Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2017/408  

Betreff: Antrag zum Haushalt 2018:

Titel: Hilfe zur Pflege
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Bothe, Stephan
AfD-Fraktion
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Sauerbaum, Margit
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
29.11.2017 
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten zurückgezogen   
Kreistag

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Hilfe zur Pflege.pdf  

 

Anlage/n:
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Hilfe zur Pflege.pdf (119 KB)      

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

Das Produkt 311-800 wird durch die Einführung eines Pflegegutscheines von 400,- Euro jährlich für Personen, die nach dem SBG XII pflegedürftig sind, ergänzt.

 

Personen, welche nach dem SGB XII pflegebedürftig - und für die Finanzierung Ihres Heimplatzes auf Sozialhilfe angewiesen sind, erhalten vom Landkreis auf Antrag einen Pflegegutschein.

 

Mit diesem Gutschein im Wert von 400,- Euro im Jahr können die betroffenen Personen sich Leistungen wie Fußpflege, Friseurbesuch sowie Hygieneartikel vom Landkreis erstatten lassen.

 

Die Auszahlung erfolgt durch eine Einmalzahlung im Voraus für ein Jahr.

 

 

 

Sachlage:

Vielen Menschen, welche durch ihre Pflegebedürftigkeit in eine Sozialhilfeempfängersituation durch Heimkosten geraten, können am gesellschaftlichen Leben oftmals auch aus finanziellen Gründen nicht mehr teilnehmen. Da der Selbstbehalt an eigenen finanziellen Mitteln oftmals nur noch 105,- Euro im Monat beträgt.

 

Um die Betroffenen und deren Angehörigen zu unterstützen, sollte der Landkreis hierbei die kostenintensive Mittelaufwendung für Hygieneartikel und Leistungen wie Fußpflege und Friseur mit einem Gutschein bis 400,- Euro Jährlich übernehmen.

 

 

 

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung