Beistandschaft
Jugend und Familie
Leistungsbeschreibung
Allgemeine Informationen
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
-
die Feststellung der Vaterschaft oder
-
die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Das müssen Sie wissen
Anschrift
Adresse
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg
Welche Fristen muss ich beachten?
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.
Erforderliche Unterlagen
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt. Antragsberechtigt ist
- der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
- bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
- die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt. Antragsberechtigt ist
- der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
- bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
- die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Ansprechpunkt
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.
Ansprechpersonen
Jugend und Familie
Germ Nicole
S + U + V + X - Z
04131 261531E-Mail sendenGebäude 2, Eingang H - Zimmer 9
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
E-Mail
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