Strukturoptimierung hierzu
hilfreich sein.
Die einzelnen
Produkte des Fachdienstes werden mit Wirkungszielen verbunden, die sich in der
weiteren Konkretisierung auch in den Hilfeplänen wiederfinden. Insoweit legt
der neue Hilfeplanungsstandart großen Wert auf eine präzise Zielsetzung der
einzelnen Hilfen. Nur dies ermöglicht es die Effektivität der jeweils
getroffenen Maßnahmen zu beurteilen. Die Ergebnisse der gesamten
Hilfeplanungsverfahren sollen im Rahmen eines sinnvollen Controllings
ausgewertet werden. Insofern ist es erforderlich, neben einem Finanzcontrolling
auch ein fachliches Controlling durchzuführen. Als weiteres und insbesondere im
Hinblick auf die Strukturbildung wesentliches Standbein wird die bereits
angelaufene Entwicklung der Sozialraumkontrakte vorangetrieben.
Stellungnahme
zur PB in Abschnitt 8, Gliederungs-Nr. 8.6.2 (S. 29)
Der
Preisanpassungsfaktor wurde bei der endgültigen Kostenabrechnung für 2002
entsprechend der Prüfbemerkung reduziert.