Der Jahresabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2015 wird gemäß § 129 Abs.1 NKomVG beschlossen.
Der erzielte Jahresüberschuss des Jahres 2015 in Höhe von 4.806.141,74 Euro wird mit dem in der Bilanz ausgewiesenen kameralen Sollfehlbetrag verrechnet.
Dem Landrat wird für das Haushaltsjahr 2015 Entlastung erteilt.
29.11.2017 - Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Jahresabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2015 wird gemäß § 129 Abs.1 NKomVG beschlossen.
Der erzielte Jahresüberschuss des Jahres 2015 in Höhe von 4.806.141,74 Euro wird mit dem in der Bilanz ausgewiesenen kameralen Sollfehlbetrag verrechnet.
Dem Landrat wird für das Haushaltsjahr 2015 Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
11.12.2017 - Kreisausschuss
N 10 - ungeändert beschlossen
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18.12.2017 - Kreistag
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Jahresabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2015 wird gemäß § 129 Abs.1 NKomVG beschlossen.
Der erzielte Jahresüberschuss des Jahres 2015 in Höhe von 4.806.141,74 Euro wird mit dem in der Bilanz ausgewiesenen kameralen Sollfehlbetrag verrechnet.
Dem Landrat wird für das Haushaltsjahr 2015 Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 6 Enthaltungen