Tagesordnung - Sitzung des Schulausschusses für allgemein und berufsbildende Schulen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 i.V.m. § 22 Geschäftsordnung | ||||||
Ö 2 | Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 3 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 29.06.2020 | S2020-089 | |||||
Ö 5 | Bericht von Herrn Zaki zur arabischen Schule - ohne Vorlage | ||||||
Ö 6 | Antrag des Fördervereins des Umweltbildungszentrums SCHUBZ e.V. auf Erhöhung der Förderung | 2020/305 | |||||
Ö 7 | Antrag von Herrn Martin Boeing vom 11.11.2019 zum Schulausschuss; Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung | 2019/416 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag Antragsteller: Wir beantragen, die § § 1 : „Anspruchsberechtigung“ und 2: „Umfang des Anspruches“ dahingehend zu ändern, dass es für alle Schülerinnen und Schüler freie Schulwahl und kostenlosen Zugang hierzu gibt.
§ 1 Anspruchsberechtigung: Der Landkreis Lüneburg ist Träger der Schülerbeförderung. Für die im Kreisgebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler ist die ÖPNV-Beförderung - entfernungsunabhängig, - für alle Schulformen und Klassenstufen kostenfrei.
§ 2 Umfang des Anspruches (1) Die Beförderungs- und Erstattungspflicht besteht für den Weg zu einer beliebigen Schule - in der Regel im Kreisgebiet.
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13.02.2020 - Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen | |||||||
Ö 9 - zurückgezogen | |||||||
Beschluss: Antrag wurde zurückgezogen. |
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16.09.2020 - Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen | |||||||
Ö 7 - geändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Der Beschlussvorschlag des Antragstellers : „Wir beantragen, die § § 1 : "Anspruchsberechtigung" und 2: "Umfang des Anspruches" dahingehend zu ändern, dass es für alle Schülerinnen und Schüler freie Schulwahl und kostenlosen Zugang hierzu gibt.
§ 1 Anspruchsberechtigung: Der Landkreis Lüneburg ist Träger der Schülerbeförderung. Für die im Kreisgebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler ist die ÖPNV-Beförderung - entfernungsunabhängig, - für alle Schulformen und Klassenstufen kostenfrei.
§ 2 Umfang des Anspruches (1) Die Beförderungs- und Erstattungspflicht besteht für den Weg zu einer beliebigen Schule - in der Regel im Kreisgebiet.Kreisgebiet.“
wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis: 11 Nein-Stimmen, 8 Ja-Stimmen
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Ö 8 | Bericht des Bildungs- und Integrationsbüros (BIB) | ||||||
Ö 9 | Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten - IGS Embsen, Bericht zur aktuellen Situation - Sachstand zum Digitalpakt - Veränderung Schulleitungen | ||||||
Ö 10 | Beantwortung von Anfragen gem. § 17 Geschäftsordnung | ||||||
Ö 11 | Bei Behandlung eines nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes Herstellung der Öffentlichkeit sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und Schließung der Sitzung | ||||||