Gewerblicher Viehhandel: Anzeige
Leistungsbeschreibung
Wer
- gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder
- gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder
- eine Sammelstelle betreiben will,
muss dies der zuständigen Stelle anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Das müssen Sie wissen
Anschrift
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift
- im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift
- im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle
Formulare
Anträge auf Erteilung bzw. Genehmigung können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Stelle gerichtet werden.
Anträge auf Erteilung bzw. Genehmigung können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Stelle gerichtet werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpersonen
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
E-Mail
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