Vorlage - 2017/407
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1 | Streichung der Schulsozialarbeit-Schulbudget.pdf (122 KB) |
Beschlussvorschlag Antragsteller:
Das Produkt 351-715 wird durch ein Produkt Personalbudget für kreiseigene Schulen ersetzt.
Kreiseigene Schulen erhalten ein Gesamtbudget von 800.000,- Euro im Jahr zur autonomen Inanspruchnahme von Honorarkräften zur Ergänzung des Schulunterrichts. Die Schulleiter können über dieses Geld frei verfügen und über Zusatzpersonal wie Sozialarbeiter, Ergotherapeuten oder Sportlehrer auf Honorarbasis selber entscheiden. Das engagieren von Honorarkräften, sowie dessen Abrechnung erfolgt über den Landkreis als Träger
Der Budgetverteilungsschlüssel ergibt sich aus den Zahlen der Schüler und wird von der Verwaltung organisiert. Der Landkreis Verwaltet die Gelder im Auftrag der Schulen.
Sachlage:
Schulen müssen selber über nicht pädagogisches Zusatzpersonal entscheiden dürfen. Nur die Schulleitung und deren Kollegium können den Zusatzbedarf an möglicher Fachkompetenz durch zusätzliche Sportangebote oder Sozialarbeiter feststellen.
Zudem würde eine Eigenverantwortung der Schulen für Zusatzangebote den Wettbewerb stärken und dadurch eine Erhöhung der Attraktivität des Schulstandortes Landkreis Lüneburg erreichen.