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Heimplatz (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)

Kindesschutz, Erzieherische Hilfen und Sozialraumbüros

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

In Einrichtungen der Jugendhilfe finden Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die keine Eltern haben bzw. in ihrem Elternhaus keine reguläre Versorgung erfahren, ein Zuhause.

Die Gründe für eine Unterbringung in Einrichtungen der Jugendhilfe sind verschieden: 

  • der Tod beider Eltern
  • ein Kind erhält seitens seiner Familie nicht die nötige Zuwendung und Fürsorge
  • Eltern fühlen sich der Verantwortung, ein Kind aufzuziehen, nicht gewachsen
  • Schulschwierigkeiten
  • Verhaltensauffälligkeiten
  • Entwicklungsstörungen
  • Seelische Störungen / Behinderungen 

Es besteht eine Vielzahl von Unterbringungsmöglichkeiten für die Kinder, Jugendlichen und junge Volljährige, wie zum Beispiel Wohngruppen, Schichtdienstgruppen, familienanaloge Wohngruppen, Erziehungsstellen, Einzelbetreuungsformen, 5-Tage-Gruppen, Intensivgruppen, Projektstellen im In- und Ausland.

Die Zielsetzung der Heimerziehung ist:

  • Schutz (vor Kindeswohlgefährdung)
  • Rückkehr in die Familie
  • die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten
  • auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten
  • Vorbereitung auf ein selbständiges Leben
  • Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte
  • Mutter/Vater/Kind Betreuung
  • Intensivpädagogische / Therapeutische Hilfen

Junge Volljährige haben auch einen Anspruch auf Hilfe. Junge Volljährige werden auch in Jugendhilfeeinrichtungen stationär aufgenommen und betreut (vergl. § 41  Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Achtes Buch).



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Auf dem Michaeliskloster 4

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

Ist mit dem örtlichen Jugendamt zu besprechen.

Formulare

Beim örtlichen Jugendamt muss ein Antrag auf "Hilfe zur Erziehung" gestellt werden.

Beim örtlichen Jugendamt muss ein Antrag auf "Hilfe zur Erziehung" gestellt werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Entscheidung über eine stationäre Unterbringung trifft das Jugendamt im Rahmen der Hilfeplanung gemäß § 36 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Achtes Buch. Eltern können diese Entscheidung nicht alleine treffen.

Für den Schutz von Kinder und Jugendlichen in Einrichtungen ist das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie zuständig.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Die Kontaktdaten der Jugendämter können Sie über die folgende Internetseite ermitteln:

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Die Kontaktdaten der Jugendämter können Sie über die folgende Internetseite ermitteln:

Ansprechpersonen

Kindesschutz, Erzieherische Hilfen und Sozialraumbüros
Herr Bendzko
Spezialdienstleitung Kindesschutz, Erzieherische Hilfen und Sozialraumprojekte
04131 26-1534E-Mail senden
Kindesschutz, Erzieherische Hilfen und Sozialraumbüros
Berndt Christian
Spezialdienstleitung Kindesschutz, Erzieherische Hilfen und Sozialraumprojekte
04131 26-1386E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 207
Kindesschutz, Erzieherische Hilfen und Sozialraumbüros
Frau Schöning
Spezialdienstleitung Kindesschutz, Erzieherische Hilfen und Sozialraumprojekte
04131 26-1385E-Mail senden
Kindesschutz, Erzieherische Hilfen und Sozialraumbüros
Frau Möllenberg
Spezialdienstleitung Kindesschutz, Erzieherische Hilfen und Sozialraumprojekte
04131 26-1778E-Mail senden
Kindesschutz, Erzieherische Hilfen und Sozialraumbüros
Lange Kirsten
Spezialdienstleitung Kindesschutz, Erzieherische Hilfen und Sozialraumprojekte
04131 26-1587E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H - Zimmer 222
Kindesschutz, Erzieherische Hilfen und Sozialraumbüros
Herr Pahlke
Spezialdienstleitung Kindesschutz, Erzieherische Hilfen und Sozialraumprojekte
04131 26-1252E-Mail senden
Kindesschutz, Erzieherische Hilfen und Sozialraumbüros
Herr Brüning
Spezialdienstleitung Kindesschutz, Erzieherische Hilfen und Sozialraumprojekte
04131 26-1535E-Mail senden

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do

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08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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