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Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit

KFZ-Zulassungen

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und bestimmte Anhänger.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Am Springintgut 3

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
  • bisherige Kennzeichen (nicht bei außer Betrieb gesetzt en Fahrzeugen)
  • Versicherungsbestätigung nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:

  • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
  • deren Ausweise

wenn das Fahrzeug vor dem 1. Oktober 2005 stillgelegt oder gelöscht wurde:

  • Abmeldebescheinigung

Die Unterlagen können im Einzelfall - vor allem wegen der angestrebten Steuerbefreiung - um weitere Nachweise zu ergänzen sein. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
  • bisherige Kennzeichen (nicht bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen)
  • Versicherungsbestätigung nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:

  • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
  • deren Ausweise

wenn das Fahrzeug vor dem 1. Oktober 2005 stillgelegt oder gelöscht wurde:

  • Abmeldebescheinigung

Die Unterlagen können im Einzelfall - vor allem wegen der angestrebten Steuerbefreiung - um weitere Nachweise zu ergänzen sein. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Erteilung eines grünen Kennzeichens ist bei der Zulassung des Fahrzeugs bei der zuständigen Stelle zu stellen. Das grüne Kennzeichen verbleibt am Fahrzeug bis zur Außerbetriebsetzung (Abmeldung) oder Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk.

Der Antrag auf Erteilung eines grünen Kennzeichens ist bei der Zulassung des Fahrzeugs bei der zuständigen Stelle zu stellen. Das grüne Kennzeichen verbleibt am Fahrzeug bis zur Außerbetriebsetzung (Abmeldung) oder Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk.

Formulare

Soweit ein Antragsformular notwendig ist, kann es vorab bei der zuständigen Stelle besorgt und zu Hause ausgefüllt werden. Je nach Angebot der zuständigen Stelle kann der Antrag auch als Online-Dienst über das Internet gestellt werden.

Soweit ein Antragsformular notwendig ist, kann es vorab bei der zuständigen Stelle besorgt und zu Hause ausgefüllt werden. Je nach Angebot der zuständigen Stelle kann der Antrag auch als Online-Dienst über das Internet gestellt werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen nicht mehr vorliegen, kann durch das Hauptzollamt eine Kraftfahrzeugsteuer festgesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist das grüne Kennzeichen unwirksam und muss auf schwarz geändert werden.

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Neuzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Onlinedienst über das Internet erfolgen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Ansprechpersonen

KFZ-Zulassungen
Beyer-Ferdinand Anja
04131 26-1239E-Mail senden
Gebäude 6, Zimmer 1
KFZ-Zulassungen
Burmester Jan
Fachgebietsleiter KFZ-Zulassung
04131 26-1236E-Mail senden
Gebäude 6, Zimmer 11
KFZ-Zulassungen
KFZ-Zulassung Samtgemeinde Amelinghausen Team
04132 920-911E-Mail senden
KFZ-Zulassungen
KFZ-Zulassung Stadt Bleckede Team
05852 977-18,-92E-Mail senden

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

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Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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