Danach suchen andere
Zum Inhalt springen

Hilfen für Menschen, die durch eine Unrechtshaft zu Schaden gekommen sind

Senioren und Behinderte

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Das Häftlingshilfegesetz regelt finanzielle Ausgleichsleistungen für Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder im sowjetischen Sektor Berlins oder in den Staaten des Ostblocks aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurden, sowie für deren Angehörige und Hinterbliebene.

Erlitt eine Person während des Gewahrsams eine Schädigung, erhält sie Versorgung in analoger Anwendung der Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes . Leistungen erhalten auch Hinterbliebene, wenn der Gewahrsam zum Tod des Inhaftierten führte.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Auf dem Michaeliskloster 4

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

  • :

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine für die Antragstellung.

Evtl. Leistungen werden erst ab Antrag gewährt.

Keine.

Erforderliche Unterlagen

Rehabilitierungsbescheinigung

Rehabilitierungsbescheinigung

Voraussetzungen

Gesundheitliche Schädigung während der Haft

Gesundheitliche Schädigung während der Haft.

Gesundheitliche Schädigung während der Haft

Gesundheitliche Schädigung während der Haft.

Formulare

Formulare stellen die Länder zur Verfügung. Es gibt kein Onlineverfahren, es besteht eine Schriftformerfordernis.

Formulare stellen die Länder zur Verfügung. Es gibt kein Onlineverfahren, es besteht eine Schriftformerfordernis.

Zuständige Stelle

Der Antrag auf Gewährung von Beschädigten-/ Hinterbliebenenversorgung ist beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie zu stellen (§ 10 Abs. 1 HHG).

Die Adressen der zuständigen Außenstellen finden Sie auf der Seite des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie. 

Der Antrag auf Gewährung von Beschädigten-/ Hinterbliebenenversorgung ist beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie zu stellen (§ 10 Abs. 1 HHG).

Die Adressen der zuständigen Außenstellen finden Sie auf der Seite des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie. 

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt je nach Antragsgrund beim: 

  • Versorgungsamt für die nach dem HHG, dem StrRehaG und dem Gesetz über die Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen im Beitrittsgebiet und die daran anknüpfenden Folgeansprüche (VwRehaG) vorgesehene Versorgung wegen haft- oder verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden
  • örtlichen Träger der Sozialhilfe für Ausgleichsleistungen nach dem Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet (BerRehaG )

  • Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover, der Stadt Göttingen und der großen selbständigen Stadt

    • für die Kapitalentschädigung (Haftentschädigung) nach dem StrRehaG,

    • für die besondere Zuwendung gem. § 17 a StrRehaG (sog. Opferrente)

Die Zuständigkeit liegt je nach Antragsgrund beim: 

  • Versorgungsamt für die nach dem HHG, dem StrRehaG und dem Gesetz über die Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen im Beitrittsgebiet und die daran anknüpfenden Folgeansprüche (VwRehaG) vorgesehene Versorgung wegen haft- oder verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden
  • örtlichen Träger der Sozialhilfe für Ausgleichsleistungen nach dem Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet (BerRehaG)
  • Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover, der Stadt Göttingen und der großen selbständigen Stadt
    • für die Kapitalentschädigung (Haftentschädigung) nach dem StrRehaG,
    • für die besondere Zuwendung gem. § 17 a StrRehaG (sog. Opferrente)

Teaser

Mit dem Häftlingshilfegesetz werden Opfern zahlreiche Hilfemöglichkeit eröffnet, um soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch nehmen zu können.

Mit dem Häftlingshilfegesetz werden Opfern zahlreiche Hilfemöglichkeit eröffnet, um soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch nehmen zu können.

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid der Behörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch kann sowohl gegen eine Ablehnung als auch wegen Umfang und Höhe der Leistungen erfolgen.

Gegen den Bescheid der Behörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch kann sowohl gegen eine Ablehnung als auch wegen Umfang und Höhe der Leistungen erfolgen.

Ansprechpersonen

Senioren und Behinderte
Burk Christine
Senioren und Behinderte - Hilfe zur Pflege: Ambulant
04131 26-1316E-Mail senden
Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 131

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

E-Mail 
Senden Sie uns Ihr Anliegen und wir melden uns so schnell wie möglich zurück.

E-Mail senden