Beschlussvorschlag Antragsteller:
Das Produkt 311-800 wird durch die Einführung eines Pflegegutscheines von 400,- Euro jährlich für Personen, die nach dem SBG XII pflegedürftig sind, ergänzt.
Personen, welche nach dem SGB XII pflegebedürftig - und für die Finanzierung Ihres Heimplatzes auf Sozialhilfe angewiesen sind, erhalten vom Landkreis auf Antrag einen Pflegegutschein.
Mit diesem Gutschein im Wert von 400,- Euro im Jahr können die betroffenen Personen sich Leistungen wie Fußpflege, Friseurbesuch sowie Hygieneartikel vom Landkreis erstatten lassen.
Die Auszahlung erfolgt durch eine Einmalzahlung im Voraus für ein Jahr.