Vorlage - 2017/408
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Anlagen: | |||||
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1 | Hilfe zur Pflege.pdf (119 KB) |
Beschlussvorschlag Antragsteller:
Das Produkt 311-800 wird durch die Einführung eines Pflegegutscheines von 400,- Euro jährlich für Personen, die nach dem SBG XII pflegedürftig sind, ergänzt.
Personen, welche nach dem SGB XII pflegebedürftig - und für die Finanzierung Ihres Heimplatzes auf Sozialhilfe angewiesen sind, erhalten vom Landkreis auf Antrag einen Pflegegutschein.
Mit diesem Gutschein im Wert von 400,- Euro im Jahr können die betroffenen Personen sich Leistungen wie Fußpflege, Friseurbesuch sowie Hygieneartikel vom Landkreis erstatten lassen.
Die Auszahlung erfolgt durch eine Einmalzahlung im Voraus für ein Jahr.
Vielen Menschen, welche durch ihre Pflegebedürftigkeit in eine Sozialhilfeempfängersituation durch Heimkosten geraten, können am gesellschaftlichen Leben oftmals auch aus finanziellen Gründen nicht mehr teilnehmen. Da der Selbstbehalt an eigenen finanziellen Mitteln oftmals nur noch 105,- Euro im Monat beträgt.
Um die Betroffenen und deren Angehörigen zu unterstützen, sollte der Landkreis hierbei die kostenintensive Mittelaufwendung für Hygieneartikel und Leistungen wie Fußpflege und Friseur mit einem Gutschein bis 400,- Euro Jährlich übernehmen.