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Herstellung, Zulassung, Abgabe und Einfuhr von Tierarzneimitteln: Informationserteilung

Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Regelungen zur Herstellung, Zulassung, Abgabe oder Einfuhr von Tierarzneimitteln sind im Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) geregelt. Nähere Informationen erteilt die zuständige Stelle.

Weitere Leistungen zum Thema "Tierarzneimittel":

  • Einrichtung und Betrieb einer tieräztlichen Hausapotheke: Anzeige
  • Verbringung von Tierarzneimitteln: Anzeige


Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Auf dem Michaeliskloster 4

21335 Lüneburg

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und dem Zweckverband Jade Weser.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und dem Zweckverband Jade Weser.

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

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Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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