Betreuungsrecht
Leistungsbeschreibung
Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Hilfe einer Betreuerin oder eines Betreuers angewiesen sind. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Vertreterin oder einen Vertreter an die Seite zu stellen, die/der für sie in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.
Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.
Als Betreuerin oder Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen.
Angehörige und Betroffene erhalten bei der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen Unterstützung und Beratung. Die örtliche Betreuungsstelle und die Betreuungsvereine unterstützen und beraten ebenfalls zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Personen, die Verantwortung als Betreuerin oder Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen erhalten.
Für die Umsetzung des Betreuungsrechts sind die örtlichen Amtsgerichte und Betreuungsstellen zuständig.
Das müssen Sie wissen
Anschrift
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erfahren Sie auch unter folgenden LINKS:
Vorlage einer Betreuungsanregung und einer Vorsorgevollmacht
http://www.hamburg.de/betreuungsrecht/veroeffentlichungen/103156/ich-sorge-vor.html(Eine Broschüre der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales der Stadt Hamburg zum Download)http://www.hamburg.de/betreuungsrecht/veroeffentlichungen/128410/wegweiser-betreuungsrecht.htmlNützliche Informationen der Stadt Hamburg zum Betreuungsrecht)http://www.hamburg.de/betreuungsrecht/veroeffentlichungen/128464/ratgeber-fuer-bevollmaechtigte.html(Broschüre "Ratgeber für Bevollmächtigte - Zum Umgang mit Vorsorgevollmachten")http://www.bmj.de/enid/43099d7585f10b9e56e9f5c9ee459501,0/Ratgeber/Patientenverfuegung_oe.html(Ratgeber des Bundesministeriums der Justitz)http://www.verwaltung.bayern.de/Broschueren-bestellen-.196-1067740.1928150/index.htm(Broschüre des Bayerischen Justizministeriums (sehr ausführlich mit zahlreichen Mustervordrucken und Formulierungshilfen) zum Download)
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpersonen
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
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Fr
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07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
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