Tagesordnung - Jugendhilfeausschuss
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 i.V.m. § 22 Geschäftsordnung | ||||||
Ö 2 | Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 3 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 15.05.2013 | S2013-680 | |||||
Ö 5 | Förderung des Betreuungsvereins Lüneburg e.V. | 2013/230 | |||||
Ö 6 | Partizipation von Kindern und Jugendlichen | 2013/219 | |||||
Ö 7 | Förderung der Arbeit der Sozialraumkonferenzen (im Stand der 2. Aktualisierung vom 25.09.2013) | 2012/100 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag vom 18. April 2012: Der anliegenden Förderrichtlinie „Förderung der Arbeit der Sozialraumkonferenzen im Rahmen der Sozialraumorientierung im Landkreis Lüneburg“ wird zugestimmt.
Beschlussvorschlag vom 25.09.2013: Der Landkreis Lüneburg wird im Haushaltsjahr 2014 die Arbeit der Sozialkonferenzen auf der Grundlage der Förderrichtlinie „Förderung der Arbeit der Sozialkonferenzen im Rahmen der Sozialraumorientierung im Landkreis Lüneburg“ fördern und unterstützen.
Den Sozialkonferenzen wird die Möglichkeit eingeräumt, nicht verbrauchte Budgetmittel eines Haushaltsjahrs in das folgende Haushaltsjahr zu übertragen. Dies kann jedoch nur einmal erfolgen. |
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18.04.2012 - Jugendhilfeausschuss | |||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Der anliegenden Förderrichtlinie „Förderung der Arbeit der Sozialraumkonferenzen im Rahmen der Sozialraumorientierung im Landkreis Lüneburg“ wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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13.02.2013 - Jugendhilfeausschuss | |||||||
Ö 5 - zur Kenntnis genommen | |||||||
Beschluss vom 18. April 2012:: Der anliegenden Förderrichtlinie „Förderung der Arbeit der Sozialraumkonferenzen im Rahmen der Sozialraumorientierung im Landkreis Lüneburg“ wird zugestimmt. Beschluss:
Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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21.10.2013 - Jugendhilfeausschuss | |||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Der Landkreis Lüneburg wird im Haushaltsjahr 2014 die Arbeit der Sozialkonferenzen auf der Grundlage der Förderrichtlinie „Förderung der Arbeit der Sozialkonferenzen im Rahmen der Sozialraumorientierung im Landkreis Lüneburg“ fördern und unterstützen. Den Sozialkonferenzen wird die Möglichkeit eingeräumt, nicht verbrauchte Budgetmittel eines Haushaltsjahrs in das folgende Haushaltsjahr zu übertragen. Dies kann jedoch nur einmal erfolgen. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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Ö 8 | Pro-Aktiv-Center (PACE) - neue Förderperiode 2014 - 2020 | 2013/218 | |||||
Ö 9 | Tagesstrukturierende Gruppenarbeit für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf | 2013/241 | |||||
Ö 10 | Jahresbericht der Erziehungsberatungsstelle für Hansestadt und Landkreis Lüneburg für das Jahr 2012 | 2013/206 | |||||
Ö 11 | Beantwortung von Anfragen gem. § 17 Geschäftsordnung | ||||||
Ö 12 | Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten | ||||||
Ö 13 | Bei Behandlung eines nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes Herstellung der Öffentlichkeit sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und Schließung der Sitzung | ||||||