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Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz

KFZ-Zulassungen

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Beschädigte oder unleserlich gewordene Kennzeichenschilder müssen unverzüglich ersetzt werden.



Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Am Springintgut 3

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bei Verlust auch Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • bisherige Kennzeichenschilder

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bei Verlust auch Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • bisherige Kennzeichenschilder

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

Verfahrensablauf

Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.

Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Ansprechpersonen

KFZ-Zulassungen
Beyer-Ferdinand Anja
04131 26-1239E-Mail senden
Gebäude 6, Zimmer 1
KFZ-Zulassungen
Burmester Jan
Fachgebietsleiter KFZ-Zulassung
04131 26-1236E-Mail senden
Gebäude 6, Zimmer 11
KFZ-Zulassungen
KFZ-Zulassung Samtgemeinde Amelinghausen Team
04132 920-911E-Mail senden
KFZ-Zulassungen
KFZ-Zulassung Stadt Bleckede Team
05852 977-18,-92E-Mail senden

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

E-Mail 
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