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Erlaubnisse und Ausnahmen zur übermäßigen Straßenbenutzung: Erteilung

Verkehrsangelegenheiten und Bußgeldstelle

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Veranstaltungen, für die öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Insbesondere handelt es sich dabei um

  • motorsportliche Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen, Oldtimern oder Krafträdern
  • Radrennen, Radtourenfahrten, Triathlonveranstaltungen, Volkswanderungen und Volksläufe
  • Fahrten im geschlossenen Verband
  • Umzüge
  • Straßenfeste, Traditionsveranstaltungen, Märkte
  •  

Rennen mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen sind verboten.

Voraussetzungen

Eine Erlaubnis oder Ausnahme darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die von einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt werden. Der Veranstalter muss die Gewähr bieten, dass die Veranstaltung entsprechend den Bedingungen und Auflagen der Erlaubnisbehörde durchgeführt wird. Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Straßenverkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaulastträger, Forst- und Naturschutzbehörden) an.
Die Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung kann mit Bedingungen und Auflagen und mit Anordnungen zu verkehrsregelnden und verkehrsbeschränkenden Maßnahmen verbunden werden. Diese Maßnahmen werden vorher mit dem Veranstalter abgestimmt.

Ausnahmen von Verboten oder Beschränkungen sind in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller möglich. Eine Ausnahme darf nur in besonders dringenden Fällen erteilt werden. Die Sicherheit des Verkehrs darf durch die Ausnahmegenehmigung nicht beeinträchtigt werden. Falls erforderlich, wird dies durch entsprechende Auflagen und Bedingungen gewährleistet.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Am Springintgut 1

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr beträgt je nach Größe der Veranstaltung zwischen 10,20 Euro und 2.301,00 Euro. Auskünfte über die Gebühren erteilt die zuständige Behörde.

Neben der Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis können auch Gebühren für die Sondernutzung der Straßen anfallen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens vier Wochen (bei Veranstaltungen, die über das Gebiet einer Straßenverkehrsbehörde hinausgehen mindestens zwei Monate) vor Beginn der Veranstaltung zu stellen, bei großen Veranstaltungen entsprechend zeitiger.

Erforderliche Unterlagen

  • Streckenplan
  • schriftliche Bestätigung des Veranstalters, dass der Veranstalter Kenntnis darüber hat, dass die Veranstaltung eine Sondernutzung im Sinne des § 8 Bundesfernstraßengesetzes darstellt. In der Erklärung ist insbesondere die Kenntnis über die straßenrechtlichen Erstattungsansprüche zu bestätigen, wonach der Erlaubnisnehmer alle Kosten zu ersetzen hat, die dem Träger der Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen.
  • Versicherungsnachweis
  • gegebenenfalls Verkehrszeichenplan und Umleitungsplan, falls Straßen gesperrt werden müssen

Hinweise (Besonderheiten)

Soll die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinaus oder eine Ausnahme von dem Verbot des Rennens auf öffentlichen Straßen erteilt werden, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Dezernat 23) für die Genehmigung der Veranstaltung zuständig.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt, auf dessen/deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.

Ansprechpersonen

Verkehrsangelegenheiten und Bußgeldstelle
Frau Mindt
04131 26-1556E-Mail senden
Gebäude 5, Zimmer 4d
Verkehrsangelegenheiten und Bußgeldstelle
Herr Gienke
04131 26-1304E-Mail senden
Gebäude 5, Zimmer 4d

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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