Planfeststellung
Die Planfeststellung ist ein besonderes Verwaltungsverfahren über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen. Der Landkreis Lüneburg führt auf Antrag Planfeststellungsverfahren als zuständige Anhörungs- und Genehmigungsbehörde durch.
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Aktuelle Planfeststellungsverfahren
Auslegung des Plans zum Zwecke der Planfeststellung für das Vorhaben Neubau einer Elbbrücke zwischen Darchau / Neu Darchau
Der Landkreis Lüneburg, Betrieb Straßenbau- und Unterhaltung (nachfolgend: Vorhabenträger), hat am 30.04.2024 für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 38 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei dem Landkreis Lüneburg, Regional und Bauleitplanung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) beantragt.
Die vorliegende Planung umfasst den Neubau einer Straßenbrücke über die Elbe bei Darchau (Gemeinde Amt Neuhaus, Landkreis Lüneburg) und Neu Darchau (Samtgemeinde Elbtalaue, Landkreis Lüchow-Dannenberg) mit einem begleitenden Fuß- und Radweg. Gegenstand des Vorhabens ist zudem eine an das Brückenbauwerk anschließende nördliche Ortsumfahrung von Neu Darchau, die in Katemin an die L 231 anschließt. Bei der geplanten festen Elbbrücke handelt es sich um eine große freitragende Stabbogenbrücke über den Schifffahrtsweg mit anschließenden Vorlandbrücken. Die Gesamtlänge der Brücke umfasst rund 1.100 m. Zum Maßnahmenumfang gehören weiterhin die erforderlichen Anbindungen an die innerörtlichen Straßen L 231 und K 61 sowie die dort erforderlichen Umbaumaßnahmen für die verkehrstechnischen Anschlüsse.
Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Katemin, Popelau und Darchau beansprucht.
Der Vorhabenträger hat einen UVP-Bericht sowie sonstige das Vorhaben betreffende entscheidungserhebliche Unterlagen vorgelegt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind und öffentlich zugänglich gemacht werden:
· Erläuterungsbericht (U 1.0)
· Übersichtskarte (U 2.0)
· Übersichtslageplan (U 3.0)
· Lagepläne (U 5.0)
· Höhenplan (U 6.0)
· Lagepläne der Entwässerungsmaßnahmen (U 8.0)
· Landschaftspflegerische Maßnahmen (U 9.0-9.5)
· Grunderwerb (U 10.0-10.2)
· Regelungsverzeichnis (U 11.0)
· Kostenermittlung (U 13.0)
· Straßenquerschnitt (U 14.0-14.2)
· Bauwerksskizzen (U 15.0-15.4)
· Sonstige Pläne (U 16.0-16.6)
· Immissionstechnische Untersuchungen (U 17.0-17.3) einschließlich Luftschadstoffgutachten (U 17.1), Schalltechnische Untersuchungen (U 17.2), Stellungnahme zu den baubedingten Lärmimmissionen (U 17.2.1), Treibhausgasbilanz (U 17.3),
· Wassertechnische Untersuchung (18.0)
· Umweltfachliche Untersuchungen (19.0 bis 19.5) einschließlich Landschaftspflegerischer Begleitplan (U 19.1), Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (U 19.2), FFH-Verträglichkeitsprüfung (U 19.3), FFH-Ausnahmeprüfung (U 19.4), UVP-Bericht (19.5),
· Baugrunduntersuchung (U 20),
· Sonstige Gutachten (U 21) einschließlich hydraulische Gutachten inkl. Eis (U 21a), Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie (U 21b), Fachbeitrag Klimaschutz (U 21c), Gutachten Regionalwirtschaftliche Effekte (U 21d), Verkehrsuntersuchung (U 21e), Floristische und faunistische Kartierungen (U 21f), Visualisierung zur Unterstützung der Landschaftsbildanalyse (U 21g),
· Verkehrsqualität (U 22),
· Verkehrssicherheitsaudit (U 23)
Die vorliegende FFH-Verträglichkeitsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass eine Zulassung des Projekts nur im Rahmen eines FFH-Ausnahmeverfahrens gemäß § 34 Abs. 3, Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) möglich ist (U 19.3 und 19.4), da das Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets DE 2528-331 „Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht“ (landesinterne Nr. 74) in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann. Hinsichtlich des EU-Vogelschutzgebiet V37 „Niedersächsische Mittelelbe“ ergibt sich, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung von Schadensbegrenzungsmaßnahmen mit den Erhaltungszielen des EU-Vogelschutzgebiets V37 verträglich ist.
Mit dem Vorhaben ist die erlaubnispflichtige Benutzung von Gewässern verbunden. Über deren Gestattung entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss oder durch gesonderten Bescheid.
