Vorlage - 2017/406
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1 | Kulturlandschaftsgebühr für Windparkgesellschaften.pdf (116 KB) |
Beschlussvorschlag Antragsteller:
Das Produkt Kulturlandschaftsgebühr für Windparkgesellschaften wird geschaffen.
Der Landkreis beauftragt Langzeitgutachten über den Bestand der Vögel und Tierwelt im Bereich der Windparkanlagen im Landkreis Lüneburg. Zudem beauftragt der Landkreis ein Langzeitgutachten über mögliche gesundheitliche Folgen durch Lichtverschmutzung, Schattenwurf oder Infraschall bei den Bürgern, die in der Nähe von Windparks wohnen.
Die Kosten der Gutachten werden über die Kulturlandschaftsgebühr für die Windparkgesellschaften finanziert.
Sachlage:
Die Folgen des massiven Ausbaus der Windkraft im Landkreis für die heimische Bevölkerung, sowie der Vogelwelt ist nach wie vor nicht hinreichend erforscht.
Daher stehen der Landkreis sowie die Betreibergesellschaften in einer besonderen Verantwortung, sämtliche mögliche Risiken ergebnisoffen zu erforschen und somit eine maximale Transparenz zu schaffen.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.