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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2016/135  

Betreff: Veränderung von Struktur und Gremien der Metropolregion Hamburg;
Abschluss eines neuen Kooperationsvertrages
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Paschen, Detlev
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Masemann, Inga
Produkte:25.3. 571-000 Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
07.06.2016 
Ausschuss für Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
20.06.2016    Kreisausschuss      
Kreistag
20.06.2016 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Anlage_Organisationsstrukturen_MRH  
Kooperationsvertrag-MRH_Stand_160610  
Satzung Projektbüro MRH eV  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Kooperationsvertrag über die Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg

Satzung des Vereins ´Projektbüro Metropolregion Hamburg´

Zukünftige Organisationsstrukturen der Metropolregion Hamburg

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_Organisationsstrukturen_MRH (316 KB)      
Anlage 2 2 Kooperationsvertrag-MRH_Stand_160610 (199 KB)      
Anlage 3 3 Satzung Projektbüro MRH eV (138 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

a)      Dem Kooperationsvertrag über die Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg und der Satzung des Projektbüros Metropolregion Hamburg e. V. wird zugestimmt.

b)     Der Landkreis Lüneburg beteiligt sich weiterhin an den notwendigen Geschäftsstellenkosten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Die Freie und Hansestadt Hamburg und die sie umgebenden ländlichen und städtischen Räume in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein bilden zusammen die Metropolregion Hamburg.

Die 23 öffentlichen Träger der Metropolregion Hamburg sind:

 

-          die Freie und Hansestadt Hamburg,

-          das Land Mecklenburg-Vorpommern mit den Landkreisen Ludwigslust-Parchim (begrenzt auf den Altkreis Ludwigslust) und Nordwestmecklenburg;

-          das Land Niedersachsen mit den Landkreisen Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Rotenburg (Wümme), Stade und Uelzen;

-          das Land Schleswig-Holstein mit den Kreisen Dithmarschen, Herzogtum-Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg und Stormarn sowie mit den kreisfreien Städten Lübeck und Neumünster.

 

In vielen Projekten hat die Metropolregion Hamburg in den letzten Jahren bewiesen, dass sie diese großräumige Zusammenarbeit mit Leben füllen kann. Gleichwohl wurde entschieden, einen Zielfindungsprozess zur künftigen strategischen Ausrichtung der Regionalkooperation durchzuführen. Auf Grundlage des Art. 15, Abs. 2, des bisherigen Verwaltungsabkommens erfolgte unter Federführung der Arbeitsgruppe Zielfindung eine Überprüfung der Strukturen der Metropolregion im Hinblick auf die thematische Ausrichtung, die Organisationsstrukturen und eine Integration der Wirtschaft.

 

Um die Zukunftschancen der Metropolregion Hamburg und Norddeutschlands in nachhaltiger Weise zu verbessern, die regionale Wirtschaft und Beschäftigung im globalen Wettbewerb zu stärken und den Zusammenhalt zwischen ländlichen und städtischen Räumen zu fördern, wollen die Länder, die kommunalen Gebietskörperschaften, die Wirtschaft und die Sozialpartner in gemeinschaftlicher Verantwortung zusammenarbeiten.

 

Die bisherige Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg ist eine Verwaltungskooperation und basiert auf einem gemeinsamen Verwaltungsabkommen der Träger. Die Kooperation der verfassten Wirtschaft und Sozialpartner in der Metropolregion findet außerhalb dieser Strukturen im 2013 gegründeten Verein ´Initiative pro Metropolregion Hamburg e. V. (IMH)´ statt. Bisher gilt ein gegenseitiger Gaststatus in den Gremien der Metropolregion Hamburg bzw. der Initiative pro Metropolregion Hamburg e. V.  Beide Strukturen sollen enger zusammengeführt werden.

 

Nunmehr sollen zur Metropolregion Hamburg neben den 23 öffentlichen Trägern die in der Initiative pro Metropolregion Hamburg e. V. zusammengeschlossenen Vertreter der Wirtschaft und Sozialpartner hinzukommen. Die in vielen Themenfeldern notwendige und für alle vorteilhafte Zusammenarbeit mit diesen Partnern soll verstärkt und neue Impulse gesetzt werden.

Darüber hinaus ist beabsichtigt, auch den Landkreis Ludwigslust-Parchim in Gänze sowie die Landeshauptstadt Schwerin in den Kooperationsraum aufzunehmen.

 

Aus dem Zielfindungs- und dem sich daran anschließenden Strukturprozess resultieren die vorliegenden Vertragswerke, die die Integration der neuen Mitglieder in die Metropolregion Hamburg und den Aufbau neuer, gemeinsamer Strukturen regeln. Maßgeblich für deren Entwicklung ist gewesen, eine effektive Steuerung auf strategischer Ebene zu forcieren, an bewährten Strukturelementen festzuhalten und die Handlungsfähigkeit der Metropolregion zu stärken.

 

In Nachfolge des bestehenden Verwaltungsabkommens (letztmalig geändert am 20.04.2012) ist vorgesehen, dass die bisherigen Träger der Metropolregion Hamburg, die kreisfreie Landeshauptstadt Schwerin und die Gründungsmitglieder der Initiative pro Metropolregion Hamburg e. V. (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, DGB Nord sowie Unternehmensverband Nord) den als  Anlage beigefügten Kooperationsvertrag abschließen. Der Lenkungsausschuss hat den vorliegenden Kooperationsvertrag in seiner Sitzung am 13.05.2016 beschlossen.

 

Ergänzend zum Kooperationsvertrag über die Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg wird die Gründung eines rechtsfähigen Projektbüros in Form eines Vereins anvisiert, der die Metropolregion Hamburg in die Lage versetzt, antragsfähig bei großen EU- und Bundesprojekten zu sein und Personal einzustellen. Die Gremien des Vereins sind an die Beschlüsse der Gremien der Metropolregion gebunden, so dass das Projektbüro lediglich als rechtsverleihende Hülle dient. Die vorliegende Entwurfsverfassung der Satzung des Vereins ist als Anlage beigefügt.

 

Eine Übersicht über die vorgesehene neue Organisationsstruktur der Metropolregion Hamburg ist als Anlage beigefügt.

 

Die Finanzmittel der Metropolregion Hamburg sind von den Trägern jährlich bereitzustellen. An den Kosten für eine Referentenstelle in der Geschäftsstelle und für die Ausstattung der Geschäftsstelle beteiligt sich der Landkreis Lüneburg, wie bisher, in Höhe von jährlich rund 19.000 Euro. Die Mittel stehen beim Kostenträger ´571-000 Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung´ zur Verfügung.

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