Allgemeine Einsichtnahmen
1. Der Plan für das o.g. Bauvorhaben wird in der Zeit vom 27.08.2024 bis 26.09.2024 zur allgemeinen Einsichtnahme während der ortsüblichen Öffnungszeiten an folgenden Standorten ausgelegt:
Landkreis Lüneburg, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
Stadt Bleckede, Lüneburger Str. 2 A, 21354 Bleckede
Gemeinde Amt Neuhaus, Am Markt 4, 19273 Neuhaus
Samtgemeinde Dahlenburg, Am Markt 17, 21368 Dahlenburg
Landkreis Lüchow-Dannenberg, Königsberger Straße 10, 29439 Lüchow (Wendland)
Samtgemeinde Elbtalaue, Rosmarienstraße 3, 29451 Dannenberg (Elbe)
Gemeinde Neu Darchau, Hauptstraße 15, 29490 Neu Darchau
Stadt Lübtheen, Amtsstraße 3, 19249 Lübtheen
und außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.
Ihnen wird unter Hinweis auf § 73 Abs. 4 VwVfG Gelegenheit gegeben bis zum 07.11.2024 zu dem Plan Stellung zu nehmen oder, soweit Ihre Belange berührt werden, Einwand zu erheben.
Die Planunterlagen können unter
https://entera9.de/224_darchau
eingesehen, heruntergeladen sowie Stellungnahmen bis zum 07.11.2024 dort abgegeben werden. Um eine Stellungnahme über den genannten Link zu verfassen, ist eine kurze Registrierung notwendig.
Darüber hinaus können Ihre Stellungnahmen und Einwende per E-Mail an: planfeststellung_elbbruecke_darchau_neu_darchau@landkreis-lueneburg.de oder per Post an den Landkreis Lüneburg, Regional und Bauleitplanung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg zugeschickt werden.
Plangenehmigung nach § 38 NStrG i. V. m. § § 72 bis 78 VwVfG für das Vorhaben: Neubau eines Radweges entlang der Kreisstraße 28 von der L 221 nach Nutzfelde
Der Landkreis Lüneburg plant den Neubau einer Radstrecke entlang der Kreisstraße 28 (K28) Richtung Nutzfelde. Für das Vorhaben wurde eine Plangenehmigung nach § 38 Abs. 4 Satz 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) i. V. m. §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beantragt.
Die Plangenehmigung der Planfeststellungsbehörde des Landkreises Lüneburg vom 24.07.2024, die das Vorhaben betrifft, wird im Zeitraum vom 26.08.2024 bis zum 10.09.2024 an der folgenden Stelle ausgelegt:
Bei der Samtgemeinde Scharnebeck, Martkplatz 1, 21379 Scharnebeck (auf dem Flur vor dem Büro 2.03)
Montag - Mittwoch: 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
und außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.
Darüber hinaus steht die Plangenehmigung auf dieser Seite zum Download zur Verfügung.
Rechtsbelehrung
Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 16, 21337 Lüneburg erhoben werden.
Neubau eines Radweges südlich der Landesstraße 216 von „Am Sportpark“ bis „Eulenbusch“ in der Gemeinde Reppenstedt
Antrag auf Plangenehmigung nach § 38 NStrG i. V. m. § 74 Abs. 6 VwVfG für das Vorhaben: Neubau eines Radweges südlich der Landesstraße 216 von „Am Sportpark“ bis „Eulenbusch“ in der Gemeinde Reppenstedt.
Die Gemeinde Reppenstedt plant den Neubau einer Radstrecke entlang der Landesstraße 216 am Ortseingang Reppenstedt. Für das Vorhaben wurde eine Plangenehmigung nach § 38 Abs. 4 Satz 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) i. V. m. § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beantragt.
Allgemeine Einsichtnahmen
Der Plan für das o.g. Bauvorhaben wird in der Zeit vom 25.03.2024 bis 10.04.2024 zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt:
Bei der Samtgemeinde Gellersen, Rathaus (Raum 14), Dachtmisser Straße 4, 21391 Reppenstedt.
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 – 12.00. Uhr
Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
und außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung
Ihnen wird unter Hinweis auf § 73 Abs. 4 VwVfG Gelegenheit gegeben bis zum 24.04.2024 zu dem Plan Stellung zu nehmen oder, soweit Ihre Belange berührt werden, Einwand zu erheben.
Die Einwendungen oder Stellungnahmen können entweder per E-Mail an: plangenehmigung_radweg_reppenstedt@landkreis-lueneburg.de oder per Post an den Landkreis Lüneburg, Regional und Bauleitplanung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg zugeschickt werden.
Gegenstand des Vorhabens
Die Gemeinde Reppenstedt beabsichtigt die Geh- und Radwegeverbindungen zu verbessern.
Zur Verbesserung der Mobilität für Fußgänger und Radfahrer sowie zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit (z. B. Begegnungsverkehr vermeiden) soll auf der südlichen Straßenseite der L 216 im Wald- und Siedlungsbereich ein neuer und von der vorhandenen Fahrbahn abgesetzter Radweg umgesetzt werden. Der hier zu beurteilende geplante Neubau verläuft zwischen den Straßen „Am Sportpark“ bis „Eulenbusch“.
Auslegung des Plans zum Zwecke der Planfeststellung für das Vorhaben Neubau einer Elbbrücke Darchau / Neu Darchau
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
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Fr
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07:30 bis 12:30 Uhr
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