Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung
Leistungsbeschreibung
Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich bei Erziehungsfragen, bei persönlichen oder familienbezogenen Problemen sowie bei Fragen und Konflikten im Zusammenhang mit Trennungen und Scheidungen an die zuständige Stelle wenden.
Anlass zum Aufsuchen einer Beratungsstelle können je nach Alter des Kindes oder Jugendlichen zum Beispiel Entwicklungsverzögerungen, Schlaf-, Ess- und Sprachstörungen oder Ängste sein. Im Schulalter treten oftmals Leistungs- und Verhaltensprobleme auf, die in der Pubertät an Intensität zunehmen können. Oftmals fühlen sich Eltern mit den Erziehungsaufgaben überfordert.
Aber auch Beziehungsschwierigkeiten der Eltern, Probleme bei Trennung und Scheidung bedürfen oftmals der professionellen Hilfe und Unterstützung durch die zuständige Stelle.
Eltern und andere Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung. Kinder und Jugendliche können eine Beratungsstelle auch ohne Beisein der Eltern aufsuchen.
Das müssen Sie wissen
Anschrift
Große Bäckerstraße 23
21335 Lüneburg
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei den Erziehungs- und Familienberatungsstellen.
Die Zuständigkeit liegt bei den Erziehungs- und Familienberatungsstellen.
Ansprechpersonen
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
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