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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2020/305  

Betreff: Antrag des Fördervereins des Umweltbildungszentrums SCHUBZ e.V. auf Erhöhung der Förderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Srugis, Freia
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Produkte:19.28. 243-000 Allgemeine schulische Aufgaben
Beratungsfolge:
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
16.09.2020 
Sitzung des Schulausschusses für allgemein und berufsbildende Schulen zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SCHUBZ vom 14.8.2020  
Vorlage 2018-161  
VereinbarungueberTraegerschaftuKostentragungSCHUBZ  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

Anlage/n:

I   - Antrag des Fördervereins des Umweltbildungszentrums SCHUBZ e.V. vom 14.8.2020

II  – Vorlage 2018/161

III – Vereinbarung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag SCHUBZ vom 14.8.2020 (165 KB)      
Anlage 2 2 Vorlage 2018-161 (52 KB)      
Anlage 3 3 VereinbarungueberTraegerschaftuKostentragungSCHUBZ (94 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

Sachlage:

Mit Antrag vom 01.08.2018 hatte der Förderverein des Umweltbildungszentrums SCHUBZ e.V. einen Zuschuss für eine halbe Geschäftsführerstelle für zunächst drei Jahre gestellt. Die Kosten wurden zwischen dem Landkreis Lüneburg, der Hansestadt Lüneburg und der Sparkassenstiftung gleichmäßig aufgeteilt.  Hierzu verweise ich auf die Vorlage 2018/161, die als Anlage beiliegt.

Seit diesem Zeitpunkt ist Herr Dr. Frank Corleis mit der Hälfte seiner Arbeitszeit als Geschäftsführer des SCHUBZ eingesetzt. Die Förderung läuft zum Schuljahr 2021/2022 aus.

 

Der Förderverein des SCHUBZ stellt nun einen Folgeantrag, erweitert um eine zusätzliche halbe Stelle Geschäftsführung. Diese dann insgesamt volle Stelle soll unbefristet, wie folgt, finanziert werden:

01.07. – 31.12.2021  mit 10.000 € durch den Landkreis

2022    mit 20.000 € durch den Landkreis

Ab 2023   mit 30.000 € durch den Landkreis

Die Hansestadt Lüneburg soll sich in gleicher Höhe an der Stelle Geschäftsführung des SCHUBZ beteiligen; der Betrag der Sparkassenstiftung soll in 2022 einmalig auf 20.000 € erhöht werden und anschließend gleichbleibend bei 10.000 € liegen.

Auf die anliegende Vereinbarung mit der Hansestadt Lüneburg zur Kostenaufteilung wird verwiesen.

 

Das Bildungsangebot des SCHUBZ ist in den vergangenen 15 Jahren kontinuierlich gestiegen, so dass im Jahr 2019 800 Bildungsangebote durchgeführt wurden. Mehr als 15.000 Kinder und Jugendliche, davon rund 10.000 aus Hansestadt und Landkreis, konnten davon profitieren. Zusätzlich haben 3.000 Multiplikatoren das SCHUBZ besucht.

Diese Aufgaben sind inzwischen so umfangreich, dass das SCHUBZ eine volle Geschäftsführerstelle beantragt.

Der Vereinsvorstand wird am 15.09.2020 neu gewählt, so dass eine Darstellung des Antrages erst im nächsten Ausschuss erfolgen kann. Diese Vorlage dient daher zunächst nur zu Ihrer Information.

 

 

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