Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein
Leistungsbeschreibung
Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig .
Das müssen Sie wissen
Anschrift
Am Springintgut 3
21335 Lüneburg
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
- Vorlage des Kartenführerscheines
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
- Vorlage des Kartenführerscheines
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
Voraussetzungen
- Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
- das 18. Lebensjahr vollendet sein
- Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis
- Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
- das 18. Lebensjahr vollendet sein
- Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.
Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs.
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 29.06.2009
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben..
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben..
Ansprechpersonen
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
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Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
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