Vorlage - 2003/178
|
|
Anlage/n:
keine
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag nimmt
die Aufnahme des Darlehens von der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Höhe von
1.866.000 Euro zu den in der Vorlage dargestellten Konditionen zur Kenntnis.
Sachlage:
Mit Beschluss des
Kreistages vom 23.06.2003 wurde der Landrat ermächtigt, entsprechend der
Haushaltssatzung 2003 3.772.100 Euro bei dem Kreditinstitut aufzunehmen, das
zum Zeitpunkt der notwendig werdenden Darlehensaufnahme das günstigste Angebot
unterbreitet.
Die Verwaltung
wurde beauftragt, den Kreisausschuss und den Kreistag unverzüglich über den
Abschluss des Darlehensvertrages zu unterrichten.
Die Kreditanstalt
für Wiederaufbau (KfW) hat im Rahmen des Konzeptes der Bundesregierung zur
Stärkung der Binnennachfrage ein Infrastrukturprogramm Sonderfonds
„Wachstumsimpulse“ aufgelegt. Danach haben Kommunen die Möglichkeit,
zinsvergünstigte Förderkredite für kommunale Investitionen zu erhalten.
Gefördert werden u. a. Investitionen für Schulen und Straßenbau.
Der Landkreis hat
einen entsprechenden Förderkredit in maximaler Höhe (50 % der in 2003
veranschlagten Kreditsumme) beantragt und bewilligt bekommen. Da der Landkreis
Lüneburg im Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ liegt, wird der Zinssatz in den ersten drei Jahren der
Laufzeit durch Bundeszuschüsse zusätzlich reduziert.
Die Konditionen
des Darlehens stellen sich insgesamt folgendermaßen dar:
Kreditbetrag: |
1.866.000 Euro |
|
Zinsbindung: |
bis zum
15.02.2024 |
|
Zinssätze: |
0,95 % |
im 1. und 2.
Jahr |
|
1,95 % |
im 3. Jahr |
|
4,35 % |
ab 4. Jahr |
Tilgung: |
5 tilgungsfreie
Anlaufjahre anschl. in 50
gleich hohen Halbjahresraten von 37.320 Euro (entspr. ca.
3,96 %) |
Durch die
Zinssubvention in den ersten drei Jahren der Laufzeit ergibt sich für den
Landkreis eine Zinsersparnis von rd. 174.000 Euro.