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Veranstaltung: Anzeige

Verkehrsangelegenheiten und Bußgeldstelle

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Am Springintgut 1

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • :1 Woche
    vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)

Rechtsgrundlage

Sondernutzungssatzung

Erforderliche Unterlagen

Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
  • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer

Hinweise (Besonderheiten)

Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

Ansprechpersonen

Verkehrsangelegenheiten und Bußgeldstelle
Frau Mindt
04131 26-1556E-Mail senden
Gebäude 5, Zimmer 4d
Verkehrsangelegenheiten und Bußgeldstelle
Herr Gienke
04131 26-1304E-Mail senden
Gebäude 5, Zimmer 4d

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

E-Mail 
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