Danach suchen andere
Zum Inhalt springen

Hinweise auf Verstöße im Rahmen der Geldwäscheaufsicht (Whistleblower-System) Entgegennahme

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen
  • Durch Geldwäsche werden illegal erwirtschaftete Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreis eingeschleust und dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen. Das Geldwäschegesetz erlegt bestimmten Branchen Sorgfaltspflichten wie bspw. die Identifizierung der Vertragspartner bei bestimmten Geschäftsvorgängen mit hohen Bargeldsummen auf.
  • Wenn Sie Hinweise zu potentiellen oder tatsächlichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz haben, können Sie dies als Hinweis komplett anonym der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen.
    Ihr Hinweis kann zur Verhinderung von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung beitragen. 
  • Dabei müssen Sie allerdings beachten, dass eine Meldung über das anonyme Hinweisgebersystem nicht dasselbe ist, wie die Meldung eines meldepflichtigen Verdachtsfalls an die beim Zoll angesiedelte Financial Intelligence Unit (FIU) gemäß Meldepflicht und Verordnungsermächtigung im Geldwäschegesetz. Sie müssen in diesem Fall Ihren Verdachtsfall bei der FIU melden. Bei der Abgabe von Meldungen sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen. Die Meldung kann auch anonym erfolgen. 


Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Konrad-Zuse-Allee 10

21337 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

  • :

Verfahrensablauf

Ihren Hinweis auf einen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz können Sie schriftlich oder online und jeweils auch anonym melden. 

Schriftlicher Ablauf:

  • Sie verfassen eine schriftliche Meldung über den potentiellen oder tatsächlichen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz. Falls vorhanden fügen Sie Beweise an.
  • Wichtig: Ihre Meldung können Sie in jedem Fall anonym abgeben.
  • Im nächsten Schritt müssen Sie die zuständige Stelle ausfindig machen, beispielsweise durch die Service Portale der Bundesländer. Die Meldung kann per Post, per E-Mail (über eine kurzfristig eingerichtete E-Mail-Adresse mit sofortiger Löschung) oder über einen Anwalt eingereicht werden. Nach Eingang prüft die zuständige Stelle die gemeldeten Hinweise.
  • Falls Kontaktdaten von Ihnen vorhanden sind und die zuständige Stelle Rückfragen hat, kann eine Rücksprache zu Ihrer Meldung erfolgen.
  • Im Fall einer anonymen Übermittlung erfolgt die weitere Bearbeitung ohne Kontaktaufnahme.

Sofern die Hinweise auf einen Straftatverdacht hindeuten, werden diese an die zuständige Staatsanwaltschaft oder Polizei weitergegeben und dort weiterverfolgen.

Ansprechpunkt

In Niedersachsen erhalten die zuständigen kommunalen Aufsichtsbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten Ihre anonyme Meldung, um dieser nachgehen zu können. Zuständig ist dabei immer die kommunale Behörde, in dessen Gebiet der betreffende Betrieb liegt.

Teaser

Wenn Sie Informationen zu einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz haben, können Sie dies als Hinweis komplett anonym der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen.

Ansprechpersonen

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Frau Petermann
Landwirtschaftlicher Grundstückverkehr, öffentlich-rechtliches Namensrecht, Prostituiertenschutz
04131 26-1580E-Mail senden
Gebäude 12, Zimmer 010

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

E-Mail 
Senden Sie uns Ihr Anliegen und wir melden uns so schnell wie möglich zurück.

E-Mail senden