Kfz-Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirkes
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Fahrzeug im Zulassungsbezirk Ihres Wohnortes oder Ihrer Betriebsstätte auf eine neue Halterin/einen neuen Halter anmelden möchten, müssen Sie bei der zuständigen Stelle Ihres Zulassungsbezirkes eine Umschreibung beantragen.
Das müssen Sie wissen
Anschrift
Am Springintgut 3
21335 Lüneburg
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Erforderliche Unterlagen
-
gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde Ihres Wohnorts - nicht älter als 3 Monate
-
Zulassungsbescheinigung Teil II oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
-
Zulassungsbescheinigung Teil I oder Abmeldebescheinigung
-
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
-
Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU)
-
entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war oder
-
bei Fahrzeugen, bei denen die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist
-
-
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der
Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
-
Alternativ:
- eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf das Lastschriftmandat verzichtet oder
- Nachweis der Steuerbefreiung
- bisherige/-s Kennzeichen
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll.
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei Vereinen zusätzlich:
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
- deren Ausweise
für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusätzlich:
- komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter - in der Regel Gesellschaftervertrag
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll - von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde Ihres Wohnorts - nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Abmeldebescheinigung
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war oder
- bei Fahrzeugen, bei denen die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Alternativ:
- eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf das Lastschriftmandat verzichtet oder
- Nachweis der Steuerbefreiung
- bisherige/-s Kennzeichen
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll.
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei Vereinen zusätzlich:
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
- deren Ausweise
für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusätzlich:
- komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter - in der Regel Gesellschaftervertrag
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll - von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt
Verfahrensablauf
Die Beantragung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Die Beantragung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Hinweise (Besonderheiten)
Seit 01. Oktober 2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung II . Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet. Ein Umtausch durch die Fahrzeughalterin/den Fahrzeughalter ist nicht vorgeschrieben. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden gegen die neuen Dokumente (Teil I und II) getauscht, sobald die zuständige Stelle neue Fahrzeugunterlagen ausstellt.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Ansprechpersonen
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
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Fr
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07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
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