Dem anliegenden Vertrag mit den Fährbetreibern wird zugestimmt. Redaktionelle Änderungen und geringfügige Anpassungen der Zahlungsmodalitäten können verwaltungsseitig vorgenommen werden.
Für die Vereine in der Gemeinde Amt Neuhaus wird ein jährliches Budget in Höhe von 7.000 € bereitgestellt. Auf Antrag kann die Verwaltung daraus jährliche Pauschalbeträge auszahlen, die auf der Grundlage des glaubhaft gemachten Aufwandes bei der Benutzung der Fähren entstehen.
Dem nachfolgend in der Sachdarstellung dargestellten Konzept wird zugestimmt.
07.06.2016 - Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Dem anliegenden Vertrag mit den Fährbetreibern wird zugestimmt. Redaktionelle Änderungen und geringfügige Anpassungen der Zahlungsmodalitäten können verwaltungsseitig vorgenommen werden.
Für die Vereine in der Gemeinde Amt Neuhaus wird ein jährliches Budget in Höhe von 7.000 EUR bereitgestellt. Auf Antrag kann die Verwaltung daraus jährliche Pauschalbeträge auszahlen, die auf der Grundlage des glaubhaft gemachten Aufwandes bei der Benutzung der Fähre entstehen.
Dem nachfolgend in der Sachdarstellung dargestellten Konzept wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung
20.06.2016 - Kreisausschuss
N 13 - ungeändert beschlossen
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20.06.2016 - Kreistag
Ö 20 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Dem anliegenden Vertrag mit den Fährbetreibern wird zugestimmt. Redaktionelle Änderungen und geringfügige Anpassungen der Zahlungsmodalitäten können verwaltungsseitig vorgenommen werden.
Für die Vereine in der Gemeinde Amt Neuhaus wird ein jährliches Budget in Höhe von 7.000 EUR bereitgestellt. Auf Antrag kann die Verwaltung daraus jährliche Pauschalbeträge auszahlen, die auf der Grundlage des glaubhaft gemachten Aufwandes bei der Benutzung der Fähre entstehen.
Dem nachfolgend in der Sachdarstellung dargestellten Konzept wird zugestimmt.